Erwerbsminderungsantrag rückdatiert und Erhöhung 2014 ????

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19oiram64
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Erwerbsminderungsantrag rückdatiert und Erhöhung 2014 ????

Ungelesener Beitrag von 19oiram64 » Mi 5. Mär 2014, 20:14

Hallo , habe jetzt ein neues Problem.
Habe heute meinen Rentenantrag für Erwerbsminderungsrente bekommen. Da ich nach Reha Entlassung für nicht arbeitsfähig und weniger als 3 Stunden entlassen wurde, will die DRV jetzt den Rehaantrag umwandeln in ein Rentenantrag. Rückdatiert auf Anfang Juli 2013. Ich bekomme noch bis Juni Krankengeld , dann ständen mir noch 12 Monate Alo1 zu. Kann ich den Rentenantrag verschieben, ablehnen oder vordatieren lassen, damit ich in den Genuss der EU-Rentenerhöhung komme. ich fühle mich von der GROKO ganz schön verarscht und glaube das sie mich jetzt schnell durchschleifen wollen, weil die DRV Geld sparen kann. wie schnell muss ich jetzt den Rentenantrag ausfüllen und wie kann ich ihn verhindern bzw. verschieben ?

ich danke im vorraus
beste Grüße 19oiram64

maday
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Re: Erwerbsminderungsantrag rückdatiert und Erhöhung 2014 ??

Ungelesener Beitrag von maday » Mi 5. Mär 2014, 20:45

Hallo,

leider hast nun keine Möglichkeit, deine EMR aufzuschieben. Bei Krankengeldbezug und rückwirkender Rentengewährung hat die Krankenkasse ggf. einen Erstattungsanspruch aus der nachzuzahlenden Rente.
Deshalb darf in diesem Fall der Rentenantrag bzw. der Rentenbeginn von dir nur mit Zustimmung
der Krankenkasse zurückgenommen bzw. verändert werden (eingeschränktes Gestaltungsrecht).

Das Gestaltungsrecht ist eingeschränkt,wenn der Rentenversicherungsträger den Rehaantrag
in einen Rentenantrag umdeutet. Insbesondere steht dem Versicherten kein Gestaltungsrecht zu,
wenn ein Rehaantrag nicht in einen Rentenantrag umgedeutet werden soll, damit das höhere Krankengeld solange wie möglich bezogen werden kann. Die Krankenkasse ist jetzt schon automatisch von der Rentenversicherung über die Umdeutung des Rehaantrages informiert.

Es ist jetzt deine Pflicht, mitzuwirken. Tust du dies nicht und entsteht der Krankenkasse ein Nachteil durch die Verweigerung der Rentenantragstellung, kann sie dir eine angemessene Frist setzen und im erfolglosen Fall danach die Zahlung des Krankengelds einstellen.

Anspruch auf ALG1 hättest du übrigens mit dieser Umdeutung des Rehaberichtes so wie so nicht, da du der Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung stehst.

Also ran Rentenantrag ausfüllen und sofort zurückschicken, dann hast du in 3 Wochen deinen Rentenbescheid in den Händen, denn die Entscheidung für die EMR ist bei der Rentenversicherung schon zu deinen gunsten gefallen.

Einen Trost gibt es noch. Zum 01.07.2014 soll es die nächste Rentenerhöhung geben. Mitte April werden wir alle sicherlich auch erfahren, um wieviel % die Rente erhöht wird.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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19oiram64
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Re: Erwerbsminderungsantrag rückdatiert und Erhöhung 2014 ??

Ungelesener Beitrag von 19oiram64 » Mi 5. Mär 2014, 21:43

OK, habe ich verstanden, aber wird die Erwerbsminderungsrente dann nach den neuen Gesetzen der Rentenreform , die ab 1.7.2014 in Kraft tritt berechnet, oder stimmt es das nur s.g neurentner nach dem stichdatum in den Genuss der Rentenreform kommen.

Gruss Mario
beste Grüße 19oiram64

Vrori
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Re: Erwerbsminderungsantrag rückdatiert und Erhöhung 2014 ??

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 5. Mär 2014, 22:43

Wenn der Antrag nach dem 1.7.2014 gestellt wird..soll wohl die neue gesetzliche Regelung gelten..

die meisten hier, haben den Antrag aus gesundheitlichenGründen schon vor Jahren gestellt...und wären froh, wenn nun endlich mal "durchgewunken" würde..

ich glaub nicht, dass die DRV aufgrund der "Beschlußfreude" der Groko nun alle beantragten Renten durchwinken wird...

das wäre ein Traum, der nie wahr werden wird...

im übrigen: wenn du vor der REHA-Antragstellung dein Dispositionsrecht bei der DRV gesichert hättest, könntest du jetzt eigenmächtig Änderungen vornehmen..
aber darüber wird man im Zweifel erst mit der Aufforderung durch die KK, einen RA zu stellen, informiert...vorher weiß man darüber gar nichts...

deswegen finde ich solche Foren ja so gut..man lernt unglaublich viel dazu..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Erwerbsminderungsantrag rückdatiert und Erhöhung 2014 ??

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 5. Mär 2014, 22:43

Wenn der Antrag nach dem 1.7.2014 gestellt wird..soll wohl die neue gesetzliche Regelung gelten..

die meisten hier, haben den Antrag aus gesundheitlichenGründen schon vor Jahren gestellt...und wären froh, wenn nun endlich mal "durchgewunken" würde..

ich glaub nicht, dass die DRV aufgrund der "Beschlußfreude" der Groko nun alle beantragten Renten durchwinken wird...

das wäre ein Traum, der nie wahr werden wird...

im übrigen: wenn du vor der REHA-Antragstellung dein Dispositionsrecht bei der DRV gesichert hättest, könntest du jetzt eigenmächtig Änderungen vornehmen..
aber darüber wird man im Zweifel erst mit der Aufforderung durch die KK, einen RA zu stellen, informiert...vorher weiß man darüber gar nichts...

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LG
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agnes
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Re: Erwerbsminderungsantrag rückdatiert und Erhöhung 2014 ??

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 5. Mär 2014, 22:53

Hallo

Wenn das neue Rentengesetz (bis ca. Mai wird damit gerechnet) zur Verabschiedung kommt, dann gilt die neue Regelung für alle Renten die danach zur Antragstellung/Bewilligung kommen.
OK, habe ich verstanden, aber wird die Erwerbsminderungsrente dann nach den neuen Gesetzen der Rentenreform , die ab 1.7.2014 in Kraft tritt berechnet, oder stimmt es das nur s.g neurentner nach dem stichdatum in den Genuss der Rentenreform kommen.
Da deine Bewilligung bereits ausgesprochen wurde, wird sie nach dem jetzigen gültigen Rentenrecht behandelt.

Deine bewilligte EMR wurde rückdatiert auf Anfang Juli 2013, somit kann ja ein Stichtag zur neuen Rentenanwendung, der genau ein Jahr später liegt, gewiss nicht nach neuem Recht zur Anwendung kommen.

Auch wenn es für den einen oder anderen "EM-Renter aus dem Jahr 2014" sich spitz auf knopf um das neue Datum drehen wird, und so ärgerlich es für manchen sich dann gestaltet, so sollten diejenigen doch aber auch ein stückweit froh sein, diese schwere Hürde insgesamt nun überwunden zu haben, da nicht jeder Antragsteller auch Gehör mit seinen Leiden findet und zu seinem Recht auf EMR gelangt.

Natürlich ist es finanziell nicht unerheblich, ob man 2 Jahre mehr Zurechnungszeit anerkannt bekommt.
Alle "Altrentner" würden diese auch gerne nachträglich erhalten, doch ein Stichtag ist ein Stichtag.

Lieben Gruß sendet agnes
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Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
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Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Erwerbsminderungsantrag rückdatiert und Erhöhung 2014 ??

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Mi 5. Mär 2014, 23:07

Bisher heißt es, dass Neurenter ab 1. Juli 2014 davon profitieren. Ich versuche gerade um eine Antragstellung vor 1. Juli herumzukommen.

Guckt mal bitte was ich gefunden habe:

Die Krankenkasse hat bei der Erteilung oder Verweigerung der Zustimmung die berechtigten
Interessen des Versicherten im Rahmen einer Interessenabwägung angemessen zu
berücksichtigen.22 Wenn das berechtigte Interesse des Versicherten an einem
Hinausschieben des Rentenbeginns die Belange der Krankenkasse überwiegt, hat die
Krankenkasse ihre Zustimmung zu erteilen.23

RVO), kann die Krankenkasse durch eine Aufforderung und Fristsetzung nach § 51 Abs.
1 Satz 1 SGB V Einfluss auf den Beginn der Rente nehmen und damit einen frühzeitigen
Wegfall des Anspruchs auf Krankengeld bewirken. Um der Krankenkasse diesen
gesetzgeberisch beabsichtigten Vorteil zu erhalten, hat das Bundessozialgericht bereits
zu § 183 Abs. 7, 8 RVO a. F., den Vorgängervorschriften des § 51 Abs. 1 und 2 SGB V,
entschieden, dass der Versicherte, der entsprechend der Aufforderung der Krankenkasse
einen Renten- oder Rehabilitations-Antrag gestellt hat, diesen nur noch mit Zustimmung
der Kasse wirksam zurücknehmen oder beschränken kann (vgl. BSG, Urteil vom 9.
September 1981 -3 RK 42/80-, BSGE 52, 26, 29 ff, SozR 2200 § 1248 Nr 33, USK
81171).
21 BSG, Urteil vom 26.6.2008, B 13 R 37/07 R
22 Berechtigte Interessen des Versicherten ergeben sich, wenn durch das Hinausschieben
des Versicherungsfalls eine erhebliche Verbesserung des Rentenanspruchs erreicht wird,
z. B. durch eine evtl. noch mögliche Erfüllung der Voraussetzungen für eine Erhöhung
der Rentenbemessungsgrundlage (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 1981 –3 RK 50/80-;
BSGE 52, 26; USK 81135).
23 BSG, Urteil vom 7.12.2004, B 1 KR 6/03 R

http://www.finkenbusch.de/wp-content/up ... ilhabe.pdf

Kann sich diese Interessenabwägung nicht auf alle zur Zeit aufgeforderten Anträge beziehen?
Ich hoffe, es findet ein Austausch hierzu statt. Grüße und alles Gute!

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Re: Erwerbsminderungsantrag rückdatiert und Erhöhung 2014 ??

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 6. Mär 2014, 09:11

Guten Morgen
Ich hoffe, es findet ein Austausch hierzu statt.
Sollte man dazu nicht ggf. besser einen Diskussions-/Informationsbeitrag separat eröffnen, um alle Meinungen/Informationen dort darüber zu sammeln? :Gruebeln:

Lieben Gruß sendet agnes
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Re: Erwerbsminderungsantrag rückdatiert und Erhöhung 2014 ??

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Do 6. Mär 2014, 13:26

Danke Agnes! Ich habe es jetzt unter Politik und Soziales zur Diskussion gestellt.

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