Hallo Catweazle,
Irgendwie muß das doch geregelt sein wie in einem solchen Fall verfahren werden soll/muss. Ich bin da doch sicher auch kein Einzelfall.
bei der AfA bist du damit ganz sicher kein Einzelfall aber hier bei uns im Forum geht es hauptsächlich um die volle Erwerbsminderungs-Rente also kennen wir uns damit auch am Besten aus.
Eigentlich müsste doch der Endtermin des ALG1 in der Zukunft liegt da ich ansonsten garkeine Sozialbeiträge zahlen kann um lückenlos zu bleiben.
Der Endtermin des ALGI (deiner Zahlungen) wird ja auch in der Zukunft liegen, rückwirkend wird aber trotzdem mit der DRV deine Teilweise EM-Rente "verrechnet", wie das genau sein wird kann dir aber von uns keiner schreiben, weil wir damit eher nichts zu tun haben /hatten ...
Ich persönlich weiß gar nicht wie das läuft bei einer Teilweisen EM-Rente falls du noch weiter AU bist und dann (Teilzeit) in deiner Firma weiter arbeiten wirst.
Einige hier hatten schon Teilweise EM-Rente und bekamen auch noch Geld gemäß Nahtlosigkeit, weil sie keinen Arbeitsplatz (für Teilzeit) hatten oder in der vorhandenen Firma nicht mehr arbeiten konnten ... wie das genau dann laufen wird, das weiß ich aber nicht ...
Aktuell hast du zumindest wegen der Aussteuerung keinen Anspruch mehr auf Krankengeld, ob du weiter ein "Teil-Arbeitslosengeld" bekommen wirst (aus der Nahtlosigkeit) kann ich zumindest dir nicht beantworten, dafür ist aber die AfA dann zuständig dir das genau zu erklären ...
Wenn z.B. morgen am Freitag der Rentenbescheid kommt und ich ihn dann am Montag bei der Afa melde und sie es bearbeiten geht doch sicher die ganze nächste Woche drauf bis ich deren Entscheidung bekomme. Wenn sie dann das Ende des ALG1 zurückdatieren auf z.B. den Freitag entsteht mir eine Lücke. Somit kann doch der Endtermin nur in die Zukunft verlegt werden damit ich eine Chance habe ... oder sehe ich da was falsch ?
Das siehst du völlig richtig, die AfA darf auch erst für die Zukunft (also
NACH deiner Information) den bisherigen Leistungsbescheid aufheben, vielleicht wird der ja auch nur geändert /angepasst an die neue Situation, weil du ja nur eine Teilweise EM-Rente bekommen sollst, du stehst ja mit dem Rest noch der "Vermittlung" zur Verfügung ...
Welche "Lücke" befürchtest du da gerade, auch aus deiner (rückwirkenden) Rente werden zumindest Beiträge für die KK entrichtet und der Rest wird sich wohl erst wieder einpendeln wenn du gesund bist und die Teilzeit-Arbeit bei deinem AG aufnehmen kannst, wie das für dich bis dahin laufen wird ... dafür fehlen hier wohl die Erfahrungswerte, sonst hätte sich bestimmt schon Jemand dazu gemeldet aber vielleicht kommt das ja noch ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
