Alle Krankheiten angeben?

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
celavie64

Re: Alle Krankheiten angeben?

Ungelesener Beitrag von celavie64 » So 1. Feb 2015, 20:10

Hallo Ihr Lieben, :smile:

das ist es ja, :traurig: , ich weiß es einfach nicht, ob es gut ist, auch das mit drin stehen zu haben. :confused:
Ich befürchte, dass die heutigen und aktuellen Krankheiten einfach nicht mehr wirklich beachtet werden.

Habe kein gutes Bauchgefühl . :Verwirrt:

Irgendwie will ich nicht als Jammerlappen dastehen, für Sachen, die 35 -40 Jahre her sind. Zumal ich es JETZT erst das 1. Mal "offiziell" kundgetan habe.( 2006 habe ich nur einen Teil meiner Erlebnisse in einer Beratungsstelle in einem Frauenhaus erzählt ).

Ich werde erst mal drüber schlafen.

LG
celavie64

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Doppeloma
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Re: Alle Krankheiten angeben?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 2. Feb 2015, 00:17

Hallo celavie, :smile:
Hier frage ich mich allerdings immer noch, ob es sinnvoll ist auch seine echt schlimmen Kindheitstrauma mit im GA drin stehen zu haben... :confused:
Meine Psychologin sagte mir zwar bereits mehrfach, DAS gehört mit rein, weil es viele Ursachen für spätere Krankheiten daraus gegeben hat, aber ich habe dabei ein ungutes Gefühl. :Gruebeln:
Bitte nicht alles durcheinander werfen, hier geht es gar nicht um einen Reha-Bericht, sondern um den Antrag auf EM-Rente ... dafür interessieren die "Kindheitstraumen" eher weniger sondern es sollte um die aktuellen Gesundheits-Probleme gehen die eine weitere Erwerbstätigkeit verhindern ...

Es geht also mehr um die "späteren" jetzt aktuellen Krankheiten und nicht um die "tieferen" Ursachen die irgendwo in der Kindheit liegen könnten und vielleicht dazu beigetragen haben (könnten), dass es dir psychisch inzwischen nicht mehr so gut geht aber das ist ja bei den wenigstens Antragstellern der Hauptgrund, warum nun die EM-Rente beantragt wird ...
Die bekommt man nicht für "unverdaute Kindheitstraumata" sondern damit man zukünftig nicht mehr arbeiten gehen muss, um seinen Lebensunterhalt damit verdienen zu können, weil man mit den aktuellen (jetzt AKUT vorhandenen, nicht "ausgegrabenen") Gesundheitsproblemen dazu nicht mehr in der Lage ist.

Auch bei DRV und oder SG-GA beantwortet man nur die Fragen "zur frühen Kindheit und schweren Lebensereignissen", die damit tatsächlich (also auch heute noch und im Berufsleben) was zu tun haben könnten, das ist eher nicht der Grund dafür, dass man nach 20/30/40 Jahren Berufstätigkeit nun nicht mehr KANN ...

Ich weiß, dass es sehr schwer ist das zu sondieren und zu sortieren aber wenn wir das nicht selber dosiert tun, werden es die Reha-Kliniken und späteren Renten-GA erst Recht nicht tun wollen, es ist ja viel einfacher alles darauf zu schieben anstatt der heutigen Arbeitswelt einen großen Anteil 2Schuld" daran zu geben und der Überforderung, dem täglichen Stress dem viele Menschen da im Übermaß ausgesetzt sind ...

Man gibt nicht so gerne zu, dass die moderne Gesellschaft und Berufstätigkeit (die doch angeblich viel leichter geworden sein soll) dazu führen können, es ist einfacher die Ursachen im persönlichen Lebenslauf der Antragsteller zu suchen und wir helfen oft unbewusst dabei, dass auch genug "gefunden wird" ... und sei es nur weil es "endlich" mal Jemanden zu interessieren scheint, was bisher Niemand wirklich hören wollte ...

Meine "tragischen Lebensereignisse" wurden in den GA jedenfalls eher verniedlicht und verharmlost und ich habe mich erst hinterher selber gefragt warum ich mich da zu ungewohnt viel Offenheit überhaupt habe hinreißen lassen ... beim gerichtlichen GA war ich dann "verschlossen wie eine Auster" ... da war das alles für mich kein Thema mehr was ich besprechen wollte und dann habe ich am Gericht die EM-Rente bekommen, weil es nur um meinen aktuellen Zustand noch gegangen ist ... :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

celavie64

Re: Alle Krankheiten angeben?

Ungelesener Beitrag von celavie64 » Mo 2. Feb 2015, 10:47

1000 Dank wieder für deine Erklärung zum Thema EM-Rente. :applaus:

Man man, ich habe in meiner kurzen Zeit vier soviel interessantes gelesen!!!!

celavie64

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Baltrun
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Re: Alle Krankheiten angeben?

Ungelesener Beitrag von Baltrun » Fr 13. Feb 2015, 22:42

Huhu,

ich bin´s nochmal, die Baltrun :jaa:
Habe schon recherchiert, aber nun ist meine Verwirrung größer denn je und in einem anderen Forum habe ich sehr unterschiedliche Meinungen dazu gehört, vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen, habe auch schon den Thread zum Thema Nahtlosigkeit nach Paragraph 145 gelesen.

Es geht darum, wann man wegen der Aussteuerung zur AfA muss. Ich werde meinen Rentenantrag nun in den nächsten 1 bis 2 Wochen einreichen und wollte dann zur Afa gehen mit meinem Aussteuerungsbescheid. Ich wollte die EU Rente unbedingt vorher beantragt haben, da man ja eh von der AfA dazu aufgefordert wird.

Mir wurde von einer Stelle gesagt, das wäre viel zu spät, da ich das Schreiben von der KK ja schon im Januar bekam. Ein anderer sagte mir, das wäre zu früh, kurz vor der Aussteuerung reicht. Ich wollte Anfang März hin, wenn mein Antrag auf EU Rente raus ist, dann sind noch anderthalb Monate bis zur Aussteuerung. Hmmm, was denn nun :Verwirrt: :Schwindelig:

Wird mir das ALG 1 nach Paragraph 145 gestrichen, wenn ich nicht 3 Monate vorher bei der AfA war, oder sind 1,5 Monate ok ( 16 April Aussteuerung)? Sorry, das ich kein neues Thema eröffnet habe, so habe ich den besseren Zusammenhang für mich. Es hapert bei mir extrem mit dem Gedächtnis :Ohnmacht: :depri:

Liebe Grüße von der Verwirrten Balrun
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Re: Alle Krankheiten angeben?

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 14. Feb 2015, 00:30

Hallo Baltrun

Da dir das Aussteuerungsschreiben vorliegt und mit Sicherheit auch datiert ist, wäre es ggf. sinnvoll, vorab bei der AfA vorzusprechen.
7. Frühzeitige Meldepflicht bei drohender Arbeitslosigkeitzum Inhaltsverzeichnis
Arbeitnehmer müssen sich unmittelbar nach Kenntnis der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses (z.B. Kündigung oder Aufhebungsvertrag) oder eines sonstigen Versicherungspflichtverhältnisses (z.B. Krankengeldbezug) persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Die Meldung muss 3 Monate vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses erfolgen, außer der Arbeitnehmer erfährt erst später von der eintretenden Arbeitslosigkeit. Bei Nichtbeachtung dieser Meldepflicht kommt es zu einer einwöchigen Sperrzeit.
Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als 3 Monate, muss sich der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes melden.
Quelle: http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... ld-27.html

Dort kannst du bereits mitteilen, dass unmittelbar ein Rentenantrag von dir gestellt wird und bis zum Eintritt der Aussteuerung der DRV vorliegt, sodass du den Nachweis nachreichen wirst.

Somit hast du eine (fast) rechtzeitig Meldung bei der AfA eingehalte nund schiebst sie nicht weiter vor dir her.

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Alle Krankheiten angeben?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 14. Feb 2015, 00:59

Hallo Baltrun, :smile:

mach am besten ein ganz eigenes Thema auf im Bereich "Dein Fall" ... da schreibst du dann alles rein und fragst alles was es zu deinem Fall zu fragen gibt ... du siehst das schon richtig mit der Übersichtlichkeit, es werden mit der Zeit noch ganz viele andere Fragen auftauchen, die mit dem Bereich "Renten-Antrag" nicht unbedingt was zu tun haben ... das macht nichts, es ist gut wenn man da notfalls einige Seiten zurück gehen kann, um was zu deiner persönlichen Sachlage nachzulesen.

Nicht immer hat man gerade den "Nerv" dafür viel nachzulesen (ich auch nicht :teufel: ), dann wird eben einfach nachgefragt auch bei dir wird das so sein ... mancher von uns hat einen "Kopf wie ein Sieb" ... :jaa:
Es geht darum, wann man wegen der Aussteuerung zur AfA muss. Ich werde meinen Rentenantrag nun in den nächsten 1 bis 2 Wochen einreichen und wollte dann zur Afa gehen mit meinem Aussteuerungsbescheid. Ich wollte die EU Rente unbedingt vorher beantragt haben, da man ja eh von der AfA dazu aufgefordert wird.
Letztlich gibt es dafür keinen gesetzlich vorgeschriebenen Termin, so richtet man sich eher nach den üblichen Vorgaben für die Meldung von Arbeitslosigkeit und da heißt es "mindestens 3 Monate vorher oder spätestens umgehend wenn man es erfahren hat ... unter 3 Monaten ...

Ich kann dich (aus den Erfahrungen der User hier) nur warnen die EM-Rente zu früh zu beantragen, die DRV ist manchmal auch sehr fix mit den Ablehnungen und dann ist es deutlich schwieriger bei der AfA nach der Aussteuerung ohne zusätzliche Probleme anzukommen.
Die sehen das dann oft schon als Entscheidung an, dass eine EM gar nicht besteht (EU-Rente gibt es nicht mehr, die wurde 2001 durch die EM-Rente ersetzt).
Mir wurde von einer Stelle gesagt, das wäre viel zu spät, da ich das Schreiben von der KK ja schon im Januar bekam. Ein anderer sagte mir, das wäre zu früh, kurz vor der Aussteuerung reicht. Ich wollte Anfang März hin, wenn mein Antrag auf EU Rente raus ist, dann sind noch anderthalb Monate bis zur Aussteuerung. Hmmm, was denn nun :Verwirrt: :Schwindelig:
Ich weiß ja nicht "welche Stellen" genau dir das gesagt haben ... üblicherweise sollte man sich tatsächlich sehr bald nach Erhalt des Aussteuerungs-Bescheides bei der AfA damit melden (Kopie genügt), die machen ja dann noch nichts weiter, nehmen nur die Information in den PC auf, dass du zum XX (wahrscheinlich) ausgesteuert wirst ... rein theoretisch könntest du ja noch vorher gesund werden, dann wirst du ja gar nicht "ausgesteuert" also ist die AfA letztlich auch erst ab diesem Tag X für dich zuständig.

Ob dein Antrag auf EM-Rente jetzt schon läuft oder nicht ist dafür völlig nebensächlich, es geht nur um die Meldung der bevorstehenden Aussteuerung und auf dem Bescheid von der KK steht ja auch ein Datum drauf, also sehen die ja wann du das wohl schon erhalten hast.
Man wird dir dann bei der AfA sicher raten erst ab der Aussteuerung (Mitte April) spätestens die Antragsangelegenheiten für das ALGI zu erledigen.

Denn das erste Geld bekommst du dort ohnehin frühestens Ende April, die AfA zahlt immer rückwirkend für den abgelaufenen Monat.
Die Bearbeitungszeiten sind unterschiedlich aber meist nicht sehr lang, du brauchst aber auch noch die Arbeitsbescheinigung von deinem AG (das Formular bekommst du erst zusammen mit dem Antrag) damit das ALGI überhaupt berechnet werden kann und die KK bekommt auch noch ein Formular zum Ausfüllen für die AfA.

Letztlich kann dir nur deine zuständige AfA beantworten wann du dich spätestens darum kümmern solltest, bis dahin sollten die aber schon mal wissen, dass du überhaupt am XX ausgesteuert wirst ... lass dir also bitte nicht "überall" was Anderes erzählen, sondern melde dich bei deiner AfA und frage dort direkt nach ... das läuft nicht überall gleich ab ...
Wird mir das ALG 1 nach Paragraph 145 gestrichen, wenn ich nicht 3 Monate vorher bei der AfA war, oder sind 1,5 Monate ok ( 16 April Aussteuerung)?
Nein, der reguläre Anspruch darauf entsteht ja erst wenn der Zeitpunkt der Aussteuerung erreicht ist aber du willst doch auch von der AfA pünktlich dein Geld bekommen, wenn dein Krankengeld dann abgelaufen ist ... :Gruebeln:

Wie konkret deine AfA damit und mit dir umgehen wird, das weißt du wenn du dort gewesen bist ... das kann dir hier Keiner genau sagen und das kannst du auch nicht in anderen Foren nachlesen ... den EM-Renten-Antrag kannst du auch später noch stellen, es ist besser wenn dazu noch nicht entschieden wurde ehe du zur AfA musst, ist doch nicht schlimm wenn die dich dann dazu auffordern ... kannst ja versuchen für Anfang April einen Termin bei einer DRV-Beratungsstelle dafür zu machen, es genügt doch wenn du bei der Antragstellung auf ALGI eventuell schon den laufenden Antrag nachweisen kannst ...

Im Moment ist das noch nicht notwendig, da geht es bei der Information der AfA NUR um den Tag der Aussteuerung in deinem KK-Bescheid ... dann werden die dir schon mitteilen wann du dich deswegen wieder dort melden sollst, damit hast du eine Meldepflicht bereits erfüllt.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Alle Krankheiten angeben?

Ungelesener Beitrag von Baltrun » Sa 14. Feb 2015, 01:57

Hallo Agnes und Doppeloma,

lieben Dank das ihr mir geantwortet habt :umarm: Ich werde mich gleich Montag bei der Afa melden und einfach mal fragen, was zu tun ist und wann.
Einen Termin bei der DRV Beratungsstelle hatte ich schon, ein weiterer folgt, wenn ich alles beisammen hab. Also lass ich mir mit dem auch noch etwas Zeit, da ich eh noch ein paar Fragen habe und ihn lieber nicht überstürzt einreichen werde :jaa:

Ich werde dann ein eigenes Thema unter "mein Fall" eröffnen. Danke für den Tipp Doppeloma :smile:

Bin ja froh, dass ich nicht die einzige mit einem "Siebsyndrom" bin :glotzen: :Ohnmacht: :grinser:


Eine gute Nacht wünscht Baltrun :Bett:

P.S. die Smilies hier im Forum sind echt genial
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