EMR abgelehnt

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
Care
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Care » Mi 4. Nov 2015, 23:03

Hallo riesman,

jetzt haben wir es erst einmal geschafft :Ohnmacht:

Bei mir lief es ähnlich ab, wie bei Dir. Nur bei mir fingen die psych. Test´s gleich an, als ich ankam. Ich hatte ja so eine chaotische Anreise :Schwindelig: und musste mit den Test gleich los legen.
Aber es waren nicht so viele. Ich hatte vor ein paar Jahren schon einmal welche machen müssen, bei einem Neurologen, das waren ganz andere und waren für mich viel schwerer, als die, die ich beim Gutachter machen musste. Da habe ich bestimmt zu gut abgeschnitten :Gruebeln:

Fragebögen musste ich auch ausfüllen, im Wartezimmer, wo es sehr unruhig war. Dafür brauchte ich viel Zeit bis ich die fertig hatte, da ich, wie Du zwischendurch zu Untersuchungen musste.

Das Gespräch mit dem Arzt und die Untersuchungen, wie durchs Zimmer laufen u.s.w. dauerte ca. 45 Minuten.
Bei mir war es so, dass ich vor dem Termin schon Fragebögen ausfüllen musste und auch meine Krankheitsgeschichte und schul./berufl. Laufbahn dem GA zuschicken musste. So lagen ihm all diese Unterlagen schon vor. Es wurden dann während des Gespräches einige Fragen noch dazu gestellt.

So war es bei mir ... Ich muss ja noch zu einem anderen Gutachter, also bei mir geht es weiter.
Musst Du noch zu einem anderen GA ?

LG Care :winke:

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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Do 5. Nov 2015, 12:59

Hallo Care. :smile:

Ja wir haben es erst einmal geschafft. :jaa:
Das Gespräch mit dem Arzt und die Untersuchungen, wie durchs Zimmer laufen u.s.w. dauerte ca. 45 Minuten.
Ich kann dir leider nicht sagen wie lange es bei mir gedauert hat, ich hatte kein Zeitgefühl mehr,
hatte nur zwischendurch mal auf die Uhr geschaut um zu sehen wie spät es eigentlich ist.
Bei mir war es so, dass ich vor dem Termin schon Fragebögen ausfüllen musste und auch meine Krankheitsgeschichte und schul./berufl. Laufbahn dem GA zuschicken musste.
Das musste ich zum GA Termin mitnehmen, er hatte nur meine Befundberichte u, Diagnosen.
Aber es ist wieder nicht auf alles eingegangen wurden. Da kommen Fragen, wie zb. was stört sie am meisen. :confused:
Ich war auch erst zum Schluß beim GA, vorher hat mich ein anderer Arzt untersucht und abgefragt.
Ich muss ja noch zu einem anderen Gutachter, also bei mir geht es weiter.
Musst Du noch zu einem anderen GA ?
Das weißt du wohl schon? Bisher weiß ich noch nichts von einem anderem GA.
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Care » Fr 6. Nov 2015, 16:21

Hallo riesman,

gestern ging es mir überhaupt nicht gut :schlecht: heute ist es etwas besser, daher erst jetzt meine Antwort.
Ich kann dir leider nicht sagen wie lange es bei mir gedauert hat, ich hatte kein Zeitgefühl mehr,
hatte nur zwischendurch mal auf die Uhr geschaut um zu sehen wie spät es eigentlich ist.
Ich hatte meinen Mann dabei und er sagte mir, wie lange ich ungefähr drin war.
Aber es ist wieder nicht auf alles eingegangen wurden. Da kommen Fragen, wie zb. was stört sie am meisen. :confused:
Nach so etwas wurde ich gar nicht gefragt
Das weißt du wohl schon? Bisher weiß ich noch nichts von einem anderem GA.
Das wurde mir gleich in dem Schreiben vom Gericht mitgeteilt, dass ich zuerst zu dem neurologischen GA muss und anschließend zu einem Pneumologen.

Hattest Du denn vor dem Termin keine Unterlagen vom Gericht gekommen?

LG Care :winke:

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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » So 8. Nov 2015, 21:50

Hallo Care.

Ich hatte auch Unterlagen von SG bekommen,ua. steht darin "das der GA entscheiden soll, ob noch weitere Zusatzgutachten eingeholt werden sollen".

Naja, wir werden sehen.
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Do 26. Nov 2015, 19:34

Hallo ihr Lieben. :smile:


Seit einem Monat beziehe nun ALGII, im Dezember muss ich nun zum einem ersten Gespräch ins Jobcenter.

Ich soll eine EGV unterschreiben, aber das werde ich vor Ort nicht machen. Weiterhin soll ich Nachweise
über Eigenbemühungen (Anschreiben, Absagen) mitbringen.

Ich kann aber nichts vorlegen, da ich gar nicht wüsste wo, oder als was ich mich bewerben könnte.
Die aktuelle AU Bescheinigung vom Arzt werde ich noch vorlegen.

Muss ich sonst noch was beachten? Das beschäftigt mich schon wieder ganz schön. :confused:
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 26. Nov 2015, 22:18

Hallo riesman, :smile:
Seit einem Monat beziehe nun ALGII, im Dezember muss ich nun zum einem ersten Gespräch ins Jobcenter.
hast du dort auf deine Dauer-AU und den laufenden Antrag zur EM-Rente hingewiesen (ich meine nachweislich, dass die das in deiner JC-Akte haben müssen ?), dann verstehe ich nicht warum du einer Einladung folgen musst ... du kannst dich doch mit deiner AU-Bescheinigung entschuldigen ... :confused: :confused: :confused:

Wir wurden gar nicht erst eingeladen, was will man denn mit dir besprechen (müssen) wenn du krank bist und gar nicht in Arbeit vermittelt werden kannst vorerst und wahrscheinlich gar nicht mehr ... in der Regel warten die dann auch mit ab, was beim Rentenverfahren herauskommen wird ... die sollten doch eigentlich von dir informiert sein dazu ... :Gruebeln:
Ich soll eine EGV unterschreiben, aber das werde ich vor Ort nicht machen. Weiterhin soll ich Nachweise
über Eigenbemühungen (Anschreiben, Absagen) mitbringen.
Du bist AU geschrieben, das warst du vermutlich auch von Beginn an schon und dein SB sollte das wissen, da brauchst du keine Bewerbungen tätigen und nachweisen ... Anschreiben gehen das JC nichts an (aus Datenschutzgründen) und Absagen verschickt heutzutage kein AG mehr ... es gibt NICHTS nachzuweisen, da du KRANK bist und dich nicht um Arbeit kümmern kannst, damit werden die leben müssen.

Steht das in der Einladung, dass man eine EGV mit dir abschließen will, wenn es noch gar keine gibt, dann hat man dich ja auch noch zu NIX schriftlich verpflichten können, da musst du ohnehin noch keine Bewerbungen nachweisen können, wann soll denn der Termin sein ... ich würde mich mit der Rückseite der Einladung und meiner AU-Bescheinigung entschuldigen ... das hat eigentlich zu genügen.

Bitte aber alles auch für dich kopieren und die Absage gegen Eingangsbestätigung (auf einer Kopie davon) bestätigen lassen ODER per Fax / Übergabe -Einschreiben schicken.
Ist dein JC in der Nähe wäre es gut wenn das Jemand anders dort für dich erledigen könnte, es ist nicht gut dort persönlich zu erscheinen, um sich für einen Termin wegen Krankheit zu entschuldigen.
Trotzdem solltest du denen von Beginn an klar machen, dass sie mit dir auch nicht machen können was sie wollen und wer krank ist mit ärztlicher Bescheinigung braucht nicht zum JC-Termin ... :Verwirrt: :Hilfe:

Eine EGV ist im Übrigen auch überflüssig so lange du dich nicht wirklich um Arbeit bemühen könntest, die soll ja deine Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen, meist steht da aber nur drin was DU so alles machen sollst, weil du dafür verpflichtet wirst und das JC macht und bewilligt dir GAR NICHTS ... einen solchen Vertrag braucht kein Mensch ... den sollte man nie unterschreiben.

Aber man nimmt den immer "zur Prüfung mit nach Hause", man lehnt das nicht direkt ab zu unterschreiben ... solltest du vor haben den Termin wahrzunehmen, steck die EGV dort schnell wortlos ein und äußere dich nur kurz und knapp wenn du was gefragt wirst, die SB sind nicht deine Freunde, es sieht jedenfalls nicht danach aus, wenn man dich überhaupt einlädt, obwohl bekannt ist dass du AU geschrieben bist und eine EM-Rente beantragt hast. :Gruebeln:
Ich kann aber nichts vorlegen, da ich gar nicht wüsste wo, oder als was ich mich bewerben könnte.
Die aktuelle AU Bescheinigung vom Arzt werde ich noch vorlegen.
Musst du ja auch nicht, wer langfristig krank ist mit AU-Bescheinigung braucht darüber auch nicht nachzudenken, leider ist "Nachdenken" nicht unbedingt die Stärke der JC-SB und die machen dann auch oft Dinge die völlig unnötig sind und dich nur aufregen werden ... ehe man dort von dir Nachweise für irgendwas fordern kann, muss man das VORHER (und bei Bewerbungen reichlich VORHER) schriftlich von dir verlangt haben, sonst gibt es auch NICHTS nachzuweisen.
Muss ich sonst noch was beachten? Das beschäftigt mich schon wieder ganz schön. :confused:
Du solltest beachten, dass du krank (eigentlich) überhaupt nirgends einen Termin beim Amt wahrnehmen musst, du bist doch früher auch nicht zur Arbeit gegangen wenn du AU gewesen bist ... die JC meinen aber inzwischen schon häufig selbst entscheiden zu können, ob jemand auch krank genug ist einen solchen Termin abzusagen ... dann werden auch mal unsinnige Zusatzbescheinigungen verlangt, dass man wirklich auch für einen Termin zu krank gewesen sei ... :Heiss:

Dafür gibt es zwar keine Rechtsgrundlagen und kein Arzt muss so was ausstellen aber ich denke nicht, dass man diese Forderung schon in deine erste Einladung geschrieben hat ... ansonsten halte dich an das alte Sprichwort "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold", du bist krank vorläufig und wenn du mal wieder gesund bist (wann das sein könnte weißt du auch noch nicht) wirst du dich gerne intensiv um Arbeit bemühen aber bis dahin kümmerst du dich um deine Gesundheit und hoffst noch auf den Bescheid zur EM-Rente von der DRV ...

Gut wäre es wenn du einen Beistand mitnehmen kannst (genau wie bei der AfA ist es besser den SB nicht alleine gegenüber zu sitzen), ansonsten kannst du auch beim JC aufstehen und gehen, wenn du meinst, dass es an der Zeit dafür ist und lass dir nicht erzählen, dein Geld würde von deiner Unterschrift auf der EGV abhängig sein ... du weißt doch für ALLE Behauptungen und Forderungen IMMER die Rechtsgrundlagen einfordern, schriftlich bitte, damit du das mal mit deinem Anwalt besprechen kannst ... das gilt genau so wie vorher bei der AfA ...

NUR, dass du JETZT ganz offiziell wieder AU sein "darfst" und die Nachweise dafür auch unbedingt regelmäßig einreichen solltest (mit Eingangsbestätigung) und vorher für dich eine Kopie sichern, es geht viel verloren bei den JC ... :lesen: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Fr 27. Nov 2015, 12:29

Hallo liebe Doppeloma. :smile:


Was würden wir hier ohne dich machen. Deine Antworten sind immer so ausführlich
und hilfreich.

Mir fällt auf das ich noch keine AU Bescheinigung nachgewiesen hab, vielleicht haben
sie mich deswegen angeschrieben. Ich war das von der AfA so gewohnt und habe einfach
nicht daran gedacht.

Ich werde gleich nächste Woche die laufende AU nachweisen und dann folgend immer die aktuelle einreichen.
Da werden sie auch sehen das ich seit knapp drei Jahren durchgehend AU bin, eigentlich müssten die das
auch wissen.

Das eine Klage vor dem SG läuft habe ich bei der Antragstellung nachgewiesen.

Sie haben mir mitgeteilt, dass sie mit mir die notwendige EGV abschließen wollen.
Ich soll auch Unterlagen (zb. Gutachten) mitbringen, die für die weitere Zusammenarbeit wichtig sein könnten.
Es gibt keine Gutachten die für die weitere Zusammenarbeit wichtig wären. :Sturkopf:

Der Termin ist in drei Wochen, ich werde ihn wohl war nehmen. Falls sie mir eine EGV vorlegen,
werde ich es so machen wie du geschrieben hast. :lesen:

Wie verhält es sich den eigentlich mit dem Gutachten das vom SG beauftragt wurde, sollte man
das irgendwann anfordern lassen oder erst mal abwarten?
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 27. Nov 2015, 17:49

Hallo riesman, :smile:
Mir fällt auf das ich noch keine AU Bescheinigung nachgewiesen hab, vielleicht haben
sie mich deswegen angeschrieben. Ich war das von der AfA so gewohnt und habe einfach
nicht daran gedacht.
Dann können die ja nicht wissen, dass du AU geschrieben bist, es besteht also doch noch Hoffnung, dass man dich dann in Ruhe lassen wird, das halten die JC aber sehr unterschiedlich, einen Anspruch auf Ruhe hat man deswegen leider nicht.
Du bist JETZT wieder verpflichtet eine Au zu melden und laufend (nach der Verlängerung) nachzuweisen, was mal bei der AfA war kannst du jetzt getrost vergessen.

Im ALGII gilt die "Nahtlosigkeit" nicht mehr und wenn du nicht nachweislich AU bist, dann bist du verpflichtet dich um Arbeit zu bemühen, dein Antrag auf EM-Rente ist dafür nicht ausreichend, bis dazu entschieden wurde bleibst du gesetzlich gesehen Erwerbsfähig für mindestens 3 Stunden (so musstest du das ja auch auf dem Antrag ankreuzen) und ohne Bescheinigung vom Arzt für das JC auch (voll) "Arbeits-Fähig" ...
Ich werde gleich nächste Woche die laufende AU nachweisen und dann folgend immer die aktuelle einreichen.
Da werden sie auch sehen das ich seit knapp drei Jahren durchgehend AU bin, eigentlich müssten die das
auch wissen.
Das hättest du eigentlich sofort mit angeben /nachweisen müssen (§ 56 SGB II verlangt das von dir), das JC ist jetzt dein "Chef" woher sollen die das wissen müssen ??? :confused:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/56.html

Die dürfen nicht einfach solche Daten mit der AfA austauschen, das ist eine ganz andere Behörde auch wenn teilweise Geld von der AfA mit drin steckt für die Arbeits-Vermittlung ... der Rest (Lebensunterhalt / Miete) kommt aus "sozialen Steuergeldern", darum "ticken da die Uhren auch teilweise sehr anders" ... das ist sozusagen "Sozial-HILFE" für Arbeitslose die sonst keine anderen Ansprüche mehr haben.
Das eine Klage vor dem SG läuft habe ich bei der Antragstellung nachgewiesen.
Das war schon sehr wichtig aber das alleine genügt nicht, ohne AU-Bescheinigung musst du dort trotzdem der Arbeitsvermittlung (oder irgendwelchen Sinnlos-Maßnahmen) voll zur Verfügung stehen, für kranke Antragsteller auf EM-Rente ist das eigentlich nicht vorgesehen, für die gibt es aber keine andere Möglichkeit, wenn die DRV (noch) keine Rente zahlen will und alle Lohnersatz-Leistungen (KG / ALGI) abgelaufen sind ... :Wut: :schimpfen:
Sie haben mir mitgeteilt, dass sie mit mir die notwendige EGV abschließen wollen.
Das ist zwar (eigentlich) sinnlos für dich aber die spulen eben ihr Programm ab, was üblicherweise bei den "Langzeit-Arbeitslosen" vorgesehen ist, eine EGV ist nicht "zwingend notwendig" abzuschließen, auch da haben die SB einen Ermessensspielraum, wenn es eigentlich keinen Sinn ergeben kann.
Die EGV ist ein VERTRAG und Verträge schließt man zum beiderseitigen Vorteil ab, es ist nicht "notwendig" für dich einen Vertrag mit deinem SB abzuschließen.

Meist stehen da ohnehin viele Dinge drin die schon gesetzlich geregelt sind oder gar nicht zulässig wären und das muss man nicht auch noch "freiwillig" unterschreiben, das Amt kann dann ersatzweise einen VA (Bescheid) daraus machen, es gibt also keinen Grund für "Drohungen" wenn du nicht unterschreiben willst ... zumindest kannst du verlangen einen VERTRAG (die EGV) erst mal in Ruhe zu prüfen oder fachlich prüfen zu lassen ...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/15.html
Ich soll auch Unterlagen (zb. Gutachten) mitbringen, die für die weitere Zusammenarbeit wichtig sein könnten.
Es gibt keine Gutachten die für die weitere Zusammenarbeit wichtig wären. :Sturkopf:
Es gibt vor Allem keine Rechtsgrundlagen dafür, dass ein Arbeitsvermittler Zugang zu medizinischen Unterlagen bekommen muss, in dieser Richtung gilt das Gleiche wie bei der AfA ... solche Sachen gehören NUR zu einem Arzt und die SB sind keine Ärzte außerdem geht die das überhaupt NICHTS an, die haben auch keine Macht die DRV zu überzeugen, dass man dir eine EM-Rente zahlen müsste ... auch wenn die manchmal so tun als könnten sie da irgendwas bewirken ...

Das einzige GA was du denen vorlegen kannst ist der TEIL B der ärztlichen Stellungnahme / Leistungseinschätzung von der AfA, denn auch darauf haben die keinen direkten Zugriff, aber du kannst es auch bleiben lassen, mit AU kannst du sowieso nicht vermittelt werden, dann brauchen die das eigentlich auch nicht und wenn sie meinen gesundheitlich was "prüfen" zu müssen gibt es auch da die Vorschrift, dass man dich zum ÄD schicken muss.

Uns hat man damit fast 2 Jahre komplett in Ruhe gelassen, wir brauchten nicht mal die AU regelmäßig vorweisen aber das können die alle selbst festlegen wie sie das halten wollen, zunächst mal ist man dazu verpflichtet denen das unaufgefordert, regelmäßig nahzuweisen wenn man AU ist.
Mit den SB braucht man sich allerdings auch dort nicht über seine gesundheitlichen Probleme auszutauschen und auf medizinische Unterlagen (welcher Art auch immer) haben die keinen Anspruch.
Der Termin ist in drei Wochen, ich werde ihn wohl war nehmen. Falls sie mir eine EGV vorlegen,
werde ich es so machen wie du geschrieben hast. :lesen:
Dann schau sie dir interessiert kurz an und steck sie ein, damit du sie "in Ruhe zu Hause" prüfen kannst, du unterschreibst nie Verträge ohne gründliche Prüfung, das ist dein Gutes Recht, das machst sonst im Leben auch nicht anders denke ich mal ... 10 - 14 Tage sollten "angemessen" sein wenn man dich fragt wie lange du so prüfen willst, lege dich nicht auf eine Abgabe mit Unterschrift fest, wenn die was wollen dann müssen sie dich eben wieder schriftlich einladen ... das Formular kann man allerdings auch mit der Post schicken ... und wenn du nicht unterschreibst dann merken die das schon irgendwann selber ... :teufel:

Das brauchst du denen auch nicht zu erklären und zu begründen, es entspricht dann wohl nicht deinen Interessen was in diesem Vertrag geschrieben steht ... Forderungen nach Gutachten / Gesundheitsunterlagen oder gar nach "Stabilisierung deiner Gesundheit" sind unzulässige Inhalte (haben nichts mit Eingliederung in Arbeit zu tun), dazu kann man sich ganz sicher nicht mit Unterschrift verpflichten müssen.

Wird dir dann ein ersetzender Bescheid zugestellt ist es aber wichtig, dass du den "Vertragsvorschlag" noch selbst in den Händen hast, sonst kannst du ja nicht mal vergleichen ob da in groben Zügen der gleiche Unsinn drin steht, das ist dann aber ein "amtlicher Bescheid" und dagegen kann man Widerspruch einlegen wenn das nicht in Ordnung ist was da drin steht ... manchmal lohnt sich das aber nicht weil man mehr RUHE haben kann, wenn man das dann einfach mal "so laufen lässt".

Daran ist dann nämlich auch dein SB gebunden bis der VA mal abgelaufen wäre ... und was rechtlich nicht zulässig ist wird es auch nicht "als Bescheid verkleidet" sein ... in einem Vertrag (EGV) bist du aber durch deine Unterschrift bereits mit ALLEM (Unsinn) einverstanden der da drin steht ...

Dazu kann man dich auch beim JC nicht zwingen (eine EGV zu unterschreiben) und das Geld ist auch nicht davon abhängig zu machen, die SB bekommen dann aber "Pluspunkte" bei ihren Vorgesetzten wenn sie das geschafft haben den "Kunden" dazu zu überreden mit Jedem Mist per Unterschrift einverstanden zu sein ... bei Widersprüchen der "Kunden" gegen unzulässige / unrichtige Bescheide sind die meist nicht so zufrieden mit ihren Mitarbeitern ... :Gruebeln: :teufel:
Wie verhält es sich den eigentlich mit dem Gutachten das vom SG beauftragt wurde, sollte man
das irgendwann anfordern lassen oder erst mal abwarten?
Die gerichtlich beauftragten GA bekommst du später automatisch (oder über deine Rechtsvertretung) vom Gericht zugestellt, die brauchst du nicht anfordern.
Werden mehrere GA beauftragt wird erst mal alles abgewartet, die haben bis zu 3 Monate Zeit das GA zu erstellen, so wurde mir das jedenfalls damals vom Gericht schon mitgeteilt, auch dass die GA nicht berechtigt sind (dem Probanden) direkt Auskünfte zu erteilen, wie sie sich äußern werden ...

Mein erstes GA (Internist) war im Dezember und das 2. (Psychiater) im folgenden Februar, die haben das dann auch noch abgestimmt und der Internist hatte den Auftrag (vom Gericht) das komplette GA zu machen, vom Psychiater waren aber auch einige separate Seiten dabei ... etwa im April des selben Jahres bekam ich dann Post von meinem Anwalt und da waren die GA dabei und der Hinweis, dass jetzt die "Anordnungen des Richters an die DRV abzuwarten sind" ... mehr hatte mir mein Anwalt damals auch noch nicht mitgeteilt, aber die GA waren ziemlich eindeutig, da hatte die DRV wohl keine Wahl mehr und musste ein Angebot machen ...

Der Vergleich wurde mir dann mitgeteilt und ich war letztlich einverstanden damit und im Sommer kamen dann die Bescheide von der DRV (Teilweise EM-Rente bis zur Altersgrenze ergänzt in volle Arbeitsmarktrente befristet), mehr konnte auch mein Anwalt damals nicht heraus holen, denn die GA hatten eigentlich klar den Anspruch ab der Antragstellung bestätigt ...da wäre aber keine Befristung für die DRV mehr möglich gewesen (lag schon mehr als 3 Jahre zurück der Antrag) und direkt Voll bis zur Altersrente "wollten die wohl immer noch nicht" ...

So hat die DRV also noch immer teilweise ihren Willen durchsetzen können, aber mir ist das inzwischen egal ... 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens bekam ich im 1. Verlängerungsantrag (zur Arbeitsmarktrente) bewilligt, was man (die DRV) mir am Gericht noch nicht geben wollte ... ganz ohne weiteres Theater war der Bescheid dazu in weniger als 2 Wochen im Briefkasten ...
Volle EM-Rente bis zur Altersrente und seit dem habe ich endlich wirklich meine Ruhe ... :ic_up:

Das kannst du auch schaffen, hab noch etwas Geduld und du wirst die GA rechtzeitig lesen können, aber zunächst mal hat der Richter Anspruch darauf, der das in Auftrag gegeben hat um seine Entscheidungen treffen zu können ... :lesen:
Das JC hat übrigens auch auf solche GA keinen Anspruch, am Besten erzählst du gar nicht viel davon was genau in der Angelegenheit gerade läuft bei Gericht (das dauert, man muss viel Geduld haben, es gibt NICHTS Neues, meine Mitteilungspflichten dazu sind mir bekannt ... :cool: ), es genügt wenn du irgendwann den EM-Rentenbescheid vorlegen kannst beim Amt, alles andere hat für deinen /euren Anspruch beim JC ohnehin keine Bedeutung ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Fr 27. Nov 2015, 22:16

Hallo Doppeloma :smile:


Danke Danke, dass Du Dir immer soviel Zeit nimmst alles so ausführlich wie möglich zu beantworten.
Wo nimmst Du nur das ganze Wissen her? Dass ist einfach Genial. :respekt:

Jetzt weiß ich was ich zu tun habe, ich werde mir Deine Zeilen immer vor Augen halten. :aha:

Ich melde mich wieder sobald es etwas neues gibt, oder mir noch was unklar sein sollte.

Also DANKE nochmal und *Daumen hoch* :ic_up:
LG. riesman Bild

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Re: EMR abgelehnt

Ungelesener Beitrag von riesman » Fr 26. Feb 2016, 15:29

Hallo ihr Lieben. :smile:

Heute habe ich vom VDK das erstellte GA für das SG bekommen. Das doch Negativ ausgefallen ist. :Veraergert:
Aber ich muss gestehen, dass ich von dem Gutachter was ich im Vorfeld alles so gelesen hatte nicht anderes erwartet habe.

Vollschichtig außer Nachtschicht einsetzbar mit etlichen Einschränkungen. Auf einige Sachen wurde wieder nicht eingegangen.
Mein Neurologe hat sich kaum geäußert, er fällt mir mehr in den Rücken als das er mir hilft. :Verwirrt:

Ich weiß nicht ob es Sinn macht sich während des Verfahrens einen anderen Neurologen zu suchen.
Nun werde ich zum Hausarzt und zu einem Facharzt gehen und mit denen das GA auswerten.

Laut VDK wäre es sinnvoll die Klage zurückzunehmen, da sie nicht erfolgsversprechend ist. :Hilfe:
Das möchte ich aber auf keinen Fall, ein 109'er GA kann ich mir nicht leisten.
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