Hallo Lebenswert,
Habe mir mal deine beiden Beiträge vorgenommen, denn manches erscheint mir da nicht ganz schlüssig und folgerichtig ???
Nun habe ich einen Renten bzw. Reheantrag mit Hilfe des SovD am 14 Juli gestellt.
Welcher Antrag wurde denn nun gestellt, einer auf Med. Reha oder einer auf EM-Rente ... beides gleichzeitig ist ja eher nicht als sinnvoll anzusehen ...
Zum 7. 7. wudre ich von der KK ausgesteuert und zuvor hatte rechtzeitig den Antrag auf ALG eingereicht. Nun habe ich heute einen Brief bekommen, in dem das AA mich zur Antragstellung binnen eines Monats aufruft. Eben habe ich angerufen und mitgeteilt, dass ich dies bereits am 14. 7. getan habe. Hatte total vergessen, dem AA dies unverzüglich mitzuteilen.
Kann vorkommen, dass man das bei der Antragstellung vergessen hat, trotzdem ist eine telefonische Information dazu wenig wert, du solltest dir schon die Mühe machen, der AfA das auch nachweislich (FAX /Einschreiben) schriftlich zukommen zu lassen.
Sonst könntest du später in Beweisnot kommen, wenn sich plötzlich keiner mehr an deine telefonische Information dazu erinnern sollte (oder will) ...
Allerdings hatte ich im Vorfeld schon gesagt, dass ich einen Antrag stellen werde.
Das mag schon sein, hat aber nichts damit zu tun, dass du nach der Aufforderung der AfA (das ist ein verbindlicher Bescheid) verpflichtet bist diese geforderte Antragstellung durch irgendeine schriftliche Bestätigung (innerhalb der angegebenen Frist) nachzuweisen, deine mündliche "Ankündigung" im Vorfeld dazu, hatte keinerlei rechtliche Bedeutung dafür ....
Der Sachbearbeiter meinte, dass der Bescheid (ALG 1) auch auf dem Weg sei. Gott sei Dank! Das habe ich schon mal erreicht.
Das läuft allerdings nicht bei allen Ausgesteuerten so reibungslos ab ... sei froh darüber, dann sollte dein ALGI für den Monat Juli auch am 31.07. auf deinem Konto eingehen ... das wird immer rückwirkend ausgezahlt für den abgelaufenen Monat am letzten Banktag ...
Außerdem sagte mir der Sachbearbeiter, dass seit dem 7.7. das ärztliche Gutachten vorliegt.
Logisch, dass dieses GA bereits vorliegt sonst hätte man dich ja nicht zur Antragstellung bei der DRV aufgefordert ... die SB haben ja dafür sonst keine Befugnis.
Wird nun dieses Gutachten auch für die Klärung der Reha bzw. Rente verwendet?
Nein, ganz sicher nicht, diese GA (eher eine amtsärztliche Stellungnahme), werden nur für AfA-interne Zwecke erstellt und verwendet ... sie dienen deiner Einordnung zur "Vermittlung" und wie es dafür um deine "Restleistungsfähigkeit" bestellt ist ... bereits die Tatsache, dass dich dafür nicht mal ein Arzt persönlich angeschaut und untersucht hat sollte dir sagen, dass es nicht besonders viel wert sein kann ...
Zudem gelten bei der AfA (für die Arbeits-Vermittlung) andere Kriterien als bei der DRV für Reha und/oder EM-Rente ... da interessiert die auch nicht sonderlich, was die AfA festgestellt haben will (per Aktenlage) ...
Oder wird der Arzt dafür wieder erneut ein Gutachten ausstellen müssen?
Der Amtsarzt der AfA wird ganz sicher nicht erneut "begutachten" um für die DRV was festzustellen, eher kann es dir passieren, dass sich die AfA (auch ohne weitere Begutachtung) einer Ablehnung der DRV anschließen wird und du plötzlich als "gesund" in die Vollzeit-Vermittlung eingeordnet wirst (weil die DRV ja meint du wärst Vollzeit Erwerbsfähig, wenn sie z.B. einen Antrag auf EM-Rente ablehnt).
Ich frage mich nun natürlich, wie lange es wohl dauert, bis ich zum Gutacher geschickt werde. Kommt dieser Termin immer oder können die zB. über Rehazustimmung auch ohne Gutachtertermin entscheiden? -
Ob und wann du zu einem DRV-GA geschickt wirst, entscheidet ganz alleine die DRV ... wie dir schon geschrieben wurde kann auch bei einem Antrag auf EM-Rente (von der DRV) eine med. Reha "vorgeschaltet" werden, weil immer das Prinzip Reha VOR Rente Bedeutung hat, der AfA ist das im Moment alles völlig egal, die arbeiten da auch nicht mit der DRV zusammen (wie du das anzunehmen scheinst) ...
Wenn die DRV dir eine Reha bewilligt oder eine verlangt vor einer EM-Renten-Entscheidung, dann wird die AfA ab Beginn der Reha dein ALGI einstellen (Aufhebungsbescheid wegen Reha-Maßnahme) und nach Abschluss der Reha musst du dann einen neuen Antrag bei der AfA stellen für deinen Restanspruch auf ALGI.
Während einer DRV-Reha bekommst du "Übergangsgeld" von der DRV gezahlt als Lebensunterhalt.
Einen Bogen zur Selbstauskunft habe ich am Freitag erhalten. der SovD empfiehlt, diesen nicht auszufüllen.
Den gibt es eigentlich nur zu einem Antrag auf EM-Rente dazu, bei Reha-Antrag ist mir das zumindest bisher nicht bekannt ... wenn sogar der SovD dir empfiehlt den (besser) nicht auszufüllen, dann sollte dir das schon zu denken geben, ob deine Vorstellungen "von mehr Wohlwollen der DRV, wenn du das trotzdem tust", da der Realität entsprechen werden ...
Allerdings würde ich es eigentlich gerne tun, zumindest einige Fragen beantworten um mich selbst auch einbringen zu können. Mir ist bewusst, dass mann hierbei sehr vorsichtig sein muss. Gerne würde ich auch einen eigenen Text mit dabei fügen.
Am Besten kannst du dich da "einbringen", wenn du genügend aktuell, aussagefähige Befunde /Klinikberichte (in Kopie) beifügen kannst, deine persönlichen Erklärungen dazu werden eher Niemanden dort wirklich interessieren, beantworte die Fragen im Antrag dazu und das wird zunächst genügen.
Je mehr "Arbeit" du dir damit machst, die DRV "überzeugen" zu wollen wie krank du bist, umso eher wird man annehmen, dass es "so schlimm nicht sein kann", wenn du noch soviel Zeit und Mühe dafür aufwenden kannst ... und so "wohlüberlegt" sondierst, welche Fragen du "lieber" nicht beantwortest, bei der Selbsteinschätzung ...
Diesen Bogen hatte ich auch dabei im Antrag auf Verlängerung meiner EM-Rente, ich habe ihn beiseite gelegt und ignoriert, auch keine "Erklärungen" dafür abgegeben, warum ich den nicht beantworten werde ... ich schaue nicht in die "Glaskugel" um meine gesundheitliche "Zukunft" herauszulesen (auch und gerade nicht für die DRV), da was zu bewirken überlasse ich auch weiter meinen behandelnden Ärzten und die wissen das auch nicht, wie es mir zukünftig mal gehen wird ...
Die EM-Rente wurde mir dann trotzdem verlängert, sogar nun bis zur Altersrente, also ohne erneute Befristung ... ganz
OHNE Selbsteinschätzung ...
Weil ich denke, dass der Gutachter dann vielleicht einiges mehr erfährt, wozu ich im Gutachtergespräch vielleicht gar nicht die Chance bekomme, dieses zu benennen.
Das ist für die Rentenkasse und nicht für irgendeinen Gutachter vorgesehen, ob die das jemals zu sehen bekommen weiß hier wohl Niemand zu sagen ...
Wenn ein GA angesetzt wird, dann bekommst du dafür (direkt von dem beauftragten Arzt) die Einladung und da steht dann auch drin was du zur Untersuchung noch mitbringen sollst ... ganz aktuelle Befunde von deinen Ärzten (Kopien) sind immer angebracht auch mit zunehemn wenn es nicht direkt verlangt wird.
Wenn du meinst, das so nicht alles vorbringen zu können, was dir am Herzen liegt, dann mach dir eine Art "Spickzettel" für den Termin fertig, kannst auch versuchen, den dann beim GA zu lassen aber es kommt immer auf die Fachrichtung und auch den GA selber an, ob der überhaupt irgendwelche Unterlagen von dir annehmen will ... verpflichtet ist der dazu nämlich nicht.
Üblicherweise bekommen die GA alle medizinischen Unterlagen von der DRV und manche schicken (mit der Einladung) auch eigene Fragebögen mit, die man dann ausgefüllt mitbringen soll ...
Ob die GA sich das später auch ansehen und in das GA mit aufnehmen werden wirst du kaum erfahren, ich hatte bei meinen DRV-GA nicht unbedingt den Eindruck, dass meine geforderten Schriftstücke ("Arbeits-Lebenslauf" /"Krankheitslebenslauf") auch wirklich Beachtung gefunden haben ...
Habe Angst , dem Gutachter so ausgeliefert zu sein, ohne dass er wirklich erfährt wie es mir geht und wer ich bin.
Die Angst bleibt auch dann bestehen, wenn du jetzt diesen Bogen teilweise oder komplett ausfüllst, die GA haben einen Auftrag von der DRV (und werden dafür auch von der DRV bezahlt), glaubst du wirklich dass es da besonders wichtig sein könnte, so genau wissen zu wollen "wer du bist und wie es dir wirklich geht" ...
Die sollen nur beurteilen, ob die DRV dir eine EM-Rente zahlen sollte /muss und wer da (als GA) zu oft zu viel "Einfühlungs-Vermögen" zeigt bei der Begutachtung, wird diesen regelmäßigen Nebenverdienst sicher nicht (mehr) lange einstreichen können, erwarte zumindest kein besonderes "Wohlwollen oder gar Mitgefühl" und nimm genug aussagefähige/aktuelle Arztberichte mit ... die können (im Normalfall) nicht einfach ignoriert werden ...
Es gibt sicher auch da die "rühmlichen Ausnahmen" bei den GA der DRV, aber sehr viele davon haben die User hier im Forum noch nicht getroffen, sonst hätten ja Viele bereits
OHNE Kampf bis zum Gericht die EM-Rente bekommen ... weil die GA gesehen haben wie schlecht es ihnen geht, es sehen "wollten" ...
Vielleicht habt ihr auch noch Argumente für oder gegen die Selbstauskunft, die mir zur Entscheidungsfindung verhelfen?
Aus meiner ganz persönlichen Sicht gibt es
KEIN EINZIGES Argument dafür

... als ich den Antrag gestellt habe (Sommer 2009) gab es diesen Bogen noch gar nicht ... ich bekam den erstmalig zum Verlängerungs-Antrag Anfang 2012 und wie ich damit verfahren bin habe ich ja beschrieben.
also mit ärztlichem Gutachten denke ich, ist das Gutachten des MD des AA gemeint.
Ja sicher, welches sonst andere werden bei der AfA nicht gemacht ...
Die haben dann wohl nach Einholung des ärztlichen Berichtes meines Arztes dieses Gutachten geschrieben, welches zur Bewilligung von AlG 1 nach § 145 führte. Darin steht, dass ich in meiner Leistungsfähigkeit so weit gemindert bin, dass ich nur noch weniger als 15 Sdt/Wo arbeiten kann. Damit stehe ich der ARbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und bin nicht arbeitslos in Sinne der §§ 137, 138 usw.. .
Woraus sich das ergeben hat kannst du ja nachlesen, wenn du das GA angefordert hast ... ob man wirklich bei deinem Arzt angefragt hat kann dir sicher auch dein Arzt beantworten ...
Ich werde nochmal den SB Vom AA anrufen und um die Übersendung dieses Gutachtens bitten.
So was macht man nicht telefonisch (du telefonierst ohnehin viel zu oft, wegen wichtiger Sachen mit der AfA ...

), die SB können dir das GA gar nicht schicken, das bekommst du nur direkt beim Med. Dienst komplett ausgehändigt (Anspruch darauf hast du nach § 25 SGB X und gemäß vieler weiterer Gesetze zu Patientenrechten !!!) ... entweder persönlich eine Kopie abholen (verlange
Teil A UND Teil B) oder schriftlich anfordern (direkt beim Med. Dienst der AfA) ... füge dann eine Ausweis-Kopie bei und schicke das per Einschreiben ... sonst kommt das "gerne mal" nicht dort an (angeblich zumindest) ...
Bezüglich der DRV kannst du nach der Antragstellung einfach nur abwarten. wie die weiter verfahren werden ... und nicht dauernd bei den Behörden anrufen , die sollen dir
ALLE schreiben, wenn sie was von dir wollen ... dann hast du wenigstens was in der Hand dazu ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
