EMR abgelehnt

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Hamburger Deern
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Fr 26. Feb 2016, 16:54

"Laut VDK wäre es sinnvoll die Klage zurückzunehmen, da sie nicht erfolgsversprechend ist. :Hilfe:
Das möchte ich aber auf keinen Fall, ein 109'er GA kann ich mir nicht leisten."

diesen Satz habe ich auch schon mal gehört
auch vom VDK :ic_down:
Und ich Volltrottel habe dann aufgegeben :kack: :kack:
Erst mein zweiter Anlauf ohne VDK aber mit Anwältin über PKH hat endlich Licht ins Dunken gebracht

Wenn es möglich ist würde ich mir ganz schnell einen Neuen Neurologen suchen
Oder aber du knickst hier ein und versuchst es zu einem späteren Zeitpunkt mit vernünftigem Arzt an deiner Seite erneut?
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

riesman
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Fr 26. Feb 2016, 22:08

Hallo Hamburger Deern

Ja ich werde mir einen neuen Neurologen suchen, dass Problem ist das man wahrscheinlich zeitnah
keinen Termin bekommt.

Der VDK möchte innerhalb von 14 Tagen etwas schriftliches von den Ärzten, da er bei dem SG Stellung nehmen soll.

Mir ist aufgefallen das vieles aus den bisherigen GA' übernommen wurde. Er hat nur aus der Sicht seines Fachgebietes
geurteilt. Es wurden Röngtenberichte nicht beachtet und die Wegefähigkeit somit als nicht beeinträchtigt angegeben.

Ich könne einen PKW führen, wenn er umgebaut wird, so das die rechte Hand nicht gebraucht wird.
Denn die ist so gut wie nicht mehr einsetzbar.

Dann noch die ganzen Einschränkungen (keine Nachtschicht, keine Nervlichen Belastungen, kein Zeitdruck, kein hoher
Publikumsverkehr, keine Reizstoffe wie Staub, Rauch, Gas oder Dämpfe, Tätigkeiten überwiegend in warmen Räumen,
Kälte, Nässe und Zugluft sind zu vermeiden. Tätigkeiten auf Gerüsten, Leitern und Absturzgefahr sind nicht zumutbar.

Natürlich werde ich die Klage nicht zurück ziehen, auch wenn mir langsam meine Kräfte schwinden.
Ich wünschte das der Alptraum bald mal vorbei wär.
LG. riesman Bild

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Doppeloma
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 26. Feb 2016, 23:15

Hallo riesman, :koepfchen:
Ja ich werde mir einen neuen Neurologen suchen, dass Problem ist das man wahrscheinlich zeitnah
keinen Termin bekommt.
Das kann dir höchstens für einen neuen Antrag was nützen, kein vernünftiger Arzt schreibt für einen neuen Patienten einen durchschlagenden Bericht für ein Verfahren am SG, zudem unterschätzt du gerade die Wirkung eines GA, das der Richter in Auftrag gegeben hat.

Überlege mal selber, warum sollte ein Richter das ernster nehmen, was ein Arzt schreibt der dich bisher noch nicht mal kennt, als das was (wahrscheinlich) sein jahrelanger "Haus- und Hof-Gutachter" geschrieben hat, auch ein GA nach § 109 SGG (mal abgesehen von den Kosten dafür, die der VDK auch nicht übernimmt) würde da keine besondere Wirkung mehr haben, man würde es als "Gefälligkeits-GA" auch in Frage stellen.

Schließlich hat auch die DRV das GA bekommen (das Gerichtliche) und würde auch (im Zuge der Akteneinsicht) alle weiteren Berichte und GA bekommen (müssen), der Richter will das wohl jetzt vom Tisch haben, ohne Grund drängt der VDK nicht zur "Aufgabe" der aktuellen Klage, die bekommen da auch (als deine Vertreter) entsprechende Hinweise vom Richter.

In der Regel schließen sich die Richter den eigenen GA vorbehaltlos an, sonst hätten sie sich das ja gleich "schenken" können, diese Erfahrung haben wir beim Dopa gemacht (der die Klage dann auch zurück nehmen musste im 1. EM-Rentenverfahren), seine Anwältin (auf PKH) saß nur noch daneben in der Verhandlung und hat alles "abgenickt", mehr hast du vom VDK wohl auch nicht mehr zu erwarten.
Der VDK möchte innerhalb von 14 Tagen etwas schriftliches von den Ärzten, da er bei dem SG Stellung nehmen soll.
Das wollte der VDK bei mir damals schon haben, angeblich um sich darüber klar zu werden ob es "lohnt" einen Widerspruch einzulegen, meine Ärzte haben es immer abgelehnt was auf (meinen) Wunsch dazu zu bescheinigen, ganz gleich für wen, weil es ohnehin keine Bedeutung haben wird, für das weitere Verfahren und am SG schon gar nicht.

Das SG hat bereits Befundberichte von all deinen Ärzten angefordert (das machen die schon am Beginn des Verfahrens) und unsere Ärzte waren auch nur bereit solche direkten Anforderungen (von AfA / DRV/ SG) zu beantworten, weil das sonst schnell den Beigeschmack der "Gefälligkeit" bekommt, zumal man solche Atteste / Berichte in der Regel auch aus der eigenen Tasche bezahlen muss.

In meinem Falle hatte die DRV bereits diese ersten Berichte (die vom SG angefordert wurden) als "nicht Aussagefähig genug" vom Tisch gewischt, welchen Sinn hätte es wohl gemacht später noch eigene "Wunschberichte" nachzuschieben, wenn sogar das gerichtliche GA nun gegen dich ausgefallen ist ... :Ohnmacht:

Ich hatte schon sehr große Angst davor, dass es mir (am selben Gericht) mit der Begutachtung genau so ergehen könnte wie dem Dopa damals, aber in meinem Falle waren die beauftragten GA genau passend und sehr korrekt (Internist und Psychiater), auch hier hat sich der Richter dann an diese GA gehalten, das ist der DRV dann schlecht bekommen und sie musste einlenken ... war denen sicher auch nicht recht aber das kann mir egal sein ... :teufel:
Mir ist aufgefallen das vieles aus den bisherigen GA' übernommen wurde. Er hat nur aus der Sicht seines Fachgebietes
geurteilt. Es wurden Röngtenberichte nicht beachtet und die Wegefähigkeit somit als nicht beeinträchtigt angegeben.
Er DARF ja auch nur aus der Sicht seines Fachgebietes begutachten, wenn wesentliche gesundheitliche Probleme dabei nicht von ihm selbst erfasst und beurteilt werden konnten, dann hätte eben eine zusätzliche Begutachtung durch einen weiteren Facharzt erfolgen müssen (wie bei mir z.B.), dafür wäre aber der VDK (als deine Rechtsvertretung) zuständig (gewesen) das bei Gericht einzufordern, wenn eine bestimmte Fachbegutachtung NICHT alle nötigen Fragen klären KANN.

Ist da "der Zug erst mal abgefahren", dann können deine Ärzte schreiben was sie wollen, da lacht die DRV doch nur noch drüber, verweist auf die "völlig ausreichenden" (und natürlich aus ihrer Sicht auch korrekten) Feststellungen des gerichtlichen GA (die natürlich dann auch ihre eigenen GA bestätigt haben) und ist damit "fein raus" aus der Sache ... :Wut: :schimpfen:
Ich könne einen PKW führen, wenn er umgebaut wird, so das die rechte Hand nicht gebraucht wird.
Denn die ist so gut wie nicht mehr einsetzbar.
Es reicht natürlich für die Beurteilung der Wegefähigkeit auch nicht ganz aus, festzustellen, dass du mit einem "umgebauten" PKW fahren könntest, den muss man sich ja nicht beschaffen (den Umbau gibt es auch nicht unbedingt kostenfrei) und überhaupt (noch) Auto fahren WOLLEN , viel interessanter wäre ja gewesen, wenn er mal konkrete Tätigkeitsbereiche benannt hätte die du noch ausführen kannst und nicht nur alles ausschließen was nicht mehr geht, in der Regel benötigt man auch BEIDE Hände für die Durchführung beruflicher Arbeit am Arbeitsplatz. :Gruebeln:
Dann noch die ganzen Einschränkungen (keine Nachtschicht, keine Nervlichen Belastungen, kein Zeitdruck, kein hoher
Publikumsverkehr, keine Reizstoffe wie Staub, Rauch, Gas oder Dämpfe, Tätigkeiten überwiegend in warmen Räumen,
Kälte, Nässe und Zugluft sind zu vermeiden. Tätigkeiten auf Gerüsten, Leitern und Absturzgefahr sind nicht zumutbar.
Mal abgesehen davon. dass es inzwischen sogar im Büro genug Stress und Zeitdruck gibt, Arbeitsvorgaben in denen man bestimmte Aufgaben erledigt haben muss / sollte, ist das eigentlich übertragbar in jeden X-beliebigen Reha-Bericht, was man dir da rein geschrieben hat, wo sind die speziellen Hinweise auf die Einschränkungen durch deine Hand ???

Wer das so liest kommt sicher nicht darauf, dass es da noch ganz spezielle Probleme gibt, wurde denn wenigstens mal eine Gegendarstellung zu diesem GA geschrieben, wobei das letztlich beim Dopa auch keinen Effekt mehr hatte, außer das Verfahren noch länger hinzuziehen, der GA hatte "RECHT", der Richter ist schließlich auch kein Arzt und vertraut diesem GA = FERTIG ... und die DRV war auch zufrieden mit dem Ergebnis der Klage-Rücknahme ...

In Dopas Fall allerdings nur kurze Zeit, da lag schon der nächste Antrag auf EM-Rente von ihm zur Bearbeitung vor, allerdings ergänzt mit den Klinikberichten, die der gerichtliche GA (Orthopäde) bereits als "irrelevant" ignoriert hatte, plus einem Brandaktuellen mit erneuter deutlicher Rentenempfehlung einer sehr anerkannten multimodalen Schmerzklinik.
Seine Schmerztherapeutin hatte ihn schnellstens dort erneut eingewiesen nach der Pleite am Gericht, die hatte auch die Welt nicht mehr verstanden, als sie das hören musste.
Natürlich werde ich die Klage nicht zurück ziehen, auch wenn mir langsam meine Kräfte schwinden.
Ich wünschte das der Alptraum bald mal vorbei wär.
Ich kann mich da unserer Deern nicht ganz anschließen, denn wenn die Rücknahme der Klage angesprochen wird, dann kommt das (eigentlich) vom Richter und der VDK ist da offenbar auch nicht mehr von überzeugt, dass es noch einen Erfolg geben kann (mit Berichten von deinen Ärzten gibt es den dann ganz sicher auch nicht mehr).
Dann wird die Klage eben abgewiesen, damit ist die DRV dann auch "hochzufrieden" (wollte sei schließlich von Beginn an so haben), denn damit hast DU dann den Prozess offiziell verloren ... das wird bestimmt in deiner Rentenakte auch nicht unerwähnt bleiben. :lesen:

Eine Klage-Rücknahme ist nur eine "Verschnaufpause" (um neue Munition zu sammeln für den nächsten Angriff auf die DRV :grinser: ), da kann und sollte die DRV nicht unbedingt davon ausgehen, dass es beim nächsten Antrag genau so leicht wird dich wieder "in die Enge zu treiben" ... zumindest solltest du dir dafür bessere Rechtsvertretung nehmen als den VDK habe ich aktuell den Eindruck.

Beim Dopa war es dann jedenfalls ein deutlich besserer Start in den 2. Antrag, man ließ die medizinische "Munition" dann zwar erst mal "kalt werden", die DRV rührte sich fast genau 6 Monate NICHT dazu und als ich gerade "Untätigkeitsklage" einreichen wollte, kam ein Termin zum Psychiatrischen GA direkt bei der DRV ... (Dopa war nie wegen psychischer Probleme länger in Behandlung oder AU geschrieben gewesen ???) ... :confused: :Gruebeln:

Was danach passierte ist eine weitere längere und fast unglaubliche Geschichte aber am Ende waren WIR die Sieger (ohne Widerspruch und erneute Klage :grinser: ) und der Dopa hatte endlich seine EM-Rente nun sogar direkt ohne Befristung ... knapp ein Jahr nach der Klage-Rücknahme ... :jaa: :cool: :applaus:

Es gibt keine Garantien auf diesem Weg in einen neuen EM-Renten-Antrag aber eine Klage zurück nehmen muss nicht der Weltuntergang sein, eine Klage unbedingt aufrecht zu erhalten wenn die maßgeblichen Stellen (besonders das Gericht) das für sinnlos halten bringt dich aber auch nicht weiter ... kann deine Ausgangsbasis für den nächsten Antrag aber bereits deutlich negativ beeinflussen (in deiner Renten-Akte bei der DRV) ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Sa 27. Feb 2016, 10:33

Hallo Doppeloma. :smile:

Danke wieder für Deine ausfühliche Antwort.

Jetzt weiß ich echt überhaupt nicht mehr was ich machen soll. :confused:
Ich hatte eigentlich vor alles bist zu Schluss durchzuziehen.

Angenommen ich ziehe die Klage zurück.
In diesem Fall bin ich ja dann wieder voll Arbeitsfähig, dann hoffe ich das mich mein HA weiter AU schreibt.
Denn ich wüsste echt nicht wie ich einen 8 St. Arbeitstag überstehen könnte. :Verwirrt:

Wann wäre es ratsam einen neuen Rentenatrag zu stellen? Nach einem Jahr?
Sollte man das auf den Jobcenter und beim HA gleich ankündigen, dass man einen neuen Antrag stellt.

Dieses GA gibt meinen Gesunheitszustand in keinster Weise wieder.
LG. riesman Bild

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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 27. Feb 2016, 19:29

Hallo riesman, :smile:
Jetzt weiß ich echt überhaupt nicht mehr was ich machen soll. :confused:
Ich hatte eigentlich vor alles bist zu Schluss durchzuziehen.
Ich kann dir nicht sagen /vorschreiben was du tun sollst und was nicht, ich kann nur beschreiben wie das beim Dopa damals gelaufen ist, es ist sinnlos, das "durchziehen zu wollen" wenn das Gericht, der Richter DIR und dem aktuellen Verfahren (nach derzeitigem Sachstand) keine Chance mehr gibt und deine Rechtsvertreter das auch nicht weiter begleiten werden /wollen, es genügt nicht immer "einfach nicht aufgeben zu wollen" ... :Hilfe:

Dann stehst du GANZ ALLEINE mit diesem Verfahren da und der Richter wird dann eben (mit Urteil gegen dich) die Klage abweisen ... mit dieser Abweisung kannst du dann natürlich am LSG weiter klagen, auch da ist noch kein Anwalts-Zwang aber dem LSG musst du auch sehr gut begründen können warum du mit der Entscheidung des SG nicht einverstanden bist. :Verwirrt: :Hilfe:

Die sichten dann wieder ALLE schon vorhandenen Unterlagen und Gutachten aus dem bisherigen Verfahren und wollen was sehen, was begründet warum das alles so nicht richtig sein kann ... :Gruebeln:
Dafür noch einen Anwalt zu finden, der das an diesem Punkt übernehmen würde ist zumindest über PKH sehr unwahrscheinlich und der VDK zieht ja bereits am SG "schon den Schwanz ein" ... und erwartet von dir (deinen Ärzten) wegweisende neue Erkenntnisse, da überhaupt noch weiter zu machen. selber fällt denen ja offenbar NICHTS mehr ein dir wirklich zu helfen dieses Verfahren noch in deinem Sinne abschließen zu können. :confused: :Gruebeln:
Angenommen ich ziehe die Klage zurück.
In diesem Fall bin ich ja dann wieder voll Arbeitsfähig, dann hoffe ich das mich mein HA weiter AU schreibt.
Denn ich wüsste echt nicht wie ich einen 8 St. Arbeitstag überstehen könnte. :Verwirrt:
Du bist bisher (rein theoretisch) noch immer voll Erwerbsfähig gewesen (am Gericht geht es nicht um Arbeitsfähigkeit sondern um Erwerbsfähigkeit), denn von der DRV wurde ja bisher (per Bescheid) noch keine Erwerbsminderung anerkannt.
Dein Arzt schreibt dich (hoffentlich schon bisher) AU weil du krank bist und deswegen nicht arbeiten gehen kannst, ein Gerichtsverfahren wegen EM-Rente ist kein Grund für einen Krankenschein und wenn das endet ist der Patient "plötzlich" gesund und kann arbeiten gehen :Gruebeln: ... eine AU-Bescheinigung bestätigt Arbeits-UNFÄHIGKEIT und macht keine Aussagen dazu, ob du EM-Rente bekommen solltest oder nicht ...

Das Eine (Antrag auf EM-Rente / Gerichtsverfahren) hat mit dem Anderen (du bist AU-krank und kannst deswegen nicht arbeiten gehen) zunächst mal gar nichts zu tun, wenn dein HA dich wegen der Klage-Rücknahme für "gesund" halten würde, dann hast du den falschen Arzt ... unsere HÄ hat keine Sekunde darüber nachgedacht Dopas AU deswegen zu beenden, er hatte ja zudem auch noch seinen Job im Wachschutz ...

Als sie ihn AU geschrieben hat weil es gar nicht mehr ging, das stand für sie fest, dass sie ihn NICHT mehr beruflich arbeiten lässt (also die AU NICHT mehr beenden wird), ehe der Dopa ihr nicht einen EM-Rentenbescheid vorlegen wird ...
"Wir ziehen das jetzt gemeinsam DURCH Herr Doppelopa, darauf dürfen Sie sich verlassen, ganz gleich wie lange das dauern wird" ... und daran hat sie sich dann auch fast 5 Jahre gehalten, bis er den Bescheid zur EM-Rente vorlegen konnte ... :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Bei meinem Psychiater war das nach kurzer Zeit sehr ähnlich, ich musste wenigstens nicht mehr darum bangen ob er die AU auch lange genug unterschreiben wird (es wurden auch fast 4 Jahre mit AU-Bescheinigung), dass ich nicht mehr an den vorhandenen Arbeitsplatz zurück muss, natürlich waren wir beide parallel auch noch bei anderen Fachärzten in Behandlung, die hätten bei Bedarf die AU auch weiter geführt, wenn es nötig gewesen wäre.

Wenn du sogar noch darum bangen musst, dass dein Arzt dich "fallen lässt", was bitte soll der dann jetzt für den VDK schreiben (können /wollen) um dort (und bei Gericht) zu überzeugen, dass du unbedingt die EM-Rente bekommen musst ... :confused: :confused: :confused:

Ob du die Klage zurück nimmst oder den Prozess sonst gnadenlos verlieren wirst, hat doch (eigentlich) keinen Einfluss darauf, ob dein Arzt dich weiter für krank und arbeitsunfähig hält und das auch weiter bescheinigt. :Gruebeln:
Wann wäre es ratsam einen neuen Rentenatrag zu stellen? Nach einem Jahr?
Der Zeitraum ist eigentlich völlig EGAL, du kannst den Antrag auch am nächsten Tag oder in 4 Wochen neu stellen, dafür gibt es keine gesetzliche Frist. das 1. Verfahren gilt (nach Klage-Rücknahme) als habe es niemals stattgefunden ...

Viel wichtiger sind die deutlichen medizinischen Argumente die du dann NEU mit einbringen kannst, damit es nicht wieder in die Hose geht ... :lesen: :lesen: :lesen:
Mit den alten Sachen die jetzt schon bei der DRV vorliegen brauchst du keinen neuen Antrag stellen, ich habe dir ja oben beschrieben, was die Schmerztherapeutin vom Dopa dann gemacht hat und als dieser Klinikbericht da war, habe ich den neuen Antrag ausgefüllt und eingereicht, das war ca. 5 Monate nach der Verhandlung und Klage-Rücknahme (diese Kliniken haben lange Wartezeiten bis zur Aufnahme).

Unterlagen / Befunde / Arzt- oder Klinikberichte, die nach deiner Kenntnis nicht ausreichend berücksichtigt wurden (für die Begutachtungen beim 1. Antrag z.B.) die solltest du dagegen unbedingt (auch erneut) beifügen, es muss aber auch was NEUES (aus der Zeit nach der Klage-Rücknahme) geben, sonst macht das keinen Sinn, ohne neue und bessere "Munition" kommst du auch mit einem 2. Antrag auf EM-Rente nicht weit.

Beim Dopa waren es eben die Klinik-Berichte (von 2 unterschiedlichen Kliniken sogar), die ALLE noch recht aktuell waren (aber vom SG-GA missachtet wurden) und der Letzte ganz "frisch" aus der Zeit nach der Verhandlung erneut mit Spezial-Klinik-Aufenthalt von gut 2 Wochen ... :lesen:
Sollte man das auf den Jobcenter und beim HA gleich ankündigen, dass man einen neuen Antrag stellt.
Beim JC kannst du das ja machen (aber erst wenn du zum Ende des aktuellen Verfahrens informieren musst) und dein HA sollte dir da selber "zureden" und den Rücken stärken für einen baldigen neuen Antrag wenn du mit ihm darüber sprichst, dass man gegen die DRV im aktuellen Verfahren nicht mehr weiter kommen kann und du die Klage zurück nehmen sollst /musst.

Wie ich dir schon erklärt habe, sollte diese Tatsache für deinen behandelnden Arzt überhaupt keine Bedeutung entwickeln deswegen deine AU zu beenden, die richtet sich nach deinem gesundheitlichen Befinden und nicht nach dem Stand irgendeines Antragsverfahrens, wenn er hinter dir steht die notwendige EM-Rente betreffend, dann sollte er dich auch für einen neuen Antrag entsprechend unterstützen und dir nicht noch den letzten Mut dafür nehmen. ... :Verwirrt: :Hilfe:

Auch für das JC ist die weitere AU- Bescheinigung zwingend notwendig, sonst bist du auch vor Bewerbungen und/oder Maßnahmen nicht mehr geschützt. :lesen:
Wir waren ja auch noch fast 2 Jahre beim JC, obwohl wir beide noch Arbeitsplätze hatten, unsere Ärzte wären nie auf den Gedanken gekommen, dass wir nun keine AU-Bescheinigungen mehr brauchen, weil in den Verfahren zur EM-Rente nicht alles so glatt gelaufen ist, wie man sich das vorstellen und wünschen würde. :Hilfe:

Ganz gleich was da passiert, sollte man sich wenigstens auf seine Ärzte und die AU-Bescheinigung zu 1000 % verlassen können ... man hat doch in der Situation auch so schon Probleme und Sorgen genug ... :Verwirrt: :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Sa 27. Feb 2016, 21:24

Hallo Doppeloma :smile:


Ich Danke Dir wieder für Deine ausfühlichen Antworten.

So wie Du das schreibst kling das auch alles vollkommen einleuchtend,
es ist schon gut wenn man eigene Erfahrungswerte einbringen kann.


Montag werde ich noch mit einem Facharzt von mir darüber reden,
er wollte sich das GA eh mal ansehen.

Dann werde ich in Ruhe entscheiden und das dem VDK mitteilen.
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » So 15. Mai 2016, 18:49

Hallo. :smile:

Sorry das ich mich eine weile nicht gemeldet habe, mir geht es nicht besonders.

Ich erbe jetzt ca. 10.000 €. Da muss ich mich wohl vom Leistungsbezug (ALGII) abmelden.
Kennt sich da jemand aus? Muss ich das Jobcenter gleich darüber informieren,
oder erst wenn das Geld auf mein Konto geflossen ist.

Sollte ich mich dann wieder Arbeitslos ohne Bezüge (nicht Arbeitssuchend)
melden? Wenn man jetzt Arbeitslos ohne Bezüge ist, sollte man dann seine
AU Bescheinigung abgeben? Mir geht es um die Anrechnungszeiten der RV.
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maday
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von maday » So 15. Mai 2016, 20:28

Das Jobcenter ist erst beim Eingang auf deinem Konto zu informieren.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Mo 16. Mai 2016, 11:26

Danke @maday. :smile:

Ich werde mich wohl dann vorübergehend bei dem Jobcenter vom Leistungsbezug abmelden.

Wie ich gelesen hab würde es auch reichen wenn man die AU Bescheinigung bei der KK
weiterhin vorlegt, was ich eh schon die ganze Zeit mache, um Anrechnungszeiten der DRV
zu wahren.

Denn nach 6 Wochen AU stell ja die AA wahrscheinlich die Meldung an die DRV ein, da wäre ja
der Weg nicht sehr sinnvoll. Bezüge erhalte ich ja ohnehin in dieser Zeit nicht.

Die Klage vor dem SG zieht sich weiter hin.

Hat das schon mal jemand durch? Wie verhalte ich mich am besten?

Das wird mir zur Zeit wieder alles ein bisschen viel. :Ohnmacht:
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Di 17. Mai 2016, 14:47

Hallo :smile:

Müsste ich selber in Rentenkasse einzahlen um die Anrechnungszeiten für die EM Rente zu wahren? :confused:

Sorry, aber ich weiß imo nicht wo mir der Kopf steht. :Verwirrt:
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