Rentenantrag von wem und wann

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
Benutzeravatar
19oiram64
Beiträge: 5
Registriert: Mi 26. Feb 2014, 21:28
Wohnort: Wernigerode
Hat sich bedankt: 6 Mal

Rentenantrag von wem und wann

Ungelesener Beitrag von 19oiram64 » Mi 26. Feb 2014, 21:42

Hallo, habe folgendes Problem. Bin an Parkinson erkrankt, seit 30.01.2013 krank geschrieben.

War Nov-Dez 2013 bei einer Reha wo festgestellt wurde: nicht arbeitsfähig/ kleiner 3 Stunden am Tag.
Jetzt läuft mein Krankengeld irgendwann im Mai aus und was geschieht nun.
Ich habe auf die Rentenversicherung gewartet ob sie mir einen Rentenantrag sendet, nichts ist geschehen. wer muß das tun ?
Habe gehört wenn ich Alg1 nach Krankengeld bekomme das ich dies unter gewissen Umständen zurückzahlen muß.
wie geht es jetzt mit mir weiter, was muß ich tun, welche fristen sind zu beachten und und und. . Alg1 bekomme ich doch nur wenn ich vermitelbar bin oder sehe ich das falsch ? Hilfe ich sehe nicht mehr durch .........Habe Angst das EU-Rente rückwirkend eventuell genehmigt wird und ich dann mit wenig Geld in der Tasche aber einen riesigen Schuldenberg habe.
Reha wurde durch KK veranlasst , Träger war die Deutsche Rentenversicherung, um ein Leistungsbild zu erhalten, wie gesagt, arbeitsunfähig weniger 3h/Tag. GDB50 .

ich danke im voraus
beste Grüße 19oiram64

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Rentenantrag von wem und wann

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 27. Feb 2014, 01:57

Hallo 19oiram64, :smile:
War Nov-Dez 2013 bei einer Reha wo festgestellt wurde: nicht arbeitsfähig/ kleiner 3 Stunden am Tag.
Liegt dir der Reha-Bericht inzwischen vor ... :confused: :Gruebeln:
Wichtig ist die Einschätzung für den "Allgemeinen Arbeitsmarkt", leider steht im Bericht nicht immer auch drin, was man dir dort erzählt hat, "nicht Arbeitsfähig" ( also AU-Entlassung) bedeutet nicht zwangsläufig auch EM.

Eine Reha-Umdeutung kann allerdings auch einige Wochen /Monate dauern, wichtig wäre wirklich zunächst den genauen Abschlussbericht der Reha-Klinik zu kennen.
Jetzt läuft mein Krankengeld irgendwann im Mai aus und was geschieht nun.
Wenn die Erst-AU auf diese Krankheit Ende Januar 2013 begonnen hat sollte es noch bis ca. Juli dauern, du bekommst aber einen schriftlichen Bescheid von der KK bevor dein Krankengeld abgelaufen ist, da steht dann das genaue Datum der Aussteuerung drin.
Ich habe auf die Rentenversicherung gewartet ob sie mir einen Rentenantrag sendet, nichts ist geschehen. wer muß das tun ?
Die senden dir keinen Rentenantrag, da käme nur ein Schreiben, dass die Reha (aus Sicht der DRV) nicht erfolgreich war (deine Erwerbsfähigkeit nicht mehr gebessert oder wiederhergestellt werden konnte) und du einen Antrag auf EM-Rente stellen sollst, weil die Reha "umgedeutet" wurde, um die Antragstellung (z.B. bei einer Rentenberatungsstelle der DRV) musst du dich dann selber zeitnah kümmern.

Die Wahrscheinlichkeit einer Umdeutung lässt sich ganz gut dem Reha-Bericht entnehmen, allerdings ist die DRV nicht an die Feststellungen der Reha-Klinik gebunden, meist richten die sich nur danach, wenn man dort der Meinung war, dass du (bald) wieder arbeiten könntest, ansonsten folgt (nach Antrag auf EM-Rente so kurz nach einer Reha) noch ein GA .
Habe gehört wenn ich Alg1 nach Krankengeld bekomme das ich dies unter gewissen Umständen zurückzahlen muß.
Es ist richtig, dass ein Anspruch auf ALGI nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld von der AfA (§ 145 SGB III) auszuzahlen ist, dafür hast du mal Beiträge gezahlt.
Du brauchst das nicht zurückzahlen, bei rückwirkender Berentung verrechnet die AfA das mit der DRV (bis zur Höhe deiner Monatsrente rückwirkend) und der verbleibende Rest gehört dir.
War das ALGI höher als die Monatsrente gewesen wäre, dann darf die AfA das NICHT von dir zurückfordern, egal was du dazu anderswo gehört hast, habe selber fast 2 Jahre rückwirkend die EM-Rente bewilligt bekommen, die AfA bekam nur noch einen ganz kleinen Teil davon.
wie geht es jetzt mit mir weiter, was muß ich tun, welche fristen sind zu beachten und und und. . Alg1 bekomme ich doch nur wenn ich vermitelbar bin oder sehe ich das falsch ? Hilfe ich sehe nicht mehr durch .........
Sobald du den Bescheid von der KK bekommen hast meldest du dich damit bei der AfA und beantragst ALGI gemäß § 145 SGB III.
Dazu gibt es hier schon viele Informationen, schau bitte mal in den passenden Bereich, da ist auch ein "Muster-Antrag" eingestellt, denn es gibt kein spezielles Formular für Ausgesteuerte Antragsteller.

Es ist richtig, dass du dich (fiktiv / theoretisch) der Vermittlung zur Verfügung stellen musst, du darfst also nie behaupten gar nicht arbeiten zu können, das sogenannte "Restleistungsvermögen" hat dann der Amtsarzt der AfA festzustellen, auch dazu gibt es bereits reichlich Beiträge.
Habe Angst das EU-Rente rückwirkend eventuell genehmigt wird und ich dann mit wenig Geld in der Tasche aber einen riesigen Schuldenberg habe.
Du wirst keinen Schuldenberg haben, weil die Erstattungen (KK/AfA) entsprechend gesetzlich geregelt sind, dass sowas nicht passieren kann /sollte ... das regeln die "Vorleister" in der Regel untereinander und von dir darf keiner was fordern, was die rückwirkende Rente nicht hergeben würde... :aha: :lesen: :ic_up:
Reha wurde durch KK veranlasst , Träger war die Deutsche Rentenversicherung, um ein Leistungsbild zu erhalten, wie gesagt, arbeitsunfähig weniger 3h/Tag. GDB50 .
Das ist bei längerer AU so üblich, das macht die KK vor Allem um sich (bei einer Umdeutung in Rente) den Erstattungsanspruch zu sichern, die DRV ist aber nicht unbedingt dafür EM-Rente zahlen zu müssen ... der GdB /Schwerbehinderten-Ausweis interessiert die DRV dabei auch nicht im Geringsten ... es gibt Leute mit GdB 100, die arbeiten Vollzeit an einem behindertengerechten Arbeitsplatz.

Für den Anfang sollte das genügen, ich denke, dass sich noch andere User dazu melden werden.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Benutzeravatar
19oiram64
Beiträge: 5
Registriert: Mi 26. Feb 2014, 21:28
Wohnort: Wernigerode
Hat sich bedankt: 6 Mal

Re: Rentenantrag von wem und wann

Ungelesener Beitrag von 19oiram64 » Do 27. Feb 2014, 09:55

bedanke mich schon mal, hast mir sehr viel weitergeholfen Danke !!!
beste Grüße 19oiram64

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste