Volle Rente genehmigt , wann kann ich Nachzahlung erwarten

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
zikkchen39
Beiträge: 22
Registriert: Mi 20. Jul 2011, 16:22
Wohnort: Rheinland - Pfalz
Danksagung erhalten: 11 Mal

Volle Rente genehmigt , wann kann ich Nachzahlung erwarten

Ungelesener Beitrag von zikkchen39 » Fr 15. Aug 2014, 17:42

Hallo Ihr Lieben

Ich hatte ja vor kurzem geschrieben das ich vorm Sozialgericht die Klage wegen der volle Erwerbsunfähigkeitsrente gewonnen

Eine Nachzahlung von 5003 € steht mir auch noch zu

Verrentet wurde ich jetzt voll für 3 Jahre erstmal 01.03.14-31.03.2017

Aber von der Nachzahlung wird ja noch das Krankengeld von 01.03.2014 - 26.05.2014 und das Arbeitslosengeld von 27.05.2014 - 31.08.2014 abgezogen

Weiß einer ungefähr wie lange sowas dauern kann ? Ich weiß ja das Beamte Mühlen langsam mahlen .

In dem Rentenbescheid steht drin das ich am 01.09 ,eine monatl Rente überwiesen wird.

Bei dem Krankengeld rechnen die mit dem brutto oder netto geld was die mir bei der Nachzahlung abziehen ??? Ich bin jetzt mal vom Brutto ausgegangen

Ich hoffe nur das dauert nicht mehr all zulange. Durch das wenige Arbeitslosengeld bin ich ganz schön in die pedruille gekommen.

Oder soll ich die DRV mal anrufen ?

Gruß
zikkchen

agnes
Gesperrt
Beiträge: 1720
Registriert: Do 30. Jan 2014, 18:50
Hat sich bedankt: 516 Mal
Danksagung erhalten: 1658 Mal

Re: Volle Rente genehmigt , wann kann ich Nachzahlung erwar

Ungelesener Beitrag von agnes » Fr 15. Aug 2014, 23:25

Hallo Zickchen

Lange hatte es bei mir nicht gedauert, bis die Abwicklung der Ansprüche (nur) an die AfA abgewickelt war (KK wurde daraus nicht mehr bedient) und man mir die Restzahlung auszahlte. Ich meine so ca. zwei Wochen, danach war alles erledigt.

Wichtig dazu ist, dass die KK und die AfA ihre Ansprüche geltend machen, damit die Berechnung und Verrechnung, mit anschliessender Auszahlung erfolgen kann.

Es wird nur der Tagessatz der Rente an die KK und AfA zurück gezahlt, also nur dass, was du damals umgerechnet auch täglich von der KK oder AfA erhalten hattest.

Ist deine Rente niedriger, musst du nicht mehr als vorher kassiert zurückzahlen.
Ist sie höher, bekommst du den Differenzbetrag zu deinen Händen.

Ob ein Anruf bei der DRV das Mühlrad schneller bewegen wird?
Ich glaube es fast nicht. :nein:

Lieben Gruss sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Volle Rente genehmigt , wann kann ich Nachzahlung erwar

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 16. Aug 2014, 00:35

Hallo Zikkchen, :smile:

dann mal ab in den Bereich ERFOLGE und ganz herzlich willkommen im Kreise der EM-Rentner und EM-Rentnerinnen ... :jaa: :cool:
Eine Nachzahlung von 5003 € steht mir auch noch zu
Verrentet wurde ich jetzt voll für 3 Jahre erstmal 01.03.14-31.03.2017
Das ist aber ein "nettes Sümmchen", bei EM-Rente auf Befristung gibt es ja zunächst (eigentlich) 6 Monate NICHTS ... :confused: :Gruebeln:
Aber von der Nachzahlung wird ja noch das Krankengeld von 01.03.2014 - 26.05.2014 und das Arbeitslosengeld von 27.05.2014 - 31.08.2014 abgezogen
Dann mach dir mal bitte eine hübsche kleine Liste fertig auf einem Zettel ... du hast ja sicher noch deine Bescheide vorliegen von KK und AfA, wo die genauen Tagesbeträge drin stehen, die dir jeweils als Krankengeld /ALGI bewilligt wurden ... es ist ja noch recht übersichtlich bei dir ...

Mach dir 4 Spalten und schau bitte auch noch in deinen Renten-Bescheid nach den genauen Monatsbeträgen deiner NETTO-Rente (also nach Abzug der Versicherungsbeiträge!!!) ab Monat März 2014, denn ab Monat Juli gab es ja die Anpsassung, da sollte der Betrag etwas höher sein ... der Behörden-Monat (bei den Zahlungen) beträgt generell 30 Tage.

Dann stellst du Monat für Monat deine NETTO-Leistungen der entsprechenden Monatsrente gegenüber ... alle positiven Differenzen die sich dann ergeben werden dir ausgezahlt ... daraus ergibt sich dann deine Verbleibende Nachzahlung aus dem aktuellen Betrag im Rentenbescheid.
Weiß einer ungefähr wie lange sowas dauern kann ? Ich weiß ja das Beamte Mühlen langsam mahlen .
Nicht unbedingt, wenn es was "zu holen gibt" können die auch mal sehr schnell sein, vom JC hatte ich die Info dazu schon am nächsten Tag im Briefkasten, von der AfA wenige Tage später ... die KK bekam bei mir nichts mehr ...

Wenn die DRV denen ihr Geld geschickt hat bekommst du eine Abrechnung dazu und einige Tage danach (ca. 1 Woche) ist dann auch das Geld auf dem Konto.
In dem Rentenbescheid steht drin das ich am 01.09 ,eine monatl Rente überwiesen wird.
Da steht aber auch drin, dass die Rente erst rückwirkend am letzten Banktag im Monat überwiesen wird, ab dem 01.09. bist du aber schon über die Rente krankenversichert.
Bei dem Krankengeld rechnen die mit dem brutto oder netto geld was die mir bei der Nachzahlung abziehen ??? Ich bin jetzt mal vom Brutto ausgegangen
Nein, bei der Verrechnung von rückwirkender Rente wird immer NUR NETTO gerechnet, die Versicherungsbeiträge regeln die untereinander, du hast ja auch jeweils nur NETTO-Geld bekommen von KK und AfA ...was fehlen würde an einer Monatsrente dürfen die auch nicht von dir zurückfordern ...
Ich hoffe nur das dauert nicht mehr all zulange. Durch das wenige Arbeitslosengeld bin ich ganz schön in die pedruille gekommen.
Du solltest erst mal die AfA informieren (dazu bist du umgehend verpflichtet), dann werden die dir den Aufhebungs-Bescheid schicken und eigentlich müssten die noch den vollen August Ende des Monats überweisen, denn die DRV rechnet ja mit denen einschließlich Monat August ab ... für die Vergangenheit darf nicht aufgehoben werden, bei Bewilligung von EM-Rente ... melde dich dann wieder wenn du da was nicht verstehst ... :lesen: :ic_up:
Oder soll ich die DRV mal anrufen ?
was soll das bringen, die Afa muss dir jetzt mitteilen wie lange sie noch zahlen wird und dann die Anforderung an die DRV senden, wenn alles erledigt ist mit KK und AfA, dann meldet sich die DRV von ganz alleine und zumindest die Restzahlung bis zum Aufhebungsdatum deines Bescheides (von der AfA) muss die AfA ja auch noch auszahlen ..

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste