Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

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Paulinchen
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Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von Paulinchen » So 16. Feb 2014, 11:44

ich bin etwas blauäugig davon ausgegangen, dass das neue Gesetz auch auf bestehende EM-Renten umgelegt wird.
Die Mütterrente soll ja auch für bestehende EM´ler draufgepackt werden. Ich würde jedenfalls von der Mütterrente ein bischen profitieren, denn ich hab vor 1992 meine 2 Kinder geboren.
Aber ich glaub erst dran wenn ichs als Bescheid schriftlich vor mir habe.
Liebe Grüße
Paulinchen

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maday
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Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von maday » So 16. Feb 2014, 11:54

Ja, Paulinchen von der Mütterrente würdest du profitieren. Die Rente wird nicht neu berechnet, aber du würdest pauschal pro Kind einen Renteneckpunkt dazu bekommen (voraus gesetzt man ändert nicht das bereits gesagte,beschlossen ist es ja noch nicht). Ich würde auch einen Vorteil haben, denn ich war nach den Geburten immer gleich wieder arbeiten und hatte somit ein Einkommen. Dieses würde jetzt nicht dagegen gerechnet werden für die Kinder, die vor 1992 geboren sind. Auch ich würde somit den vollen Pauschalbetrag für 2 Kinder erhalten.
Außerdem gibt es ja auch noch keine Aussage, um wieviel Prozent die Renten zum 01.07.2014 angehoben werden. Eine Nullrunde soll es ja nicht sein. Lassen wir uns einfach überraschen.

Gruß maday
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agnes
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Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von agnes » So 16. Feb 2014, 11:55

Hallo

der Koalitionsvertrag "abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren, die Mütterrente und auch die Anhebung der Zurechnungszeit um 2 Jahre bei EMR" wird schon pünktlich umgesetzt werden, da bin ich mir sicher.

@ Maday
Die durchschnittliche Erhöhung wird auf rund 45,00 € brutto pro Monat bzw. 40,00 € nach Berücksichtigung des Rentenabschlags von bis zu 10,8 % geschätzt.

So manch eine/r von uns die bereits EMR beziehen, würden eine Erhöhung von ca. 40 Euro im Monat gewiss gerne ebenfalls sehen, doch das bleibt uns ja verwehrt.


Dem Beitragseröffner "Lebenswert" bleiben trotz allem noch Fragen offen, z.B. ob er bis 1.7. den Rentenantrag hinauszögern kann (hilft ihm evtl. das Dispositionsrecht dabei?), oder kann man ihn trotzdem dazu auffordern den Rentenantrag stellen zu müssen.

Wird er Pech haben in den Genuss der neuen Rentenvereinbarung zu kommen, weil man ihn vor dem 1.7. auffordern wird einen Rehaantrag zu stellen der dann u.U. in einen Rentenantrag umgewandelt wird?
Wie kann da das Dispositionsrecht angewandt werden um das ganze zeitlich bis nach dem 1.7. zu schieben?

Auch wenn ggf. der Leistungsfall erst ab dem 7. Monat eintritt und er damit erst nach dem 1.7. die Rentenzahlung erhält, so würde sicher das Datum der Antragstellung gelten und das Datum 1.7. , der neuen Vereinbarung, hätte er damit verpasst. Oder?

Ich glaube, diese Fragen sind für den Beitragseröffner noch nicht eindeutig geklärt.

Wie muss er sich nun verhalten? Wie kann er es schaffen, bis nach dem 1.7. zu dagegen zu wehren, den Antrag auf EM oder aber einen Rehaantrag der womöglich dann in einen Rentenantrag umgewandelt wird stellen zu müssen?

Lieben Gruß sendet agnes
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Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von maday » So 16. Feb 2014, 12:09

Wir wissen doch, Rentenantrag und Rentenbescheid sind zwei verschiedene Dinge. Meist wird erst einmal abgelehnt. Dann erst einmal keinen Widerspruch einlegen, einige Monate warten und dann den erneuten Rentenantrag stellen. Wer von uns kann schon behaupten, dass die EMR hinterher geschmissen wurde.
Die Ablehnung des Rentenantrages ist aber auch hier nur eine Annahme. Das ist alles Spekulation. Und dann kommt noch die Grauzone der RV, die wir gar nicht wissen können, denn auch die RV muß ja dazu Richtlinien neu erstellen.

Gruß maday
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Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » So 16. Feb 2014, 12:25

Hallo, und vielen herzlichen DAnk, dass ihr mir schon so viele Infos gegeben habt. Ich fühle mich total gestärkt!!! :applaus: Warum nur hat mir die Frau vom SoVD nichts von einem DISPOSITONSRECHT erzählt? Das scheint doch auf jeden Fall ein wichtiger Weg zu sein.
Falls nun morgen schon eine Aufforderung der KK in meinem Briefkasten ist, könnte ich die Aufforderung hinauszögern, wenn ich heute noch ( per mail ? ) die RV anschreibe? Oder ich könnte die Aufforderung nicht hinauszögern, aber einen Antrag wieder zurückziehen mit Sicherung des Disporechts?
Geht die Aufforderung eigentlich immer als Einschreiben ein?
Ach nee, zunächst müsste man mich doch noch zum VDK schicken, oder? Oder darf die KK sich auch "nur" bei meinem Neurolgen erkundigen, um dann zur Reha aufzufordern?
Könnte eine Sicherung des Dispositonsrechts auch negativ für mich sein? Z. B Pferde scheu machen?
Sollte ich mir Beistand von einem Sozialrechtler holen? Geht doch auch über den SoVD, oder?
Könnt ich mir bitte ggf. noch mal genau sagen , wie ich die Sicherung an die RV sende? Und an wen dort? Um Bestätigung bitten, ja?
Etwa so," Hiermit bitte ich um die Sicherung meines Dispositonsrechts" 'Rentenversicherungsnummer angeben?
"Auf einen Antrag zur EM Rente komme ich ggf. zu einem späteren Zeitpunkt zurück." Reicht das schon?
ohoh es bleibt bunt :Ohnmacht: :icon_e_wink:
Liebe Grüße von Lebenswert

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Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 16. Feb 2014, 12:54

Hallo,

du sicherst dir doch nur ein Recht....du mußt es ja nicht ausüben...

aber es ist sinnvoller, als sich das Recht von der KK beschneiden zu lassen..

also heute noch, per FAX an die DRV...dazu schreiben, dass derzeit noch keine Aufforderung zur REHA-Antragstellugn von der KK vorliegt..du also nicht beabsichtigst, einen derartigen Antrag heute zu stellen, sondern nur dein Dispositionsrecht wahren möchtest...dann schickst du den Ausdruck aus dem Link mit...
denn auch die dortigen SB sind manchmal nicht auf dem neuesten Stand...

ob du später einen Rentenantrag oder REHA-Antrag stellen möchtest, mußt du gar nicht erwähnen...sichere dir nur das RECHT!!

unbedingt eigene RV.-Nummer mit angeben und Eingangsbestätigung fordern..und natürlich eine schriftliche mitteilung darüber fordern, dass dein Dispositionsrecht dir verbleibt....
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von agnes » So 16. Feb 2014, 13:16

@ Maday
Wir wissen doch, Rentenantrag und Rentenbescheid sind zwei verschiedene Dinge. Meist wird erst einmal abgelehnt. Dann erst einmal keinen Widerspruch einlegen, einige Monate warten und dann den erneuten Rentenantrag stellen.

Die Ablehnung des Rentenantrages ist aber auch hier nur eine Annahme. Das ist alles Spekulation. Und dann kommt noch die Grauzone der RV, die wir gar nicht wissen können, denn auch die RV muß ja dazu Richtlinien neu erstellen.
In der Tat, das ist eine Lösung :aha:
Wer von uns kann schon behaupten, dass die EMR hinterher geschmissen wurde.
Ob die DRV einige laufende Anträge lieber jetzt noch schnell vor dem 1.7. positiv rausschickt, wäre mal interessant zu erfahren. Das wäre für sie am Ende gewiss kostensparend.

Lieben Gruß sendet agnes
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Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von maday » So 16. Feb 2014, 13:19

Hallo Lebenswert,
Lebenswert hat geschrieben:Warum nur hat mir die Frau vom SoVD nichts von einem DISPOSITONSRECHT erzählt? Das scheint doch auf jeden Fall ein wichtiger Weg zu sein.
SoVD &Co. leisten leider nicht oft qualitativ hochwertige Arbeit. Hier im Forum gibt es sehr unterschiedliche Erfahrungen. So manch einer ist aus diesen Vereinen ganz schnell wieder ausgetreten, weil man gemerkt hat, dass die erforderliche Unterstützung nicht kam oder nur auf Halbwissen beruhte.
Lebenswert hat geschrieben:Falls nun morgen schon eine Aufforderung der KK in meinem Briefkasten ist, könnte ich die Aufforderung hinauszögern, wenn ich heute noch ( per mail ? ) die RV anschreibe?
Mach es heute noch mit Faxgerät, bitte Sendebericht ausdrucken und gut abheften.
Lebenswert hat geschrieben:Oder ich könnte die Aufforderung nicht hinauszögern, aber einen Antrag wieder zurückziehen mit Sicherung des Disporechts?
Wenn du zur REHA durch die KK aufgefordert bist, kannst du nicht zurückziehen, sonst wird das KK-Geld eingestellt.

Lebenswert hat geschrieben:Geht die Aufforderung eigentlich immer als Einschreiben ein?
Das kann ich heute nicht mehr sagen, ist zu lange her aber es war ein Blatt dabei, welches ich unterschrieben zurück schicken mußte. Als ich es nicht gleich zurück gesendet habe, kam eine Erinnerung der KK.
Lebenswert hat geschrieben:Ach nee, zunächst müsste man mich doch noch zum VDK schicken, oder? Oder darf die KK sich auch "nur" bei meinem Neurolgen erkundigen, um dann zur Reha aufzufordern?
Wenn sie für dich schon lange KK-Geld zahlen, sind sie auch berechtigt dich zur REHA aufzufordern, denn du mußt ja gewillt sein, gesund zu werden. Meine Aufforderung kam nach dem Besuch des Medizinischen Dienstes der KK.
Lebenswert hat geschrieben:Könnte eine Sicherung des Dispositonsrechts auch negativ für mich sein? Z. B Pferde scheu machen?
Das Dispositionsrecht sicherst du dir bei der Rentenversicherung. Die KK erfährt davon erst einmal nichts.
Lebenswert hat geschrieben:Sollte ich mir Beistand von einem Sozialrechtler holen? Geht doch auch über den SoVD, oder?
Das mußt du selbst entscheiden. Ich würde mir lieber selbst einen Anwalt für Sozialrecht suchen.
Lebenswert hat geschrieben:Könnt ich mir bitte ggf. noch mal genau sagen , wie ich die Sicherung an die RV sende? Und an wen dort? Um Bestätigung bitten, ja?
Rentennummer angeben ist sehr wichtig und dann nur: Hiermit sichere ich mir bei zukünftigen Anträgen das Dispositionsrecht. Datum und Unterschrift
Von EMR nichts erwähnen.
Das Schreiben geht an die Anschrift deiner Rentenversicherung. Dort wird es an die richtige Abteilung weiter geleitet. Vorab würde ich es als Fax mit Nachweis senden und dann per Einwurfeinschreiben hinterher. Ob man dir den Eingang des Schreibens dann bestätigt oder nicht, ist egal, denn du hast Nachweise des Schreibens.

Gruß maday
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Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » So 16. Feb 2014, 18:50

So ich habe nun eine mail an die RV gesendet. Ich habe um Eingangsbestätigung gebeten und muss das dann wohl morgen noch mal per Einschreiben auf den Weg bringen?! Scheint mir zunächst das eiligste zu sein. Dann in Ruhe weiter gucken!
DA
Danke Danke Danke! :applaus: :applaus: :applaus:

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Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von maday » So 16. Feb 2014, 19:00

Auf mail hätte ich verzichtet, weil du nicht weiß, ob sie tatsächlich dort landet und nachweisen kannst du es auch nicht. Ich habe vor Weihnachten eine mail von der RV erhalten, die für jemand anderes bestimmt war. Dort wurde zur Mitwirkungspflicht hingewiesen. Ich habe nun die Anschrift, die Rentenversicherungsnummer und das Rentenbegehren einer anderen Person zur Kenntnis genommen. Wie dies passiert ist, weiß ich nicht, aber ich habe schon mehrfach für diese Person mails erhalten. Wir haben wahrscheinlich ähnliche e-mail Adressen. Deshalb nutze ich diese Mail kaum.
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