Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
Lebenswert
Beiträge: 102
Registriert: Sa 15. Feb 2014, 14:29
Hat sich bedankt: 80 Mal
Danksagung erhalten: 37 Mal

Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Sa 15. Feb 2014, 14:57

Hallo! Ich bin neu hier und sehr froh, euch gefunden zu haben !
Vielleicht kann ich hier Hilfe bekommen.
Gerne würde ich meinen REtenantrag ( EM) bis zum 1. JUli hinauszögern. Die Gründe sind hier ja sicher bekannt. Nun kann es aber ja sein, das die KK mich zum Antrag auffordert. Innerhalb der 10 Wochenfrist muss ich handeln. Damit wäre der Stichtag nicht erreichbar. Ich bekomme noch bis ca. 7. Juli KG. Mache eine zur Zeit eine ambulante Therapie wo gerade ein Verlängerungsantrag gestellt wurde. Die KK hat kürzlich telefonisch angefragt und ich habe gesagt, dass ich mich beim SoVD demnächst beraten lasse. Sie haben mir auch die REntenberatung bei der KK angeboten. Mache ich aber lieber nicht. Jetzt hat mir auch der SoVD geraten die Sache auszusitzen, um damit in den GEnuss des neuen GEsetztes zu kommen. Von einem DISPOSITIONSRECHT hat mir keiner erzählt! Habe eben im Forum davon gehört.
Kann mir dieses Recht helfen?
Wie muss ich es mir genau sichern?
Und habe ich das richtig verstanden? - Wenn ich mir das Dispositionsrecht sichere, kann die KK mich zwar zur Antragstellung auffordern, und ich muss auch handeln? Allerdings könnte der zuvorkommende Rehaantrag ( Unfähiglkeit würde mein Neurologe mir bestätigen) dann nicht umgewandelt werden in einen Rentenantrag. Ich gewinne Zeit. Oder(?) ich weiss auch schon nicht mehr wo vorne und hinten ist! :Ohnmacht:
Ich wäre sehr dankbar um Meinungen .
Grüße von Lebenswert

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 15. Feb 2014, 16:51

Hallo,

bevor dich die KK auffordert einen REHA-Antrag zu stellen, kannst du dir das Dispositionsrecht sichern lassen..

d.h. du könntest dann die REHA verschieben, den REHA-Ort und Klinik ggf. verschieben usw...

wenn die KK das Dispositionsrecht hat, dann fordern die von dir dich möglichst frühzeitig nach Bewilligung in eine REHA zu begeben...

hast du das Dispo-Recht, kannst du sagen: oh, am...passt das nicht, ich fahr lieber ne Woche später...du hast auch das REcht, den REHA-Antrag wieder zurückzunehmen..

schau dir das auf der Homepage der DRV mal genau an..

Das Dispositionsrecht des Versicherten kann durch die Krankenkasse nicht mehr wirksam eingeschränkt werden, wenn die Dispositionserklärung des Versicherten bei der DRV bereits eingegangen ist..

schau hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_116R5
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

maday
Beiträge: 1464
Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
Hat sich bedankt: 213 Mal
Danksagung erhalten: 721 Mal

Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von maday » Sa 15. Feb 2014, 16:53

Hallo Lebenswert,
herzlich willkommen im K-o-R Forum.
Gerne würde ich meinen REtenantrag ( EM) bis zum 1. JUli hinauszögern. Die Gründe sind hier ja sicher bekannt. Nun kann es aber ja sein, das die KK mich zum Antrag auffordert. Innerhalb der 10 Wochenfrist muss ich handeln.
Die Krankenkasse hat kein Recht dich zur Rentenantragstellung aufzufordern. Die Krankenkasse darf dich lediglich auffordern, einen REHA-Antrag zu stellen und dann gilt natürlich die 10 Wochen Frist. Dazu solltest du dir umgehend das Dispositionsrecht beim Rentenversicherungsträger sichern. Denn nach den Grundsätzen der Rentenversicherung zum Dispositionsrecht gilt:
„Die Krankenkasse kann das Gestaltungsrecht nicht mehr wirksam einschränken, wenn die Dispositionserklärung des Versicherten beim Rentenversicherungsträger bereits zugegangen ist.“

Natürlich kann dich die KK zur Rentenantragstellung beraten, aber auffordern zur Antragstellung darf sie dich wie bereits geschrieben nicht. Allerdings ist damit dein Problem des Stichtages 1. Juli noch nicht gebannt, denn wenn du zur REHA aufgefordert wirst, mußt du ja die 10-Wochenfrist einhalten. Und der Zeitpunkt des Einreichen des REHA-Antrages könnte durchaus bei einer Umdeutung des REHA-Antrages in einen Rentenantrag eine wichtige Rolle spielen. Wichtig ist zu wissen: jeder REHA-Antrag ist zugleich ein Rentenantrag. Dagegen kann man sich nicht wehren. Mir ist es so passiert. Ich habe von mir aus eine REHA beantragt, diese wurde abgelehnt, auch im Widerspruch, es erfolgte eine Umdeutung in einen Rentenantrag. Der Zeitpunkt des REHA-Antrages war dann der Ausgangspunkt für die Festlegung des Beginns der Rente. Allerdings könnte man dann auch noch Glück haben, denn wenn die Rente nur befristet wird, beginnt die Rente erst 7 Monate nach der REHA-Antragstellung. Dann wäre der Stichtag 01.07. natürlich erreicht.
Von einem DISPOSITIONSRECHT hat mir keiner erzählt! Habe eben im Forum davon gehört. Kann mir dieses Recht helfen? Wie muss ich es mir genau sichern?
Dispositionsrecht ist das Recht, eine Massnahme nach Belieben zu Verschieben (z.B. weil man niemanden zu Hause hat, der auf den Hund, auf das Kind oder sonst was aufpasst). Dieses Recht "zu disponieren" also selbst zu entscheiden, wann man die medizinische Massnahme antritt, wird durch die Krankenkasse durch die Aufforderung nach § 51 SGB V eingeschränkt. Damit fordert die Krankenkasse einen Versicherten praktisch auf: Treten Sie unverzüglich beim ersten Terminvorschlag der Klinik die Massnahme an. Das Recht, die Massnahme auch nur um eine Woche zu verschieben, nennt man Dispositionsrecht.
Und habe ich das richtig verstanden? - Wenn ich mir das Dispositionsrecht sichere, kann die KK mich zwar zur Antragstellung auffordern, und ich muss auch handeln? Allerdings könnte der zuvorkommende Rehaantrag ( Unfähiglkeit würde mein Neurologe mir bestätigen) dann nicht umgewandelt werden in einen Rentenantrag.
Das ist nicht so. Auch wenn du das Dispositionsrecht hast, kann der REHA-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Das ist mir nicht anders bekannt. Vielleicht weiß ein anderer User hier mehr als ich.

Das Dispositionsrecht sicherst du dir, indem du die Rentenversicherung anschreibst. In etwa so: Hiermit sichere ich mir bei eventueller bevorstehender REHA-Antragstellung das Dispositionsrecht. Mehr brauchst du da nicht schreiben. Schicke es aber nachweislich zur Rentenversicherung.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

agnes
Gesperrt
Beiträge: 1720
Registriert: Do 30. Jan 2014, 18:50
Hat sich bedankt: 516 Mal
Danksagung erhalten: 1658 Mal

Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 15. Feb 2014, 20:07

Hallo

für mich würde sich hierbei doch noch eine Frage stellen:
Antwort aus Madays Post:

Allerdings könnte man dann auch noch Glück haben, denn wenn die Rente nur befristet wird, beginnt die Rente erst 7 Monate nach der REHA-Antragstellung. Dann wäre der Stichtag 01.07. natürlich erreicht.
Ist dabei dann der Stichtag 1.07. tatsächlich erreicht, oder würde das Antragsdatum vom Rehanatrag, der in einen Rentenantrag umgewandelt wurde, hier Geltung finden, da laut DRV bei einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit die Rentenzahlung zu leisten ist.

Was denkt/meint ihr?

Welcher Stichtag würde maßgeblich werden?

Denke ich hier zu kompliziert?

Könnte das eine zeitliche Grauzone geben, zu Gunsten der DRV?

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 15. Feb 2014, 21:55

Oft legt der Gutachter den "Eintritt der ERwerbsminderung anhand von Berichten usw. fest....

ab dem Datum wird dann die Rentenazhlung erst 7 Monate weiter nach hinten verschoben...

manchmal ist es auch durchaus der Beginn der AU, der Tag einer OP, eines Unfalles oder einfach auch der Tag der Antragstellung..das ist sehr individuell....

und sich darauf verlassen....würde ich nicht...

und nun erkläre mir die Gründe, dass du bis 1.7. warten willst?
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Lilafee
Beiträge: 188
Registriert: So 3. Feb 2013, 12:03
Hat sich bedankt: 81 Mal
Danksagung erhalten: 141 Mal

Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von Lilafee » Sa 15. Feb 2014, 22:43

So war es auch bei mir, die EM wurde rückwirkend ab dem ersten Tag der AU festgestellt. .. und das war gut 2,5 Jahre vor Antragstellung.

agnes
Gesperrt
Beiträge: 1720
Registriert: Do 30. Jan 2014, 18:50
Hat sich bedankt: 516 Mal
Danksagung erhalten: 1658 Mal

Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 15. Feb 2014, 23:29

@ Vrori

beim Stichtag 1.7.2014 soll/wird die Zurechnungszeit um zwei Jahre erhöht, also bis zum 62. Lebensjahr anstatt bis zum 60.

Die Erwerbsminderungsrenten werden für alle, die vor Vollendung des 62. Lebensjahres wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Rente gehen, erhöht. Die durchschnittliche Erhöhung wird auf rund 45,00 € brutto pro Monat bzw. 40,00 € nach Berücksichtigung des Rentenabschlags von bis zu 10,8 % geschätzt.
Wer vor dem 60. Lebensjahr wegen voller Erwerbsminderung vorzeitig in Rente geht und bis dahin immer so viel verdient hat wie der Durchschnitt der Arbeitnehmer, kann mit rund 56 € brutto mehr pro Monat rechnen.

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

maday
Beiträge: 1464
Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
Hat sich bedankt: 213 Mal
Danksagung erhalten: 721 Mal

Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von maday » So 16. Feb 2014, 09:33

agnes hat geschrieben:Wer vor dem 60. Lebensjahr wegen voller Erwerbsminderung vorzeitig in Rente geht und bis dahin immer so viel verdient hat wie der Durchschnitt der Arbeitnehmer, kann mit rund 56 € brutto mehr pro Monat rechnen.
Agnes, du schreibst es selbst, dass das nur für Leute in Frage kommt, die ein hohes Einkommen hatten und jährlich einen ganzen Renteneckpunkt gut geschrieben bekommen. 30.000 Euro Bruttoeinkommen/Jahr reicht aber nicht einmal für einen ganzen Renteneckpunkt. Wenn du dir mal die Durchschnittserwerbsminderungsrenten anschaust, sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Die Anhebung der Hochrechnung auf 62 Jahre ergibt für die meisten EMR lediglich Penauts.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 16. Feb 2014, 10:46

Hallo,

jetzt steh ich auf dem Schlauch...ist das bereits beschlossen?...

ich dachte, dass ist alles erst noch in Planung....uii...da hab ich mich ein paar Tage eingegraben und nun kommt tatsächlich was neues dabei raus...

obwohl..mein Rentenantragsdatum war 2011....da hab ich dann nix mehr davon...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

maday
Beiträge: 1464
Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
Hat sich bedankt: 213 Mal
Danksagung erhalten: 721 Mal

Re: Dispositionsrecht neues Rentenpaket Hinauszögerung

Ungelesener Beitrag von maday » So 16. Feb 2014, 10:57

Beschlossen ist es noch nicht, soll ja auch erst im Mai passieren und dann schon kurzfristig zum 01.07.2014 in Kraft treten. Aber wer weiß, was bis dahin noch alles passiert.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste