Rehabericht ?
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Re: Rehabericht ?
Ja jetzt bin ich mir darüber bewusst das ein Fehler war. Ich werde morgen gleich alles widerrufen.
Ich schreib am besten gleich die Ärzte an und widerrufe die Schweigepflichtsentbindung mit sofortiger Wirkung.
LG riesman
Ich schreib am besten gleich die Ärzte an und widerrufe die Schweigepflichtsentbindung mit sofortiger Wirkung.
LG riesman
LG. riesman
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Re: Rehabericht ?
So die Einschreiben sind weg, ich werde nicht nochmal so leichtsinnig sein. Weiß vllt. jemand wie man am besten so ne Beschwerde an die DRV wegen dem Rehabericht formuliert bzw. schreibt?
LG riesman
LG riesman
LG. riesman
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Re: Rehabericht ?
Hallo,
ich würde ungefähr folgendermaßen schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Rehabericht vom ... der xyz-Klinik entspricht teilweise nicht den Tatsachen. Deshalb nehme ich hierzu wie folgt Stellung:
1. Auf Seite xx, Absatz yy des Berichts ist erwähnt (Zitat) "......"
Dies entspricht nicht den Tatsachen.
Folgendes ist passiert / wurde besprochen / habe ich gesagt / wurde mir zugesagt ....
2. Auf Seite aaa Absatz bbb ....
etc.
Und dann die einzelnen Punkte - schön gegliedert - zerpflücken.
Sehr interessant ist auch immer, wenn dem Rehabericht eine Auflistung aller (angeblich) erfolgten Anwendungen beiliegt.
Ich habe schon festgestellt, dass die Kliniken da regelmäßig zu viel Anwendungen abrechnen. So waren bei mir zum Beispiel 6 Einzelgespräche abgerechnet. Tatsächlich stattgefunden haben jedoch nur 2.
Von daher wäre es sicherlich sinnvoll, wenn Du eine solche Auflistung genau prüfst.
Ich denke, dass die DRV gerade solche Informationen über zu viel abgerechnete Anwendungen gerne bekommt, da sie ja dann der Klinik bei der Zahlung was kürzen kann.
Zum Schluss würde ich vlt. noch schreiben:
Ich bitte Sie, diese Stellungnahme direkt an den Bericht anzuheften, zur Akte zu nehmen und meine Ausführungen in Ihren weiteren Entscheidungen mit zu berücksichtigen.
In Zukunft, wenn also der Bericht - natürlich nur mit Deiner Einwilligung - an irgendwen weiter gegeben wird, immer darauf achten, dass der Empfänger gleichzeitig auch Deine Stellungnahme erhält. Bei mir hat die KK nämlich (widerrechtlich!) den Reha-Bericht an den MDK weitergeleitet und zwar OHNE meine Stellungnahme... (Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ..)
LG
Fee
ich würde ungefähr folgendermaßen schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Rehabericht vom ... der xyz-Klinik entspricht teilweise nicht den Tatsachen. Deshalb nehme ich hierzu wie folgt Stellung:
1. Auf Seite xx, Absatz yy des Berichts ist erwähnt (Zitat) "......"
Dies entspricht nicht den Tatsachen.
Folgendes ist passiert / wurde besprochen / habe ich gesagt / wurde mir zugesagt ....
2. Auf Seite aaa Absatz bbb ....
etc.
Und dann die einzelnen Punkte - schön gegliedert - zerpflücken.
Sehr interessant ist auch immer, wenn dem Rehabericht eine Auflistung aller (angeblich) erfolgten Anwendungen beiliegt.
Ich habe schon festgestellt, dass die Kliniken da regelmäßig zu viel Anwendungen abrechnen. So waren bei mir zum Beispiel 6 Einzelgespräche abgerechnet. Tatsächlich stattgefunden haben jedoch nur 2.
Von daher wäre es sicherlich sinnvoll, wenn Du eine solche Auflistung genau prüfst.
Ich denke, dass die DRV gerade solche Informationen über zu viel abgerechnete Anwendungen gerne bekommt, da sie ja dann der Klinik bei der Zahlung was kürzen kann.
Zum Schluss würde ich vlt. noch schreiben:
Ich bitte Sie, diese Stellungnahme direkt an den Bericht anzuheften, zur Akte zu nehmen und meine Ausführungen in Ihren weiteren Entscheidungen mit zu berücksichtigen.
In Zukunft, wenn also der Bericht - natürlich nur mit Deiner Einwilligung - an irgendwen weiter gegeben wird, immer darauf achten, dass der Empfänger gleichzeitig auch Deine Stellungnahme erhält. Bei mir hat die KK nämlich (widerrechtlich!) den Reha-Bericht an den MDK weitergeleitet und zwar OHNE meine Stellungnahme... (Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ..)
LG
Fee
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.
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Re: Rehabericht ?
Ja okay danke, so ungefähr werde ich die Beschwerde aufsetzen. Ich werde den Kurzbericht noch mit schicken, da steht noch eine Beeinträchtigung von mir die im GA nicht mehr existiert.
LG riesman
LG riesman
LG. riesman
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Re: Rehabericht ?
Hallo fee,
Es geht wirklich meist nur noch ums Geld und ob uns das weiterhilft ist oft völlig "Banane" = weniger wirkliche Anwendungen/Therapiestunden = mehr Gewinn für die Klinik ... Hauptsache die Reha war ein "Erfolg", fragt sich nur für wen ...
Darum hat man mir auch erklärt, dass die (für MICH) wirklich entspannende Hydro-Massage nicht so gut sei (und daher nicht so häufig in den Therapieplan kommt), es gehe ja besonders um "aktive Entspannung" also Sport, Sport und nochmal Sport in allen denkbaren Varianten ... fast täglich und die hilfreiche Massage nur 1 Mal die Woche ...
Was die Beifügung der eigenen Stellungnahme betrifft kann ich auch bestätigen, dass man das "differenziert" (obwohl ich das schriftlich bekam von der DRV, dass die IMMER angeheftet wird ???), man habe (angeblich seitens der DRV ... ) keinen Einfluss und die Macht darauf die (DRV-) Kliniken zur Korrektur der Berichte zu zwingen ... dafür brauchten die aber auch fast ein ganzes Jahr und mehrere "Sachstand-Anfragen" ...
Bei Gericht später kam aber trotzdem dann nur der Bericht an, ohne meine Stellungnahme/Beschwerde dazu ... habe ich dann über meinen Anwalt (per Kopie zusammen mit dem Anschreiben der DRV dazu ... ) selber dem SG zugeleitet, ich glaube das war nicht wirklich "günstig" für die DRV ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
da kann ich mich nur anschließen, genau so sollte man das machen, wobei man mir wegen der "fehlenden Anwendungen" erklärt hat, dass man eine Pauschale zahlt und die Einzelheiten dann nicht mehr kontrolliert ... also ist es nicht so wichtig ob diese Anwendungen auch tatsächlich (in der Anzahl) stattgefunden haben oder nicht ...In Zukunft, wenn also der Bericht - natürlich nur mit Deiner Einwilligung - an irgendwen weiter gegeben wird, immer darauf achten, dass der Empfänger gleichzeitig auch Deine Stellungnahme erhält. Bei mir hat die KK nämlich (widerrechtlich!) den Reha-Bericht an den MDK weitergeleitet und zwar OHNE meine Stellungnahme... (Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ..)
Es geht wirklich meist nur noch ums Geld und ob uns das weiterhilft ist oft völlig "Banane" = weniger wirkliche Anwendungen/Therapiestunden = mehr Gewinn für die Klinik ... Hauptsache die Reha war ein "Erfolg", fragt sich nur für wen ...
Darum hat man mir auch erklärt, dass die (für MICH) wirklich entspannende Hydro-Massage nicht so gut sei (und daher nicht so häufig in den Therapieplan kommt), es gehe ja besonders um "aktive Entspannung" also Sport, Sport und nochmal Sport in allen denkbaren Varianten ... fast täglich und die hilfreiche Massage nur 1 Mal die Woche ...
Was die Beifügung der eigenen Stellungnahme betrifft kann ich auch bestätigen, dass man das "differenziert" (obwohl ich das schriftlich bekam von der DRV, dass die IMMER angeheftet wird ???), man habe (angeblich seitens der DRV ... ) keinen Einfluss und die Macht darauf die (DRV-) Kliniken zur Korrektur der Berichte zu zwingen ... dafür brauchten die aber auch fast ein ganzes Jahr und mehrere "Sachstand-Anfragen" ...
Bei Gericht später kam aber trotzdem dann nur der Bericht an, ohne meine Stellungnahme/Beschwerde dazu ... habe ich dann über meinen Anwalt (per Kopie zusammen mit dem Anschreiben der DRV dazu ... ) selber dem SG zugeleitet, ich glaube das war nicht wirklich "günstig" für die DRV ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Rehabericht ?
Hallo.
Ich wollte gerade die Beschwerde an die DRV bearbeiten da fällt mir auf das mein Reha Entlassungsbericht nicht komplett ist. Da fehlen zb. die Dignosen usw. das Blatt 1a ist da, dann geht es weiter mit 2.3 - 2.6. Ich glaube 1.3 fehlt. Ob ich den Bericht mal direkt bei der DRV anfordere? Oder dauert das zu lange eh der Bericht bei mir ist? Das zehrt langsam alles ganz schön an den Nerven
LG. riesman
Ich wollte gerade die Beschwerde an die DRV bearbeiten da fällt mir auf das mein Reha Entlassungsbericht nicht komplett ist. Da fehlen zb. die Dignosen usw. das Blatt 1a ist da, dann geht es weiter mit 2.3 - 2.6. Ich glaube 1.3 fehlt. Ob ich den Bericht mal direkt bei der DRV anfordere? Oder dauert das zu lange eh der Bericht bei mir ist? Das zehrt langsam alles ganz schön an den Nerven
LG. riesman
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Re: Rehabericht ?
Ich denke, dass dies ein Schreibfehler ist und das es heißen muss: "Die Arbeitsunfähigkeit zur Vermittlung gemäß dem allgemeinen Leistungsvermögen wird voraussichtlich noch für 6-10 Wochen bestehen." Das heißt in 6-10 Wochen kannst du vermittelt werden.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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Re: Rehabericht ?
Ja anscheinend. Es wird bei einer (bleibenden Behinderung) von einer noch nicht im Beruf voll belastbaren Hand geredet.
Kurios denn meine letzte Tätigkeit war mein Beruf. Ich verstehe auch nicht was sich in nächsten 6 - 10 Wochen geändert haben soll.
Kurios denn meine letzte Tätigkeit war mein Beruf. Ich verstehe auch nicht was sich in nächsten 6 - 10 Wochen geändert haben soll.
LG. riesman
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Re: Rehabericht ?
Hallo Riemann
Entscheidend ist/wird der Verweis alleinig auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sein!
Nicht dein Beruf findet dabei Anwendung, wenn man sich auf die voraussichtliche Arbeitsfähigkeitsprognose in 6-8 Wochen bezieht.
Jegliche zumutbare Verweistätigkeit findet dabei ggf. Anwendung.
Welcher Jahrgang bist du?
Kommt evtl. das alte Rentenrecht für vor 1961 geborene in Frage (Berufsunfähigkeit im erlernten und zuletzt ausgeübten Beruf)?
Bist du nach 2.1.1961 geboren, dann kann man dir jede zumutbare Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nahelegen, ggf. eine Umschulung anbieten.
Lieben Gruß sendet agnes
Entscheidend ist/wird der Verweis alleinig auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sein!
Nicht dein Beruf findet dabei Anwendung, wenn man sich auf die voraussichtliche Arbeitsfähigkeitsprognose in 6-8 Wochen bezieht.
Jegliche zumutbare Verweistätigkeit findet dabei ggf. Anwendung.
Welcher Jahrgang bist du?
Kommt evtl. das alte Rentenrecht für vor 1961 geborene in Frage (Berufsunfähigkeit im erlernten und zuletzt ausgeübten Beruf)?
Bist du nach 2.1.1961 geboren, dann kann man dir jede zumutbare Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nahelegen, ggf. eine Umschulung anbieten.
Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
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