Medizinisch Berufliche Reha mit Belastungserprobung

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
Poldibär
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Medizinisch Berufliche Reha mit Belastungserprobung

Ungelesener Beitrag von Poldibär » Mo 10. Feb 2014, 07:45

Hallo mal wieder,

ich bin ja nun von der Krankenkasse ausgesteuert und erhalte derzeit noch ganz normal ALG1, habe im Feb. 2013 einen Antrag auf EM-Rente gestellt.
Zwischenzeitlich war ich bei einem von der DRV bestellten Gutachter und habe nun eine Med./Berufl. Reha mit Arbeits-/Belastungserprobung von der DRV bewilligt (aufgebrummt) bekommen.
Mein ALG1 ruht wohl in dieser Zeit und ich soll Übergangsgeld bekommen. Aber wenn dieses 6 Wochen um sind und ich wieder ALG 1 bekomme ist späteten April/Mai die Leistung ausgelaufen.

Was ist, wenn meine Rente nach dieser Maßnahme nicht bewilligt wird, wovon soll ich dann leben?
Ich kann momentan einfach nicht mehr und alleine schon der Gedanke an diese Reha raubt mir den Schlaf und ich hab Panikattacken.

Wer hat Erfahrungen und hat sowas schon mitgemacht? Bzw. wie ist es weitergegangen?

P-S- Ich hab ja meine Stelle im Öffentl. Dienst noch und das Arbeitsverhältnis ruht. Aber ewig macht das mein Arbeitgeber sicher auch nicht mit.
Ich habe Angst, dass man mich zwingt, mir eine andere Arbeit zu suchen. Hier bieten sie auch Umschulungen an. Aber das pack ich in meinem Alter nicht mehr.

LG
Poldi

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Re: Medizinisch Berufliche Reha mit Belastungserprobung

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mo 10. Feb 2014, 07:55

:Gruebeln: schau mal da rein :lesen: ...vielleicht findest du einen ähnlichen/passenden Beitrag...

search.php?keywords=LTA
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: Medizinisch Berufliche Reha mit Belastungserprobung

Ungelesener Beitrag von Poldibär » Mo 10. Feb 2014, 19:02

Danke k@lle,

mir schwirrt der Kopf vom vielen lesen und ich bin nun total verunsichert.

In diesem Post www.krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?f ... A&start=40

hab ich folgenden Absatz gefunden:
Warum soll/darf ich keine LTA machen bzw. warum ist das schädlich für einen EMR?

Hast du eine LTA gemacht und stellst dabei oder hinterher fest, dass du nicht mehr in der Lage bist zu arbeiten, wird dir die Rentenversicherung doch nicht noch die Rente hinterher schmeißen, denn schließlich haben sie dir mit viel Geld durch die berufliche Reha gerade ermöglicht, deinen Lebensunterhalt wieder selbst zu erwirtschaften. Also LTA und Antrag EMR beißen sich.
Gruß maday
Ich habe fast zeitgleich mit dem Erhalt von ALG1 den Antrag auf EM-Rente gestellt (Feb. 2013) war dann im April 2013 bei dem Horrorgutachter und in seinem Gutachten war dann angekreutz dzt.(3-unter 6 Stunden) arbeitsfähig.

Dann kam im Juni Post vom Arbeitsamt, dass nach den Festellungen des Arztes der Agentur für Arbeit bei mir eine Einleitung von beruflichen Rehamaßnahmen angezeigt sei und ich die beiliegenden Vordrucke bis XXXX ausgefüllt zurückzusenden habe.
Unter anderem stand da drin, dass eine fehlende Mitwirkung im Rehabilitationsverfahren Auswirkungen auf die Gewährung von Leistungen hab kann und wenn ich dieser Aufforderung nicht nachkome, mir das Arbeitslosengeld entzogen wird.!!!!!!

Ich hatte also keine andere Wahl als den Antrag auszufüllen.

3 Wochen später hat das Amt das festgestellt, nachdem ich brav alles ausgefüllt und zugeschickt habe, dass sie gar nicht zuständig sind, sondern die Antragsunterlagen an die DRV weitergeleitet haben.

Und nun sitz ich hier und hab grad ne scheiss Angst, dass ich vom Arbeitsamt mal wieder verarscht wurde und mir nun den Antrag auf EM-Rente quasi selbst abgelehnt hab.

Aber ich hab mir diese Maßnahme ja nicht gewünscht, für mich ist es der blanke Horror, aber wenn ich abbreche hab ich schiss, dass alles noch schlimmer wird.

Was stimmt nun, ich bin total verwirrt.

Danke
Gruß
Poldi

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Re: Medizinisch Berufliche Reha mit Belastungserprobung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 10. Feb 2014, 19:43

Hallo Poldibär, :troesten:
Ich habe fast zeitgleich mit dem Erhalt von ALG1 den Antrag auf EM-Rente gestellt (Feb. 2013) war dann im April 2013 bei dem Horrorgutachter und in seinem Gutachten war dann angekreutz dzt.(3-unter 6 Stunden) arbeitsfähig.
Na super, wann war denn dieses DRV-GA und in welchem Tätigkeitsbereich wurde das angekreuzt, bei letzter Tätigkeit ODER bei "allgemeiner Arbeitsmarkt" ... im zweiten Falle wäre das (fast) schon die "Eintrittskarte" für die Umdeutung in eine EM-Teil-Rente gewesen ... WARUM hast du dich denn damals nicht deswegen gemeldet ...

Hast du der AfA die Antragstellung auf EM-Rente nachgewiesen, dann wäre doch ein Antrag auf berufliche Bioldung völlig überflüssig gewesen ... ich könnte die schon wieder ALLE WÜRGEN :Wut: :schimpfen: , weil man dich nicht über die Folgen aufgeklärt und zusätzlich diesen Antrag verlangt hat ... oder wußten die (bei der AfA) nichts von dem Renten-Antrag ... :confused: :Gruebeln:

EIN Antrag bei der DRV reicht doch völlig aus, für den Anspruch auf ALGI nach der Aussteuerung, darum geht jetzt wohl auch mit deinem Renten-Antrag NIX voran ... du willst ja arbeiten gehen und dafür Unterstützung durch eine berufliche Reha-Maßnahme ...
Dann kam im Juni Post vom Arbeitsamt, dass nach den Festellungen des Arztes der Agentur für Arbeit bei mir eine Einleitung von beruflichen Rehamaßnahmen angezeigt sei und ich die beiliegenden Vordrucke bis XXXX ausgefüllt zurückzusenden habe.
Es war sicher nicht SOOO eilig, dass du nicht hier mal hättest nachfragen können, wenn bereits ein Antrag auf EM-Rente gestellt wurde, dann reicht auch der Nachweis dazu aus ... das ist doch nur der übliche Drohtext, den die immer schreiben ... dein Anspruch war doch auch so schon KLAR ... ich verstehe es gerade wirklich nicht ... :Verwirrt: :Hilfe:
Hättest doch einfach mal bei der AfA nachfragen können/sollen, ob das wirklich nötig ist wenn schon ein Renten-Antrag gestellt wurde ... dass die das an die DRV weiterleiten war doch klar (hätte man dir aber auch erklären können /müssen), in unserem Alter ist die immer zuständig für jede Art von Reha, auch für berufliche ... :Ohnmacht:
Unter anderem stand da drin, dass eine fehlende Mitwirkung im Rehabilitationsverfahren Auswirkungen auf die Gewährung von Leistungen hab kann und wenn ich dieser Aufforderung nicht nachkome, mir das Arbeitslosengeld entzogen wird.!!!!!!
Ich hatte also keine andere Wahl als den Antrag auszufüllen.
Sorry, du hättest mal genauer nachfragen können, bei der AfA (mit klarem Verweis auf den EM-Renten-Antrag) und auch hier bei uns, sowas muss man nicht "übers Knie brechen", wenn man sich über die Konsequenzen nicht ganz sicher ist, hilft es manchmal Jemanden zu fragen der sich mit sowas auskennt ...

Auch bei der AfA hat man mindestens 4 Wochen Zeit für die geforderten Antragstellungen ...
3 Wochen später hat das Amt das festgestellt, nachdem ich brav alles ausgefüllt und zugeschickt habe, dass sie gar nicht zuständig sind, sondern die Antragsunterlagen an die DRV weitergeleitet haben.
Und nun sitz ich hier und hab grad ne scheiss Angst, dass ich vom Arbeitsamt mal wieder verarscht wurde und mir nun den Antrag auf EM-Rente quasi selbst abgelehnt hab.
Das wußten die doch schon vorher ganz genau, so ist das doch geregelt bei Leuten die schon ausreichend Ansprüche bei der DRV haben, da ist die AfA NIE für sowas zuständig ... ja, deinen EM-Renten-Antrag hast du dir damit selber (zumindest) "auf Eis gelegt" ...

Das :kack: -Gefühl kann ich sehr gut nachempfinden, denn der Dopa musste damals (bei schon laufendem 1. Antrag auf EM-Rente, was der KK auch bekannt war) ebenfalls einen Antrag auf LTA (berufliche Reha) stellen (die KK hat kein Recht den Renten-Antrag zu fordern und den hatte er schon länger laufen) ...
Hier war es allerdings die KK, die das verlangt hat (und sonst kein Krankengeld mehr gezahlt hätte) in der "irrigen Hoffnung" das wird von der DRV abgelehnt und dann (endlich) die EM-Rente bewilligt, was ihnen die Erstattung von Dopas Krankengeld in die Kasse zurück gespült hätte ...

Leider bekam auch die KK später NIX zurück, denn das hatte auch fatale Konsequenzen für Dopas EM-Renten-Antrag, der wurde gar nicht mehr weiter bearbeitet sondern ihm wurde sehr gerne und sehr schnell eine LTA bewilligt ... er sollte sich einen "leidensgerechten/versicherungspflichtigen" Job suchen und der AG könnte dann Zuschüsse von der DRV bekommen ...
Aber ich hab mir diese Maßnahme ja nicht gewünscht, für mich ist es der blanke Horror, aber wenn ich abbreche hab ich schiss, dass alles noch schlimmer wird.
Dann musst du zum Arzt gehen und dich AU schreiben lassen (meines Wissens wird für 6 Wochen das Übergangsgeld weitergezahlt ???), versuchen (in Absprache mit den Betreuern dort) einen Abbruch durch die DRV /die Reha-Einrichtung zu erreichen, weil du eben doch nicht belastbar genug dafür bist ...

Wenn die das aus gesundheitlichen Gründen beenden, dann ist das was anderes, ansonsten hast du wirklich schlechte Karten ... ziehst du das trotzdem durch bis zum "bitteren Ende", dann gilt deine berufliche Reha als "Erfolgreich beendet" und man wird dich bitten den Renten-Antrag zurückzunehmen ...

Eine Umschulung wird man dir ganz sicher nicht mehr bewilligen (wollen), was immer das jetzt werden soll, ist das Ziel die EM-Rente (möglichst) zu vermeiden ... sonst hätte man dafür bestimmt kein Geld mehr ausgegeben. :confused:

Was nach dem ALGI kommt, kann NUR noch Hartz 4 (ALGII/SGB II) sein, wenn du keine andere Existenzgrundlage (Partner/Ehefrau mit genug Einkommen/oder Vermögen über den "Schonbeträgen") mehr hast nach Ablauf des Anspruches bei der AfA ... dass eine EM-Rente bis dahin bewilligt und gezahlt wird, glaube ich leider auch nicht ...

Denn die warten ja jetzt darauf, was bei dieser beruflichen Maßnahme rauskommt ... :Heiss: :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :koepfchen: :Bussi:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Medizinisch Berufliche Reha mit Belastungserprobung

Ungelesener Beitrag von Devil-Hawk » Mo 10. Feb 2014, 20:15

Hallo Poldi.

Ich hatte 2011 eine Klage gegen die DRV wegen EU Rente zurück gezogen, wegen Finanzielle Gründe.(war ein Fehler).
Dafür bekam ich eine 6 Monate Berufliche Reha über die DRV mit Erweiterung auf 12 Monate.
Mein Arzt sagte gleich, dass ich das nie packen würde, aber das wäre bei einer anschließenden Klage auch gut für mich.

Nach gut 2 Monaten wurde die Reha von der DRV abgebrochen mir der Begründung, ich wäre nicht Arbeits und Erwerbsfähig und sollte
die EU-Rente beantragen.

Habe ich auch gemacht. Aber der Gutachter(Schlechtachter) der DRV hat mich dann für voll Arbeitsfähig über 6 Stunden Vollschichtig ohne
Einschränkungen erklärt! :schimpfen: Und das mit 60% Schwerbehinderung.

Selbst beim Widerspruch ging man überhaupt nicht auf die durch die DRV abgebrochene Reha ein.

Jetzt läuft die Klage mit offenem Ergebnis :confused:

Der VDK dachte auch, dass mir der Reha Bericht leicht zur Rente verhelfen würde. Leider sind die da Blind und die Willkür lebt bei der DRV :schimpfen:

Also ob dir die Reha helfen kann oder nicht, kann niemand sagen.Leider.
MfG

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Re: Medizinisch Berufliche Reha mit Belastungserprobung

Ungelesener Beitrag von Poldibär » Mo 10. Feb 2014, 20:17

Hallo liebe Doppeloma,
Ich habe fast zeitgleich mit dem Erhalt von ALG1 den Antrag auf EM-Rente gestellt (Feb. 2013) war dann im April 2013 bei dem Horrorgutachter und in seinem Gutachten war dann angekreutz dzt.(3-unter 6 Stunden) arbeitsfähig.

Na super, wann war denn dieses DRV-GA und in welchem Tätigkeitsbereich wurde das angekreuzt, bei letzter Tätigkeit ODER bei "allgemeiner Arbeitsmarkt" ... im zweiten Falle wäre das (fast) schon die "Eintrittskarte" für die Umdeutung in eine EM-Teil-Rente gewesen ... WARUM hast du dich denn damals nicht deswegen gemeldet ...
4. Beurteilung des zeilichen Umanges, in dem eine Tätigkeit entsprechend dem positiven und negativen Leistungsbild ausgeübt werden kann.
Kreuz bei (3-unter 6 Stunden) mit dem Zusatz dzt.

Hast du der AfA die Antragstellung auf EM-Rente nachgewiesen, dann wäre doch ein Antrag auf berufliche Bioldung völlig überflüssig gewesen ... ich könnte die schon wieder ALLE WÜRGEN :Wut: :schimpfen: , weil man dich nicht über die Folgen aufgeklärt und zusätzlich diesen Antrag verlangt hat ... oder wußten die (bei der AfA) nichts von dem Renten-Antrag ... :confused: :Gruebeln:
Den Antrag hab ich gestellt während ich in der Akutklinik war - auf Empfehlung vom Amt !!!!!!
Antrag bei der DRV reicht doch völlig aus, für den Anspruch auf ALGI nach der Aussteuerung, darum geht jetzt wohl auch mit deinem Renten-Antrag NIX voran ... du willst ja arbeiten gehen und dafür Unterstützung durch eine berufliche Reha-Maßnahme ...
NEIN - den Antrag hab ich ja nur gestellt, weil mich das Amt dazu genötigt hat und mich mit Leistungsentzug erpresst hat. Ich kann nicht arbeiten, auch wenn ich wollte, es geht mir einfach nur schlecht.
Dann kam im Juni Post vom Arbeitsamt, dass nach den Festellungen des Arztes der Agentur für Arbeit bei mir eine Einleitung von beruflichen Rehamaßnahmen angezeigt sei und ich die beiliegenden Vordrucke bis XXXX ausgefüllt zurückzusenden habe.
Es war sicher nicht SOOO eilig, dass du nicht hier mal hättest nachfragen können, wenn bereits ein Antrag auf EM-Rente gestellt wurde, dann reicht auch der Nachweis dazu aus ... das ist doch nur der übliche Drohtext, den die immer schreiben ... dein Anspruch war doch auch so schon KLAR ... ich verstehe es gerade wirklich nicht ... :Verwirrt: :Hilfe:
Es ging mir im letzten Jahr nicht gut und ich war nicht in der Lage hier m Rat zu fragen. Leider.
Hättest doch einfach mal bei der AfA nachfragen können/sollen, ob das wirklich nötig ist wenn schon ein Renten-Antrag gestellt wurde ... dass die das an die DRV weiterleiten war doch klar (hätte man dir aber auch erklären können /müssen), in unserem Alter ist die immer zuständig für jede Art von Reha, auch für berufliche ... :Ohnmacht:
Sorry, du hättest mal genauer nachfragen können, bei der AfA (mit klarem Verweis auf den EM-Renten-Antrag) und auch hier bei uns, sowas muss man nicht "übers Knie brechen", wenn man sich über die Konsequenzen nicht ganz sicher ist, hilft es manchmal Jemanden zu fragen der sich mit sowas auskennt ...
Ich bin einfach davon ausgegangen, dass es seine Richtigkeit hat, dass man von dieser Stelle nur belogen und betrogen wird, damit hab ich nicht gerechnet.

Leider bekam auch die KK später NIX zurück, denn das hatte auch fatale Konsequenzen für Dopas EM-Renten-Antrag, der wurde gar nicht mehr weiter bearbeitet sondern ihm wurde sehr gerne und sehr schnell eine LTA bewilligt ... er sollte sich einen "leidensgerechten/versicherungspflichtigen" Job suchen und der AG könnte dann Zuschüsse von der DRV bekommen ...
Mir ist grad richtig schlecht, ich würde so meinen seit über 20 Jahren bestehenden Arbeitsplatz aufs Spiel setzten ????
Dann musst du zum Arzt gehen und dich AU schreiben lassen (meines Wissens wird für 6 Wochen das Übergangsgeld weitergezahlt ???), versuchen (in Absprache mit den Betreuern dort) einen Abbruch durch die DRV /die Reha-Einrichtung zu erreichen, weil du eben doch nicht belastbar genug dafür bist ...

Wenn die das aus gesundheitlichen Gründen beenden, dann ist das was anderes, ansonsten hast du wirklich schlechte Karten ... ziehst du das trotzdem durch bis zum "bitteren Ende", dann gilt deine berufliche Reha als "Erfolgreich beendet" und man wird dich bitten den Renten-Antrag zurückzunehmen ....
Damit ich nicht wieder alles falsch mache. Du meinst schon den Arzt hier in der Reha oder wie immer man das nennen soll.

Leider hab ich grad keinen blassen Schimmer wie ich das hinbekomme. Mir graut schon davor überhaupt mit jemandem sprechen zu müssen.

Trotzdem vielen Dank meine liebe

Gruß Poldi

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Re: Medizinisch Berufliche Reha mit Belastungserprobung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 11. Feb 2014, 01:12

Hallo Poldibär, :koepfchen: :troesten:
4. Beurteilung des zeilichen Umanges, in dem eine Tätigkeit entsprechend dem positiven und negativen Leistungsbild ausgeübt werden kann.
Kreuz bei (3-unter 6 Stunden) mit dem Zusatz dzt.
den Zusatz verstehe ich nicht, aber das wäre doch Ausgangsbasis für eine Rente wegen Teilweiser Erwerbsminderung gewesen ... :confused: :Gruebeln:
Den Antrag hab ich gestellt während ich in der Akutklinik war - auf Empfehlung vom Amt !!!!!!
Es tut mir leid, wenn da was falsch rüberkam, ich wollte dir keine Vorwürfe machen, sowas regt mich immer noch tierisch auf ... solche Entscheidungen trifft man jetzt also in der Akutklinik ... ich verstehe immer noch nicht ob die AfA von dem gestellten EM-Renten-Antrag wußte ... kannten die auch das GA ???
NEIN - den Antrag hab ich ja nur gestellt, weil mich das Amt dazu genötigt hat und mich mit Leistungsentzug erpresst hat. Ich kann nicht arbeiten, auch wenn ich wollte, es geht mir einfach nur schlecht.
Das habe ich schon verstanden aber ich weiß immer noch nicht wie die darauf gekommen sind das von dir zu fordern, wenn du bereits EM-Rente laufen hattest, brauchten sich denn deine Ärzte zu dem Reha-Antrag gar nicht äußern, das ist alles wieder sehr merkwürdig gelaufen bei dir ... :Gruebeln:
Mir ist grad richtig schlecht, ich würde so meinen seit über 20 Jahren bestehenden Arbeitsplatz aufs Spiel setzten ????
Nein, darum geht es doch überhaupt nicht, das ist eine LTA-Leistung der DRV um den Leuten "Sand in die Augen zu streuen" ... nach dem Motto, "wir tun doch was für Sie, wenn das nicht klappt, können wir doch nicht dafür" ... :Ohnmacht:

Der Dopa hat 4 Jahre lang keinen AG gefunden (er hat auch nicht besonders intensiv danach gesucht :grinser: ), der das Geld von der DRV haben wollte und jemanden einstellt, der nur regelmäßig die AU-Bescheinigung vorbeibringt ... er hatte übrigens auch noch seinen Arbeitsplatz bis zum Bescheid über die EM-Rente auf Dauer hat der weiter "geruht" ... die wollten ihn auch nicht loswerden, haben es jedenfalls nie versucht ...

Diese Zuschüsse könnte im Übrigen auch dein AG erhalten, wenn er dann bereit wäre dir einen "leidensgerechten Arbeitsplatz einzurichten", sofern das möglich ist ... aber das ist doch an dem Punkt längst alles geklärt ...
Damit ich nicht wieder alles falsch mache. Du meinst schon den Arzt hier in der Reha oder wie immer man das nennen soll.

Leider hab ich grad keinen blassen Schimmer wie ich das hinbekomme. Mir graut schon davor überhaupt mit jemandem sprechen zu müssen.
Irgendwer muss ja für deine Betreuung bei dieser Maßnahme zuständig sein, aus meiner Umschulung kenne ich das auch, dass da Ärzte waren und für sonstige Probleme gab es Sozial-Arbeiter mit denen man sowas besprechen konnte ... wenn es nicht geht, dann geht es eben nicht man kann doch nicht warten, bis du dort zusammenbrichst, dann muss es ja auch eine Lösung geben.

Mit Keinem sprechen wird nicht funktionieren, kannst/solltest aber eine vertraute Person mitnehmen zu so einem Gespräch (Beistand), vielleicht stärkt dir das ein wenig den Rücken, es MUSS von der Einrichtung /DRV kommen, dass du die Sache nicht durchstehen kannst /brauchst ... dann könnte dein Antrag auf EM-Rente "noch zu retten sein", der ist ja noch nicht abgeschlossen ...

Ich drücke dir ganz feste die Daumen und hoffe, dass du bald was positiveres in der Sache berichten kannst...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Medizinisch Berufliche Reha mit Belastungserprobung

Ungelesener Beitrag von Poldibär » Di 11. Feb 2014, 08:00

Liebe Doppeloma,

ich hab die halbe Nacht in meinen Unterlagen gesucht.

Also:
Sozialmediszinische Beurteilung des Gutachters (ganz oben :aha: )
Beurteilung des zeilichen Umanges, in dem die letzte berufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann.
Kreuz bei (3-unter 6 Stunden) mit dem Zusatz dzt. und erh. gefährdet.
Es tut mir leid, wenn da was falsch rüberkam, ich wollte dir keine Vorwürfe machen, sowas regt mich immer noch tierisch auf ... solche Entscheidungen trifft man jetzt also in der Akutklinik ... ich verstehe immer noch nicht ob die AfA von dem gestellten EM-Renten-Antrag wußte ... kannten die auch das GA ???
Das Arbeitsamt wusste von dem Rentenantrag. Das Datum der Antragstellung habe ich gleich SCHRIFTLICH mitgeteilt, als ich den Einspruch einlegte gegen die Ablehnung meines ALG-Geldantrages.
Auch in einem Aktenvermerk (ich lass mir alles besprochene immer als Ausdruck mitgeben) steht drin.
Dass ich den Antrag auf EM-Rente weiterverfolge.
Das Gutachten des Gutachters der DRV kennen die nicht, ich stehe doch der Vermittlung zur Verfügung ........
Und lt. meinem neuesten zuständigen Amtsbediensteten soll ich froh sein, dass mich der Amtsarzt für vollschichtig arbeitsfähig hält, sonst würde ich auch nicht das volle Arbeitslosengeld bekommen sondern eben nur anteilig.????

Meine Ärzte wurden von mir informiert, dass ich diese Maßnahme machen muss, da ich eine Höllenangst davor hatte. Aber meine Psychiaterin meinte ich solle es versuchen, es wäre ein sehr gutes Haus.
Ich hatte mir ja eine neue Psychiaterin gesucht und habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt, leider war sie nur ganz kurz für mich da und ich muss mich jetzt wieder auf die Suche machen. :traurig: :traurig:
Diese Zuschüsse könnte im Übrigen auch dein AG erhalten, wenn er dann bereit wäre dir einen "leidensgerechten Arbeitsplatz einzurichten", sofern das möglich ist ... aber das ist doch an dem Punkt längst alles geklärt ...
Dann muss er mir einen Arbeitsplatz einrichten, bei dem ich nicht aus dem Haus muss und mit anderen konfrontiert werde und ich keinen Geräuschen ausgesetzt bin.
Irgendwer muss ja für deine Betreuung bei dieser Maßnahme zuständig sein, aus meiner Umschulung kenne ich das auch, dass da Ärzte waren und für sonstige Probleme gab es Sozial-Arbeiter mit denen man sowas besprechen konnte ... wenn es nicht geht, dann geht es eben nicht man kann doch nicht warten, bis du dort zusammenbrichst, dann muss es ja auch eine Lösung geben.

Mit Keinem sprechen wird nicht funktionieren, kannst/solltest aber eine vertraute Person mitnehmen zu so einem Gespräch (Beistand), vielleicht stärkt dir das ein wenig den Rücken, es MUSS von der Einrichtung /DRV kommen, dass du die Sache nicht durchstehen kannst /brauchst ... dann könnte dein Antrag auf EM-Rente "noch zu retten sein", der ist ja noch nicht abgeschlossen ...
Ich denke ich soll hier nicht äußern, dass ich gerne Rente will. Und eher den Eindruck vermitteln ich will arbeiten, kann aber nicht

Es sind hier alle super nett, vom Arzt bis zur Putzfrau!!!
Es gibt eine Dame beim Sozialdienst, bei der alles was mich betrifft "zusammenläuft" und bei dem Psychologen hab ich heut auch einen Termin.

Ich kann doch nicht sagen, hey Leute schickt mich wieder heim, sonst geht mein EM-Antrag in die Hose obwohl ich ja den Eindruck vermittle ich will auf jeden Fall wieder an meinem Arbeitsplatz.

LG
Poldi (total übernächtigt und fertig)

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Re: Medizinisch Berufliche Reha mit Belastungserprobung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 12. Feb 2014, 00:52

Hallo Poldibär, :Bussi:
Beurteilung des zeilichen Umanges, in dem die letzte berufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann.
Kreuz bei (3-unter 6 Stunden) mit dem Zusatz dzt. und erh. gefährdet.
das hatte ich befürchtet, man hat dich zwar für "Berufsunfähig" aber nicht für Erwerbsgemindert (am allgemeinen Arbeitsmarkt, das steht ganz unten auf der gleichen Seite), darum auch das "Gerangel" um eine "berufliche Reha", du sollst "was anderes machen können", damit man keine EM-Rente zahlen braucht ... :Ohnmacht:
Das Gutachten des Gutachters der DRV kennen die nicht, ich stehe doch der Vermittlung zur Verfügung ........
Verstehe ich jetzt nicht, gab es denn bereits ein DRV-GA wegen deinem Antrag auf EM-Rente, dann fordere dir das zur Akteneinsicht an (bei der DRV schriftlich/nachweislich bitte) da hast du ein Recht drauf (§ 25 SGB X).

Oder meinst du das GA was bei der AfA gemacht wurde, auch darauf hast du einen Rechtsanspruch, das bekommst du komplett aber NUR DIREKT beim Med. Dienst, es gibt 2 Teile, Teil A enthält die medizinischen Sachverhalte (darum bleibt es beim ÄD der AfA unter Verschluß) und der Teil B die Leistungsdaten für den Vermittler, was du am allgemeinen Arbeitsmarkt noch machen darfst und was nicht.

Da steht auch nicht nur drin, dass du Vollzeit einsatzfähig sein sollst, sondern (normalerweise) auch welche Arbeitsbereiche das betrifft, wer nach 1,5 Jahren ausgesteuert wird, ist generell NICHT für ALLES einsatzfähig, was hat dir denn dein Arbeitsberater bisher für Arbeitsbereiche /Tätigkeiten angeraten, die diesem "Leistungsbild" (des AfA-GA Teil B) entsprechen würden ... :confused: :Gruebeln:

Auch auf diesen Teil B hast du einen Rechtsanspruch, ein vernünftiger SB hätte dir bereits eine Kopie davon angeboten, aber du kannst dir das auch BEIDES komplett beim Med. Dienst holen, geht auch mit schriftlicher Anforderung, dann füge eine Ausweiskopie dabei und sende das unbedingt per Übergabe-Einschreiben DIREKT an den Med. Dienst der AfA ... :lesen: :lesen: :lesen:
Und lt. meinem neuesten zuständigen Amtsbediensteten soll ich froh sein, dass mich der Amtsarzt für vollschichtig arbeitsfähig hält, sonst würde ich auch nicht das volle Arbeitslosengeld bekommen sondern eben nur anteilig.????
Das würdest du gerne selber lesen, der "zuständige Amtsbedienstete" soll dir eine Kopie davon ausfertigen ... für seine Aussage (Kürzung des ALGI) möchtest du bitte die Rechtsgrundlage haben, für deinen Anwalt bitte schriftlich, damit du das dort prüfen lassen kannst... :teufel:

Das stimmt nämlich NICHT, wenn du nicht unterschreibst, dass du nicht mehr Vollzeit vermittelt werden möchtest, dann KANN auch dein ALGI nicht wegen einer ärztlichen Stellungnahme gekürzt werden, darum sollst du ja immer darauf achten, was man dir vielleicht mal zur Unterschrift vorlegen könnte.

Beim Dopa wußten wir das damals noch nicht und er hat dann eine solche "Verfügbarkeitserklärung" unterschrieben und bekam danach weniger Geld ... heute kann ich nur JEDEM davon abraten, denn wegen der Amtsärztlichen Feststellungen darf nach der Aussteuerung gar nicht gekürzt werden ...mit dieser Unterschrift hat man dann aber "freiwillig" auf sein Vollzeit-Geld verzichtet ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:
Mir wurde vom AfA-Arzt Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden begutachtet, dann hätte ich ja GAR KEIN ALGI bekommen dürfen ... :confused: :Gruebeln: :teufel:

Wenn dein Vermittler-SB so furchtbar schlau ist, warum hat er dich dann noch nicht in Arbeit vermittelt, nach seiner Aussage wartet der Arbeitsmarkt doch scheinbar nur auf dich ... ??? :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:
Ich denke ich soll hier nicht äußern, dass ich gerne Rente will. Und eher den Eindruck vermitteln ich will arbeiten, kann aber nicht
Das siehst du soweit schon ganz richtig, dass es nicht geht müssen die selber merken ... was passiert den dort genau ... wenn du in "Unterricht" nur teilnahmslos auf deinem Stuhl hockst oder wegen Panikanfällen immer wieder den Raum verlassen musst, früher nach Hause musst (direkt zum Arzt am Besten) sollte doch der "Dümmste" sehr bald merken, dass es NICHT geht ... :confused: :Gruebeln:

Ich habe keine Ahnung wie sowas genau abläuft ... aber irgendwas machen, sich irgendwie beteiligen muss doch wohl ... :Gruebeln:
Wenn die mehrfach den Notarzt holen mußten weil du zusammenbrichst, dann werden sie doch mal merken MÜSSEN, dass es nicht funktioniert was man mit dir dort anstellen will ... schlimm genug wenn man erst soweit "mitmachen muss", damit auch die Herrschaften bei der DRV mal erkennen (sollten) dass die EM-Rente wohl doch die notwendige Lösung für dich ist ...
Es sind hier alle super nett, vom Arzt bis zur Putzfrau!!!
Es gibt eine Dame beim Sozialdienst, bei der alles was mich betrifft "zusammenläuft" und bei dem Psychologen hab ich heut auch einen Termin.
Dann geh hin zu diesem Arzt wenn es dir :kack: geht und wenn das täglich ist ... die sollen doch später einen Bericht "zum Erfolg" dieser Maßnahme schreiben, frage den Arzt /die Sozialtante wie das läuft wenn du morgenns gar nicht kannst, ob dann eine AU anerkannt wird und wie es mit dem Geld dann weiterläuft, weil du ja von der KK nichts mehr bekommen wirst ...

Du sprichst ja nicht "von Rente", du willst aber wissen was läuft wenn es dir so schlecht geht, dass du zur Maßnahme nicht erscheinen kannst ... das muss man dir doch beantworten können ... :Gruebeln:
Ich kann doch nicht sagen, hey Leute schickt mich wieder heim, sonst geht mein EM-Antrag in die Hose obwohl ich ja den Eindruck vermittle ich will auf jeden Fall wieder an meinem Arbeitsplatz.
Nein, so konkret sollst du das ja auch gar nicht sagen, die müssen selber MERKEN, dass du zwar gerne möchtest aber es geht eben NICHT, der Rentenantrag braucht doch gar kein konkretes Thema sein dabei, wenn der (noch) nicht gestellt wäre würdest du dir in so einer Maßnahme doch auch keine Gedanken darum machen ... es würde trotzdem nicht gehen, wenn es nicht geht, ODER ...

Ist das eigentlich stationär oder ambulant, dass du da jeden Tag hin musst ... das ist ja auch sehr belastend ... "heim schicken" klingt so nach stationär ... du sollst ja auch nicht den Renten-Antrag als Grund nehmen/nennen sondern dass es dir absolut :kack: geht in der Maßnahme, dass du das Alles nicht schaffst obwohl du gerne möchtest, das mit dem Renten-Antrag findet sich dann anschließend (möglicherweise) von selber ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Medizinisch Berufliche Reha mit Belastungserprobung

Ungelesener Beitrag von Poldibär » Mi 12. Feb 2014, 21:11

Liebe Doppeloma,

Irgendwie ist glaub ich alles sehr durcheinander, aber das liegt wohl auch an mir….
Ich versuch das mal zu sortieren :Gruebeln:

Das Gutachten habe ich von der DRV angefordert und auch promt erhalten. Es wurde vom Gutachter der DRV folgendes angekreuzt:

Ganz oben steht:
Beurteilung des zeilichen Umanges, in dem die letzte berufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann.
Kreuz bei (3-unter 6 Stunden) mit dem Zusatz dzt. und erh. gefährdet.

Ganz unten steht:
Beurteilung des zeilichen Umanges, in dem eine Tätigkeit entsprechend dem positiven und negativen Leistungsbild ausgeübet werden kann:
Kreuz bei (3-unter 6 Stunden) mit dem Zusatz dzt. und erh. gefährdet.

Stand des Gutachtens ist April 2013 und wesentlich gebessert hat sich mein Zustand nicht. Durch die aktuelle Maßnahme eher schlimmer. :applaus: :applaus: :applaus:

Beschreibung des Leistungsbildes:
Erheblich gefährdete sozioemotionale und psychosoziale Belastbarkeit, Leistungsfähigkeit mit eingeschränktem Leistungsvermögen mit reduz. Ausdauer und Durchhaltevermögen, reduzierte soziale Kompetenz.
Besserbar durch adäquate, geeignete beruflich-soziale Reha-Maßnahmen.

Allerdings hat er in seinem Gutachten auch gelogen und behauptet es wären ihm nicht alle Berichte (Psychiater, Akutklinik) vorgelegen. Das STIMMT NICHT ! Ich hab ja alles selbst kopiert und mir aufgeschrieben was ich ihm geschickt habe.

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Das Gutachten nach Aktenlage vom Arbeitsamt habe ich ja auch schon lange.

Meinem Arbeitsberater war/ist schon klar, dass er mich nicht vermitteln kann. Ich hab ja einen Arbeitsplatz!!!!!!!
Ich hab ja selbst bei diesem Gespräch immer die Fassung verloren und war nur am heulen.

Er hat mir immer eine Eingliederungsvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt,

Ziele:
Übergangsbeschäftigung im Rahmen des Restleistungsvermögen in Vollzeit
Klärung einer möglichen EM-Rente

Aktivitäten von MIR
Sie vervolgen weiterhin den Antrag auf EM-Rente
Sie melden sich nach Ende des Heilverfahrens erneut persönlich arbeitslos
Das mit der Kürzung von ALGI hat mir der Typ nur mündlich gesagt. Aber da ja das A-Geld eh im April ausläuft ist mir diese Lüge nun eigentlich egal.


Zu meiner med.-beruflichen Reha mit Arbeits- und Belastungserprobung
Ich bin hier stationär, allerdings ist der Schwerpunkt schon auf der Arbeits-/Belastungserprobung.
Feste Termine beim Arzt habe ich nicht. Ich muss hin, wenn es mir schlecht geht. Nur die Termine bei der Psychologin sind fest. D.h. ich lass mir immer gleich einen neuen geben.

Ich hatte schon in der ersten Woche einen kompletten „Ausfalltag“. Es ist alles sehr belastend für mich…
Der Arzt hat mich auch AU geschrieben, wollte allerdings, dass ich die Nachmittags“veranstaltung“ mitmache, da es gut für mich wäre, mich nicht in meinem Zimmer zu verkriechen……
Dann hat er mir auch zu Medikamenten geraten, da ich nicht ausreichend stabil bin.-
Ich will aber keine Pillen mehr, sie haben bisher nicht geholfen ausser Gewichtsszunahme

Es findet „Bürotraining“ statt, derzeit noch sehr locker und nur vormittags. Man bekommt Aufgaben, die in einem bestimmten Zeitrahmen erledigt werden sollen, aber komplett ohne Druck. Man kann sich solang Zeit lassen, wie man eben braucht. Ich lieg jetzt schon weit drüber
Pausen kann man so oft und lange machen, wie man braucht. Wer jedoch früher geht, braucht eine AU vom Arzt.
Ich häng immer noch an der ersten Aufgabe, weil ich mich kaum konzentrieren kann und Fehler die man macht muss man selber finden und ausbessern….

Meine Angst ist nur, dass wenn ich nicht zu den „Maßnahmen“ erscheine, ich kein Übergangsgeld bekomme.
Aber ich werde mir morgen einen Termin bei der Sozialarbeiterin geben lassen und nachfragen wie es läuft, wenn ich merke dass ich nicht kann und dass es mir schlecht geht.

Ich steh mir nur leider immer selbst im Wege, ich muss mich trauen zu fragen und das ist schon super belastend und schwer für mich.

Schon mal lieben Dank für Deinen Beistand

LG Poldi

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