Hallo Mine,
hier scheint gerade Einiges durcheinander zu gehen ... während des laufenden Gerichtsverfahrens (wegen EM-Rente) ist es völlig sinnfrei einen neuen Antrag auf EM-Rente zu stellen, die DRV würde den erst nach Abschluss des laufenden Verfahrens am Gericht überhaupt bearbeiten, da kann ich deinem Anwalt überhaupt nicht folgen ...
Zudem wäre dann ganz sicher nicht dein Zustand zum 1. Antragszeitpunkt maßgeblich, sondern es würde ja
ALLES ganz von vorne beginnen ... regulär ist das im Moment nur möglich, wenn die Klage zurück genommen wird ...wie wird denn der Anwalt aktuell bezahlt, um das mal eindeutig zu klären ... Spekulationen dazu (zahlst du ihn selbst?/ der VDK /Rechtsschutzversicherung/PKH ???) helfen da nicht wirklich weiter.
Es gibt leider auch Richter, denen das Schicksal der Antragsteller ziemlich "Wurst" ist, andererseits geht es um deinen Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung und nicht in erster Linie darum was sich seither verschlechtert hat.
Das mag jetzt "ungerecht" klingen aber das Gericht soll feststellen ob du zur Zeit der Antragstellung schon so krank gewesen bist, dass eine EM-Rente nötig gewesen wäre, was später noch dazu kommt oder sich verschlechtert hat sind wichtige Hinweise (für die Zukunft) aber keine Entscheidung für die Vergangenheit ...
Wenn dein Anwalt offenbar nicht in der Lage war das Gericht zu überzeugen, dass die ein eigenes GA anordnen, dann kann ich mir gut vorstellen, dass ihm nun nicht mehr viel einfällt dazu ... er sollte dir dann aber auch ehrlich mitteilen, dass die Rücknahme der Klage aktuell und ein baldiger neuer Antrag (mit neuer medizinischer Munition !!!) die "bessere" Lösung ist und warum.
Die erwähnten Möglichkeiten betreffen ein sogenanntes GA nach § 109 SG, das muss man üblicherweise zunächst selbst bezahlen (zumindest ein Vorschuss wird verlangt), bei PKH wird ein solches GA
NICHT übernommen, bei RSV vielleicht (wäre unbedingt vorher zu klären), vom Sozial-Verband ist mir auch nicht bekannt, dass die das bezahlen würden ...
Es mag ja sein, dass du
JETZT aktuelle Berichte hast, die eine Berentung erfordern würden aber wenn der Richter sich damit nicht mehr befasst (befassen will) dann stehst du mit so einem Anwalt "auf verlorenem Posten", bisher hat unser
@Camper auch noch immer keinen Bescheid zur EM-Rente bekommen ...
Ähnlich wie bei dir war es damals beim Dopa, er wurde sogar zum gerichtlich angeordneten GA (reiner Orthopäde bei chronischem Schmerzsyndrom) geschickt und der hat ihn so was von "in die Pfanne gehauen", dass man (der Richter) ihm dann "empfohlen" hat die Klage lieber zurückzuziehen, er hätte keine Chance auf Erfolg damit ... er (der Richter) vertraue diesem GA seit Jahren und wenn der schreibt "Dopa kann arbeiten", dann ist das eben so ...
Kurz davor war er noch in zwei verschiedenen Kliniken (diese Berichte hat der GA alle auch vorgelegt bekommen !!!), das interessierte weder den GA noch den Richter, was da drin gestanden hat ... so hat der Dopa dann die Klage zurück genommen und war sehr bald erneut in der Klinik (vermutlich weil es ihm "so
GUT ging" ...
), bekam wieder einen ausführlichen Bericht, der dringend die Berentung forderte ...
Seit der Verhandlung (und Rücknahme der Klage) war weniger als ein halbes Jahr vergangen, als ich erneut den Antrag auf EM-Rente für den Dopa ausgefüllt habe,
ALLE Klinikberichte UND aktuellste Arzt-Berichte gingen zusammen mit dem Antrag zur DRV ..., 6 Monate tat sich gar nichts dazu und dann musste er erneut zum DRV-GA ...
Knapp ein Jahr nach Rücknahme der Klage bekam er dann den Bescheid zur vollen EM-Rente nun sogar
OHNE Befristung (bis zur Altersrente) ... natürlich hat die DRV trotzdem gut Geld gespart, denn ab dem 1. Antrag hätten sie ja schon gut 3 Jahre zahlen müssen ... nun war ja das Datum des 2. Antrages maßgeblich, als Beginn der Rente ...
Welcher Weg für dich der Richtige sein kann weiß ich auch nicht, aber ein neuer Antrag im laufenden Gerichtsverfahren ist Unsinn, das wird dich ganz sicher nicht voran bringen können ... manchmal kann es auch nützlich sein, kurz den "Rückzug anzutreten" und dann mit "neuer Munition" anzugreifen ... eine Rücknahme der Klage ist jedenfalls weniger "schädlich", als ein (durch Urteil) verlorenes Verfahren in deiner DRV-Akte zu haben.
Nicht jeder hat das Geld /die Zeit und die Nerven wie unser
@Camper, da notfalls durch
ALLE Instanzen zu gehen ... es führen eben immer noch "viele Wege nach Rom" ... den persönlich Richtigen kann nur jeder für sich selber finden ...
Bei mir lief es dann "besser", zumindest mit dem gerichtlichen GA und mir wurde die EM-Rente dann rückwirkend auf den Antragszeitpunkt bewilligt, weil die GA festgestellt hatten, dass es schon zu der Zeit nötig gewesen wäre ... nur traurig, dass ich das auch erst nach fast 3 Jahren bei Gericht erkämpfen musste ...
Liebe Grüße von der Doppeloma