Hilfe, sozialmedizinisches Gutachten nach Widerspruch

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
Mrs. Jinx
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Hilfe, sozialmedizinisches Gutachten nach Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Mrs. Jinx » Di 7. Jul 2015, 15:05

Hallo,

ich erlitt durch einen Verkehrsunfall erhebliche Verletzungen meiner HWS. Ich wurde mehrfach operiert und bin jetzt von C0- C5 (Kopf bis 5. Halswirbel) versteift. Ich leide an einem chronischen Schmerzsyndrom (Stadium 3 nach Gerbershagen) und einem hirnorganischen Psychosyndrom, welches sich durch kognitive Probleme bemerkbar macht.

Die Verletzungen und ihre Auswirkungen haben mein Leben total auf den Kopf gestellt. An ein normales Leben ist nicht mehr zu denken. Ich bin auf starke Medikamente (u.a. Opiate), Schmerztherapie und Physiotherapie angewiesen, um die Schmerzen auf einem einigermaßen erträglichen Level zu halten. Schmerzfrei bin ich nie. Ich bin berufsunfähig und auch immernoch 100% arbeitsunfähig.

Letztes Jahr riet mir die BG dazu einen Rentenantrag zu stellen. Das habe ich gemacht. Ich habe den Antrag mehr als ausführlich ausgefüllt und zig aussagekräftige Arztberichte beigefügt. Es wurde ein Gutachten nach Aktenlage erstellt. Als ich das las, bin ich aus allen Wolken gefallen.

Der Gutachter hat lediglich die positiven, harmlosen Passagen aus den Arztberichten zitiert. Alle wirklich wichtige Diagnosen wurden einfach ignoriert. Letzten Endes wurde mein Antrag abgelehnt, da ich laut Gutachter die medizinischen Vorraussetzungen nicht erfülle. Ich habe daraufhin mit meinem Anwalt Widerspruch eingelegt.

Im März sollte ich dann im Hause der Rentenversicherung begutachtet werden. Man wollte mir allerdings weder Namen noch Fachgebiet des Gutachters verraten. Das fand ich doch mehr als merkwürdig. Denn ein Gynäkologe oder ein Zahnarzt kann wohl kaum mein neurochirurgisches Schadensbild adäquat beurteilen. Da die Begutachtung terminlich mit einem Krankenhausaufenthalt und einer erneuten OP an meiner HWS kollidierte, habe ich die Begutachtung abgesagt.

Mein Anwalt und ich schlugen 2 Gutachter (Unfallchirurg, Neurologe) vor, die mich bereits im Auftrag der BG sehr aussagekräftig und fair begutachtet haben. Das wurde aber von der Rentenversicherung ignoriert. Stattdessen erhielt ich die Einladung zur sozialmedizinischen Begutachtung bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Ob dieser Arzt wirklich dazu geeignet ist, meine Unfallverletzung und deren Auswirkungen zu beurteilen, weiss ich nicht und eigentlich hätte ich ein besseres Gefühl, wenn ich von einem Facharzt, der mit solchen Verletzungen zu tun hat, begutachtet werden würde.

Aber ich habe da bei der Rentneverischerung ja wenig Mitspracherecht. Oder habe ich da was falsch verstanden? Die Begutachtung soll nächste Woche stattfinden. Im Vorfeld dazu erhielt ich einen Fragebogen, den ich dem Psychiater bis Ende der Woche zukommen lassen muss, ansonsten würde die Begutachtung nicht stattfinden können und die Rentenverischerung würde natürlich darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Mein Anwalt forderte bei der Rentenversicherung den Gutachtenauftrag und außerdem noch eine Begründung, warum dieser Psychiater dafür geeignet sei, mich zu begutachten. Bis jetzt haben wir aber noch keine Antwort von der Rentenversicherung. Mein Anwalt sagte, dass ich den Fragebogen nicht dem Psychiater zukommen lassen soll und auch nicht zur Begutachtung gehen soll bis die Rentenverischerung unsere Fragen nicht beantwortet hat. Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Vorgehen schlau wäre.

Wenn ich mich bei der Begutachtung quer stelle, hab ich bei der Rentenversicherung vielleicht sofort verloren?! Eigentlich würde ich diese Begutachtung einfach nur hinter mich bringen wollen und wenigstens mit einer Baustelle abschließen zu können, denn die ganze Situation zehrt sehr an meinen Nerven.

Ich weiss nicht, was ich tun soll? Wie verhalte ich mich am schlauesten? Ich möchte ja nichts, was mir nicht zusteht. Ich möchte einfach nur fair und realistisch begutachtet werden.

Liebe Grüße

Mrs. Jinx
Zuletzt geändert von Engelchen22 am So 19. Jul 2015, 17:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hilfe, sozialmedizinisches Gutachten nach Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 7. Jul 2015, 17:21

Hallo Mrs.Jinx, :smile:

gehe mal mittenrein in deinen Beitrag, der zweite Teil wirft einige Fragen auf ...
Letztes Jahr riet mir die BG dazu einen Rentenantrag zu stellen.
Was hat die BG damit zu tun, handelt es sich um einen Arbeits-Unfall /Wege-Unfall ???
Welchen Grund sehen die dann nicht selber was zahlen zu müssen und verweisen dich an die DRV ???
Das habe ich gemacht. Ich habe den Antrag mehr als ausführlich ausgefüllt und zig aussagekräftige Arztberichte beigefügt.


Du schreibst ja von BG-Gutachten, die recht zutreffende Aussagen machen, hast du die auch bei der DRV mit eingereicht, die haben zwar unterschiedliche Entscheidungskriterien aber man sollte solche Sachen trotzdem auch der DRV zuleiten, die wollen doch auch Schweigepflichtentbindungen für alle möglichen und unmöglichen Institutionen, nur wirklich was anfordern bei den Stellen wo es was gibt (was für dich sprechen könnte), das machen die meist eher nicht.
Es wurde ein Gutachten nach Aktenlage erstellt. Als ich das las, bin ich aus allen Wolken gefallen. Der Gutachter hat lediglich die positiven, harmlosen Passagen aus den Arztberichten zitiert. Alle wirklich wichtige Diagnosen wurden einfach ignoriert. Letzten Endes wurde mein Antrag abgelehnt, da ich laut Gutachter die medizinischen Vorraussetzungen nicht erfülle.


Wer konkret hat denn dieses GA nach "Aktenlage" erstellt, ich nehme mal an es geht um die medizinische Stellungnahme des Med. Dienstes der DRV dabei ... denen ist nie was "aussagekräftig" genug was andere GA (z.B. gerichtliche später) durchaus für aussagefähig genug halten würden ... es liest und beurteilt eben jeder so wie es für den Auftraggeber am Besten passen wird ... :ic_down:
Ich habe daraufhin mit meinem Anwalt Widerspruch eingelegt. Im März sollte ich dann im Hause der Rentenversicherung begutachtet werden. Man wollte mir allerdings weder Namen noch Fachgebiet des Gutachters verraten. Das fand ich doch mehr als merkwürdig. Denn ein Gynäkologe oder ein Zahnarzt kann wohl kaum mein neurochirurgisches Schadensbild adäquat beurteilen. Da die Begutachtung terminlich mit einem Krankenhausaufenthalt und einer erneuten OP an meiner HWS kollidierte, habe ich die Begutachtung abgesagt.
NaJa, im Hause der DRV arbeiten nur "Allround-Talente" als GA, Zahnärzte und/oder Gynäkologen sind das eher nicht ... sondern "Sozial- und Arbeitsmediziner" und gehäuft auch Psychiater und Psychologische / neurologische Fachrichtungen denn mit der Zeit sorgt schon die DRV selber dafür, dass wir mit Sicherheit irgendwelche psychischen Schäden erleiden ... was aber nicht unbedingt bedeuten muss dass man deswegen nicht mehr Erwerbsfähig sein kann ...
Mein Anwalt und ich schlugen 2 Gutachter (Unfallchirurg, Neurologe) vor, die mich bereits im Auftrag der BG sehr aussagekräftig und fair begutachtet haben. Das wurde aber von der Rentenversicherung ignoriert. Stattdessen erhielt ich die Einladung zur sozialmedizinischen Begutachtung bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Ob dieser Arzt wirklich dazu geeignet ist, meine Unfallverletzung und deren Auswirkungen zu beurteilen, weiss ich nicht und eigentlich hätte ich ein besseres Gefühl, wenn ich von einem Facharzt, der mit solchen Verletzungen zu tun hat, begutachtet werden würde. Aber ich habe da bei der Rentneverischerung ja wenig Mitspracherecht.


Richtig, bei der Begutachtung durch die DRV im Bezug auf die EM-Rente hast du kein Mitsprache-Recht, schon gar nicht darfst du dir die passenden GA selber auswählen. wenn du nicht durch den Klinik-Aufenthalt verhindert gewesen wärst (liegt dir der Klinikbericht auch schon vor ???), dann hätte man die Akte vermutlich schon mit Ablehnungs-Bescheid des Widerspruches (Verletzung der Mitwirkungspflichten :Gruebeln: ) vorerst geschlossen ...
Oder habe ich da was falsch verstanden?


Nein, das hast du nicht falsch verstanden und die Begutachtung durch einen Psychiater ist dann oft "der Weißheit letzter Schluss", denn irgendwie sind doch alle EM-Renten-Antragsteller ein bischen ... :glotzen:

Letztlich kann es dir persönlich aber egal sein mit welcher Begründung man dir am Ende die EM-Rente geben würde, wie sich genau bei dir diese Unfallfolgen auswirken auf eine weitere Erwerbsfähigkeit, das kann im Prinzip auch kein anderer Facharzt wirklich beurteilen, denn es geht NUR darum ob und was du noch arbeiten könntest um deinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen ... die konkreten Ursachen dafür sind bei der Prüfung von EM-Rente eigentlich völlig irrelevant ...

Es gibt körperliche Folgen (die sind ja dann auch nicht wegzudiskutieren) die aber nicht (automatisch bei jedem Menschen) das Arbeiten komplett unmöglich machen würden ... und es gibt ganz sicher auch psychische Folgen die zu Einschränkungen im Erwerbsleben führen (können, mal mehr und mal weniger), das alles ist von Mensch zu Mensch sehr verschieden ausgeprägt, sogar mit den genau gleichen Schädigungen durch ein Unfallereignis.

Das genau ist die Denkweise der DRV wenn du für die EM-Rente begutachtet wirst, die rein medizinischen "Beweise" sind da nur Nebensache, die Basis auf der man dir klar machen möchte was so alles trotzdem noch geht ... "man muss es nur WOLLEN", erst wenn ein (DRV-) Psychiater dir bescheinigt, dass du auch bei "größter Willensanstrengung" nicht mehr in der Lage bist diese Unfallfolgen zu überbrücken und damit zu arbeiten ... dann bist du krank genug für die Bewilligung einer EM-Rente. :Wut: :schimpfen:
Die Begutachtung soll nächste Woche stattfinden. Im Vorfeld dazu erhielt ich einen Fragebogen, den ich dem Psychiater bis Ende der Woche zukommen lassen muss, ansonsten würde die Begutachtung nicht stattfinden können und die Rentenverischerung würde natürlich darüber in Kenntnis gesetzt werden.


Mit welcher Rechtsgrundlage wird das begründet, dass die Begutachtung sonst nicht stattfinden wird ???
Das ist schon ziemlich frech und lässt nichts Gutes erwarten, magst du mal grob mitteilen, was da so für Fragen gestellt werden ???

Üblich ist das so "direkt" zumindest nicht, dass man da schon vorher mit Forderungen unter Druck gesetzt wird, die eigentlich nur einschüchtern können ... ich bekam übrigens nie solche Fragebögen, auch nicht vom DRV-Psychiater ... :Gruebeln:
Mein Anwalt forderte bei der Rentenversicherung den Gutachtenauftrag und außerdem noch eine Begründung, warum dieser Psychiater dafür geeignet sei, mich zu begutachten. Bis jetzt haben wir aber noch keine Antwort von der Rentenversicherung. Mein Anwalt sagte, dass ich den Fragebogen nicht dem Psychiater zukommen lassen soll und auch nicht zur Begutachtung gehen soll bis die Rentenverischerung unsere Fragen nicht beantwortet hat. Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Vorgehen schlau wäre. Wenn ich mich bei der Begutachtung quer stelle, hab ich bei der Rentenversicherung vielleicht sofort verloren?!
Korrekt, da kann ich mich deinen Gedanken nur anschließen, dein Anwalt soll DEINE Interessen vertreten, solche Aktionen dienen eher dazu die DRV "auf die Palme" zu bringen und deinen Stand noch schwerer zu machen als er ohnehin schon ist ...
Eigentlich würde ich diese Begutachtung einfach nur hinter mich bringen wollen und wenigstens mit einer Baustelle abschließen zu können, denn die ganze Situation zehrt sehr an meinen Nerven.
Dann tu das doch einfach, es ist DEIN Verfahren und negative Konsequenzen aus dem Verhalten deines Anwaltes wirst letztlich auch DU zu tragen haben ... nimm deinen letzten Klinikbericht mit und die BG-GA (falls die bei der DRV noch nicht vorliegen sollten und sieh zu, dass du die beim GA los werden kannst ... zu dem Fragebogen kann man im Moment nichts weiter sagen, wenn es nur um die allgemeinen Anamnese geht kann man es akzeptieren und im Übrigen füllst du generell nur das aus was du auch ausfüllen WILLST ...

Hab da einfach den "Mut zur Lücke" wenn er damit nicht zufrieden ist soll er nachfragen während der Begutachtung, ein bischen soll der ja auch noch was tun müssen für sein Geld ... und mach dir eine Kopie von dem ausgefüllten Bogen ehe der in die Post geht, damit du später auch noch weißt was du da eingetragen hast ... :teufel:

Mein Männe war auch seit Jahren krank wegen vieler Rückenprobleme / chronische Schmerzkrankheit nach Bandscheiben -OPs, das war auch nicht "genug" für die EM-Rente ... erst nach psychiatrischer Begutachtung bei der DRV bekam er dann die volle EM-Rente bis zur Altersrente ... er wußte eigentlich damals auch nicht was er dort überhaupt sollte ...

Das soll keine Besserwisserei sein, das sind Erfahrungswerte aus fast 7 Jahren Kampf um 2 EM-Renten ... irgendwann ist einem dann schon egal welche medizinischen Gründe die DRV dafür endlich anerkennt ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Hilfe, sozialmedizinisches Gutachten nach Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Evkuda » Di 7. Jul 2015, 21:21

Hallo ihr Lieben,

seltsamer Weise hat mir der orthopädische Gutachter Handlungstipps gegeben. Ich war dadurch sehr verunsichert und bin gar nicht groß darauf eingegangen, denn ich vermutete, dass er mich vielleicht reinlegen will. Er sprach davon, dass unbedingt eine psychische Komponente dazu kommen sollte, dann könne es klappen. Nur orthopädische Beschwerden und Behinderungen würden bei der DRV kaum Chancen haben. Er sagte, dass er empfiehlt, dass ich noch psychologisch begutachtet werde. Da ich sowieso eher ein ängstlicher Mensch bin, hat mich die gesamte Schmerzsituation und der bisherige Verlauf mit den Behörden doch sehr angegriffen und ich hatte keine Bedenken, mich auch noch psychologisch untersuchen zu lassen.

Während der gesamten Untersuchung hat er in meinem Sinne und für mich gesprochen, wie ich mich weiterhin verhalten solle. Zudem mich gewarnt, dass ein AG trotz Gleichstellung Gründe finden kann, mich los zu werden. Ich war nur verunsichert, habe ihn reden lassen. Habe eher alles über mich ergehen lassen, Untersuchung und das viele Reden.

Letztendlich hat er mich dann doch voll einsatzfähig beurteilt, jedoch mit deutlichen Einschränkungen und klaren Diagnosen, die aber in viel plapla eingebettet waren. Eigentlich waren die Diagnosen dann sehr handfest und was er alles ausgeschlossen hat wirkte sehr schwammig und kam in den ersten 18 Seiten. Insgesamt hatte das Gutachten 20 Seiten. Das psychologische Gutachten hatte 6 Seiten.

Mein Anwalt nimmt den Widerspruch gar nicht so ernst, wie ich. So zumindest mein Eindruck. Aber nach den vielen Monaten des Wartens und der weiteren Einholung von ärztlichen Befundberichten bekomme ich langsam die Idee, dass es vielleicht gar nicht verkehrt ist, eine Absage der REnte schnell herbeizuführen, den Widerspruch schnell hinter sich zu bringen um dann auch bald vor das SG gehen zu können? Ist dieser Gedankengang so abwägig?

Die DRV wird sowieso alles daran setzen abzulehnen und die Karten werden vor dem SG neu gemischt. Vielleicht ist Dein Anwalt ja auch der Meinung, dass Du dieses Gutachten nicht über Dich ergehen lassen musst, sondern schnellstend der Widerspruch abgelehnt werden sollte, sodass das ganze vor das SG gehen kann?

Ich habe versucht mich einfach mal in die Gedankengänge eines Anwaltes zu begeben und die Situationen nicht aus unserer Sicht zu betrachten. Ist mal nur so dahingesponnen.

Liebe Grüße
Evkuda

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Re: Hilfe, sozialmedizinisches Gutachten nach Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Mrs. Jinx » Do 9. Jul 2015, 13:00

Hallo ihr Lieben,

erstmal möchte ich mich für eure Antworten und gedanken zu meinem Fall danken!

@Doppeloma:
Mein Verkehrsunfall war ein Arbeits-/ Wegeunfall. Nach einem Zusammenhangsgutachten (unfallchirurgisch, neurologisch/ neuropsychologisch) erkannte die BG meine Verletzungen und deren Auswirkungen als unfallursächlich an und ich erhielt 2 Jahre lang Verletztengeld. Mitte letztens Jahres stellte man die Verletztengeldzahlung ein, da ich schon über die 78. Woche hinaus Verletztengeld bezog und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund meines Zustandes noch nicht erbracht werden konnten bzw. können. Mittlerweile denke ich, dass man gegen die Einstellung des Verletztengeldes hätte Widerspruch einlegen sollen....

Der BG- Sachbearbeiter legte mir dann nahe Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Sobald es mein Gesundheitszustand zulassen würde, würde die BG Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Umschuling o.ä. einleiten. Die beiden BG- Gutachten liegen der Rentenversicherung vor.

Zur Ermittlung der Minderung der Erwerbsfähigkeit wurde im Juni erneut ein unfallchirurgisches Gutachten erstellt. Auch dieser Gutachter sah die Schwere der Verletzungen, hält mich nach wie vor zu 100% arbeitsunfähig, berufsunfähig und wird eine MdE im oberen Drittel ansetzen. Leider habe ich das Gutachten noch nicht schriftlich vorliegen.

Das "Gutachten" nach Aktenlage von der Rentenversicherung wurde in der Tat vom medizinischen Dienst der RV erstellt.

Einen Bericht von meinem Neurochirurg vom letzten Krankenhausaufenthalt, samt Zukunftsprognose liegt der RV auch bereits vor. Und auch mein Neurochirurg findet klare und eindeutige Worte zu meinem Zustand.

Eine Rechtsgrundlage enthält die Aufforderung des Psychiaters zur Zurücksendung des Fragebogens nicht. In diesem Fragebogen wird nach dem Alter, Beruf und Vorerkrankungen meiner Eltern und Geschwister, nach dem Zeitpunkt meines Auszuges von Zuhause und Wohnortwechseln, nach einer Partnerschaft, nach Kindern und Enkelkindern, nach meinen Kinderkrankheiten, nach meinem Essverhalten und Ausscheidungen ( Urin, Stuhlgang), nach meinem Schlafverhalten und Menstruation, nach Nikotin-,Alkohol- und Drogenabusus, nach meinen Freunden und Hobbies, nach Schule, Ausbildung und Arbeitsplätzen, nach einer genauen Beschreibung meines letzten Arbeitsplatzes, nach Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit, nach meinen aktuell behandelnden Ärzten und Therapeuten, nach Medikamenten und Therapien, nach Krankenhausaufenthalten, Unfällen und Operationen, nach Rehas und Kuren und nach meinen aktuellen Beschwerden gefragt. Einen Teil der Fragen finde ich sehr unverschämt, denn meine Familie und deren Berufe und Vorerkrankungen haben beispielsweise genauso wenig was mit meinen Unfallverletzungen zu tun wie mein Freundeskreis. *ironiean* Aber vielleicht lässt sich ja aus diesem tollen Fragebogen ableiten, dass ich mir als Kind schonmal die Knie aufgeschürft habe und noch dazu links nur einen Arm habe und meine Unfallverletzungen deswegen eigentlich nur pillepalle sein können und ich ja simmuliere oder aggraviere und eigentlich in Vollzeit arbeiten gehen könnte *ironieaus*. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Dass man einen Psychiater mit meiner Begutachtung beauftragt hat, verstehe ich allerdings immernoch nicht. Ich habe ausschließlich wegen den Verletzungen durch den Verkehrsunfall Renten beantragen müssen. Und mein gesunder Menschenverstand sagt mir eigentlich, dass es dann sinnvoller wäre, jemanden mit der Begutachtung von Unfallfolgen zu beauftragen, der sich damit auskennt. Wenn dieses Gutachten beim Psychiater ein Zusatgutachten wäre und dieser sich mit neuropsychologischen Unfallfolgen auskennen würde, hätte das ja vielleicht noch einen Sinn. Aber so..... So macht es ja nur Sinn für die Rentenversicherung und weniger für den Antragsteller. Merkwürdiges System.... Natürlich ist meine Psyche mittlerweile auch angegriffen und der Unfall und dessen Folgen haben Spuren hinterlassen. Es gibt ganz gute Tage und dann auch wieder schlexhte Tage, was aber in solch einer Situation völlig normal ist. Aber der Grund für den Rentenantrag bleiben die Verletzungen und deren Folgen.

@Evkuda:
Ich habe mittlerweile auch schon von einigen gehört, dass es deutlich einfacher ist, eine Rente zuerkannt zu bekommen, wenn man eine psychische Erkrankung hat als wenn man ein physisches/ körperliches Problem hat. Diese Entwicklung finde ich bedenklich. Als ich meinen Rentenantrag gestellt habe, habe ich eigentlich fest damit gerechnet, dass der Antrag bewilligt wird, da meine Verletzung und ihre Auswirkung ja klar bewiesen und zigfach von ärztlicher Seite beschrieben worden sind. Als ich die Abehnung in den Händen hielt, bin ich aus allen Wolken gefallen.

Der Gedanke in Richtung Klage vor dem SG erscheint mir mittlerweile auch nicht mehr so abwegig, obwohl ich die Sache nach wie vor lieber so geklärt hätte, denn ein Verfahren vor dem SG zieht sich ja dann auch wieder länger hin.

Liebe Grüße

Mrs. Jinx

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Re: Hilfe, sozialmedizinisches Gutachten nach Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Evkuda » Do 9. Jul 2015, 21:25

Hallo Mrs. Jinx,

mir ging es ähnlich wie Dir. Dachte, alles ist doch so klar, aber ich bin oder besser war sehr überrascht, wie die DRV und die Gutachter doch alle Fakten verwischen können. Aber, wenn ich schon damals die Kenntnisse gehabt hätte, die ich inzwischen durch das Lesen hier im Forum gewonnen habe, wäre ich nicht so geschockt gewesen.

Ich befinde mich jetzt im Widerspruch, inzwischen im sechsten Monat und habe so langsam keine Lust mehr zu warten. Ich stelle mich der Realität, gehe von einer Ablehnung aus und hoffe nur, dass diese Ablehnung nicht mehr so lange dauert, damit das Ganze vor das SG kommt. Mir ist klar, dass die DRV nur Zeit schindet. Dies passiert dann nicht mehr, sondern es dauert dann halt nur noch die Zeit, die das SG benötigt, bzw. diese Zeit hängt von der Auslastung des SG ab.

Ehrlich gesagt, kann ich mit diesem Gedanken wesentlich besser leben! Ich kann besser warten, wenn ich weiß, dass es ein natürlicher Wartevorgang ist, weil halt andere vor mir dran sind. Besser, als wenn ich weiß, da sind Menschen, die bewusst dafür sorgen, dass ich warten muss und denen nichts besseres einfällt als erneute Befundberichte von Ärzten einzufordern, wenn man mal höflich nachfragt. Befundberichte, die sie bereits vorliegen haben und gar nicht benötigen. Da fühle ich mich schikaniert, abhängig und ausgeliefert und diese Warten ertrage ich nicht gut.

Ich wünsche Dir ganz viel Glück und tanke immer zwischendurch Kraft, u.a. auch hier im Forum!!!!!!!

Liebe Grüße
Evkuda

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Re: Hilfe, sozialmedizinisches Gutachten nach Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 9. Jul 2015, 22:44

Hallo Mrs. Jinx, :smile:
Mitte letztens Jahres stellte man die Verletztengeldzahlung ein, da ich schon über die 78. Woche hinaus Verletztengeld bezog und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund meines Zustandes noch nicht erbracht werden konnten bzw. können. Mittlerweile denke ich, dass man gegen die Einstellung des Verletztengeldes hätte Widerspruch einlegen sollen....
so richtig kenne ich mich mit Verletztengeld nicht aus aber ich meine, dass es hier wie beim Krankengeld durch die KK nach 78 Wochen einfach keinen Anspruch mehr gibt, eigentlich sollte dann auch für dich die Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III greifen, hat dich niemand darauf aufmerksam gemacht, dass du möglicherweise einen Zahlungsanspruch an die AfA haben könntest ???

Jedenfalls wenn du Beiträge für Arbeitslosengeld an die AfA aus deinem Einkommen gezahlt hast ... ich meine mich zu erinnern, dass hier schon ein anderer User dann auch das ALGI ausgezahlt bekam, zu den gleichen Bedingungen wie nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld. :Gruebeln:

Was ich irgendwie gar nicht verstehen kann ist die "Abschiebung" an die Rentenkasse, wenn man doch deine Schädigungen (durch einen Arbeitsunfall bedingt) anerkennt und auch schon meint das würde noch einige Zeit dauern bis du eine LTA dann in Angriff nehmen könntest ... warum bitte soll dafür die DRV die Überbrückung zahlen (müssen), hättest du da nicht Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Unfallrente ???

Leider habe ich davon echt viel zu wenig Ahnung, mir ist nur aus anderen Fällen hier bekannt, dass auch die BG nicht gerade verlässlich und zugänglich sind, wenn es ihnen ans eigene Geld gehen würde ... der Dumme ist und bleibt immer wieder der Betroffene, dem ja eigentlich alle "nur helfen wollen" ... :Verwirrt: :Hilfe:

Die Ablehnung des Widerspruches bei der DRV beschleunigen zu wollen, indem man sich Mitwirkungspflichten (Begutachtungen) absichtlich entzieht halte ich allerdings für keine gute Idee, da kann ich auch entsprechenden Gedankengängen von Anwälten dazu überhaupt nicht folgen ... :Verwirrt: :Hilfe:

Ziel eines Anwaltes sollte es ja sein bei der DRV-Akten-Einsicht möglicherweise relevante Bearbeitungs- und Verfahrensfehler zu finden, um damit vielleicht sogar ein langwieriges (und für den Antragsteller zusätzlich belastendes) Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Es mag ja relativ selten vorkommen aber das ist durchaus schon passiert, dass ein guter Anwalt z.B. in den GA der DRV schwere Widersprüche aufgedeckt hat, die zu der getroffenen Entscheidung (Ablehnung der EM-Rente) überhaupt nicht passen konnten, solche Dinge sieht dann natürlich später auch ein Richter nicht so gerne ... aber da lenkt die DRV durchaus auch mal im Widerspruchsverfahren ein.

Dafür ist es ja auch vorgesehen und so vermag ich der Logik nicht zu folgen, dass man das Widerspruchsverfahren "absichtlich" gegen die Wand fahren will, damit man dann bald die Klage einreichen könne ... :Ohnmacht:

Die Richter am SG schauen nicht nur auf die Handlungsweisen der DRV dabei, sondern werden auch hinterfragen, warum man das Widerspruchsverfahren nicht entsprechend "sauber" durchführen wollte, besonders wenn man einen Anwalt an der Seite hatte, ein GA abzulehnen /zu verzögern wird auch beim Kläger nicht wirklich akzeptiert und die DRV hat sehr wohl auch bei Gericht noch genug Möglichkeiten den Gang der Dinge weiterhin zu verzögern und in die Länge zu ziehen ... :confused: :Gruebeln:

Sie hat ja als Beklagte auch die volle Akteneinsicht zu bekommen, das gilt für jeden Arztbefund und jedes GA was dann über den Richter /das Gericht veranlasst wird und für jede Einlassung/Behauptung des Klägers auf Sachanfragen des Gerichtes ... ebenso wie man zu jeder Erwiderung der DRV eine eigene Stellungnahme verfassen kann und sollte wenn da was nicht stimmt, wird das auch die DRV nutzen um auf (vermeintliche) Mitwirkungspflichten des Antragstellers deren Verletzung zu verweisen.

Auch das Gericht hat eine Aufklärungspflicht für den gesamten Sachverhalt und kann sich nicht nur an die Angaben des Klägers dabei halten, es ist richtig, "die Karten werden neu gemischt" aber es wird mit den alten (bereits vorhandenen) Karten weiter gespielt, ein Ass (gerichtlich angeordnetes GA) wird nur angeordnet wenn der Richter das für notwendig hält weil die gesundheitlichen Widersprüche nicht anders zu klären sind ... der Richter ist ja auch kein Arzt ...

Bereits bei der Anforderung der Renten-Akte lässt sich die DRV oft Zeit bis zum letzten Moment, auch der DRV muss der Richter ausreichende Fristen einräumen um gerichtliche Fragen zu klären und zu beantworten ... da können die durchaus immer die mögliche Zeit verstreichen lassen, die haben es nicht eilig ... und diese Fristen betragen oft mindestens 6 Wochen, dann wird eben "wegen Arbeitsüberlastung" Verlängerung bei Gericht beantragt (dieses Recht hat der Kläger natürlich auch, wenn er gesetzte Fristen nicht einhalten kann) ... es ist ein Trugschluss, dass es hier nur auf die konkrete Auslastung des zuständigen Gerichtes ankommen würde ...

Das geht natürlich nicht grenzenlos aber irgendwo zwischen 2 und 3 Jahren sollte man inzwischen einplanen bis es eine Entscheidung am SG geben wird ... deutlich schneller geht es nur in Ausnahmefällen, wo der Richter (wenn er gut ist) schon beim Durchblättern der Rentenakte merkt, dass da mehr als nur "ein wenig" was schief gelaufen ist bei der Bearbeitung durch die DRV, so offensichtliche (Verfahrens-) Fehler machen die aber nicht all zu oft ...

was @Evkuda dazu schreibt ...
Mir ist klar, dass die DRV nur Zeit schindet. Dies passiert dann nicht mehr, sondern es dauert dann halt nur noch die Zeit, die das SG benötigt, bzw. diese Zeit hängt von der Auslastung des SG ab.
Das kann ich so auf keinen Fall bestätigen und diese Hoffnung sollte besser kein Grund sein, den Widerspruch als Rechtmittel nicht bestmöglich zu nutzen ... auch ein Gerichtsverfahren findet nicht ohne die Beteiligung der DRV statt ... :nein: :nein:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Hilfe, sozialmedizinisches Gutachten nach Widerspruch

Ungelesener Beitrag von agnes » Fr 10. Jul 2015, 02:52

Hallo Mrs. Jinx
Dass man einen Psychiater mit meiner Begutachtung beauftragt hat, verstehe ich allerdings immernoch nicht. Ich habe ausschließlich wegen den Verletzungen durch den Verkehrsunfall Renten beantragen müssen. Und mein gesunder Menschenverstand sagt mir eigentlich, dass es dann sinnvoller wäre, jemanden mit der Begutachtung von Unfallfolgen zu beauftragen, der sich damit auskennt. Wenn dieses Gutachten beim Psychiater ein Zusatgutachten wäre und dieser sich mit neuropsychologischen Unfallfolgen auskennen würde, hätte das ja vielleicht noch einen Sinn. Aber so..... So macht es ja nur Sinn für die Rentenversicherung und weniger für den Antragsteller. Merkwürdiges System.... Natürlich ist meine Psyche mittlerweile auch angegriffen und der Unfall und dessen Folgen haben Spuren hinterlassen. Es gibt ganz gute Tage und dann auch wieder schlexhte Tage, was aber in solch einer Situation völlig normal ist. Aber der Grund für den Rentenantrag bleiben die Verletzungen und deren Folgen.
Deinem gesunden Menschenverstand mag ich nur teilweise beipflichten.

Zu dem anderen Teil möchte ich mich dahingehend äußern, dass nach einem solch schwerwiegendem Trauma und dem sich daraus entwickeltem anhaltenden Streit um Anerkennung und Zahlung einer Rente/eines Verletztengeldes sich der Betroffene in einem Teufelkreis
- aus Schmerz
- aus Leid/körperliche Gebrechen
- aus Zukunftsängsten
- aus Grübelzwängen
- aus Erniedrigung und Entwürdigung
- aus Erschöpfung
- aus Enttäuschung und Mutlosigkeit
- aus Leere und Kraftlosigkeit
......
befindet und psychisch instabil wird.

Natürlich gilt bei der Beurteilung "somatoformes" (körperliches) oder "psychisches" (seelisches) Leiden das Prinzip:
was war zuerst da, das Huhn oder das Ei!

Um diese Fragestellung erörtern zu können, sollte ein unabhängiges neuro-psychiatrisches Gutachten erfolgen und die Entstehung und den sich im Laufe der Zeit zwangsläufig entwickelnden Zusammenhang des Körpers und der Seele aufdröseln.

Leider werden Patienten viel zu schnell in die "Psychoschublade" gestopft, Klappe zu und fertig.

Aber bei allem Ärger darüber, so von Ärzten/Gutachtern/Behörden abgestempelt zu werden, niemand wird bestreiten wollen, dass er frei von seelischen Störungen sein Dasein fristet, wenn er anhaltende körperliche Schäden davongetragen hat.

Der Körper reagiert mit der Zeit sensibel und die Schmerzschwelle verschiebt sich dahingehend, dass leider oft nicht nur die körperlichen Gebrechen diese starken Schmerzen erklärbar machen, sondern der seelische Schmerz sich dazugesellt und beide ihr "Bestes" geben.

Um nunmehr festzustellen, was diese anhaltende Problematik des Schmerzerlebens vordergründig ausmacht und zu differenzieren wie stark ausgeprägt der Körper und im Gegenzug die Seele leidet, ist es gutachterlich angebracht, beides in ihrer Eigenständigkeit zu analysieren und auszumachen, um bestenfalls auch therapeutisch eingreifen zu können.

Ein chronisches Schmerzsyndrom entwickelt sich über einen längeren Zeitraum und ein seelisches Leiden schließt sich gerne diesem Prozess an.
Die Verschiebung der Schmerzschwelle "Körper <-> Seele" sollte in Augenschein genommen werden und auch Anerkennung finden im Gesamtbild der Begutachtung.

Die Diagnose "Psychosomatik" ist in dem Fall nämlich nicht anzuwenden, wenn dem Prozess ein körperlicher Schaden vorausgegangen ist und sich dadurch eine Fehlregulation einstellt.

Ich habe mich dem Thema auch während meines EM-Rentenverfahrens stellen müssen und dabei unbedingt verstehen lernen wollen, warum man uns Schmerzpatienten, deren Schmerzkarriere eindeutig ein Trauma vorausging, eine Psychosomatik anhängen möchte.

Gerichtlich erwirkte ich ein psychiatrisches Gutachten und lernte dabei, dass der körperliche Schaden zwar ursächlich für meine Gebrechen und die anhaltenden und nach sich ziehenden Beschwerden war, die Psyche jedoch ihren eigenen Part nun auch übernommen hatte und das Schmerzsyndrom somit vervollständigte.

Körper und Seele vereinen sich und leiden gemeinsam, daher muss man versuchen sie gemeinsam zu behandeln.

Und somit ist eine gutachterliche Feststellung, was hat was ausgelöst und was überwiegt und wie kann man therapeutisch eingreifen, m. E. nicht unwichtig und auch für weitere Gutachten hilfreich, da jeder Fachgutachter leider nur sein Fachgebiet abdeckt, jedoch den Zusammenhang "Körper-Seele" dabei außer Acht lässt.

Der gerichtlich bestellte Psychiater-Gutachter hatte alle neuro-orthopädische Vorgutachten zerpflückt und die durch körperliche Gebrechen entstandene psychische Störung als im Zusammenhang stehend analysiert und als schwerwiegende hinzugekommene Erkrankung mit aufgenommen und im Gesamtbild Körper-Psyche als rentenrelevant dargelegt, was den Richter veranlasste, die DRV zur rückwirkenden Anerkennung meiner EM aufzufordern.

In meinem Fall waren die körperlichen Schäden nicht rentenrelevant ausreichend, jedoch im Zusammenspiel Körper-Psyche schon :jaa:

Ich kann dir von meiner Seite nur empfehlen, auch ein psychiatrisches Gutachten anzustreben, um beide Seiten im Zusammenhang als gemeinsames Leiden zu betrachten und anzuerkennen.

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
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Vrori
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Re: Hilfe, sozialmedizinisches Gutachten nach Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 10. Jul 2015, 09:17

Hallo,

im übrigen...zur Info...unser Sozialgericht hat fast 4 Jahre für die Entscheidung benötigt, ob ich denn nun Rente bekomme oder nicht...!!!
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Hilfe, sozialmedizinisches Gutachten nach Widerspruch

Ungelesener Beitrag von agnes » Fr 10. Jul 2015, 09:39

Hallo

Und bei mir waren es 2,5 Jahre, bis das SG die DRV zur Anerkennung aufforderte.

Gruß agnes
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Re: Hilfe, sozialmedizinisches Gutachten nach Widerspruch

Ungelesener Beitrag von k@lle » Fr 10. Jul 2015, 14:06

...Antrag Em Nov 2011....Termin Sg Juni 2015....

auf da Schriftliche Urteil warte ich immer noch.... :pfeif:
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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