Ab wann wird Erwerbsminderungsrente gezahlt ?
Verfasst: Do 11. Jun 2015, 15:13
Moin zusammen,
Bin auf der Suche nach meinem Problem auf dieses Forum hier gestoßen und habe mich mal angemeldet in der Hoffnung, dass mir jemand hier mit seiner Erfahrung ein paar Antworten geben kann.
Ich versuche, meine Fragen mal so zu formulieren, dass auch ein bisschen Vorgeschichte ersichtlich ist, um Verständnis-Probleme zu vermeiden. Sollten dennoch Informationen benötigt werden, fragt einfach.
Es ist wie folgt:
2010: Arbeitsunfall erlitten, welcher mich aus dem Beruf gekegelt hat. Nach 3 Jahren Heilbehandlung und Co. wurde eine Umschulung erfolgreich durchgeführt (Beginn 02/2013 Ende: 01:2015).
Im November 2014 legte man mir seitens der BG nahe, ich solle zusätzlich zur Unfallrente ( MdE zur Zeit 30 %) eine Erwerbsminderungsrente beantragen, da sich während der Umschulung herausstellte, dass ich nach der Umschulung auch im neuen Beruf nicht mehr Vollzeit, sondern höchsten 4 Stunden täglich arbeiten kann.
So ist es geschehen: Habe also im November 2014 den Antrag bei der Rentenkasse rausgeholt und erhielt einen Termin zur Abgabe satte 3 Monate Später, nämlich im Februar 2015 (ausgefüllt und die benötigten Nachweise hatte ich schon 24 Stunden nach Erhalt des Antrages zusammen ! ). Habe also im Februar 2015 den Antrag wie gewünscht eingereicht und bekam im April einen Termin beim medizinischen Dienst zur Begutachtung.
In der Zwischenzeit ( Umschulung wurde ja im Januar 2015 beendet) habe ich 2 Monate lang verschiedene Praktika gemacht und im zum April 2015 einen Betrieb gefunden, bei dem ich 4 Stunden täglich mit meinen Einschränkungen arbeiten kann.
Im April hatte ich dann den Termin zur Begutachtung durch die Rentenkasse wahrgenommen.
Heute habe ich erfahren, dass der Bescheid schon hätte da sein müssen, aber wohl durch den Poststreik nicht angekommen ist. Ich soll noch mal 10 Tage warten, dann schicken die den erneut raus. Allerdings hat die nette Dame versucht, mir am Telefon ein paar Zahlen zu nennen, worauf sich nun meine Fragen beziehen:
Auskunft de Sachbearbeiterin: Rente ist bewilligt bis von 05.2015 bis 06.2017
Mein erste Frage:
Ich hatte angenommen, dass die Rente rückwirkend ab November gilt, da der Sachbearbeiter beim Abholen des Antrages sich ja auch den Tag notiert hatte, wann wir den Antrag rausgeholt hatten. Auf Nachfrage damals sagte er, er bräuchte das für die Berechnung der Rente: wenn diese genehmigt wird, wird ab diesem Tag berechnet.
Weiß jemand – eventuell auch aus eigener Erfahrung – was denn nun richtig ist? Also ab November 2014 rückwirkend, ab Antragsabgabe im Februar oder wirklich ab dem Monat nach der Begutachtung durch die Rentenkasse?
Zweite Frage:
Die Sachbearbeiterin sprach von einer 3/4-Rente , da ich ja seit April einen Halbtagsjob habe ( was ich nicht unbedingt amüsant finde, da auch diese 4 Stunden mehr schlecht als recht absolviert werden können und ich auch schon den einen oder anderen Krankheitstag hatte, welcher auf meine unfalltechnischen Einschränkungen zurückzuführen sind )
Die Frage wäre nun: wird diese 1 zu 1 mit dem Brutto-Lohn verrechnet oder andersrum gefragt: Würde die Rente sich um mein Brutto-Arbeitsentgelt steigen, wenn ich nicht mehr arbeiten würde?
Dritte Frage:
Verringert sich die bisherige Unfallrente, welche durch die BG gezahlt wird oder bleibt diese vollumfänglich erhalten?
Ich weiß, Fragen über Fragen ab so langsam sehe ich den Wald wohl vor lauter Bäumen nicht mehr….
Vielen Dank schon jetzt und liebe Grüße,
G.L.
Bin auf der Suche nach meinem Problem auf dieses Forum hier gestoßen und habe mich mal angemeldet in der Hoffnung, dass mir jemand hier mit seiner Erfahrung ein paar Antworten geben kann.
Ich versuche, meine Fragen mal so zu formulieren, dass auch ein bisschen Vorgeschichte ersichtlich ist, um Verständnis-Probleme zu vermeiden. Sollten dennoch Informationen benötigt werden, fragt einfach.
Es ist wie folgt:
2010: Arbeitsunfall erlitten, welcher mich aus dem Beruf gekegelt hat. Nach 3 Jahren Heilbehandlung und Co. wurde eine Umschulung erfolgreich durchgeführt (Beginn 02/2013 Ende: 01:2015).
Im November 2014 legte man mir seitens der BG nahe, ich solle zusätzlich zur Unfallrente ( MdE zur Zeit 30 %) eine Erwerbsminderungsrente beantragen, da sich während der Umschulung herausstellte, dass ich nach der Umschulung auch im neuen Beruf nicht mehr Vollzeit, sondern höchsten 4 Stunden täglich arbeiten kann.
So ist es geschehen: Habe also im November 2014 den Antrag bei der Rentenkasse rausgeholt und erhielt einen Termin zur Abgabe satte 3 Monate Später, nämlich im Februar 2015 (ausgefüllt und die benötigten Nachweise hatte ich schon 24 Stunden nach Erhalt des Antrages zusammen ! ). Habe also im Februar 2015 den Antrag wie gewünscht eingereicht und bekam im April einen Termin beim medizinischen Dienst zur Begutachtung.
In der Zwischenzeit ( Umschulung wurde ja im Januar 2015 beendet) habe ich 2 Monate lang verschiedene Praktika gemacht und im zum April 2015 einen Betrieb gefunden, bei dem ich 4 Stunden täglich mit meinen Einschränkungen arbeiten kann.
Im April hatte ich dann den Termin zur Begutachtung durch die Rentenkasse wahrgenommen.
Heute habe ich erfahren, dass der Bescheid schon hätte da sein müssen, aber wohl durch den Poststreik nicht angekommen ist. Ich soll noch mal 10 Tage warten, dann schicken die den erneut raus. Allerdings hat die nette Dame versucht, mir am Telefon ein paar Zahlen zu nennen, worauf sich nun meine Fragen beziehen:
Auskunft de Sachbearbeiterin: Rente ist bewilligt bis von 05.2015 bis 06.2017
Mein erste Frage:
Ich hatte angenommen, dass die Rente rückwirkend ab November gilt, da der Sachbearbeiter beim Abholen des Antrages sich ja auch den Tag notiert hatte, wann wir den Antrag rausgeholt hatten. Auf Nachfrage damals sagte er, er bräuchte das für die Berechnung der Rente: wenn diese genehmigt wird, wird ab diesem Tag berechnet.
Weiß jemand – eventuell auch aus eigener Erfahrung – was denn nun richtig ist? Also ab November 2014 rückwirkend, ab Antragsabgabe im Februar oder wirklich ab dem Monat nach der Begutachtung durch die Rentenkasse?
Zweite Frage:
Die Sachbearbeiterin sprach von einer 3/4-Rente , da ich ja seit April einen Halbtagsjob habe ( was ich nicht unbedingt amüsant finde, da auch diese 4 Stunden mehr schlecht als recht absolviert werden können und ich auch schon den einen oder anderen Krankheitstag hatte, welcher auf meine unfalltechnischen Einschränkungen zurückzuführen sind )
Die Frage wäre nun: wird diese 1 zu 1 mit dem Brutto-Lohn verrechnet oder andersrum gefragt: Würde die Rente sich um mein Brutto-Arbeitsentgelt steigen, wenn ich nicht mehr arbeiten würde?
Dritte Frage:
Verringert sich die bisherige Unfallrente, welche durch die BG gezahlt wird oder bleibt diese vollumfänglich erhalten?
Ich weiß, Fragen über Fragen ab so langsam sehe ich den Wald wohl vor lauter Bäumen nicht mehr….
Vielen Dank schon jetzt und liebe Grüße,
G.L.