Rehabericht ?

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riesman
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Rehabericht ?

Ungelesener Beitrag von riesman » Mi 16. Jul 2014, 14:49

Hallo. Ich hatte einen Unfall u. zwei OP's an der re. Hand. Diagnose vom vom MDK auf Dauer AU, wurde von der KK ausgesteuert, bin ungekündigt. Rentenantrag ist gestellt, DRV genemigte eine Reha die vor 3 Wochen beendet wurde. Die Rehaklinik wollte mir noch eine komletten Rehabericht zusenden. Sie drückten mir nur einen Kurzbericht in die Hand mit Diagnose AU. Den kompletten Rehabericht bekam nur mein HA u. die DRV. Da steht nun das ich vollschichtig für leichte Tätigkeiten einsetzbar sei (im wechsel von stehen, gehen u. ständigem sitzen, ohne volle gebrauchsfähigkeit von der re. Hand). Eine andere Krankheit von mir die noch mit auf dem Kurzbericht stand taucht in dem Rehabericht gar nicht mehr auf. Mir kommt es so vor als ob in dem Rehabericht alles verschönt und runtergespielt wird. VDK meint ich soll erstmal dem Rentenbescheid abwarten. Bin jetzt dabei mich Arbeitslos nach § 145 SGB III zu melden. Jetzt soll noch geprüft werden ob überhaupt der § 145 SGB III zu trifft. Was meint ihr macht es Sinn gegen den Rehabericht vorzugen?

danke schon mal.
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Re: Rehabericht ?

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mi 16. Jul 2014, 19:00

Hallo Riesman,

erstmal herzlich Willkommen bei uns im K-o-R-Forum !!!
quote="riesman"


Hallo. Ich hatte einen Unfall u. zwei OP's an der re. Hand. Diagnose vom vom MDK auf Dauer AU, wurde von der KK ausgesteuert, bin ungekündigt.
Da hast Du ja auch schon einiges hinter Dir :koepfchen: . Ungekündigt ist schon mal gut - aber könnte Dir das zum Problem werden ?
Heisst das Du bist unkündbar ? Wie zb im Öffent. Dienst 15/40 ?
Man weiss ja leider ! nie was dem AG so in den Sinn kommt ?!! :Ohnmacht:
Mhhh... ungekündigt heisst ja nicht unkündbar - also Vorsicht !
Die Rehaklinik wollte mir noch eine komletten Rehabericht zusenden. Sie drückten mir nur einen Kurzbericht in die Hand mit Diagnose AU. Den kompletten Rehabericht bekam nur mein HA u. die DRV.
Das ist normal - Du als Patient/Antragsteller bekommst den Rehabericht nicht selbst... Ist leider so.... :ic_down: der Auftraggeber erhält diesen sehr wohl.
Also immer schön aushändigen lassen - leider viel zu umständlich... :teufel:
Da steht nun das ich vollschichtig für leichte Tätigkeiten einsetzbar sei (im wechsel von stehen, gehen u. ständigem sitzen, ohne volle gebrauchsfähigkeit von der re. Hand). Eine andere Krankheit von mir die noch mit auf dem Kurzbericht stand taucht in dem Rehabericht gar nicht mehr auf. Mir kommt es so vor als ob in dem Rehabericht alles verschönt und runtergespielt wird.
Der Auftraggeber der Rehakliniken ist die DRV - also wird auch in derem " Sinn " gearbeitet - immer schön die Berichte für den Auftraggeber geschrieben - leider bleibt der
gehandicapte Antragsteller auf der Strecke.
Im Abschlussgespräch wird oft etwas anderes erzählt als dann im Entlassbericht zu lesen ist - der Schock ist dann meist gross !!!
Das " verniedlichen " oder weglassen von Diagnosen - auch damit muss man leider rechnen !

VDK meint ich soll erstmal dem Rentenbescheid abwarten. Bin jetzt dabei mich Arbeitslos nach § 145 SGB III zu melden. Jetzt soll noch geprüft werden ob überhaupt der § 145 SGB III zu trifft. Was meint ihr macht es Sinn gegen den Rehabericht vorzugen?
Na ja - wenn der Rehabericht nicht den Tatsachen entspricht würde ich diesen " Richtig stellen " und an die DRV u evtl auch an Deine KK senden - habe ich mit allen
Berichten gemacht, die nicht der Wahrheit entsprachen. Und hatte nie einen Nachteil dadurch.... Macht ein wenig Arbeit...

Warum sollst Du ersten den Rentenbescheid abwarten - dass zieht sich meist eh in die Länge ! Leider !!! :Schwindelig:
Ob es Sinn macht gegen den Rehabericht vorzugehen - Natürlich !!! Dann kann die DRV auch gleich " sehen " - dass Du Dir nix gefallen lässt.
Da müssen die Tatsachen schon auf " den Tisch "...

Viel Glück u Erfolg wünsche ich Dir !

Herzliche Grüsse
Engelchen 22
Krank-ohne-Rente.de - gemeinsam sind wir stark - !!!
Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...

riesman
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Re: Rehabericht ?

Ungelesener Beitrag von riesman » Mi 16. Jul 2014, 19:57

Danke für deine ausführliche Antwort.

Ungekündigt ist schon mal gut - aber könnte Dir das zum Problem werden ?
Heisst das Du bist unkündbar ? Wie zb im Öffent. Dienst 15/40 ?
Ich bin kündbar, das Arbeitsverhältnis ruht.

Na ja - wenn der Rehabericht nicht den Tatsachen entspricht würde ich diesen " Richtig stellen " und an die DRV u evtl auch an Deine KK senden - habe ich mit allen
Berichten gemacht, die nicht der Wahrheit entsprachen. Und hatte nie einen Nachteil dadurch.... Macht ein wenig Arbeit...
Macht es Sinn die Rehaklink zu kontaktieren und auf richtigstellung des Berichtes zu pochen? Oder ob ich selber richtig stelle und der DRV zusende? Ich glaube die KK hat nichts bekommen da
alles über die DRV lief.

Warum sollst Du ersten den Rentenbescheid abwarten - dass zieht sich meist eh in die Länge ! Leider !!! :Schwindelig:

Der VDK meinte die Entscheidung durch den DRV wäre eh schon gefallen, deshalb soll ich abwarten und dann gegen den Bescheid wenn er negativ ausfällt vorgehen.

beste Grüße
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Re: Rehabericht ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 16. Jul 2014, 21:24

Hallo riesman, :smile:
Macht es Sinn die Rehaklink zu kontaktieren und auf richtigstellung des Berichtes zu pochen?


das kannst du vergessen, hast du denn jetzt den kompletten Bericht selber vorliegen ???

Die DRV bekommt den immer automatisch, sie hat ja die Reha bezahlt und die KK hat keinen Anspruch darauf ... ohne dein Einverständnis, das musst du denen aber nicht geben ... :Sturkopf:
Auch die AfA hat keinen Anspruch auf den Bericht und wenn aktuell dein Antrag auf EM-Rente bereits eingereicht ist, dann hat die AfA zunächst mal nach § 145 SGB III zu zahlen, auch wenn die das inzwischen gerne anders sehen (wollen) ...du hast einen Rechtsanspruch darauf nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld.
Oder ob ich selber richtig stelle und der DRV zusende?


Ja, das solltest du unbedingt tun (nachweislich per Einschreiben, als offizielle Beschwerde ... :lesen: ) und möglichst noch bevor der Bescheid mit der Ablehnung einer EM-Rente "ins Haus geflattert ist" ... sonst wird man das als "pure" Reaktion auf die Renten-Ablehnung ansehen.
Das kann trotzdem geschehen, denn die Reha-Berichte gelten sozusagen als "Langzeit-GA" für die Entscheidung zu einer EM-Rente, was da drin steht wird oft nicht weiter hinterfragt von der DRV und weitere ärztliche Äußerungen (der behandelnden Ärzte z.B.) werden dann gar nicht mehr "wahrgenommen" ... die "Langmut" des VDK kann ich da (mal wieder) nicht nachvollziehen ... :glotzen: :Heiss:
Ich glaube die KK hat nichts bekommen da
alles über die DRV lief.
Die KK interessiert das auch nur "nebenher", die wollten vor Allem während der Reha nicht zahlen müssen, darum wird man ja (fast) immer dazu aufgefordert eine medizinische Reha zu machen ... als zweite Hoffnung läuft der Gedanke nach "Umdeutung" in eine EM-Rente durch die DRV, damit ein Erstattungsanspruch für die KK erwächst, wenn sich eine später bewilligte EM-Rente mit dem Bezug von Krankengeld überlagern sollte.

Insbesondere kurz vor der Aussteuerung ist denen das Ergebnis für deine Gesundheit nicht mehr wirklich wichtig, nach der Aussteuerung kannst du auch AU bleiben solange deine Ärzte das für nötig halten, da fällt auch den KK dann nicht mehr viel ein, deine Genesung beschleunigen zu wollen ...

Mit einem solchen Reha-Ergebnis bist du hier nicht alleine, man kann zwar so nicht mehr wirklich was arbeiten, aber eine EM-Rente bekommt man (meist) trotzdem nicht ... jedenfalls nicht ohne hartnäckigen Kampf ... dabei werden wir dich gerne begleiten und mit unseren Erfahrungen versorgen ... :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Rehabericht ?

Ungelesener Beitrag von riesman » Mi 16. Jul 2014, 21:35

Ja ich hoffe das der Bericht komplett ist, ich hab ihn mir vom HA besorgt.
Hat von euch schon mal jemand so eine Beschwerde aufgesetzt? Wäre für Tips dankbar.

Sie sind der Meinung das ich mich in 6 - 10 Wochen mit meinem Restleistungsvermögen Vollschichtig auf dem Abeitsmarkt zur Verfügung stellen kann,
obwohl keine Besserung da ist. Dann ist wieder von einer bleibenden Behinderung die Rede. Ist teilweise alles sehr widersprüchlich.

Die AfA meint sie müssen erst durch ihren Med. Dienst prüfen ob für mich § 145 SGB III in betracht kommt. :Verwirrt:

Danke ihr seid wirklich Klasse, ist echt das beste Forum das ich je gefunden hab. Auch der Musterantrag für ALG1 ist wirklich toll. :jaa:

LG riesman :smile:
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Re: Rehabericht ?

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 17. Jul 2014, 03:33

Hallo

Alles was widersprüchlich ist kennzeichnen oder herausschreiben und ihnen unter die Nase halten.
Aufgrund dessen dann auch die Korrektur und Richtigstellung des Berichtes fordern!

Ich hatte nur einmal einen solch konfusen Bericht ausgestellt bekommen, aber das war auch nicht anders von mir erwartet worden, die ganze Reha verlief in meinem Fall dort bereits konfus auch ab.

Somit hat sich meine HA-Praxis den Bericht vorgeknöpft und mit Randbemerkungen gespickt, dabei alles Widersprüchliche farblich markiert hervorgehoben und gegenübergestellt.

Da ich zu dem Zeitpunkt im Klageverfahren stand, schickte ich den so nun durch meinen HA bearbeiteten Bericht über meinen Anwalt ans SG, dem nämlich der Bericht überhaupt nicht vorlag.

Peinlich für die DRV, teure Reha bezahlt und am Ende null Wirkung/Nutzen, trotz viel Anstrengung den Bericht zu verfassen, damit er für sie gut dastand.

Durch die Randbemerkung und das Verweisen auf die Widersprüche, war er nun als GA anzuzweifeln.

Lasse deinen Bericht richtigstellen und sieh zu, dass er in korrekter Form auch die Stellen erreicht die ihn auszuwerten haben.

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

riesman
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Re: Rehabericht ?

Ungelesener Beitrag von riesman » Do 17. Jul 2014, 16:40

Auch die AfA hat keinen Anspruch auf den Bericht und wenn aktuell dein Antrag auf EM-Rente bereits eingereicht ist, dann hat die AfA zunächst mal nach § 145 SGB III zu zahlen, auch wenn die das inzwischen gerne anders sehen (wollen) ...du hast einen Rechtsanspruch darauf nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld.
Bist du dir sicher? Ich hab den Eindruck das sie versuchen einen gleich als AU durchzureichen damit auch sie nicht zahlen müssen. Sie kontaktieren erst immer ihre Schreibtisch-Mediziner.


Alles was widersprüchlich ist kennzeichnen oder herausschreiben und ihnen unter die Nase halten.
Ich werde mir den Bericht mal vornehmen einiges Kennzeichnen und dann als Einschreiben wegschicken. Muss nur mal sehen wie ich die Beschwerde am besten aufsetze.

Dir Reha lief bei mir auch sehr merkwürdig ab, so richtig wussten die mit mir nichts anzufangen u. wenn man da sieht was alles abgerechnet wird. :Gruebeln:


LG riesman
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Re: Rehabericht ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 17. Jul 2014, 17:27

Hallo riesman,, :smile:
Bist du dir sicher? Ich hab den Eindruck das sie versuchen einen gleich als AU durchzureichen damit auch sie nicht zahlen müssen. Sie kontaktieren erst immer ihre Schreibtisch-Mediziner.

ja, da bin ich mir ganz sicher, Niemand hat dort Anspruch auf medizinische Unterlagen und/oder Reha-Berichte, wenn du das nicht möchtest ... welche "Schreibtisch-Mediziner" meinst du jetzt genau ??? :confused: :Gruebeln:

Die SB der verschiedenen Behörden (KK/AfA/JC) meinen zwar inzwischen oft über "ausreichende Erfahrungswerte" im medizinischen Bereich zu verfügen, das ersetzt aber kein Medizinstudium ... :lachen: :Verwirrt: :Hilfe:

Ändert auch nichts an den gesetzlichen Grundlagen dafür, dass medizinische Unterlagen nur für medizinisches Personal (im Regelfall also ein Arzt) zugänglich gemacht werden brauchen, üblicherweise gilt auch hier zunächst die Schweigepflicht, weshalb man von dir sehr gerne möglichst viele Unterschriften auf Schweigepflichtentbindungen haben möchte.

Da nutzt man dann schon das, was man für seine Zwecke als "geeignet" ansieht (z.B. für DRV und Reha-Kliniken), darum ist es immer besser (für dich) nur gezielt medizinische Berichte (von deinen Ärzten !!!) in Kopie dort abzugeben und dann auch unbedingt nur DIREKT beim med. Dienst der AfA ... :lesen: :ic_up:

Man braucht dich nicht als "AU" sehen zu wollen, es ist normal, dass man nach der Aussteuerung (meist) weiterhin AU geschrieben ist, darum stellst du dich ja (lt. Eintragung im Antrag) mit deinem "Restleistungsvermögen" zur Verfügung und dieses Restleistungsvermögen hat der Amtsarzt der AfA dann zunächst mal festzustellen !!! :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Rehabericht ?

Ungelesener Beitrag von riesman » Do 17. Jul 2014, 17:53

hallo Doppeloma

welche "Schreibtisch-Mediziner" meinst du jetzt genau ???
Ja ich meine die von der AfA :jaa:



Ich werde mich dann mal an meinen Rehabericht machen, hab auch bald ein Termin bei der AfA


Mal noch ne andere Frage ich hab bei dem Gesundheitsbogen von der AfA sämtlichen Schweigepflichtsentbindung zugestimmt. War wohl ein Fehler? Ist wohl besser sie schriftlich zu widerrufen.

LG riesman :ic_up:
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Re: Rehabericht ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 17. Jul 2014, 22:38

Hallo, riesmann, :smile:
Mal noch ne andere Frage ich hab bei dem Gesundheitsbogen von der AfA sämtlichen Schweigepflichtsentbindung zugestimmt. War wohl ein Fehler? Ist wohl besser sie schriftlich zu widerrufen.
Das war ganz sicher ein Fehler, dann haben die sich den Reha-Bericht bestimmt schon besorgt und was die schon haben, dafür nützt dir auch ein Widerruf nichts mehr ... machen solltest du das trotzdem, diese Schweigepflichtentbindungen gelten sonst volle 3 Jahre, weißt du denn wenigstens noch was du da genau alles unterschrieben hast ... :Verwirrt: :Hilfe:

Du bist doch schon länger hier angemeldet, hast du dazu noch nie was gelesen, dass sowas immer freiwillig ist und man das entweder bleiben lassen sollte oder nur ganz gezielt (den eigenen Arzt z.B.) befreien sollte und auch das besser mit festem Ablaufdatum selber begrenzt.

Kann immer gar nicht verstehen "wie locker und großzügig" die Leute mit ihren gesamten Gesundheitsunterlagen so umgehen bei den Behörden ... die Freigabe fürs Bank-Konto (Jeder der möchte darf mal ran... :Gruebeln: :teufel: ) würde wohl keiner so unbedacht unterschreiben ... :Verwirrt: :Heiss:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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