Hallo Koala,
Der kam dann auch. Ausgefüllt habe ich den noch nicht. Fühl mich dazu alleine nicht in der Lage.
Deswegen war ich bei einem Versichertenältesten. Der riet mir dazu, noch zu warten, da das ALG I (Bekomme ich nach §145) höher ausfällt als die zu erwartende EM-Rente, sofern sie denn genehmigt wird.
Warum hat diese Dame von der DRV den Antrag nicht mit dir zusammen ausgefüllt, wenn du schon dort gewesen bist ???
Dafür sind die doch da wenn ich mich nicht ganz irre, oder hast du da auch nur angerufen ... sorry wenn ich das gerade nicht mehr genau weiß.
Der Versicherungsälteste hatte offenbar keine Lust dazu, denn es kann ihm egal sein welche anderen Leistungen du (eventuell) noch vorher "ausschöpfen" könntest, wenn du so krank bist, dass der Antrag erforderlich ist sollten solche Überlegungen keine Rolle mehr spielen.
Abgesehen davon, dass er ja selbst auch angemerkt hat nicht zu wissen wie lange das dauern könnte und ob die EM-Rente überhaupt bewilligt wird.
Die Erfahrungen hier besagen eher, dass man den Antrag bei Notwendigkeit eigentlich nicht früh genug stellen kann, die Leistungs-Ansprüche (KG /ALGI) die man aktuell noch hat sind schneller abgelaufen als man sich oft vorstellen kann ... und dann wartet man mit Hartz 4 oder auch ohne eigenes Einkommen auf die Entscheidungen dazu ...
Hast du denn von der AfA keine Aufforderung bekommen, den Antrag stellen zu müssen, da kann man sich das nicht mehr aussuchen, ob man lieber zunächst noch das ALGI "aufbrauchen" will ... verstehe ich gerade nicht, wenn kein Antrag auf Reha oder Rente bei der DRV läuft hat man gar keinen Anspruch auf ALGI nach § 145 SGB III, da kennt der sich aber auch nicht gut mit aus.
Von der AfA kenne ich jedenfalls in diesem Falle die Frist-Vorgabe von 4 Wochen (in einem Bescheid von der AfA wo das drin steht), dass man die Antragstellung auf EM-Rente (bei der DRV) nachzuweisen hat.
Er riet mir außerdem dazu, bei der Rentenkasse anzurufen, da im Betreff "Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente vom 30.09.2014" steht. Habe dann nachgefragt und da hieß es dann, da ja am Telefon darüber gesprochen wurde, gilt das als "Antrag". Ich müsste den Antrag ausgefüllt bis zum 8. November zurückschicken. Sollte ich dies nicht tun, würde ich ein Erinnerungsschreiben erhalten.
Es ist zwar richtig, dass man rein rechtlich auch "mündlich" Anträge bei Behörden stellen kann ... aber im allgemeinen wird das erst ernsthaft bearbeitet wenn dann auch der erforderliche Formular-Antrag komplett eingereicht ist und ganz generell sollte man solche Fragen nicht immer nur telefonisch klären wollen ... ein Antrag ist nur gültig gestellt wenn es dann irgendwann auch mal eine Unterschrift von dir dazu gibt und ansonsten war es eben einfach eine "unverbindliche Anfrage" ... ohne jede Rechtliche Bedeutung.
Du bist ja nicht verpflichtet dieses Formular zu verwenden, nur weil da schon irgendein Datum mit aufgedruckt wurde, es gibt keine Fristen, dass man nach einer Beratungs-Anfrage bereits verpflichtet wäre einen Antrag auch tatsächlich (mit den entsprechenden Formularen) zu stellen, du lässt dir viel zu viel Unsinn erzählen (direkt und am Telefon) ohne zu hinterfragen wo das denn nun im Gesetz auch so stehen soll.
Daraufhin habe ich die Dame gefragt, wo das stehen würde mit der Frist, da im Anschreiben hiervon nichts steht. Ihre Antwort war, dass man das ja wohl wissen müsste, dass es für solche Sachen immer Fristen gäbe. Ich könnte den Antrag ja zurückziehen.
Was für ein "Anschreiben" meinst du denn jetzt und welche "Dame" hat das nun wieder gesagt, einen Formular-Antrag füllt man aus wenn man das tun möchte (oder lässt sich von der zuständigen DRV-Beratungsstelle nach Termin-Vereinbarung zur Antragstellung dabei helfen) und dann geht der zum zuständigen Bearbeiter und wird bearbeitet ... dass bei der DRV wegen einer telefonischen Anfrage irgendwer auch nur einen Finger krumm macht, um die Antragsbearbeitung in Gang zu setzen wäre mir aber sehr neu ...
Du brauchst dazu gar nichts zu wissen und wenn die DRV was von dir will (weil du angeblich schon einen Antrag auf EM-Rente laufen hast) dann müssen die dir schriftlich mitteilen was sie wollen und warum und wenn es dann dafür Fristen geben sollte (weil die DRV das gerne so hätte) dann muss man dir diese Frist auch schriftlich mitteilen ...
Hast du dazu nichts schriftlich (sondern nur mündliches Gelaber am Telefon ...

) dann gibt es auch keinen gestellten Antrag und keine Frist (wofür auch immer) und zurücknehmen brauchst du schon gar nichts ...
Hat jemand von euch Erfahrungen?
Mit "mündlich", angeblich verbindlich gestellten EM-Renten-Anträgen wohl eher nicht, kläre solche Sachen zukünftig nur noch schriftlich und nachweislich, nur so ist das auch eventuell rechtsverbindlich.
Was hast du denn jetzt vor, wenn du nun den EM-Renten-Antrag endlich mal stellen willst, dann lass dir dabei von einer Vertrauensperson helfen, wenn du es alleine nicht auf die Reihe bekommst, außerdem sind die DRV-Beratungsstellen auch verpflichtet, das mit dir zusammen aufzunehmen wenn du dort einen Termin dafür vereinbart hast.
Da sagt man dir (bei der Terminvereinbarung, die kannst du telefonisch machen) auch gleich was du alles an Nachweisen mitbringen musst und diskutieren brauchst du mit denen nicht darüber ob und wann die Berater das für sinnvoll halten würden, wann du den Antrag stellst ist deine Entscheidung immer noch aber du solltest damit nicht zu lange warten.
So schnell entscheiden die meist nicht dazu und wenn dein ALGI abgelaufen ist interessiert das auch die DRV überhaupt nicht, wovon du dann bis dahin leben sollst.
Liebe Grüße von der Doppeloma
