Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd. Erf

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Mine
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Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd. Erf

Ungelesener Beitrag von Mine » Mi 9. Jul 2014, 08:17

Hallo Ihr lieben,

ich habe mal eine Frage:

Ich stecke ja im laufenden Klageverfahren gegen die RV wegen EU-Rente.

Meinen Antrag reichte ich im Jan. 2012 ein.

Das SG sieht keinen Grund einen gerichtl. GA zu beauftragen, da keine Verschlechterung meines Gesundheitszustandes seit Antragstellung zu erkennen ist.

Nun rät mir mein RA einen erneuten Antrag auf EU-Rente zu stellen, da dieser wegen erneuter Befunde mehr Erfolgschancen aufweist.

Die neuesten Befunde haben wir aber jetzt auch schon dem SG zukommen lassen.

Hat jemand von Euch auch schon mal sowas in der Art erlebt? Ich meine, einen erneuten Antrag gestellt, obwohl das SG die neuesten Befunde vorliegen hat?

Wird die RV nicht im laufenden Verfahren über neueste Befunde informiert?

Ich verstehe den Sinn nicht?

Über Antworten und Ratschläge würde ich mich sehr freuen.

Viele liebe Grüße
Mine

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Engelchen22
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Re: Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd.

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mi 9. Jul 2014, 09:22

Hallo Mine,

sorry so ganz habe ich heute wegen der WM noch net ausgeschlafen - steh noch ein wenig " auf dem Schlauch " :grinser:
="Mine"
Ich stecke ja im laufenden Klageverfahren gegen die RV wegen EU-Rente.
Meinen Antrag reichte ich im Jan. 2012 ein

Dein EMR - Antrag läuft seit 01/12 oder die Klage ??
Das SG sieht keinen Grund einen gerichtl. GA zu beauftragen, da keine Verschlechterung meines Gesundheitszustandes seit Antragstellung zu erkennen ist.
Das ist ja auch nicht so ganz normal von der DRV - meist schicken DIE doch ihre Antragsteller " liebend gerne " zum GA - so dass WIR beschäftigt sind :kotzen: - so empfinde ich es jedenfalls :Ohnmacht:

Ist den keine Verschlechterung Deines Gesundheitszustandes eingetreten - oder wird das nur behauptet. :confused:
Mine - dann ist es Deine " Aufgabe " von Deinen behandelnden FACHärzten - aussagefähige !!! Befunde, Arztberichte ect Dir zu " beschaffen " -
Atteste von Ärzten mit Deinen Diagnosen usw sind sehr hilfreich !!!
Nun rät mir mein RA einen erneuten Antrag auf EU-Rente zu stellen, da dieser wegen erneuter Befunde mehr Erfolgschancen aufweist.
:Gruebeln: Mhhhh - ein erneuter Antrag - Wenn doch schon alles am Sozi-Gericht " liegt " - dann " geht das Verfahren sicher bald weiter " - und Du bekommst eine Entscheidung...
die hoffentlich positiv ausfällt....... - Deine neuesten Befunde werden dann auch mit berücksichtigt.

Ein Neuantrag - ändert doch eigentlich auch nix.... oder meint Dein RA - dass Du dann ein GA bekommst ?
Würde ein neuer Antrag - das nicht noch weiter in die Länge ziehen - irgendwann brauchst Du doch eine Entscheidung u natürlich auch Geld nehme ich an.

Ich war auch mal in der Situation - allerdings nach EMR - Ablehnung der DRV - mein Orthopäde meinte auch - ich sollte besser einen NeuANTRAG auf EMR stellen - dann wären
die Chancen besser - das tat ich aber nicht - und habe es NIE bereut.
Ist es nicht soo - dass dann der ganze Kampf u Stress wieder von Neuem beginnt ?!
Die neuesten Befunde haben wir aber jetzt auch schon dem SG zukommen lassen.
[/quote]
Wichtig ist - dass Deine Befunde " aussagefähig " sind !

Mine leider kann ich Dir nicht mitteilen - WAS nun der richtige Schritt ist - das ist nur meine persönliche Meinung u Erfahrung.
Ich denke es steht 50/50 - abzuwarten was das Sozi-Gericht tut - oder eben ein Neuantrag !

Alles Gute u halte uns bitte auf dem Laufenden ! :troesten:
Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Re: Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd.

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mi 9. Jul 2014, 10:44

@Mine

Dein Anwalt erzählt Mist.

Du befindest Dich im laufenden Klageverfahren, also hat das Gericht zu entscheiden.

Fällt die Entscheidung aus Deiner Sicht negativ aus, kannst Du in Berufung gehen und ein neues Gutachten verlangen.

Auf keinen Fall die Klage zurück nehmen.

Du kannst jetzt schon ein neues Gutachten verlangen, dass aber unter Umständen Du oder Deine Rechtsschutzversicherung vorab bezahlen muss. Notfalls über Prozesskostenhilfe.

Bei mir hat das Sozialgericht geraten, die Klage zurück zu nehmen. Ich habe auf ein zweites Gutachten bestanden. Heraus gekommen ist, dass ich seit mindestens 10 Jahren voll erwerbsgemindert bin und nicht wie etliche Gutachter vorher voll erwerbsfähig.

lg

Robert

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Re: Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd.

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mi 9. Jul 2014, 11:47

Hallo Mine,

noch ein Gedanke zu Deiner Situation... :jaa:

Hast Du eine RS-Versicherung ? Sorry falls ich das überlesen habe !

Oder wie @ Camper schrieb wäre ja noch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen -

oder biste Mitglied zb VDK ????

Wenn DIR Dir keine GA angedeihen lassen - so hast Du noch immer die Möglichkeit - ein eigenes GA nach § 109 zu veranlassen.

Ob Dir das evtl weiterhilft - kann Dir doch sicher Dein RA sagen.... :teufel:

Ich hoffe Dein RA steht Dir auch bei und kämpft für Dich ! :keule:

An Deiner Stelle würde ich wie schon gesagt abwarten, WIE das Sozi-Gericht entscheidet... dann kannst Du immer noch handeln !

Sorry wenn das a bisserl " wirr " rüberkommt - mir gehts heut gesundheitlich :kack:

Lg Engelchen 22
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Re: Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd.

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 9. Jul 2014, 13:45

Hallo Mine, :smile:

hier scheint gerade Einiges durcheinander zu gehen ... während des laufenden Gerichtsverfahrens (wegen EM-Rente) ist es völlig sinnfrei einen neuen Antrag auf EM-Rente zu stellen, die DRV würde den erst nach Abschluss des laufenden Verfahrens am Gericht überhaupt bearbeiten, da kann ich deinem Anwalt überhaupt nicht folgen ... :confused: :Gruebeln:

Zudem wäre dann ganz sicher nicht dein Zustand zum 1. Antragszeitpunkt maßgeblich, sondern es würde ja ALLES ganz von vorne beginnen ... regulär ist das im Moment nur möglich, wenn die Klage zurück genommen wird ...wie wird denn der Anwalt aktuell bezahlt, um das mal eindeutig zu klären ... Spekulationen dazu (zahlst du ihn selbst?/ der VDK /Rechtsschutzversicherung/PKH ???) helfen da nicht wirklich weiter.

Es gibt leider auch Richter, denen das Schicksal der Antragsteller ziemlich "Wurst" ist, andererseits geht es um deinen Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung und nicht in erster Linie darum was sich seither verschlechtert hat.
Das mag jetzt "ungerecht" klingen aber das Gericht soll feststellen ob du zur Zeit der Antragstellung schon so krank gewesen bist, dass eine EM-Rente nötig gewesen wäre, was später noch dazu kommt oder sich verschlechtert hat sind wichtige Hinweise (für die Zukunft) aber keine Entscheidung für die Vergangenheit ...

Wenn dein Anwalt offenbar nicht in der Lage war das Gericht zu überzeugen, dass die ein eigenes GA anordnen, dann kann ich mir gut vorstellen, dass ihm nun nicht mehr viel einfällt dazu ... er sollte dir dann aber auch ehrlich mitteilen, dass die Rücknahme der Klage aktuell und ein baldiger neuer Antrag (mit neuer medizinischer Munition !!!) die "bessere" Lösung ist und warum.

Die erwähnten Möglichkeiten betreffen ein sogenanntes GA nach § 109 SG, das muss man üblicherweise zunächst selbst bezahlen (zumindest ein Vorschuss wird verlangt), bei PKH wird ein solches GA NICHT übernommen, bei RSV vielleicht (wäre unbedingt vorher zu klären), vom Sozial-Verband ist mir auch nicht bekannt, dass die das bezahlen würden ... :confused: :Gruebeln:

Es mag ja sein, dass du JETZT aktuelle Berichte hast, die eine Berentung erfordern würden aber wenn der Richter sich damit nicht mehr befasst (befassen will) dann stehst du mit so einem Anwalt "auf verlorenem Posten", bisher hat unser @Camper auch noch immer keinen Bescheid zur EM-Rente bekommen ... :confused: :Gruebeln:

Ähnlich wie bei dir war es damals beim Dopa, er wurde sogar zum gerichtlich angeordneten GA (reiner Orthopäde bei chronischem Schmerzsyndrom) geschickt und der hat ihn so was von "in die Pfanne gehauen", dass man (der Richter) ihm dann "empfohlen" hat die Klage lieber zurückzuziehen, er hätte keine Chance auf Erfolg damit ... er (der Richter) vertraue diesem GA seit Jahren und wenn der schreibt "Dopa kann arbeiten", dann ist das eben so ...

Kurz davor war er noch in zwei verschiedenen Kliniken (diese Berichte hat der GA alle auch vorgelegt bekommen !!!), das interessierte weder den GA noch den Richter, was da drin gestanden hat ... so hat der Dopa dann die Klage zurück genommen und war sehr bald erneut in der Klinik (vermutlich weil es ihm "so GUT ging" ... :Verwirrt: :Hilfe: ), bekam wieder einen ausführlichen Bericht, der dringend die Berentung forderte ... :Ohnmacht:

Seit der Verhandlung (und Rücknahme der Klage) war weniger als ein halbes Jahr vergangen, als ich erneut den Antrag auf EM-Rente für den Dopa ausgefüllt habe, ALLE Klinikberichte UND aktuellste Arzt-Berichte gingen zusammen mit dem Antrag zur DRV ..., 6 Monate tat sich gar nichts dazu und dann musste er erneut zum DRV-GA ...

Knapp ein Jahr nach Rücknahme der Klage bekam er dann den Bescheid zur vollen EM-Rente nun sogar OHNE Befristung (bis zur Altersrente) ... natürlich hat die DRV trotzdem gut Geld gespart, denn ab dem 1. Antrag hätten sie ja schon gut 3 Jahre zahlen müssen ... nun war ja das Datum des 2. Antrages maßgeblich, als Beginn der Rente ...

Welcher Weg für dich der Richtige sein kann weiß ich auch nicht, aber ein neuer Antrag im laufenden Gerichtsverfahren ist Unsinn, das wird dich ganz sicher nicht voran bringen können ... manchmal kann es auch nützlich sein, kurz den "Rückzug anzutreten" und dann mit "neuer Munition" anzugreifen ... eine Rücknahme der Klage ist jedenfalls weniger "schädlich", als ein (durch Urteil) verlorenes Verfahren in deiner DRV-Akte zu haben.

Nicht jeder hat das Geld /die Zeit und die Nerven wie unser @Camper, da notfalls durch ALLE Instanzen zu gehen ... es führen eben immer noch "viele Wege nach Rom" ... den persönlich Richtigen kann nur jeder für sich selber finden ...
Bei mir lief es dann "besser", zumindest mit dem gerichtlichen GA und mir wurde die EM-Rente dann rückwirkend auf den Antragszeitpunkt bewilligt, weil die GA festgestellt hatten, dass es schon zu der Zeit nötig gewesen wäre ... nur traurig, dass ich das auch erst nach fast 3 Jahren bei Gericht erkämpfen musste ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd.

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mi 9. Jul 2014, 15:39

ein sogenanntes GA nach § 109 SG
bisher hat meine Rs alle Ga bezahlt (und das waren schon einige)selbst die letzte Ga von 3 versch.Ga (45oo€)wurde ohne zu zögern von meiner rs übernommen
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

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Re: Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd.

Ungelesener Beitrag von Mine » Mi 9. Jul 2014, 16:49

Hallo Ihr lieben,

Ich danke Euch für Eure Antworten.

Ich bin gerade sprachlos und weiß nicht ein noch aus.

Eine RSV habe ich nicht. Der RA wird von mir bzw. meinem Mann bezahlt. Auch ein eigens beauftragten GA müsste ich (wir) somit aus eigener Tasche bezahlen.

Ich muss dies alles jetzt erstmal sacken lassen und noch mehrmals durchlesen, bevor ich zu irgend einer für mich akzeptablen Entscheidung komme.

Ich danke Euch für die Unterstützung. Auf jeden Fall halte ich Euch natürlich auf dem laufenden.

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd.

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Do 10. Jul 2014, 08:08

Hallo Mine
von Mine
Ich bin gerade sprachlos und weiß nicht ein noch aus.
Das können wir hier alle mehr als GUT nachvollziehen - ist eine blöde Situation - in der man grübelt :Gruebeln: und Rat u Hilfe benötigt !
Eine RSV habe ich nicht. Der RA wird von mir bzw. meinem Mann bezahlt. Auch ein eigens beauftragten GA müsste ich (wir) somit aus eigener Tasche bezahlen.
Das ist natürlich nicht gut :Verwirrt: -Ich bin aktuell " auf Suche nach einer neuen RS-V " was nicht einfach ist.
Und das nur weil bei mir " alles zusammen kam " - EMR u Stress mit dem AG + Behandlungsfehler !:Heiss:
Aber schön, dass Du trotzdem den Weg der Klage finanziell gehen kannst ! Das ist es schon mal wert !

Ich würde die Klage nicht zurückziehen ! :Verwirrt:
Wie @ Doppeloma sagt, ALLES würde von " neuem " beginnen ! :schlecht: :Ohnmacht:
Die " Kraft u Nerven " brauchst Du ja auch dazu und das stelle ich mir mehr als HORROR vor - bist doch nun schon so " weit " am Sozi-Gericht.....

Bin gespannt wie Du Dich entscheiden wirst !!! :troesten:

Viel Glück u herzliche Grüsse
Engelchen 22
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Re: Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd.

Ungelesener Beitrag von Mine » Fr 11. Jul 2014, 06:47

Ihr lieben,

ich bin Euch sehr dankbar für Eure Unterstützung.

Mir tut sich jetzt folgende Frage auf:

Meinen Antrag auf EM-Rente habe ich ja im Jan. 2012 eingereicht. Also läuft das Ganze nun schon über 2 Jahre. Falls ich widererwartend die Rente bewilligt bekomme, wird sie ja auf 2 oder 3 Jahre befristet sein. Also, 2,5 Jahre sind ja nun schon um! Dann müsste ich ja rein theoretisch gleich wieder einen Verlängerungsantrag stellen ! Ist das richtig so?

Vielleicht hat das Ganze auch damit was zu tun. Quasi, dass der Antrag schon zu lange läuft.

Wenn ich jetzt die Klage zurücknehme, weitere Befunde sammle (es entscheidet sich wohl bald, ob ich noch an der HWS operiert werden muss) und dann evtl. in 1-2 Monaten erneut einen Rentenantrag stelle, hätte ich dann mehr Chancen?

Dann hätte ich zwar die letzten 2,5 Jahre umsonst gekämpft, aber meine Chancen auf Erfolg erhöhen sich dann.

Hm, sind meine Gedankengänge in diese Richtung korrekt?

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd.

Ungelesener Beitrag von Turtle » Fr 11. Jul 2014, 23:00

Hallo Mine,

der Rentenbeginn muss nicht zwingend auf den Tag der Antragsstellung fallen. Meinen EM-Rentenantrag stellte ich 2011, bewilligt wurde er am SG im Frühling 2014 rückwirkend zum April 2013, Zahlungsbeginn ab Nov. 2013. Die Rente wurde mir bis 2016 bewilligt, also 3 Jahre. Zwischen Bewilligung im Februar 14 und rückwirkendem Beginn der Zahlung im November 13 lagen nur 3 Monate, die ca. 2 1/2 Jahre, die seit Antragsstellung vorher schon vergangen waren, wurden gar nicht einbezogen.

Ich hatte wegen der langen Wartezeit damals auch schon erwogen, einen neuen Antrag zu stellen, jetzt bin ich froh, dass ich es nicht getan habe, aber ich kann natürlich nur vom Verlauf bei mir reden.. Liebe Grüße, Turtle :-))

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