Hallo Jupiter,
vielen Dank für deine ausführlichen Informationen, damit kann man schon sehr viel anfangen dir zumindest Hinweise zu geben wie du auch selber ansetzen und was bewegen kannst ...
Also nach der Entlassung vom Krankenhaus Ende März 13 hab ich einen Antrag auf Reha gestellt, diese war dann 5 Wochen im Juli-August 13.
Liegen dir selbst (oder wenigstens deinem behandelnden Arzt ??)
ALLE Reha-Berichte komplett vor ... hast du sie selber schon komplett mal lesen können oder habt ihr nur Auszüge besprochen ???
Bitte besorge dir Kopien davon, entweder bei deinem Arzt oder (als Akteneinsicht) bei der DRV im Zuge des Widerspruches, auch die erstellten GA sind sehr wichtig, man
muss dir Kopien davon zukommen lassen ... du hast einen Rechtsanspruch darauf nach § 25 SGB X, damit du überhaupt Unterlagen für eine Schlaggkräftige Begründung hast, eine "Akteneinsicht vor Ort" solltest du direkt schon im Widerspruch aus gesundheitlichen Gründen ablehnen ...
Das wird nämlich in letzter Zeit gerne so "angeboten" von der DRV, da kann man dir auch besser was vorenthalten weil natürlich die ganze Zeit jemand "ein Auge darauf hat" ... was du dir da ansiehst ... von den Reha-Berichten und GA kannst du zwar auch dort Kopien verlangen, aber die wissen sehr genau wie sie die Leute dort dann (schon wieder) unter Druck setzen können, dass sie nicht genau hinsehen (können) was überhaupt in der Renten-Akte ist ...
Währendv der Reha hab ich nach Anraten des Sozialarbeiters ein Antrag auf schwerbehinderung gestellt. Genehmigt wurden 70 Grad aber sie hatten die Dickdarmentfernung und das stoma nicht aufgeführt, also vergessen. Widerspruch, dann 100 GdB unbefristet.
Soviel zum Thema, dass ein hoher GdB eine gewisse Wirkung bei der DRV erzeugen könnte, um die Bewilligung von EM-Rente zu beschleunigen ...
Die Reha war eine Klinik der DRV 8nd dort wurde mir gesagt nach Rückverlegung desb Stoma sei ich wieder voll arbeitsfähig. Aber der Arzt sagte ich hätte n0ch ca 70-80 cm Dickdarm, in Wirklichkeit sind es max 35 cm.Augen und Psyche interresierte die klinik nicht. War ja eine internistische Klinik.
Ich nehme an, dass du dazu schon korrigierende medizinische Belege /Berichte vorliegen hast (oder beschaffen kannst ???), um der DRV in der Widerspruchsbegründung diesen "Zahn ziehen zu können" ... so eine "Rückverlegung" (wenn sie denn medizinisch überhaupt möglich wäre und von dir auch das OP-Risiko eingegangen wird ...

) enthält ja nicht die "Garantie für gutes Gelingen" ... aber dass die "Zukunfts-Prognosen der DRV-Reha-Kliniken" immer sehr optimistisch sind, was die "sichere" Wiederherstellung der vollen Erwerbsfähigkeit betrifft, ist uns ja hier Allen nicht ganz unbekannt ...
Seit Dezember 2012 bin ich durchgehend AU geschrieben und mein Hausarzt schreibt mich weiter krank.
Die KK zahlte anstandslos 78 wochen. 6 wochen vor Aussteuerung stellte ich den Antrag auf EM-RENTE 9n der Geschäftsstelle in unserer Kreisstadt. Dort gab ich alle Befunde ab, Psychiater, uniklinik Tübingen wegen der Augen, MRT.
Der Sachbearbeiter wollte auch wissen wer der Hausarzt ist aber dieser wurde nach Anfrage von mir gar nicht angeschrieben.
Dann sollten die relevanten Befunde ja (eigentlich) auch bei der DRV zusammen mit dem Antrag angekommen sein, die Frage des SB nach dem Hausarzt kenn ich nicht nachvollziehen, im Antrags-Formular soll man doch
ALLE behandelnden Ärzte (also auch den Hausarzt) angeben ... hast du eine Kopie des ausgefüllten Antrages erhalten, damit du weißt was da genau drin gestanden hat ???
Man ist ja dort meist sehr nervös, ich weiß leider nicht genau, was dieser Renten-Mensch vom VDK da alles reingeschrieben und angekreuzt hatte ... habe am Ende nur noch mehrere Seiten was unterschrieben, damit ich endlich nach Hause gehen konnte und eine Kopie bekam ich auch nicht, weil der in seinem Büro nicht mal einen Drucker dafür hatte ... würde ich heute auch nicht mehr so machen ...
Hatte eben auch noch die Hoffnung, die würden schon wissen was sie da tun, machen das schließlich jeden Tag ...
Mein Dopa bekam aber damals in der DRV-Stelle sogar eine Kopie ausgedruckt, was nicht bedeutet, dass alles besonders "ausführlich" war, was da von der DRV-SB eingetragen wurde ... auf die besonders wichtige Frage "Was er denn noch arbeiten könne nach seiner Meinung ???" hatte sie nur eingetragen: "Gar nichts" ... mag ja eigentlich auch gestimmt haben, aber ganz so knapp und deutlich will die DRV das wohl doch nicht haben ...
Die AfA entschied Ende April 14 nac Aktenlage:mindestens 6 Monate nicht arbeitsfähig wegen schwerwiegender Erkrankung der Augen und seelischer Minderbelastbarkeit.und nun bekomm ich seit 2 Monaten nahtlosigkeitsregelung.
Frage:
Ist ja im Prinzip auch gerechtfertigt und soweit "korrekt" wenn man deine Unterlagen wenigstens dort entsprechend gewürdigt hat, das bedeutet aber leider nicht, dass man sich nicht jetzt der Ansicht der DRV gerne "anpassen" würde ... geht eigentlich auch nur über ein neues GA, bis dahin gilt das Vorhandene auf jeden fall weiter aber man hat hier schon Einiges erleben müssen nach der Ablehnung des EM-Renten-Antrages ... was man sich nie hätte vorstellen können.
Du musst selbstverständlich auch zukünftig das Geld bekommen von der AfA aber man könnte wirklich davon "reden" die nun "vermitteln" zu müssen, weil du ja (lt. Rentenablehnung) nicht Erwerbsgemindert bist ...
Muss ich mich weiterhin AU schreiben lassen?
Ja sicher, dein Arzt bescheinigt dir die andauernde
Arbeits-
Unfähigkeit, das hat mit der Ablehnung der EM-Rente überhaupt nichts zu tun, da geht es um die Feststellung ob du (auf Zeit oder Dauerhaft) Erwerbsgemindert bist ... zudem hast du immer noch einen Arbeitsplatz, da muss man hingehen wenn man keine Bescheinigung vom behandelnden Arzt hat, dass man nicht arbeiten gehen kann wegen Krankheit ... die können jederzeit einen AU-Nachweis verlangen, auch wenn das Arbeitsverhältnis aktuell "ruht" hast du weiterhin einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag.
Und wenn ich AU-Bescheinigungen habe und Widerspruch eingelegt hab, muss ich dann trotzdem damit rechnen dass die AfA mich zwingt mich zu bewerben??
Bei der AfA gibst du diese AU-Bescheinigungen auf keinen Fall mehr ab, die wissen das auch so, dass die Ausgesteuerten weiterhin AU sind (auf die ausgesteuerte Krankheit), ob deine AfA dich zwingen wird und kann, dich (worauf müsste man dich ja erst mal beraten ...

) zu bewerben, das wird die Reaktion auf die Renten-Ablehnung zeigen, du bist nach der Aussteuerung verpflichtet dein "Restleistungsvermögen" dem Arbeitsmarkt "zur Verfügung zu stellen", da schützt deine AU dich im Moment (bei der AfA) nicht mehr vor ... auch zu Einladungsterminen solltest du dann lieber hingehen und nicht eine AU vorlegen ...
Nach dem aktuellen AfA.-GA liegt dein festgestelltes "Restleistungsvermögen" aber sozusagen bei
NULL, dann soll man dich doch bitte gut beraten, wie du das am örtlichen Arbeitsmarkt anbieten und "verwerten" könntest ... das ist Aufgabe der Vermittler und nicht deine Sache "dir da was einfallen zu lassen" ...
Meist wird das dann ein "Sturm im Wasserglas" und danach ist wieder Ruhe, denn man müsste ja das AfA-GA zunächst "positiv verändern" um da was machen zu können ... die SB können das jedenfalls nicht, das würde dann vom Med. Dienst kommen müssen ... und dafür hätten die dann sehr gerne den Bescheid und die Berichte und die GA von der DRV ... du verstehst ...
Mein Arbeitsverhältnis ruht momentan.
Trotzdem kann dein AG jederzeit verlangen, dass du die AU-Bescheinigung vorlegst, mein AG hat das auch so 2 - 3 Mal jährlich gemacht, das Arbeitsverhältnis müsste auch vor Aufnahme einer anderen Tätigkeit erst ordnungsgemäß gekündigt werden, allerdings solltest du dich bei einem Vermittler-Termin (wegen Besprechung deiner beruflichen Zukunft) nicht darauf berufen, dass du ja noch einen Job hast, das ignorieren die dann, weil sie dir sonst sagen werden, dass du ja dort wieder arbeiten kannst anstatt ALGI zu beziehen ...
es ist eine sehr blöde und schwierige Situation und wie konkret deine AfA jetzt weiter handeln wird, das kann dir hier Keiner genau sagen ... mich hat man dann einfach weiter
IN RUHE gelassen bis mein Anspruch abgelaufen war aber einen Anspruch auf diese
RUHE vor der AfA hast du nicht ...
Verlange dort immer die Rechtsgrundlagen wenn man dir was erzählt, was du angeblich machen musst ... unterschreibe niemals was sofort vor Ort, egal womit die drohen könnten und melde dich hier sofort /schnellstens wenn du dort Probleme hast und nicht weiter weißt ... lass dich von denen nicht in die Ecke drücken, zur Not stehst du auf und gehst, mit deinem Erscheinen bist du der "Meldepflicht" bereits nachgekommen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
