EMR abgelehnt

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
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Doppeloma
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 17. Mai 2016, 15:22

Hallo riesman, :smile:
Ich werde mich wohl dann vorübergehend bei dem Jobcenter vom Leistungsbezug abmelden.
Das macht dann schon das JC und hebt deine Leistungen auf, wenn du das Geld aus der Erbschaft auf dem Konto hast, da brauchst du gar nicht lange drüber nachdenken.
Hast du eine Vorstellung davon wann dir das (sicher sollte das dann aber schon sein) Überwiesen wird, dann kannst du dich auch schon im Vormonat selber abmelden (auf die Leistung verzichten ab 01.06. ZUM BEISPIEL ), damit es keine Überzahlungen geben kann.

Dann brauchst du dem JC auch nichts weiter dazu nachzuweisen, wie bist du denn aktuell krankenversichert, über das JC ??? :confused:

Dann musst du dich aus deiner Erbschaft freiwillig bei deiner KK krankenversichern, denn mit dem Leistungsbezug endet auch deine Versicherung, zumindest musst du den Beitrag dann selbst bezahlen.
Wie ich gelesen hab würde es auch reichen wenn man die AU Bescheinigung bei der KK
weiterhin vorlegt, was ich eh schon die ganze Zeit mache, um Anrechnungszeiten der DRV
zu wahren.
Ja das genügt, wenn du weiterhin AU geschrieben bist bleibt auch dein Anspruch auf EM-Rente erhalten, kümmere dich lieber rechtzeitig um deine Krankenversicherung wenn du die Kohle bekommen hast,
Denn nach 6 Wochen AU stell ja die AA wahrscheinlich die Meldung an die DRV ein, da wäre ja
der Weg nicht sehr sinnvoll. Bezüge erhalte ich ja ohnehin in dieser Zeit nicht.
Bei der AfA brauchst du dich dafür nicht zusätzlich melden, es genügt doch wenn EINE Stelle die Anrechnungszeiten an die DRV meldet ... das ist im günstigsten Falle die KK wegen AU, denn eine Krankenversicherung brauchst du IMMER ...

Wenn du keine Gelder mehr von irgendeinem Amt bekommst musst du dich selbst (freiwillig) bei deiner Krankenkasse versichern lassen ...
Die Klage vor dem SG zieht sich weiter hin.
Die warten darauf, dass du die Klage endlich zurück nimmst, sonst weist der Richter die Klage bald ab, also worauf wartest du denn da noch, da kommt NICHTS mehr was dich der Rente aktuell näher bringen könnte. :Heiss:
Hat das schon mal jemand durch? Wie verhalte ich mich am besten?
Was meinst du denn jetzt, eine Erbschaft hatte ich noch nicht und die Rücknahme der Klage und was sich daraus für Konsequenzen / Möglichkeiten ergeben wurde dir doch schon beschrieben ... nimm dir vor Ort jemanden zu Hilfe wenn du gar nicht mehr selber durchblickst ... bis das (wegen Erbschaft / JC und KK) alles geregelt ist, ehe du da Ärger bekommen könntest oder bald ohne Krankenversicherung bist.
Müsste ich selber in Rentenkasse einzahlen um die Anrechnungszeiten für die EM Rente zu wahren? :confused:
NEIN ..., was willst du denn da einzahlen, "Anrechnungszeiten" ergeben sich aus Arbeitslosigkeit von der AfA gemeldet und/oder aus bescheinigter Krankheit von der KK gemeldet, die kann man nicht selber bezahlen.
Deine Ansprüche auf EM-Rente sind aktuell gesichert (und bleiben es auch bei fortlaufender AU-Bescheinigung) und wenn die Klage noch immer im Gange ist zählt dafür ohnehin die Vergangenheit und nicht die Zukunft ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Do 19. Mai 2016, 20:36

Hallo Doppeloma :smile:

Ich Danke Dir wieder für Deine sehr hilfreichen Antworten. :ic_up:
Hast du eine Vorstellung davon wann dir das (sicher sollte das dann aber schon sein) Überwiesen wird, dann kannst du dich auch schon im Vormonat selber abmelden (auf die Leistung verzichten ab 01.06. ZUM BEISPIEL ), damit es keine Überzahlungen geben kann.
Das hat mir der Anwalt heute auch geraten. Ich habe ab 01.06. die Leistungen einstellen lassen.

Dann hab ich gleich die Krankenkasse angerufen. Sie schicken mir einen Antrag zu um mich freiwillig zu versichern.
Die warten darauf, dass du die Klage endlich zurück nimmst, sonst weist der Richter die Klage bald ab, also worauf wartest du denn da noch, da kommt NICHTS mehr was dich der Rente aktuell näher bringen könnte







Mein behandelnder Arzt hatte über VDK noch aktuelle Befundunterlagen beim SG einreichen lassen und noch ein GA gefordert, da meine Rücken und Gelenkprobleme im letzten GA außer acht gelassen wurden.
Bei der AfA brauchst du dich dafür nicht zusätzlich melden, es genügt doch wenn EINE Stelle die Anrechnungszeiten an die DRV meldet ... das ist im günstigsten Falle die KK wegen AU, denn eine Krankenversicherung brauchst du IMMER ...
Da bin ich auch Deiner Meinung, dass die AU reicht. Aber auf meine Frage hin konnte mir keiner Auskunft geben, nicht einmal die KK selber.
Die SB von der KK meinte ich solle bei der DRV nachfragen. :Gruebeln:
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » So 22. Mai 2016, 17:03

Hallo. :cool:

Wie ich heute erfahren habe, muss ich mich doch bei der AfA arbeitslos ohne Bezüge melden.
So ein hin und her. Wenn das Geld aufgebraucht ist gehe ich wieder zum Jobcenter.

Das mit der AU und der KK würde nur für einen kurzen Zeitraum funktionieren,
ich glaube 3 Jahre und da bin ich schon drüber.
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Di 24. Mai 2016, 19:28

Hallo :smile:

Heute hab ich mit einem DRV Servicemitarbeiter telefoniert, da ich keine Geschäftsstelle in der Nähe hab.

Da wurde mir gesagt, dass ich die AU Bescheinigung alle aufheben soll, damit ich sie nachweisen kann.
Dann würden die Lücken gefüllt werden, da die KK die Meldung laut seiner Meinung nicht automatisch weiter gibt.

Andere sind der Meinung das ich mich bei der AfA arbeitslos melden muss, die Anrechnungszeiten zu erhalten.
Doch dann müsste ich mich ja wieder mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen, auch ohne Bezug.
Wenn ich mit bestehender AU zur AfA komme werde ich bestimmt eh gleich wieder weg geschickt. :Heiss:

Ich werde vielleicht mal bei der DRV meinen aktuellen Versicherungsstatus abfragen.

Denn angenommen ich ziehe die Klage zurück oder es wird gegen mich entschieden,
brauche ich bei einem Neuantrag doch die Anrechnungszeiten. :Gruebeln:
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Frauhamster » Mi 25. Mai 2016, 21:28

Hallo riesman,

da sehen wir mal wieder, warum die Doppeloma immer vom Telefonieren abrät.
Die Auskunft, die Du bekommen hast, ist zwar glaube ich richtig, aber natürlich in keinster
Weise verbindlich. Du müsstest das irgendwie in schriftlicher Form bekommen.

Also ich würde tatsächlich einfach die Bescheinigungen sammeln, ich habe das jedenfalls auch so
gemacht, und meine KK hatte auch keine Ahnung. Allerdings hab ichs zum Glück nicht gebraucht.

Wenn Du Dich bei der AfA arbeitlos ohne Bezüge meldest, dann kannst Du da natürlich nicht mit
bestehender AU ankommen, und - Vorsicht - Du stellst Dich nicht mit Deinem Restleistungsvermögen
zur Verfügung. Das war einmal. Du giltst dann als voll vermittelbar. Das ist ja genau das Problem.
Die DRV wird Dir bestimmt keine Rente gewähren, wenn Du als voll vermittelbar am allgemeinen
Arbeitsmarkt registriert bist.
Liebe Grüße von der Hamsterin

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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Do 26. Mai 2016, 09:44

Hallo Frauhamster. :smile:

Ich DANKE DIR!

Da werde ich mal die AU Bescheinigungen sammeln und hoffen, denn ich finde nichts genaues darüber.

Nur gut das ich noch nicht bei der AfA war!

Mit dem drei Jahreszeitraum blick ich auch nicht so richtig durch. :confused:
(R2.1 Arbeitsunfähigkeit) http://www.deutsche-rentenversicherung- ... 1S1NR1R2.1
Ich war schon bei verschiedenen Sozialhilfestellen, aber die kennen sich mit Rente auch nicht aus.

Dann hab ich das gefunden,

Bei AU zeitnah Belege einreichen und um Anerkennung als Anrechnungszeit bitten.
Nach Ende des Berufsschutzes (3 Jahre nach der letzten Beschäftigung) endet diese Möglichkeit aber.


Was zählt als letzte Beschäftigung (KG, AfA, JC) oder der Tag als ich das letzte mal gearbeitet hab?

In ca. 1 Jahren muss ich mich wahrscheinlich eh wieder bei dem JC melden, falls ich mit der EMR noch nicht weiter bin.

Das ist mir alles zu viel, erst der Todesfall meiner Mutter, da darf ich mich auch noch um alles kümmern und dann noch das. :depri:

Den Antrag für die freiwillige KV hab ich jetzt da und der Aufhebungsbescheid auf Verzicht von Leistungen vom JC kam auch schon.

Ich versuch zwar immer stark zu sein, aber Realität sieht leider anders aus.
Bin froh das ich EUCH hab, auf diesem Weg möchte ich EUCH auch mal Danke sagen.
LG. riesman Bild

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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 26. Mai 2016, 14:07

Hallo riesmann

Zunächst ein herzliches Beileid von mir, zum Ableben deiner Mutter :koepfchen: :umarm:

Mir ist gerade eine Frage durch den Kopf gegangen, bezüglich Deiner zu erwartenden Erbschaftssumme, die du mit ca. 10.000 € bezifferst.

Ich möchte die Summe an sich in ihrer Größenordnung nicht schmälern (es ist schon ein beachtlicher Geldbetrag), dennoch handelt es sich um eine noch sehr "übersichtliche Summe" die auch sehr schnell aufgebraucht sein könnte.

Mir kam dabei nämlich gedanklich in den Sinn, musst du zwangsläufig diese Summe zum täglichen Lebensunterhalt (Miete, Strom, Heizung, Wasser, Versicherungen, Lebensmittel, Kleidung ...) nutzen/aufbrauchen, oder könntest du damit auch lebensnotwendige Unterhaltsanschaffungen erneuern, wie z.B. einen alten ggf. defekten Küchenherd/Schränke, eine klapprige Waschmaschine, einen Kühlschrank, ein Sofa, neue Matratzen, Wäsche, notwendiges Mobiliar usw. ersetzen?

In dem Fall wären 10.000 € nämlich relativ schnell auch wieder umgesetzt, wenn du diese für den Alltag notwendigen Gebrauchsgegenstände ersetzt/erneuerst, ohne dir diese bald vom Amt finanziell unterstützend zu erbeten?

Ich war und bin in der glücklichen Lage, mich mit derartigen Ämtern wie JC und den Geldangelegenheiten nicht auseinandersetzen zu müssen, von daher kenne ich mich nicht damit aus, wie mit einem plötzlichen Geldfluss durch Erbschaft zu verfahren ist, wie das Amt vorschreibt es einzusetzen.

Nur wenn in deinem Haushalt dringender Renovierungsbedarf anstehen würde und du dazu das Geld verwenden könntest, dann bliebe ggf. dieses Procedere des ab und um-/anmelden evtl. aus, da die Summe, um noch Monate den monatlichen Lebensunterhalt auch noch damit bestreiten zu können, dann insgesamt doch nicht ausreicht. :Gruebeln:

Wie gesagt, mir ist mal dieser Gedanke des Verwendungszwecks für dringende "Anschaffungen" durch den Kopf gegangen. :jaa:

Ich hoffe und wünsche dir, dass du alles geregelt bekommst :umarm: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 26. Mai 2016, 17:34

Hallo agnes, :smile:
Ich möchte die Summe an sich in ihrer Größenordnung nicht schmälern (es ist schon ein beachtlicher Geldbetrag), dennoch handelt es sich um eine noch sehr "übersichtliche Summe" die auch sehr schnell aufgebraucht sein könnte.
Das ist durchaus eine richtige Überlegung von dir, es "muss" auch nicht zwangsläufig die ganze Erbschaft komplett ausgegeben werden, das hängt mit dem schon vorhandenen (erlaubten) "Schonvermögen" nach dem SGB II zusammen.

Eine Abmeldung (aus dem Hartz 4-Bezug) wegen Zufluss einer größeren Summe ist für mindestens 3 Monate vorgesehen, wenn der Betrag diesen Zeitraum "überbrücken" kann, danach würde ein Restbetrag in das erlaubte "Schonvermögen" mit übernommen werden, sofern es dadurch nicht überschritten wird.
Mir kam dabei nämlich gedanklich in den Sinn, musst du zwangsläufig diese Summe zum täglichen Lebensunterhalt (Miete, Strom, Heizung, Wasser, Versicherungen, Lebensmittel, Kleidung ...) nutzen/aufbrauchen, oder könntest du damit auch lebensnotwendige Unterhaltsanschaffungen erneuern, wie z.B. einen alten ggf. defekten Küchenherd/Schränke, eine klapprige Waschmaschine, einen Kühlschrank, ein Sofa, neue Matratzen, Wäsche, notwendiges Mobiliar usw. ersetzen?
Das ist völlig korrekt, auch einen schönen Urlaub kann man sich davon genehmigen, man sollte aber alle (größeren) Ausgaben (das Erbe betreffend) nachweislich halten, denn das JC wird natürlich bei erneutem Antrag gerne wissen wollen, wo denn das Geld aus der Erbschaft so abgeblieben ist.
Dabei kann das Amt aber nicht verlangen, dass man sich an die (Mindest-Bedarfs-) Grenzen des SGB II halten muss, wenn man dort keine Leistungen bezieht, leider sehen die das oft ganz anders, auch wenn es dafür keine klaren Rechtsgrundlagen gibt.

Es kann aber der "Verdacht von Vermögens-Verschwendung" aufkommen (was immer man darunter zu verstehen hat), den man mit Kaufbelegen nötiger / normaler Haushaltsgegenstände und sogar einer Urlaubsbuchung schnell entkräften kann.
Es darf auch nicht bemängelt werden, wenn man sich hochwertige (stromsparende) Geräte oder Möbel gekauft hat, weil einem die eben besser gefallen, das Amt hat auch nicht zu prüfen, ob die Beschaffung / Erneuerung überhaupt "nötig" war oder nicht, weil es ja auch "billiger" gegangen wäre.
In dem Fall wären 10.000 € nämlich relativ schnell auch wieder umgesetzt, wenn du diese für den Alltag notwendigen Gebrauchsgegenstände ersetzt/erneuerst, ohne dir diese bald vom Amt finanziell unterstützend zu erbeten?
Das siehst du alles völlig richtig, zumal es vom Amt dafür so schnell keine finanziellen Zuschüsse gibt, das soll man ja alles aus dem "Regelsatz" (aktuell 404 Euro im Monat für einen Single) ansparen können, es wären ja "Anteile" enthalten für notwendige Haushaltsgegenstände ... :Heiss:
Allerdings sind diese Anteile jeweils so gering, dass man schon für ein (sehr günstiges) Fahrrad rund 20 Jahre Hartz 4 beziehen müsste, um sich das aus dem Regelsatz zusammen zu sparen, ähnlich sieht das mit Geld für Wohnungseinrichtung aus wenn es da was zu ersetzen gibt.
Ich war und bin in der glücklichen Lage, mich mit derartigen Ämtern wie JC und den Geldangelegenheiten nicht auseinandersetzen zu müssen, von daher kenne ich mich nicht damit aus, wie mit einem plötzlichen Geldfluss durch Erbschaft zu verfahren ist, wie das Amt vorschreibt es einzusetzen.
Sei froh, da hast du NICHTS verpasst, das Amt möchte sehr gerne "vorschreiben" wie das Geld einzusetzen wäre, damit möglichst lange keine neuen Leistungen bewilligt werden müssen, nur steht es dem Amt rechtlich gesehen nicht zu darüber zu bestimmen, was ich mit meinem Geld mache, wenn ich dort gar keine Leistungen beziehe ...
Dann müsste ja Jeder generell auf "Sozial-Hilfe-Niveau" sein gesamtes Leben gestalten, es könnte ja immer mal passieren, dass man durch unglückliche Umstände (Jobverlust /Krankheit) bei einem solchen Amt Geld beantragen muss ... :confused: :Gruebeln:

Unangenehme Fragen muss man sich leider meist trotzdem gefallen lassen (wenn es zwischenzeitliche Extra-Einnahmen gab) und ich erinnere mich noch daran, wie man mich damals beim Sozial-AMT fragte, ob mir denn nicht klar war, "dass ich mich mit der Ausleihe" eines PKW (für den Transport meiner Umschulungsutensilien aus gut 2 Jahren über gute 300 km nach Hause) in finanzielle Schwierigkeiten bringen würde ... :confused: :confused: :confused:

Nun ja, diese Schwierigkeiten ergaben sich vor Allem aus der Tatsache, dass ich dank gesetzlicher Regelungen zu der Zeit KEINE Ansprüche auf ALGI / Arbeitslosen-Hilfe oder sonst was hatte für mich und mein Kind und auch noch keinen Job gefunden hatte direkt nach Ende der Umschulung ... da waren die zusätzlichen Kosten für meinen "Kleintransport" aus dem Internatszimmer eher "Nebensache" für mich ... :Wut: :schimpfen:

Damals gab es noch kein Hartz 4 aber die Fragestellung könnte heute noch genau die gleiche sein, wenn man kommt und (wieder) Geld vom JC haben will, weil vom Erbe nicht mehr genug übrig ist, um weiter davon (NORMAL) leben zu können ... oder man den Rest noch als erlaubtes Schonvermögen behalten will für zukünftige Engpässe.
Wenn die Unterbrechung weniger als 3 Monate beträgt (bei geringeren Summen), dann ist das aufzuteilen (bis zu 6 Monate) und weiter ALGII zu leisten, schon damit man die Kranken-Versicherung nicht auch noch selber zahlen muss ... so wurde das bei der Urlaubsabgeltung vom Dopa damals gemacht.

Das waren so um die 2500 Euro als sein Arbeitsvertrag wegen der Dauer-Rente aufgelöst wurde, wurde dann als Einkommen über 6 Monate verteilt von meinem Leistungsbetrag abgezogen ... da blieb uns gar nichts Anderes übrig als das mit zu verbrauchen, nicht mal einen kleinen Urlaub konnten wir davon machen.

Außerhalb Hartz 4 hätte das Niemanden interessiert, denn es war ja (eigentlich) sein Geld von seiner Firma ...
Nur wenn in deinem Haushalt dringender Renovierungsbedarf anstehen würde und du dazu das Geld verwenden könntest, dann bliebe ggf. dieses Procedere des ab und um-/anmelden evtl. aus, da die Summe, um noch Monate den monatlichen Lebensunterhalt auch noch damit bestreiten zu können, dann insgesamt doch nicht ausreicht. :Gruebeln:
Nicht ganz, zur "Aufteilung" wie bei uns damals ist die Summe zu hoch und aktuell (mit Zufluss auf dem Konto) ist es eben zusätzliches Einkommen und (noch) kein Schonvermögen, davon kann man mindestens für 3 Monate seinen Lebensunterhalt komplett bestreiten ohne noch Zuschüsse vom Amt zu benötigen, so ist es nun mal im Gesetz festgelegt.

Man kann natürlich auch die Wohnung davon renovieren, aber erst nach Ablauf von 3 Monaten wird das JC einen Antrag wieder annehmen müssen, das Erbe muss dann aber noch nicht komplett verbraucht sein, sofern noch "Luft" beim zulässigen Schonvermögen nach SGB II ist ... geht das restliche Erbe dann da mit rein ... aus dem Einkommen (während des Bezuges) ist dann erst (nach dieser 3-Monats-Pause) "Schonvermögen" für einen neuen Bezug geworden.

Ein Grund für unterbrechungsfreie Weiterzahlung ist es jedenfalls nicht, dass man vor hat einen guten Teil des Erbes in notwendige Anschaffungen oder eine Renovierung zu investieren ... das kann später (nach 3 Monaten) höchstens ein gutes Argument für neugierige Nachfragen der JC-Mitarbeiter sein, warum das Geld nicht länger gereicht hat für den laufenden Lebensunterhalt. :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Do 26. Mai 2016, 18:28

Ich Danke euch beiden. :smile:

Das war zwar nicht direkt die Antwort auf meine Frage, aber ihr habt im großen und ganzen Recht.

Die genannte Summe ist ein ca Summe.
Ich muß ja nun erst noch die ganzen Auslagen usw. bezahlen und das dauert auch noch seine Zeit.
Mal sehen was am Ende übrig bleibt, aber ich rechne so ungefähr mit dieser Summe.

Das JC wollte bis jetzt noch auch keine weiteren Angaben, wie hoch das Erbe ist und so weiter....
Neuanschaffungen muss ich überdenken, für Schonvermögen ist kein Platz mehr, Urlaub naja,
mir ist gerade alles andere, als auf Urlaub zumute. Ich bin zur Zeit im Überlebensmodus.

Das Problem ist wenn ich keine Anrechnungszeiten mehr bekomme, muss ich die EMR bis zum bitteren Ende durchziehen,
denn einen neuen Antrag kann ich mir dann wahrscheinlich sparen.
LG. riesman Bild

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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 26. Mai 2016, 21:11

Vielen Dank an @Doppeloma :Bussi:

Da das Thema JC und Hartz4 mir/uns absolut fremd ist (und so soll es bitte bis zu meinem/unserem Lebensende auch bleiben :amen: ), schoss mir dieser Gedanke durch den Kopf, ob es für das Amt nicht auch von Vorteil sei, wenn man (natürlich nachweisbar) den unverhofften Geldzufluss sinnvoll dahingehend anlegt, in notwendige Alltags-Gebrauchgegenstände zu investieren, um in naher Zukunft nicht mit der Bitte um zusätzliche Geldleistungen für Renovation oder Neuanschaffungen beim Amt auf der Matte zu stehen.

Deine Erklärungen waren auch mir hilfreich verstehen zu lernen, was gesetzlich daran verbunden/gebunden ist.


@riesman

Ich hoffe du kannst und wirst deinen "Überlebensmodus" auch weiterhin aktiviert halten können :koepfchen:


Gruß von agnes :umarm:

(die echt dankbar sein darf, nie in eine solche Situation hingerutscht zu sein, trotz Krankheit/Aussteuerung/Nahtlosigkeit und auch lange Zeiten (14 Monate) ohne eigenes Einkommen, bis zur EM-Rentenanerkennung.
Das Familieneinkommen war trotzdem immer abgesichert, dank meinem gesunden Mann :Bussi: , sowie finanziellen Reserven :ic_up: :pig: )
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

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