Hallo Lebenswert,
herzlich willkommen im K-o-R Forum.
Gerne würde ich meinen REtenantrag ( EM) bis zum 1. JUli hinauszögern. Die Gründe sind hier ja sicher bekannt. Nun kann es aber ja sein, das die KK mich zum Antrag auffordert. Innerhalb der 10 Wochenfrist muss ich handeln.
Die Krankenkasse hat kein Recht dich zur Rentenantragstellung aufzufordern. Die Krankenkasse darf dich lediglich auffordern, einen REHA-Antrag zu stellen und dann gilt natürlich die 10 Wochen Frist. Dazu solltest du dir umgehend das Dispositionsrecht beim Rentenversicherungsträger sichern. Denn nach den Grundsätzen der Rentenversicherung zum Dispositionsrecht gilt:
„Die Krankenkasse kann das Gestaltungsrecht nicht mehr wirksam einschränken, wenn die Dispositionserklärung des Versicherten beim Rentenversicherungsträger bereits zugegangen ist.“
Natürlich kann dich die KK zur Rentenantragstellung beraten, aber auffordern zur Antragstellung darf sie dich wie bereits geschrieben nicht. Allerdings ist damit dein Problem des Stichtages 1. Juli noch nicht gebannt, denn wenn du zur REHA aufgefordert wirst, mußt du ja die 10-Wochenfrist einhalten. Und der Zeitpunkt des Einreichen des REHA-Antrages könnte durchaus bei einer Umdeutung des REHA-Antrages in einen Rentenantrag eine wichtige Rolle spielen. Wichtig ist zu wissen: jeder REHA-Antrag ist zugleich ein Rentenantrag. Dagegen kann man sich nicht wehren. Mir ist es so passiert. Ich habe von mir aus eine REHA beantragt, diese wurde abgelehnt, auch im Widerspruch, es erfolgte eine Umdeutung in einen Rentenantrag. Der Zeitpunkt des REHA-Antrages war dann der Ausgangspunkt für die Festlegung des Beginns der Rente. Allerdings könnte man dann auch noch Glück haben, denn wenn die Rente nur befristet wird, beginnt die Rente erst 7 Monate nach der REHA-Antragstellung. Dann wäre der Stichtag 01.07. natürlich erreicht.
Von einem DISPOSITIONSRECHT hat mir keiner erzählt! Habe eben im Forum davon gehört. Kann mir dieses Recht helfen? Wie muss ich es mir genau sichern?
Dispositionsrecht ist das Recht, eine Massnahme nach Belieben zu Verschieben (z.B. weil man niemanden zu Hause hat, der auf den Hund, auf das Kind oder sonst was aufpasst). Dieses Recht "zu disponieren" also selbst zu entscheiden, wann man die medizinische Massnahme antritt, wird durch die Krankenkasse durch die Aufforderung nach § 51 SGB V eingeschränkt. Damit fordert die Krankenkasse einen Versicherten praktisch auf: Treten Sie unverzüglich beim ersten Terminvorschlag der Klinik die Massnahme an. Das Recht, die Massnahme auch nur um eine Woche zu verschieben, nennt man Dispositionsrecht.
Und habe ich das richtig verstanden? - Wenn ich mir das Dispositionsrecht sichere, kann die KK mich zwar zur Antragstellung auffordern, und ich muss auch handeln? Allerdings könnte der zuvorkommende Rehaantrag ( Unfähiglkeit würde mein Neurologe mir bestätigen) dann nicht umgewandelt werden in einen Rentenantrag.
Das ist nicht so. Auch wenn du das Dispositionsrecht hast, kann der REHA-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Das ist mir nicht anders bekannt. Vielleicht weiß ein anderer User hier mehr als ich.
Das Dispositionsrecht sicherst du dir, indem du die Rentenversicherung anschreibst. In etwa so: Hiermit sichere ich mir bei eventueller bevorstehender REHA-Antragstellung das Dispositionsrecht. Mehr brauchst du da nicht schreiben. Schicke es aber nachweislich zur Rentenversicherung.
Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.