R210 ausfüllen

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lsbol
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R210 ausfüllen

Ungelesener Beitrag von lsbol » Di 16. Jun 2015, 15:22

Hallo und danke vielmals für was alles ihr schon für mich gemacht habt,
das Jobcenter hat mich aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Das habe ich vor 3 Wochen gemacht und ich habe unter anderem den Formular R210 bekommen den ich jetzt so gut wie möglich probiere auszufüllen. Dazu bitte die Fragen:
- wann soll ich den Formular R210 abgeben? gibt es eine Frist dafür? was passiert wenn ich mich viel Zeit damit lasse? gibt es Sanktionen vom DRV wie beim Jobcenter früher?(der Ärztliche Dienst der Jobcenter hat mich als voll erwerbsgemindert für 6 Monate eingestuft)
-Seite 3 Punkt 5 "Beschäftigungsübersicht" muss ich angeben wann und was ich gearbeitet habe, Spalte 3 heißt: "Bezeichnung des Tarifvertrages Gehaltsgruppe / Lohngruppe": wo finde ich diese Information? auf Gehaltsabrechnungen? wo genau? könnt Ihr mir einen Beispiel geben?
-Meine 2 letzten Beschäftigungen waren 1 € Jobs, was ist dafür "Bezeichnung des Tarifvertrages Gehaltsgruppe / Lohngruppe" ?
- Vor 2005 habe ich Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt bekommen um mich selbständig zu machen (=voll gescheitert aber gut so hatte ich 6 Monate Ruhe vom Amt). was ist da auch "Bezeichnung des Tarifvertrages Gehaltsgruppe / Lohngruppe"?
-viele füllen R215 nicht aus, in meinem Fall finde ich es von Vorteil denn zu vielen Punkten (2.1, 2.2, 2.7, 2.8.) kann ich was darstellen woraus man wirklich rauslesen kann, dass ich total Psycho krank bin. Egal was in der Zukunft passiert ich kann immer darauf zurückgreifen kein Problem. Scheint mir also eher von Vorteil zusätzlich zu R210 die Gelegenheit zu haben kranke Seiten zu zeigen. Wieso denn sollte es von Vorteil sein R215 nicht auszufüllen? was wird da befürchtet?
- R210 Seite 1 habe ich als "letzter Arbeitgeber" der letzte 1 €Job vor 6 Jahren angegeben denn da war die Arbeitszeit 4 St/Tag
Vor 5 Jahren habe ich akute Krise gehabt, Krankenhausaufenthalt 3 Wochen dann krank geschrieben seit 4 Jahren von gutem Psychiater sodass Jobcenter nichts gegen mich konnte und mich dann aufgefordert hat Antrag auf EMR zu stellen
Danke für jede Info und alles was Ihr schon für mich gemacht habt
lsbol

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Re: R210 ausfüllen

Ungelesener Beitrag von k@lle » Di 16. Jun 2015, 15:25

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Re: R210 ausfüllen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 18. Jun 2015, 01:44

Hallo isbol, :Gruebeln:

viewtopic.php?f=5&t=5295
Hallo und Danke nochmal für alles was Ihr für mich schon gemacht habt,
kämpfe weiter mit R210 und habe auf meinen Thema zu R210 in "Rentenantrag" ein Antwort bekommen, danke aber vielleicht bekomme ich mehr Antworten wenn ich es hier in der Rubrik "Allgemeine Fragen" wieder veröffentliche, mal sehen und Danke im Voraus für jeder Hinweis /Tipp
lsbol
es mag ja sein, dass du das für sinnvoll hältst, die gleichen Fragen in mehreren Themenbereichen zu stellen, für die User die dir antworten sollen ist das verwirrend und überflüssig ... das werden nicht mehr Leute lesen und beantworten (wollen /können), als vorher auch ... darum wird das andere Thema geschlossen mit einem Verweis auf dieses Thema hier ... hier gibt es ja bereits Antworten und den Link zu weiteren Antworten dazu von @K@lle

das Jobcenter hat mich aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Das habe ich vor 3 Wochen gemacht und ich habe unter anderem den Formular R210 bekommen den ich jetzt so gut wie möglich probiere auszufüllen. Dazu bitte die Fragen:
- wann soll ich den Formular R210 abgeben? gibt es eine Frist dafür? was passiert wenn ich mich viel Zeit damit lasse?
Das gibst du ab wenn du es fertig hast, der Antrag wurde gestellt wie vom JC gewünscht (per Bescheid oder mündlich/ per EGV ???), das hast du dort (beim JC) ja (vermutlich) auch nachgewiesen und damit hast du deine Pflicht erst mal erledigt.
Wenn die DRV dir keine Frist gesetzt hat, dann gibt es auch keine, im Gegensatz zum JC ist es der DRV ziemlich egal wann du das Formular zurückschicken wirst, dein Antrag wird eben erst bearbeitet wenn alles komplett ist.
gibt es Sanktionen vom DRV wie beim Jobcenter früher?(der Ärztliche Dienst der Jobcenter hat mich als voll erwerbsgemindert für 6 Monate eingestuft)
Womit sollen die dich bitte "sanktionieren" können, von der DRV bekommst du doch gar kein Geld, du willst (vielleicht) mal welches haben/bekommen können (bei EM-Rente wird nicht sanktioniert), wenn die auch meinen sollten, dass du voll Erwerbsgemindert bist ..., was die JC-Ärzte so feststellen ist der DRV meist ziemlich egal, die prüfen das selber und wissen sehr genau, dass die JC gerne die Leistungsempfänger in die EM-Rente schieben wollen, wenn sie wegen gesundheitlicher Einschränkungen nur schwer (oder gar nicht) in (ECHTE) Arbeit zu vermitteln sind.
-Seite 3 Punkt 5 "Beschäftigungsübersicht" muss ich angeben wann und was ich gearbeitet habe, Spalte 3 heißt: "Bezeichnung des Tarifvertrages Gehaltsgruppe / Lohngruppe": wo finde ich diese Information? auf Gehaltsabrechnungen? wo genau? könnt Ihr mir einen Beispiel geben?
Wer soll das hier wissen, wo das in deinen Lohnabrechnungen stehen könnte, wenn du mal Versicherungspflichtig gearbeitet hast, dann sollte es ja auch Arbeitsverträge dazu geben, da steht das auf jeden Fall drin, die Lohnabrechnungen sehen bei jeder Firma anders aus, dafür gibt es keine festen Formulare, normalerweise steht das oben irgendwo ... :confused:
-Meine 2 letzten Beschäftigungen waren 1 € Jobs, was ist dafür "Bezeichnung des Tarifvertrages Gehaltsgruppe / Lohngruppe" ?
Das sind keine richtigen Jobs, wenn du da anständig bezahlt worden wärst, hätte man dich normal (mit Arbeitsvertrag und allen Versicherungen für KK/AfA/Rente) dort einstellen müssen (dann hättest du auch weniger oder gar kein ALGII mehr bekommen) ... das sind sogenannte "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand-Entschädigung" (für aussichtslose JC-Fälle gedacht), man könnte es auch "moderne Sklaven-Arbeit" im Auftrag des JC nennen. :ic_down:

Das sollte man dir doch (beim JC) erklärt haben, dass es sich NICHT um eine reguläre Arbeit gehandelt hat (eher um eine Art "Beschäftigungstherapie"), du hast doch weiter (volles) Hartz 4 bekommen und nur den lumpigen Euro dazu (pro geleisteter Stunde) vorgesehen für die Fahrtkosten ... du warst also weiter im ALGII-Bezug, das brauchst du als Berufstätigkeit nicht angeben, daraus ergeben sich keine Rentenansprüche wie aus einem normalen Beschäftigungsverhältnis. :Verwirrt: :Hilfe:

Da gibst du an seit wann du im Bezug von Hartz 4 beim JC bist bis "laufend" und fertig, das ist kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, das ist Bezug von Sozial-Leistungen ... dazu gibt es auch keine "Tarifverträge" ... dafür gilt das SGB II ...
- Vor 2005 habe ich Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt bekommen um mich selbständig zu machen (=voll gescheitert aber gut so hatte ich 6 Monate Ruhe vom Amt). was ist da auch "Bezeichnung des Tarifvertrages Gehaltsgruppe / Lohngruppe"?
Dazu solltest du ja mindestens einen Bescheid vom Arbeitsamt haben, da steht alles drin was du brauchst, und einen Aufhebungsbescheid dazu sollte es auch geben, das kopierst du und schickst das mit als Nachweis, trägst nur den Zeitraum ein mit "Überbrückungsgeld" von /bis , siehe Kopie ...
Meines Wissens wird auch noch separat nach solchen Leistungen gefragt (ALGI /ALGII), im ersten Teil kommen (meines Wissens) nur ECHTE Arbeitsverhältnisse rein aus denen auch Beiträge für die Rente gezahlt wurden ... :confused:
-viele füllen R215 nicht aus, in meinem Fall finde ich es von Vorteil denn zu vielen Punkten (2.1, 2.2, 2.7, 2.8.) kann ich was darstellen woraus man wirklich rauslesen kann, dass ich total Psycho krank bin. Egal was in der Zukunft passiert ich kann immer darauf zurückgreifen kein Problem.
Musst du selber wissen, du hast gefragt und dir wurde geantwortet, ob du krank bist oder nicht und wie krank, wird man sicher nicht nur deinen eigenen Angaben entnehmen wollen ... man wird dich zum GA schicken und/oder deine Ärzte befragen oder glaubst du im Ernst, dass die sich nur darauf verlassen werden, was du in den Selbsteinschätzungsbogen schreiben wirst ...
Jeder ist auch da seines "Glückes oder Unglückes eigener Schmied" ... dann brauchst du uns doch nicht um Rat zu fragen dazu, wenn du deine Entscheidung schon getroffen hast ...
Scheint mir also eher von Vorteil zusätzlich zu R210 die Gelegenheit zu haben kranke Seiten zu zeigen. Wieso denn sollte es von Vorteil sein R215 nicht auszufüllen? was wird da befürchtet?
Deine kranken Seiten möchte die DRV aber eigentlich lieber von studierten Medizinern bestätigt haben, das hat mit dem R210 überhaupt nichts zu tun, den musste man schon immer ausfüllen, um seine Berechtigung auf EM-Rente aus dem bisherigen Arbeits- und Renten-Beitrags-Leben nachzuweisen, denn daraus wird sich erst ergeben ob du überhaupt Anspruch auf eine Geldrente von der DRV haben wirst ... :lesen:

Der R215 ist dafür nicht erforderlich, der dient nur dazu dass du dich selber in die :kack: reiten kannst und nicht um deine Rente/Erwerbsminderung ernsthaft zu prüfen.
Ich persönlich habe da nichts mehr zu befürchten aber ich hatte auch damals keine Lust darin ausführlich "mein Leid" bei der DRV zu klagen ... das hat die DRV ja auch nicht interessiert als sie mich herzlos fast 3 Jahre bis zum Gericht hat weiter LEIDEN lassen, trotz aussagefähiger Arztberichte ... :kotzen:
- R210 Seite 1 habe ich als "letzter Arbeitgeber" der letzte 1 €Job vor 6 Jahren angegeben denn da war die Arbeitszeit 4 St/Tag
Das kannst du streichen, das war kein "Arbeitgeber", das war ein Ausbeuter, der auf deine Kosten die Einstellung eines normal bezahlten Mitarbeiters gespart hat und dafür noch fürstlich belohnt wurde vom JC dafür, auch noch auf Kosten der Steuerzahler ... du hast NICHTS davon für irgendeinen Renten-Anspruch ... denn dafür wurden wieder keine (ausreichenden) Beiträge gezahlt, nicht vom Ausbeuter und auch nicht vom JC (na gut, bis 2011 wurde ja vom JC noch ein minimaler Beitrag gezahlt aber danach gar nichts mehr) ...

Die früher bei ALGII gezahlten Beiträge an die Rentenkasse trägt aber auch die "Katze auf dem Schwanz weg" ... die brachten ca. 3,50 Euro Rentenzuwachs pro SGB II-JAHR ... also grob überschlagen 10 Jahre Hartz 4 = 35 Euro Rente im Monat ... aber so viel wird es ja nicht, seit 2011 werden ja überhaupt keine Beiträge für Rente mehr gezahlt ... :Verwirrt: :Hilfe: :Heiss:

Das ist ALLES durchgehend ALGII-Bezug, diese Jobs brauchst du überhaupt nicht angeben, die zählen nicht als "richtige Arbeit" im Sinne der Rentenversicherung.
Vor 5 Jahren habe ich akute Krise gehabt, Krankenhausaufenthalt 3 Wochen dann krank geschrieben seit 4 Jahren von gutem Psychiater sodass Jobcenter nichts gegen mich konnte und mich dann aufgefordert hat Antrag auf EMR zu stellen
Ich hoffe du kannst den Klinikbericht (als Kopie) mit einreichen und dein Psychiater steht hinter dir wegen dem Antrag auf EM-Rente, das wird deutlich wichtiger sein als der R215 ...

Meine Daumen sind gedrückt ... aber ich kenne leider auch schon zu viele Fälle, wo die EM-Rente gerade wegen der Antragstellung auf "Wunsch" vom JC ganz schnell abgelehnt wurde ... die DRV hat täglich hunderte solcher Anträge auf dem Tisch und ist nicht unbedingt bereit die ganzen Kunden der JC als EM-Rentner zu übernehmen ...

Bei deiner bisherigen Erwerbsbiografie sehe ich zumindest wenig Chancen, dass du bei Bewilligung eine auskömmliche EM-Rente erhalten wirst ... da bleibt dann weiter wahrscheinlich nur das Sozial-AMT (SGB XII) dazu ... sind auch keine rosigen Zukunftsaussichten ... :Verwirrt: :Hilfe:

Bitte bleibe jetzt in diesem Thema mit deinen Fragen ... DANKE ... :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Zuletzt geändert von Doppeloma am Do 18. Jun 2015, 15:37, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Textkorrektur
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: R210 ausfüllen

Ungelesener Beitrag von lsbol » Sa 20. Jun 2015, 19:04

danke Doppeloma und euch allen + tut mir Leid, dass ich nicht richtig verstehe wie mit einem Forum umgehen soll (habe auch kein internet, gehe nur zum Kumpel dafür). Es ist trotzdem eine riesige Hilfe dass Ihr überhaupt da seid und Gedanken von euch sind sehr hilfreich für mich. Nochmal danke

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