Hallo Icke70,
klingt nach Berliner, also herzlich Willkommen bei uns ...
ich habe heute meine ablehnung auf weiterzahlung der rente wegen erwerbsminderung bekommen.
ich beziehe die eu-rente wegen einer colitis ulcerosa schon seit 2005.
Da kommt bei mir schon die erste Frage auf, war das immer eine EM-Vollrente wegen der Gesundheit oder gab /gibt es da Zeiten einer sogenannten "Arbeitsmarktrente" (Teilweise EM-Rente wegen Einschränkung auf 3 - unter 6 Stunden) ... EU-Rente gibt es schon seit 2001 nicht mehr ... nur noch Altfälle von davor werden so bezeichnet.
Denn wenn du (schon immer) eine Voll-EM-Rente schon seit 2005 beziehst, ist das gar nicht rechtlich möglich dir die jetzt zu entziehen ... dafür sind aber deutlich mehr Informationen nötig, um das beurteilen zu können.
Da kann ich unserem
K@lle nur zustimmen, dass du besser ein komplett eigenes Thema in "Dein Fall" eröffnen solltest ... hier hat ein anderer User angefangen zu seinen Problemen zu schreiben, da wird das sonst leicht übersehen und irritiert auch, wenn es plötzlich um was ganz anderes geht ...
folgende krankheiten/behinderungen
zustand nach totaler kolektomie mit anlage eines permanenten ileostomas
astma bronchiale
zustand nach operativer versorgung eines aneurysmas der linken a. subclavia mit versorgung einer prothese und stenting der linksseitigen a. brachialis
acne conglobata
thoracic-outlet-syndrom
das ileostoma habe ich mir erst 11/2010 legen lassen
Können wir alles nicht beurteilen, da wir keine Ärzte sind, ist zwar rein informatorisch schon ne Menge, aber das bedeutet ja nicht unbedingt, dass man deswegen Rente bekommen muss ... wir können weder die einzelnen Diagnosen bewerten, noch entscheiden /wissen warum dir die DRV erst Rente gibt und nun nicht mehr ...
Allgemein ist festzustellen, dass eine EM-Rente (bei Erwerbsfähigkeit
IMMER unter 3 Stunden täglich) nach durchgehend 9 Jahren in eine ohne Befristung bewilligt werden muss ... das könnte schon ein Ansatz für den Widerspruch sein ... wenn es denn so ist bei dir ... dass die Volle EM-Rente aus rein gesundheitlichen Gründen gezahlt wurde und nicht (auch nicht zeitweise zwischendurch mal) "
wegen der Lage am Teilzeit-Arbeitsmarkt" ...
und bei der letzten verlängerung der rente mit dem ileostoma ist sie noch verlängert worden.
nach einschätzung der rentenversicherung kann ich noch mindestens 6 stunden täglich arbeiten gehen.
Welche Untersuchungen /Arztberichte hat denn die DRV veranlasst um das beurteilen zu können, dass es dir jetzt so "blendend" gehen sollte, dass 6 und mehr Stunden kein Problem mehr darstellen ...es genügt ja nicht so ganz, dass jemand das mal so in einen Bescheid schreibt und dann muss das auch stimmen ... womit genau begründen die das denn ...
ich möchte jetzt eigentlich widerspruch einlegen.wie gehe ich da jetzt am besten vor.
Dazu hast du ja schon Hinweise bekommen, zunächst nur fristwahrend den Widerspruch einlegen und genau die Unterlagen (Befunde/Berichte/GA) anfordern (Akteneinsicht gemäß § 25 SGB X) die zu dieser Entscheidung geführt haben (sollen) ... erst danach kann man überhaupt eine fundierte Begründung schreiben.
Vor dem Zugang dieser Unterlagen brauchst du keine Begründung liefern, lass dich da auch von der DRV nicht unter Druck setzen, die "mauern" sehr gerne, wenn sie dann die Beweise für ihre (angeblichen) Feststellungen liefern sollen.
muss mich ja jetzt erstmal auf dem arbeitsamt melden weil die rente ja zum 30.9. ausläuft.
ja musst du und zwar schnellstens, damit du dann von der AfA zunächst ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit (§ 145 SGB III) bekommen kannst, dazu gibt es hier schon sehr viele Informationen wie das dann abläuft (ablaufen sollte) denn bei der AfA wird man dich auch nicht "mit offenen Armen" empfangen ...
viewtopic.php?f=3&t=1751
Ist für dich die gleiche Vorgehensweise, auch wenn es da um die Aussteuerung aus dem Krankengeld geht, die gesetzliche Grundlage ist auch bei dir der § 145 SGB III ... im Antrag schreibst du eben (statt der AU-Zeit), dass deine EM-Rente nicht verlängert wurde ... eine Kopie der Ablehnung solltest du dafür mitnehmen zur AfA.
Mehr dann in deinem eigenen Thema, stelle alle Fragen die du dazu hast und dann werden wir weiter sehen, wie man dir mit Informationen helfen kann, denn mehr ist auch uns hier nicht möglich.
Liebe Grüße von der Doppeloma