Reha statt Rente bewilligt

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mubbes
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Re: Reha statt Rente bewilligt

Ungelesener Beitrag von mubbes » Di 23. Dez 2014, 10:17

Drücke dir die Daumen !

Ich muss am 29.12. In Reha, auch von der DRV angeleiert, ich weiss genau, wie du dich fühlst -
Aber wir ziehen das durch !!!

Gruss mubbes
Et kütt wie et kütt

Lebenswert
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Re: Reha statt Rente bewilligt

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Di 23. Dez 2014, 14:03

Hallo Mubbes,
danke für deine Nachricht!
wohin fährst du denn? - WEisst du schon wie lange du bleibst? -
Ich war eben bei meinem Neurologen und haben das Gutachten besprochen. Er hat mir gesagt, dass es wohl mit einer Reha sehr schnell gehen würde. Er wird mir jetzt aber ein Attest schreiben. Ich soll aber noch mal gut darüber nachdenken. Ja !!!!!!!!!!!! ich denke an nichts anderes mehr! Mit dem Attest soll ich dann zwecks Ausfüllens des Rehanatrages zum SoVD, die ja auch meinen Rentenantrag gestellt haben.
Dir liebe mubbes wünsche ich eine gute Zeit in der REha und vor allem nun noch ein paar schöne Tage Zuhause. Vielleicht geht dann wirklich alles ganz schnell.
Ich für mein Teil sterbe tausend Tode, wenn ich daran denke meinen Sohn zurück zu lassen.
Wir werden sehen!

Liebe Grüße , FROHE WEIHNACHTEN und einglückliches neues Jahr!
Lebenswert

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Doppeloma
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Re: Reha statt Rente bewilligt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 26. Dez 2014, 17:34

Hallo Lebenswert, :smile:

lieben Dank für die Ausschnitte aus deinem DRV-GA, macht ja auch nicht Jeder gerne das hier zu veröffentlichen, was man da so festgestellt haben will ...
Hier steht in der Sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung folgendes:
Letzte berufliche Tätigkeit kann nur unter 3 Stunden ausgeübt werden.
Ja, damit wird allgemein sehr großzügig umgegangen (mindestens von den DRV-GA, auch in der Reha wird man das dann sicher übernehmen), denn es besagt ja immerhin, dass man deine gesundheitlichen Probleme nicht völlig ignoriert, aber deswegen ist die DRV ja noch nicht gezwungen eine EM-Rente zu bewilligen, es geht ja bisher "nur" darum, dass man dir die letzte ausgeübte Tätigkeit nicht mehr zumuten wird.

Wichtig dafür sind ja dafür ausschließlich die Feststellungen zur Leistungsfähigkeit am "allgemeinen Arbeitsmarkt" und hier sieht man dich noch nicht so eingeschränkt, dass eine Berentung unausweichlich wäre ...
Positives Leistungsbild: leichte bis mittelschwere Tätigkeiten.
Negatives Leistungsbild: geistig/psychische Belastbarkeit.
Körperlich sieht man dich da noch deutlich belastbarer an als es bei mir der Fall war, ich sollte nur noch "ganz leichte" Tätigkeiten ausüben, also "noch leichter als leicht" aber was es konkret sein sollte konnte mir auch Keiner erklären, denn ich saß ja schon den ganzen Tag "auf meinem Hintern" in der letzten ausgeübten Tätigkeit, die ich aber auch nicht mehr machen sollte gemäß Reha und DRV-GA ... :confused: :Gruebeln: :Ohnmacht:
Beschreibung des Leistungsbildes:
Leichte bis gelegentlich mittelschwere körperliche Arbeiten und einfache bis mäßig ansspruchsvolle geistige Tätigkeiten ohne Zeitdruck und ohne höhere Anforderungen an dasf Konzentrationsvermögen.
Ja, diese Einschränkungen, was die psychischen Belastungen betrifft kenne ich auch aus den GA, das waren noch Einige mehr, die "unter den heutigen Bedingungen am allgemeinen Arbeitsmarkt" aber die Regel sind ... man kann das also gar nicht "vermeiden" wenn man einen Job hat ... aber die brauchen eben (leider) auch keine konkreten Vorschläge machen, welche beruflichen Richtungen sie da so "als machbar" ansehen würden.

Oder es artet in "Fantasie-Berufe" aus, die es so am Arbeitsmarkt gar nicht (mehr) gibt ... wie "Kartenabreißer" oder "Parkplatz-Einwinker" oder "Pförtner an der Nebenpforte" (weil Hauptpforte schon geistig zu anstrengend wäre) ... der Dopa sollte "Klebearbeiten" machen oder "Maschinen reinigen" ... :Ohnmacht:
Anmerkung: Grundsätzlich ist die Erwerbstätigkeit als erheblich bedroht anzusehen, zudem sehe ich die Indikation zu einem stationären, psychosomatisch ausgerichteten Heilverfahren. Frau W. würde sich hierzu aber nur in Begleitung ihres Kindes in der Lage sehen.
Damit hat er sich klar für eine medizinische/psychosomatische Reha zur Prüfung deines EM-Rentenantrages ausgesprochen (es könnte ja auch zur Besserung deiner gefährdeten Erwerbsfähigkeit führen :Gruebeln: ), ein Kreuz an der bewussten Stelle war dann gar nicht mehr nötig, das "überlesen" die DRV-SB ganz sicher nicht.
Beurteilung des zeitlichen Umfangs, in dem eine Tätigkeit entsprechend dem positven und negativen Leistungsbild ausgeübt werden kann:
6 Stunden und mehr.
Diagnosen: zwei Verdachtsdiagnosen und eine gesicherte Diagnose! Wurden genauer benannt.
Damit hält er dich für "Vollzeit" Leistungsfähig am allgemeinen Arbeitsmarkt (nach rentenrechtlichen Maßstäben ist das bereits Vollzeit 6 Stunden und mehr), trotz aller Einschränkungen die er vorher aufgezählt haben mag ... die sollen dann von einem AG "berücksichtigt" werden aber am Arbeiten gehen (können) hindern sie generell nicht. :ic_down:

Was die "neuen" Diagnosen betrifft wären seine Ausführungen sehr interessant, die dazu geführt haben, denn im Regelfall soll ein GA sich mit dem befassen was er aus den Befunden und Berichten schon vorliegen hat und das beurteilen und bewerten, in dieser "Momentaufnahme" auch noch selber (bisher unbekannte) Diagnosen zu stellen ist eigentlich nicht Sinn einer Begutachtung. :Gruebeln:
Dann schreibt der Arzt, dass eine Leistungsminderung seit Sep 2014 besteht. Also seit seiner Untersuchung!!!!
Das passiert bei denen öfter, der Internist bei mir hat vermutlich (in 17 Minuten) auch noch die Herz-OP gemacht, denn bei dem bestanden die Probleme (durch die Herz-OP 2 Jahre zuvor) auch erst ab dem Tag seiner Begutachtung ... leider interessieren die DRV solche "Kleinigkeiten" nicht besonders ...
Besserung unwahrscheinlich: nein.
Das könnte ja schon in der empfohlenen Reha (vielleicht) behoben werden ... also ist doch "Besserung" in Sicht ...
Dauer der Leistungsminderung voraussichtlich weniger als 3 Jahre? ja, voraussichtlich bis Jan 2015 ( Wie kommt er auf dieses Datum????? )
Diese Fragen kannst du nur stellen (wie alle anderen im Bezug auf das GA) wenn man deinen Antrag auf EM-Rente mit Hinweis (auch) auf dieses GA ablehnen würde und du Widerspruch dagegen einlegen musst ...
Weniger als 3 Jahre bedeutet erneut, dass er keine Berentung für erforderlich hält ... (Befristung von EM-Rente erfolgt auf höchstens 3 Jahre), er meint wohl dass dich eine Reha bis Anfang 2015 wieder fitt machen wird ... üblicherweise wäre eine solche Behauptung natürlich zu begründen ... :Gruebeln:
Ob Leistungen zur Reha vorgeschlagen werden hat er nicht angekreuzt!
Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben hat er dann "nein" angekreuzt.
Zur med. Reha hat er sich ja bereits im Text deutlich geäußert, dass er die für sehr erforderlich hält und was LTA betrifft hättest du das auch nicht wirklich was besonders "Hilfreiches" zu erwarten, das könnte (z.B.) trotzdem noch in der Reha ein Thema werden ...
Zuschüsse an einen AG werden gerne als Argument für den Wiedereinstieg bei einem anderen AG genommen, da "reißen die sich angeblich drum" ...
8. Kann bei Vorliegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Versicherte ihre Angelegenheiten selbst besorgen?
Hier hat er "nein" angekreuzt!!!!!!!!!!!!!! was heisst das denn nun? Brauche ich nun einen gesetzl. Betreuer ????
Das musst du die DRV fragen, diese Einschätzung würde ich nicht einfach so hinnehmen, eine plausible Begründung dafür oder die Korrektur verlangen (schriftlich /nachweislich an die DRV richten), denn das kann dir irgendwann wirklich "auf die Füße fallen" und dann wird man dich fragen warum du dich nicht dagegen gewehrt hast, wenn es nicht stimmt.

Das hat man mir jedenfalls noch in JEDER Begutachtung zugetraut mich "um die eigenen Angelegenheiten kümmern zu können" ... was Anderes wäre denen auch schlecht bekommen ... :ic_down: :keule: :keule: :keule:
9. Wurden wesentliche, bisher unbekannte Erkrankungen oder Krankheitskomplikationen festgestellt?
"Ja" !!! (?)
Ausführliche Begründung wie (durch welche speziellen Untersuchungen) da welche bisher unbekannten Erkrankungen festgestellt wurden ???
10. War zu der Fahrt zur Untersuchung eine Begleitperson erforderlich?
" Ja"
Erforderlich ist was Anderes als wenn du einfach eine Begleitung (Beistand) dabei hattest, wie begründet er also dieses "Erfordernis" ... wärst du alleine aus rein gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage gewesen dort zu erscheinen, dann hat er das zu beschreiben und zu begründen ... ansonsten ist nur wichtig ob du alleine dort gewesen bist oder in Begleitung.
Wenn du natürlich nur dieses Kreuz meinst, dann ist das in Ordnung ... mir wurde das nicht "angekreuzt", dabei war der Dopa wirklich nicht zu übersehen ... aber das Fahrgeld für ihn wurde dann deswegen auch nicht erstattet, weil die Begleitung ja angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht notwendig war.
Dann schreibt er zum Schluss in der Epikrise:
...Die Prognose ist schwierig abzugeben,eine Verlaufsbeurteilung wäre nach einem Jahr sinnvoll. Was ist damit gemeint?
Dass er eigentlich keine Ahnung hat ob und wann es dir wirklich mal besser gehen könnte aber aktuell "überzeugt ist", dass du keine EM-Rente sondern eine Reha brauchst ... im Grunde widerspricht das schon seiner Aussage, dass du ab Januar 2015 bereits "geheilt sein sollst" ...
Die DRV hat mir bis dato noch keinen schriftlichen Bescheid dazu erteilt. Aber wie der aussieht ist dann ja auch klar. Ich hatte schon berichtet, dass mein Neurologe mich unterstützt keine Reha machen zu müssen (Angststörung).
Du wirst auch vor absolvierter Reha keine Entscheidung zum EM-Rentenantrag mehr bekommen.
Ich war eben bei meinem Neurologen und haben das Gutachten besprochen. Er hat mir gesagt, dass es wohl mit einer Reha sehr schnell gehen würde. Er wird mir jetzt aber ein Attest schreiben. Ich soll aber noch mal gut darüber nachdenken. Ja !!!!!!!!!!!! ich denke an nichts anderes mehr!
Dein Neurologe dürfte auch sehr genau wissen, dass du dich der "Mitwirkung" bei der DRV im Bezug auf deinen Rentenantrag nicht so leicht entziehen kannst, der GA hat ja offenbar keine Reha-Unfähigkeit (in deiner Gesundheit begründet) gesehen und da wird das Attest deines Arztes vermutlich auch keinen Verzicht der DRV auf die Reha bewirken können.

Darum rät er dir noch einmal "gut darüber nachzudenken" ... für die DRV ist es nämlich dann sehr leicht den Rentenantrag abzulehnen, weil du deinen "Mitwirkungspflichten" zur Klärung deiner Erwerbsfähigkeit" nicht nachgekommen bist, dazu gehört eben auch eine med. Reha durchzuführen, wenn die DRV das für erforderlich hält.
Mit dem Attest soll ich dann zwecks Ausfüllens des Rehanatrages zum SoVD, die ja auch meinen Rentenantrag gestellt haben.
Was das bringt, weiss man nicht. Der Sozialverband hat mir dazu geraten und berichtet über häufig "gute" Erfahrungen damit.
Kann ich nicht beurteilen, ob das mehr Wirkung haben wird, wenn das dann vom Sozialverband kommt, letztlich sind denen die "Wege zur EM-Rente" auch bekannt und eine Reha-Unfähigkeit muss sich aus deinen Krankheiten ergeben und nicht aus der Sehnsucht nach deinem Kind ... das wird zumindest die DRV nicht akzeptieren müssen, dann bekommst du eben keine Rente ... "so einfach" ist das dann für die DRV ... die entscheiden das und Niemand sonst, mit welchen Erfahrungen auch immer ...

Bei dieser Entscheidung wird dem GA vermutlich mehr Gewicht beigemessen als den Attesten von deinem Arzt, was diesen Bereich betrifft hat der GA sehr genau gewusst was die DRV gerne lesen will und hat ja auch extra darauf hingewiesen welchen konkreten Grund du selber dafür siehst keine Reha machen zu können /wollen ... :confused: :Gruebeln:

Trotzdem schöne Restweihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr ... :Bussi:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Reha statt Rente bewilligt

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Fr 26. Dez 2014, 23:08

Liebe Doppeloma! Frohe Weihnachten!
Vielen Dank für deine ausführlichen Äußerungen! Am 6. Jan habe ich einen Termin beim SOvD. Dann wird es auch Zeit, um den Rehaantrag auf den Weg zu bringen. WErde dann dort nochmals nachhaken, wie ich mich wegen der Falschaussagen im GA äußern sollte. Danke für den wichtigen Hinweis!!! Weisst du vielleicht, ob es denkbar wäre eine Reha in einer ambulanten Klinik vor Ort zu machen?
Denke auch schon intensiver über eine Reha mit Kind nach. Mein Arzt meinte nun nach dem GA, dass ich seiner Meinung nach mit einer Reha schnell zur Rente käme. Er scheibt mit nun zunächst etwas auf für die DRV und das kann ich in der nächsten Woche abholen. Dann stelle ich natürlich trotzdem den Rehaantrag.
Über eine Reha eventuell mit Kind kann man dann doch hoffentlich auch noch nach Antrag ins Geschäft kommen? Oder eine Reha vor Ort?
Vielen Dank und noch eine schöne gemütliche Zeit !
Gruß Lebenswert

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Re: Reha statt Rente bewilligt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 27. Dez 2014, 02:23

Hallo Lebenswert, :smile:
Am 6. Jan habe ich einen Termin beim SOvD. Dann wird es auch Zeit, um den Rehaantrag auf den Weg zu bringen.
Hast du denn mit deinem Arzt mal über deine Ideen gesprochen zu ambulanter Reha oder Reha mit Kind, die wäre ja in jedem Falle stationär ... :confused: :Gruebeln:
WErde dann dort nochmals nachhaken, wie ich mich wegen der Falschaussagen im GA äußern sollte. Danke für den wichtigen Hinweis!!!
Kein Problem, ich hoffe die wissen da Rat für dich, zumindest das mit er "Erledigung deiner Angelegenheiten" solltest du nicht einfach hinnehmen ... das einfach mal so zu behaupten ist schon ganz schön heftig ... :Heiss: :Ohnmacht:
Weisst du vielleicht, ob es denkbar wäre eine Reha in einer ambulanten Klinik vor Ort zu machen?
Denke auch schon intensiver über eine Reha mit Kind nach.


Das sind zwei verschiedene Schuhe und darüber solltest du dir eigentlich bereits vor der Antragstellung klar werden, was dun nun eigentlich wirklich willst.

Eine Reha mit Kind kann nicht überall durchgeführt werden, zudem brauchst du die Angabe einer passenden Klinik und die Kostenübernahme der DRV dafür ... das gibt es ja auch nicht "umsonst" ... ich weiß gerade nicht mehr wie alt dein Kind ist aber solche Reha-Einrichtungen nehmen nur Kinder bis 12 Jahre auf, danach geht man davon aus, dass Jugendliche auch anders versorgt werden könnten, wenn Mutter mal zur Reha ist.

Eine passende Klinik (Klinikwahlrecht nutzen !!!) brauchst du auch für den Antrag auf eine ambulante Reha, denn die wird nur bewilligt (wenn überhaupt) wenn die Klinik nicht zu weit weg ist, für eine tägliche Anwesenheitspflicht und den weiteren Haken will ich dir dabei auch nicht verschweigen.

Ambulante Reha (musst du dann direkt auf dem Antrag ankreuzen !!!) ähnelt in der Belastung den Anforderungen einer Vollzeitbeschäftigung, wer das 5 - 6 Wochen durchhält kann auch Vollzeit arbeiten gehen, ich habe Einige kennengelernt in meiner psychosomatischen Reha, die das sogar noch stressiger fanden als "arbeiten gehen" ... ob das dann wirklich der Beweis dafür wird dass du eine EM-Rente bekommen musst ... :Gruebeln:

Zudem bewilligt die DRV nur sehr ungerne eine ambulante psychosomatische Reha, gerade die Herausnahme aus dem üblichen Alltag und die Entlastung von den Pflichten zu Hause ist ja ein Teil der Therapie, darum geht der Wechsel in ambulant meist erst nach 2 - 3 Wochen ... das könnte man aber vorher direkt mal bei der geplanten Reha-Klinik erfragen, wie die das halten.
Mein Arzt meinte nun nach dem GA, dass ich seiner Meinung nach mit einer Reha schnell zur Rente käme. Er scheibt mit nun zunächst etwas auf für die DRV und das kann ich in der nächsten Woche abholen. Dann stelle ich natürlich trotzdem den Rehaantrag.
Warum hast du mit ihm noch nie darüber gesprochen welche Klinik er für geeignet halten würde, wie willst du denn einen (hoffentlich) passenden Klinikvorschlag machen bei deinem Antrag wenn du das noch gar nicht geklärt hast, wenn die DRV dir da was "vorsetzt" ist es ganz sicher eher eine DRV-konforme Klinik ...
Über eine Reha eventuell mit Kind kann man dann doch hoffentlich auch noch nach Antrag ins Geschäft kommen? Oder eine Reha vor Ort?
Die DRV will keine "Geschäfte" mit dir machen sondern einen Reha-Bericht haben um über deinen Rentenantrag zu entscheiden ... wenn du mit Kind in Reha möchtest dann musst du die organisatorischen Vorbereitungen dafür selber treffen und das bereits im Antrag mit klar machen und wenn du eine ambulante Reha willst dann musst du auch selber herausfinden wo in deiner Nähe das möglich wäre und diese Klinik schon beim Antrag mit benennen ... dazu kannst du nicht mehr diskutieren wollen, wenn du die Bewilligung bereits erhalten hast.

Du hast dich die ganze Zeit vorwiegend damit beschäftigt wie du eine Reha möglichst vermeiden kannst, die Fragen "wo und wie du vielleicht doch eine Reha machst" hast du dabei geschickt vor dir hergeschoben ... es wird Zeit dich damit real zu befassen und deinen Reha-Antrag auch direkt entsprechend zu ergänzen.

Das ist im Antragsformular nicht erfasst, dazu ist ein zusätzliches Schreiben beizufügen wo du kurz erklärst was du möchtest und warum und dann kannst du nur abwarten in welchem Rahmen (mit Kind sofern noch unter 12 Jahre oder ambulant) die DRV das akzeptieren wird ... es kann trotzdem passieren, dass man dich einer Klinik zuweist, die du nicht wolltest nur damit es "schnell geht" mit der Aufnahme ... denn da wird die DRV auch nicht zu lange warten wollen, bis deine Reha beginnen kann.

Ob das Ergebnis dann so sein wird wie dein Arzt sich das vorstellt weiß ich nicht, aber was soll er sonst machen, als dir da deine Hoffnungen nicht zu zerstören ... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Reha statt Rente bewilligt

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Sa 27. Dez 2014, 13:09

Hallo und DANKE liebe Doppeloma!

Über die Möglichkeit einer ambulanten Reha oder einer Reha mit Kind habe ich mit meinem Neurologen gesprochen. Ambulant hielt er bisher immer für "nicht so passend", da die Möglichkeiten hier in Bremen für mein Krankheitsbild nicht ideal seinen. 100 % abgelehnt hatte er es aber nicht! Reha mit Kind hält er auch für "schwierig und eher ungünstig". Bisher habe ich mich ja auch mit Händen und Füßen gegen Reha gewährt!
Nun muss ich halt entscheiden welchen Weg ich einschlagen werde. Welche Weg es wird, entscheiden andere!
1. Ich kann den Rehantrag stellen ohne auf besondere Klinikwünsche und Rehaarten hinzuweisen und das Attest bzw. die Empfehlung meines Neurologen beilegen, die mir REhaunfähigkeit bescheinigt. Dann abwarten was passiert! Mir ist schon klar, das es mir große zeitliche Verluste einbringen kann.
2. Wenn ich den REhaantrag mit besonderen Wünschen und Empfehlungen des Neurologen einreiche, dann habe ich mich "geschlagen" gegeben und von meiner REhaunfähigkeit - Angst ist keine Rede mehr. Da diese Rehaarten auch nicht im Interesse meines Neurologen für ich liegen, werde ich mich nirgendwo hinprügeln lassen. Das ist es, was mir gerade durch den Kopf geht.
Liebe Grüße zwischen den Jahren von Lebenswert

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Re: Reha statt Rente bewilligt

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 27. Dez 2014, 20:30

Hallo Lebenswert

Du schreibst von deinem Neurologen, der dich als rehaunfähig einschätzen/schreiben wird ...

Hast du denn ein gravierend neurologisches Problem (im körperlichen Sinn) oder basiert das auf deine psychische Problematik (im seelischen Bereich)?

Der Neurologe wird das genauestens zu begründen haben, warum eine Rehaunfähigkeit aus seiner Sicht vorliegt und dies gegenüber dem Gutachter, der eine psychosomatische Reha vorrangig und so wie ich es herauslese auch als hilfreich/fördernd sieht, stellen müssen.


Viel mehr möchte ich jetzt nicht schreiben, da alles das, was Doppeloma bereits analysiert und aufgedröselt hat, auch mit meinen Gedanken konform geht. :ic_up:

Überlege nicht immer weiter verquer wie du um Sachstandsangelegenheiten herum kommen kannst, die vorrangig vor einem Behördenentscheid in der Regel zu erfolgen haben (die Norm besagt: Reha vor Rente, wenn nicht eindeutige EM sofort erkennbar vorliegt), sondern treffe einmal für dich eine Entscheidung mit der am Ende hoffentlich auch etwas zu erreichen ist.

Das jetzige GA sieht erkennbar keine sofortige EM, jedoch erkennt es eine Gefährdung an, die es rehamäßig abzuklären gilt.

Eine Chance, die man natürlich auch verstreichen lassen kann ... man muss dann aber auch die Konsequenzen akzeptieren, falls sie eingesetzt werden.

Lieben Gruß sendet Agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Reha statt Rente bewilligt

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Sa 27. Dez 2014, 23:54

Hallo Agnes und DANKE für deine Hinweise!

Zur Beantwortung deiner Frage: ich habe keine körperlich neurologische Beeinträchtigung. Alles was ich habe ist "rein psychisch".
Mein Neurologe ist auch selber als Gutachter für die DRV tätig und wir haben die detailierte Begründungen meiner Rehaunfähigkeit besprochen.

Alles Gute und schöne Tage zwischen den JAhren
wünscht Lebenswert

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Re: Reha statt Rente bewilligt

Ungelesener Beitrag von agnes » So 28. Dez 2014, 16:52

Hallo Lebenswert

Dann sei gespannt (wir hier sind es mit dir :jaa: ) wie die DRV auf die "Begründung" reagieren wird, die der Neurologe als Unfähigkeitsbegründung, die Reha nicht antreten zu müssen, vorbringt.

Sieht er damit verbunden auch eine Chance darauf, dass ohne die vom GA empfohlene Rehamaßnahme die Anerkennung zur Zahlung einer EMR erfolgen wird? :Gruebeln:

Wie schätzt du diese Möglichkeit für dich ein, dass die DRV daraufhin einer EMR zustimmt, nachdem im GA von einer vollen Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, und vor allem von der Annahme einer Besserung des Gesundheitszustand Anfang 2015, die Rede ist?

Nach meinen Erfahrungswerten würde ich sehr verwundert sein, wenn dem so ohne Weiteres nun zugesprochen würde, eine Reha vermieden würde und die EMR trotz dem Vorschlag/Hinweis des GA Anerkennung findet ... doch Wunder gibt es immer wieder, warum nicht bei dir? :confused:

Wenn das Ganze aber dann doch u.U. auch noch zeitverzögert auf Reha hinauslaufen wird, bist du dann gewappnet für das was auf dich zukommt?
Kannst du finanziell auch weiterhin beruhigt auf Zeit spielen, falls sich alles verzögert und nach einigem Hin und Her womöglich zunächst anstatt Reha weitere GA und dann am Ende doch noch die Reha erfolgen wird?
Hast du dazu die Nerven?

Ich hatte sie nicht mehr und habe ohne Wenn und Aber, nach damals 14 Vorgutachten, diese Reha (bei mir war es eine neuro-orthopädische) umgehend angetreten, um nicht noch mehr Zeit verstreichen zu lassen, die die DRV ja für sich nutzte um mich finanziell ausbluten zu lassen, in der Hoffnung, dass ich irgendwann aus finanziellen Gründen zu kämpfen aufgeben müsste.

Es war hart, plötzlich nur mit dem Verdienst meines Mannes zurecht zu kommen, da ja unser (Familien-)Leben auf zwei Gehälter aufgebaut war.

Wenn dann plötzlich kein zweites Gehalt oder eine Ausgleichszahlung (Krankengeld oder ALG) kommt und das Gezanke vor Gericht und damit verbunden weitere Gutachten erfolgen, dann ist man nervlich nicht alleine mehr davon betroffen, sondern die gesamte Familie kämpft ums tägliche Brot.

Durch das lange Beweisverfahren mit unzähligen GA, Reha und Gerichtsverfahren, stand ich am Schluss 14 Monate ohne eigene Einkünfte da.

Von daher war ich bestrebt, dass es keine zusätzlichen Verzögerungen gab und als die DRV mich zur Reha schickte bin ich auch zackig der Aufforderung gefolgt, um endlich mal zum Abschluss zu kommen.

Hinterher hat es noch lange genug gedauert, noch weitere GA durchs SG wurden anberaumt und erst nach 2,5 Jahren (insgesamt 16 GA und die Reha waren bis dahin erfolgt) wurde durch das SG auf volle EM entschieden und die DRV zur Zahlung aufgefordert! Dass ich nunmehr ein nervliches Wrack war, ist gewiss nachvollziehbar.

Es gibt in einem solchen Verfahrensablauf auf beiden Seiten Verpflichtungen der Beweisführung, d.h. für den Antragsteller in der Regel, dass er sich diversen GA und einer Reha unterziehen muss.

Um, was vielen ja bekannt sein dürfte, das Verfahren dieser Beweisführung nicht unnötig zu längen und es auch im eigenen Interesse liegt, dass es zügig zur Bearbeitung und zum (hoffentlich auch gewünschten positiven) Abschluss kommen kann, wäre und war ich bestrebt, dass Procedere zügig zu durchlaufen und meinen Mitwirkungspflichten auch umgehend nachzukommen.

Wie gesagt, nicht verquer daran arbeiten wie man um Sachstandsangelegenheiten herum kommt, die am Ende nur das Verfahren verlängern aber nichts ändern oder aufheben werden.

Kehre mal in dich, was du wie gerne haben möchtest und vor allem wie schnell du auch zu deinem Ziel kommen kannst, welche Wege du dazu gehen, welche Türen du öffnen und welches Opfer du dafür bringen musst.

Umsonst wird es nichts geben :Verwirrt:

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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