Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd. Erf

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agnes
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Re: Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd.

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 12. Jul 2014, 00:54

Hallo Mine :umarm:

Mein Gedanke dazu ist folgender:

Sollte man dir die EMR rückwirkend zusprechen, dann könnte es natürlich sein, dass du umgehend einen Verlängerungsantrag stellen kannst, da die normale Höchstgrenze drei Jahre befristete EMR ist.

Weiter Befunde "sammeln" ist natürlich effektiv, um den Gesundheitszustand und deren Veränderung nahtlos zu dokumentieren. :ic_up:

Allerdings passe bei deinen Gedanken auf, dass du hier nicht etwas falsches erwartest:
Eine OP erfolgt in der Regel um einen vorliegenden Schaden zu beheben, weitere Schäden aufzuhalten/vorzubeugen und um möglichst eine Besserung dabei zu erreichen.

Somit würde ich jetzt nicht annehmen, dass die DRV nach erfolgter OP nun zwingend auch davon ausgehen wird, dass hier eine Verschlechterung eingetreten ist, vielmehr wird sie argumentieren, dass durch die OP die vorher geltend gemachten Schäden/Beschwerden behoben wurden, denn sonst würde eine OP keinen Sinn machen, wenn nicht dahinter der Gedanke stünde, dass alles danach besser wird/ist :Gruebeln:

In 1-2 Monaten wird man auch nicht umgehend den neuen Antrag sofort abwickeln, da nach meiner Erkenntnis nach einer OP in der Regel noch ca. 6 Monate die Genesung abgewartet und danach erst der Ist-Stand neu ermittelt wird.

Ich für meinen Teil sehe bei gleichbleibend dokumentierten Vorerkrankungen und einer etwaigen operativen Intervention, die ja gemacht wird um eine Besserung des Gesundheitszustands zu erreichen, nicht eine höhere Chance besser zum Erfolg zu kommen.

Deine SG-Akte wird sicher auch dann erneut hinzugezogen und auch die DRV wird ihre Akte erneut öffnen und schauen, was im Vorfeld gelaufen ist und wie damals argumentiert wurde.

Ich nehme an, dass richtig viel da noch passieren muss, um die DRV und das SG im zweiten Anlauf zu überzeugen.
Ob das in einer so kurzen Zeit, wie Du sie gedanklich hier schilderst, dann schon Früchte tragen kann ...? :Gruebeln:

Ich habe auch länger gekämpft und ich habe das Glück gehabt, dass das SG meiner Forderung, einen gerichtlich bestellten GA zu befragen, zustimmte und ihn damit beauftragte ein abschließendes GA zu erstellen.


Es ist schwierig dir etwas zu raten, doch ich würde für mich eher so entscheiden, dass ich an der jetzigen Klage zunächst festhalten und unbedingt ein unabhängiges GA durch das SG einfordern würde.

Was ich jedoch auch tun würde ist, das Mandat bei diesem jetzigen RA einmal stark überdenken und mich anderweitig rechtlich fachlich beraten lassen und ggf. dem jetzigen RA das Mandat entziehen, denn mir scheint, der hat entweder wenig Ahnung oder keine Lust sich mit deinem Fall richtig zu beschäftigen, oder da du Selbstzahler bist, dich an der ( Zahl-) Angel zu behalten und von einer Klage zur nächsten mit dir ziehen, die Jahre gehen dabei ins Land, die Euros wirst du los, er verdient sie :Hilfe:

Ob eine RS-Versicherung das mitgemacht hätte, was er dir vorschlägt :confused:

Noch ist ja, so wie ich es lese, kein Urteil rechtskräftig gesprochen worden, also hat die jetzige Klage doch auch noch Bestand.

Viel Erfolg wünscht agnes :umarm:
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Mine
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Re: Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd.

Ungelesener Beitrag von Mine » Sa 12. Jul 2014, 07:03

Danke liebe Agnes für Deine ausführliche Antwort.

Es kam vielleicht falsch rüber wegen der OP.

Ich meinte, wenn ich jetzt operiert werde, bin ich ja weiterhin erstmal arbeitsunfähig wegen der Genesungszeit.

Was wird dann mit dem Verfahren sein? Ruht das denn wohl erstmal?

Ich danke Euch allen für Eure Antworten und auf jeden Fall halte ich Euch auf dem laufenden.

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd.

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 12. Jul 2014, 10:09

Hallo Mine :umarm:

Wie bereits geschrieben:
Ich für meinen Teil sehe bei gleichbleibend dokumentierten Vorerkrankungen und einer etwaigen operativen Intervention, die ja gemacht wird um eine Besserung des Gesundheitszustands zu erreichen, nicht eine höhere Chance besser zum Erfolg zu kommen.

Falls die OP noch in dem Zeitraum des jetzigen Verfahrens erfolgt, würde evtl. das SG während des laufenden Verfahrens das OP-Ergebnis abwarten wollen und bei dem Operateur das Ergebnis/OP-Bericht einholen.
Doch das alles liegt im Ermessen des SG.

Ich könnte mir denken, dass der Operateur dann gewiss ein gutes Ergebnis darstellt, eine gewisse Genesungszeit zwar vorgibt, sodass fürs SG dieser Beschwerde-/Beurteilungspunkt insgesamt wegfällt.

Natürlich sollte die OP nicht aufgeschoben werden, wenn sie als dringende Maßnahme vorne an steht, um dir mehr Schmerzerleichterung/Lebensqualität damit zu ermöglichen.
Sie sollte jedoch nur dann erfolgen und nicht um dem SG genüge getan zu haben.

Ich persönlich musste leider die Erfahrung machen, dass alleine nur die körperlichen Leiden niemals zu einer EMR geführt hätten (und darüber lagen bereits ausreichend schwerwiegende Dokumentationen vor, die einen GdB 60 bedingten).

Erst das psychologische GA des SG Gutachters und dessen Gegenüberstellung körperlicher und seelischer Schäden brachte in der Summe das SG dazu, die DRV zur Anerkennung und Zahlung einer EMR ab Antragdatum.

Wie gesagt, es ist sehr schwer dir bei deiner Entscheidung zu helfen, doch ich an deiner Stelle würde mich anderweitig rechtlich beraten lassen und dem jetzigen Anwalt mal etwas mehr auf die Finger schauen.

Lieben Gruß sendet agnes :umarm:
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Re: Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd.

Ungelesener Beitrag von Mine » Sa 12. Jul 2014, 19:30

Hallo Ihr lieben,

Ich bin ganz platt.

Heute habe ich Post vom SG bekommen. Sie haben einen orthopädischen GA beauftragt, mich zu begutachten.

Puh, ich habe echt nicht mehr damit gerechnet nach diesem ganzen Krampf.

Jetzt soll ich warten, bis dieser GA sich meldet und mir einen Termin gibt.

In dem Schreiben steht auch drinnen, wenn der GA meint, dass noch weitere GA zB. Neuropsychologisch erfolgen sollen, muss er dieses dem SG sofort melden.

Na, nun bin ich aber mal sehr gespannt, wie es weitergeht.

Ich hoffe wirklich noch, dass sich nun alles zum Guten wendet und der GA wirklich neutral ist.

Liebe Agnes,

Ich weiß, dass es schwierig wird mit "nur" körperlichen Gebrechen, die EU-Rente durchzubekommen. Mittlerweile ist aber mein psychischer Zustand ziemlich desolat. Jahrelange Schmerzen und dann noch die Ignoranz der RV haben mich mürbe und kaputt gemacht.

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd.

Ungelesener Beitrag von mubbes » Sa 12. Jul 2014, 21:57

:winke: Hallo Mine :winke:

Ich drücke alle meine Daumen und wünsche viel Glück :koepfchen:

Gruss mubbes :grinser:
Et kütt wie et kütt

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Re: Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd.

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 12. Jul 2014, 23:54

Hallo Mine :umarm:

Super, dann geht es also endlich weiter in dem laufenden Verfahren.
Ich weiß, dass es schwierig wird mit "nur" körperlichen Gebrechen, die EU-Rente durchzubekommen. Mittlerweile ist aber mein psychischer Zustand ziemlich desolat. Jahrelange Schmerzen und dann noch die Ignoranz der RV haben mich mürbe und kaputt gemacht.
Von daher wäre es ganz wichtig, dass dieser psychische Zustand auch dokumentiert und dem SG dargelegt würde :ic_up:

Es könnte von Vorteil sein, wenn der Orthopäde beim Gutachten zusätzlich noch ein neuro-psychiatrisches Gutachten zusätzlich anfordert, denn sonst wird keine Dokumentation darüber erstellt sein und das wäre gewiss nicht unwichtig fürs Verfahren, wie dieser Zustand sich insgesamt auf dein Leistungsvermögen auswirkt.

Wir alle sind nunmehr mit dir sehr gespannt, wie es weiter verlaufen wird.

Dazu die besten Wünsche :ic_up: agnes
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Re: Erneuten EU-Antrag stellen bei lfd. Klageverf.? Hat jmd.

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » So 13. Jul 2014, 10:40

Hallo Mine,


quote="Mine"

Ich bin ganz platt.

Heute habe ich Post vom SG bekommen. Sie haben einen orthopädischen GA beauftragt, mich zu begutachten.
Puh, ich habe echt nicht mehr damit gerechnet nach diesem ganzen Krampf.
Ich freue mich sehr für Dich :jaa: - denn nun geht Dein Wunsch wegen der Begutachtung in Erfüllung
und das sehr schnell - ich wünsche Dir, dass Du bald einen Termin erhälst.
Siehst Du Mine - ALLES wird GUUUT ! :ic_up:
Jetzt soll ich warten, bis dieser GA sich meldet und mir einen Termin gibt.
Das ist normal u könnte sich eine " Weile hinziehen " so war es bei mir - auch das zermürbt -
aber Du kannst die Wartezeit nutzen um Dich auf das GA vorzubereiten - K-o-R hilft Dir sicher dabei !
In dem Schreiben steht auch drinnen, wenn der GA meint, dass noch weitere GA zB. Neuropsychologisch erfolgen sollen, muss er dieses dem SG sofort melden.
Das ist auch Standart in diesen Schreiben - bei mir war nach dem SG kein weiters GA mehr erforderlich. Also nicht schon jetzt " verrückt machen liebe Mine " !
Ich hoffe wirklich noch, dass sich nun alles zum Guten wendet und der GA wirklich neutral ist.
Das wünsche ich Dir sehr - alles Gute u viel Erfolg. Einen fairen, netten u neutralen GA ! :ic_up:

Bin schon sehr gespannt, wie Deine Begutachtung laufen wird.

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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