Re: Zusatzrente - HILFE BITTE
Verfasst: Di 23. Feb 2016, 18:37
das mit den Zeiten ist doch jetzt aufgedröselt 01.01.2000 bis zum 31.12.2004
aber "da Sie in der Zeit vom 01.10.2004 jedoch kein zusatzversorgungspflichtiges Einkommen hatten, wurden uns sog. Fehlzeiten mitgeteilt.Der Grund für eine bestehende Pflichtversicherung ohne Entgelt wird uns nicht mitgeteilt."
Da ist doch der Haken, oder?
Die KK hat geschrieben
Sie haben vom 06.09.2004 bis 29.05.2005 und vom 28.06.2005 bis 07.08.2005 Krankengeld bezogen.
Ja, aber warum nun ausgerechnet die Monate Oktober bis Dezember als Fehlzeiten gemeldet wurden erschliesst sich mir noch immer nicht :-/
Und nene Krankengeld war nicht 3 monate, drum ist das alles eher unlogisch für mich
Also nochmal die KK nerven....................
Antrag auf Erstattung will ich doch erst dann stellen wenn genau klar ist das diese gemeldeten Fehlzeiten auch korrekt sind
Die Bedingungen hab ich schon gelesen, aber wo diese 3 Monate gemeldete Fehlzeit herkommen kann ich nicht wirklich nachvollziehen
Dann müsste ja die Abfindung unter NICHT zusatzversorgungspflichtiges Einkommen zählen?
Woher soll man denn das wieder wissen?
aber "da Sie in der Zeit vom 01.10.2004 jedoch kein zusatzversorgungspflichtiges Einkommen hatten, wurden uns sog. Fehlzeiten mitgeteilt.Der Grund für eine bestehende Pflichtversicherung ohne Entgelt wird uns nicht mitgeteilt."
Da ist doch der Haken, oder?
Die KK hat geschrieben
Sie haben vom 06.09.2004 bis 29.05.2005 und vom 28.06.2005 bis 07.08.2005 Krankengeld bezogen.
Ja, aber warum nun ausgerechnet die Monate Oktober bis Dezember als Fehlzeiten gemeldet wurden erschliesst sich mir noch immer nicht :-/
Und nene Krankengeld war nicht 3 monate, drum ist das alles eher unlogisch für mich
Also nochmal die KK nerven....................
Antrag auf Erstattung will ich doch erst dann stellen wenn genau klar ist das diese gemeldeten Fehlzeiten auch korrekt sind
Die Bedingungen hab ich schon gelesen, aber wo diese 3 Monate gemeldete Fehlzeit herkommen kann ich nicht wirklich nachvollziehen
Dann müsste ja die Abfindung unter NICHT zusatzversorgungspflichtiges Einkommen zählen?
Woher soll man denn das wieder wissen?