Hallo Bernado,
- Die Rente wurde abgehlent weil ich noch mehr als 6 Stunden arbeiten kann.
und wie begründet man diese Vermutung medizinisch, das ist doch nur das allgemein übliche Gelaber und keine tatsächliche Erklärung deinen persönlichen Fall betreffend ... aber ich kann mir schon vorstellen (wie viele andere User hier), dass es für mehr Begründung (zusätzlich noch der Abdruck der gesetzlichen Regelungen, wann man EM-Rente bekommen kann ...

) mal wieder nicht gereicht hat ...
Im Prinzip könnte man hier den Text einer EMR-Ablehnung veröffentlichen und (bis auf Kleinigkeiten) wären die Inhalte alle deckungsgleich, wie lange hat denn die Bearbeitung deines Antrages gedauert ???
Du schreibst, dass sie Befunde verwendet haben die dir auch vorliegen, sind die recht aktuell, hattest du die selber mit dem Antrag mitgeschickt oder hat man die seitens der DRV (nach der Antragstellung) angefordert ...
- 2012: wurde eine Wiedereingliederung versucht und kurz danach wurde ich wieder Krank in der selben Sache
Wer hatte diese Wiedereingliederung angeregt und dich in der Zeit bezahlt (KK oder DRV ???), die war ja dann nicht sehr erfolgreich, wenn du bald wieder krank geworden bist, wurde das in den Arztberichten auch erwähnt ???
- Ich bin beim VDK
War ich auch mal, was haben die bisher unternommen, um dir weiterzuhelfen ???
Ich habe Akteneinsicht geommen. Dort sind alle Arztberichte vorhanden, die ich auch schon habe. Desweiteren steht dort vom ärtzlichen Dienst der RV das keine Besserung zu erwarten ist.
AHA ... der ärztliche Dienst der DRV erwartet also auch keine Besserung, trotzdem läßt man die Teilhabe weiter bearbeiten ... ja was soll das denn bringen ... naja, immerhin wenigstens einen Grund die EM-Rente abzulehnen ...
Da aber die Arbeitsagentur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt hatte. Was mir zunächst nicht so klar war, ich war zu diesem Zeitpunkt ziemlich durch den Wind.
Dann wurde dein desolater Zustand aber ganz nett ausgenutzt, du hast gerade keinen Durchblick aber "unterschreiben Sie mal den Antrag auf Teilhabe", wie schräg ist das denn ... so einen Antrag kann man (meines Wissens) auch zurücknehmen, wenn sich erweist, dass es keinen Sinn ergibt oder wurdest du per schriftlichem Bescheid (von der AfA) zu dieser Antragstellung "überredet" (hast du eine Kopie von diesem Antrag bekommen ???) ... lief da der Antrag auf EM-Rente schon oder wurde der erst anschließend gestellt ...
Habe ich z.Z. zwei Anträge laufen. Teilhabe und Rente. Ich weis das ist unglücklich, aber nobody is ...., ich mach das zu ersten mal.
Du kannst nicht dafür

, aber da sieht man mal wieder wie toll man doch so von den Behörden beraten und "betreut" wird, damit man das "Richtige" machen könnte ...
Daher besteht die RV man kann das aus den Unterlagen ersehen auf eine "Teilhabe am Arbeitsleben". Spannend ist das die Reha-Beraterin zu mir sagte: Das dieses nur geht wenn man stabil genung sei.
Das ist doch "Augenwischerei", für Zuschüsse an einen AG (der dich so nimmt, wie du gerade bist), da braucht man nicht "stabil sein", das einzig Anstrengende daran, ist die sinnlose Suche nach so einem AG ... wie lange will man denn (zwecks "Umschulung", wo man stabil sein müßte) noch darauf warten ... bis du Ü 50 bist ...
Aber es läuft genauso wie es immer läuft in der Altersklasse, verwirrende Falschinformationen, "warten dass du stabiler wirst" und dann hat es irgendwann "leider keinen Sinn mehr", weil du es gesundheitlich sowieso nicht schaffen würdest ... denn das Lebens-Alter dürfen sie ja als Ablehnungsgrund nicht nennen ... das wäre ja "Altersdiskriminierung" ...
So schiebt man dich solange "fürsorglich" durch "die Illusionsmühle", bis du (irgendwann endlich ...

) selber nicht mehr daran glaubst, sowas überhaupt noch bewältigen zu können, im Grunde steht das
JETZT schon fest (für DRV und AfA), dass dir
KEINER mehr eine ernsthafte berufliche Veränderung finanzieren wird ... wozu, der "allgemeine Arbeitsmarkt" steht dir doch zur freien Verfügung, für 6 und mehr Stunden täglich.
Der letzte Reha Bericht steht zwar das ich noch Probleme habe und daher Wiedereingeliedert werden muss. Ich wurde Arbeitsunfähig entlassen.
Ja, bei arbeitsfähiger Entlassung braucht man ja keine Wiedereingliederung mehr ... aber tröste dich, ich wurde auch AU entlassen aus der Reha, ohne jede Prognose wann das mal anders werden könnte und wodurch

... "empfohlen" wurde
NICHTS mehr, aber der EM-Renten-Antrag wurde gut 1 Jahr später gestellt (immer noch AU und bereits Ausgesteuert aus dem Krankengeld) und trotzdem abgelehnt.
Die Ärzte wollen auch keine Stress und schreiben zwar Arbeitsunfähig, empfehlen daher medizinische und berufliche Reha.
Kommt drauf an, nach der Aussteuerung haben die keinen Stress mehr damit und unsere Hausärztin hat meinen Dopa fast 5 Jahre AU geschrieben und meinte zu ihm, wenn er fast am Aufgeben war : "das ziehen wir gemeinsam durch, bis Sie mir den Rentenbescheid vorlegen" ... mein Psychiater hat das genauso gemacht, von dem wurde ich fast 4 Jahre durchgehend AU geschrieben und es war sehr schnell klar, dass es
NUR noch um die EM-Rente geht und um
NICHTS Anderes mehr ...
Das beste war der Facharzt erst sagte er mir, es wird wohl auf eine EW-Rente hinauslaufen und als er dann Farbe bekennen sollte, war es nur noch eine medizinische Reha.
Na die ist ja nun durch und eine (eigentlich) gescheiterte Wiedereingliederung auch, was sagt er denn jetzt zum Thema EM-Rente, was hat er dazu an die DRV geschrieben ... wenn die eigenen Ärzte nicht dahinter stehen, ist das natürlich keine besonders gute Basis, der Renten-Ablehnung zu widersprechen ...
Der Therapeut bzw. Therapie ist beendet und dort steht das immer noch eine ausgeprägte Symtomatik besteht bei Herabgesetzter Leistungsfähigkeit. Also ein Satz der alles oder nichts aussagt.
Hast du dazu einen Abschlußbericht (liegt der bei der DRV schon vor ???), wie lange lief die Therapie, wie soll es da jetzt weitergehen, musst du "Zwangspause" machen, ist es überhaupt die passende Therapie für dich (gewesen) ...
Ein Gutachter der RV hat mich persönlich noch nicht gesehen.
Sollte dann zumindest im Widerspruchsverfahren mal erfolgen, auch wenn man da nicht wirklich mit einer "neutralen" Begutachtung rechnen darf, das ist wohl eher mal Zufall, wenn ein DRV-GA zu Gunsten des Antragstellers ausfällt ... die Erfahrungen hier im Forum mit den DRV-GA sprechen da eine deutliche Sprache ...
Das ganze macht nur dann sinn, wenn man ich eine ähnlichen Berufsfeld arbeiten kann. Sodas die Berufserfahrung die man hat in irgendeiner weise eine Rolle spielen kann. Weiter ist dann
wichtig das der andere ähnliche Beruf dich nicht wieder krank macht. Daher brauchen die warscheinlich so lange zum prüfen
Dass dich ein anderer Beruf nicht auch wieder krank macht, kann dir keiner garantieren und ist auch ganz sicher kein Entscheidungskriterium, auch deine Vorkenntnisse (aus dem alten Beruf) haben da keine Bedeutung, eine Umschulung geht
IMMER in eine andere berufliche Richtung, darum heißt das ja auch so ... aufbauend auf die bisherigen Kenntnisse gibt es nur "Aufbaukurse /Fortbildungen" zum Auffrischen und/oder erweitern der vorhandenen beruflichen
VOR-Kenntnisse.
Alles ist irgendwie ein Drahtseilakt.
NEEE, großes Schmieren-Theater und "viel Lärm um
NIX" ... klingt auch alles nicht danach, dass man dich zu den verschiedenen Varianten und grundsätzlichen Dingen einer LTA überhaupt informiert und aufgeklärt hat...
Der VDK hat mir heute gesagt, das ich wissen muss was ich will und das ein Wiederspruch nur dann richtig Sinn macht, wenn ein Arzt mir nur noch eine Belastung unter 3 Stunden zubilligt.
Warum "überrascht" mich das jetzt nicht

, weil ich genau diese Aussagen vom VDK auch gehört habe, meine Ärzte sollten "entscheiden" / bescheinigen, ob es überhaupt Sinn macht Widerspruch einzulegen gegen die Ablehnung der EM-Rente ... die haben aber nicht zu entscheiden, ob man unter 3 Stunden arbeiten kann, dafür ist die DRV zuständig ...
Wäre es nach dem VDK gegangen hätte ich bestimmt noch immer keine EM-Rente, denn da wäre schon der Widerspruch schiefgegangen ... ich habe mir dann einen Anwalt für Sozialrecht gesucht (auf Beratungsschein und PKH) und der mußte zwar auch bis an das SG mit mir, aber dort wurde dann
FÜR MICH entschieden (rückwirkend bis zur Antragstellung) ...
Er hat mir empfholern eine medizinisdche Reha zu machen und dort nochmals eine Einschäzung vornhemen zu lassen. Wie es weiter gehen soll.
Wer hat dir das jetzt empfohlen, dein Arzt oder der VDK ... eine med. Reha gibt es üblicherweise alle 4 Jahre, wie kommen die darauf, dass du schon wieder eine bewilligt bekommst, wenn das erst 2012 gewesen ist, mit der letzten Reha ... ich denke es läuft noch ein Antrag auf berufliche Reha ... willst du noch einen Antrag stellen an die DRV ... ???
1. Wiederspruch einreichen mit schlagkräftige Begründung. Dann würde ich warscheinlich zum Gutachter vorgeladen und Gewinne noch ein wenig zeit für mich.
Natürlich Widerspruch einlegen, egal was dabei rauskommen wird, sehr oft bekommt man sein Recht (und die Rente) leider erst am Sozialgericht, aber ohne Widerspruch einzulegen, kommt man da gar nicht erst hin, die DRV lehnt sehr viele Anträge ab und hofft genau darauf, dass die Antragsteller dann schnell aufgeben ...
Mein Anwalt hat dann die erstellten /verwendeten DRV-GA scharf angegriffen, weil sie zum Teil auch unter sehr merkwürdigen Bedingungen gemacht wurden ... das Gericht hat dann selber einen GA beauftragt und danach musste die DRV einen Vergleich anbieten ... sonst hätte es ein Urteil vom Richter gegeben ...
Ein DRV-GA kannst du (für den Renten-Antrag) schneller haben, als über einen neuen Antrag auf med. Reha, wieviele Anträge willst du denn noch bei der DRV laufen lassen, du solltest dich lieber kundig machen, ob du den Antrag auf LTA zurücknehmen kannst, weil du dafür ja (gesundheitlich) sowieso nicht "stabil genug bist" lt, der DRV-Reha-Beratung vom XXX ...
Solange der weiter läuft, lassen die deinen Antrag auf EM-Rente nämlich irgendwo "verschmoren", du willst doch "umgeschult werden", dann brauchst du doch
KEINE EM-Rente ... das ist doch völlig widersinnig, diese Anträge parallel laufen zu lassen ...
Es gäbe aber dann noch mehr Geld und ich gewinne mehr Zeit
Wo und von wem gibt es da "mehr Geld" ...
Wovon lebst du denn aktuell (wenn ich das fragen darf), bekommst du Krankengeld /ALGI (wegen Aussteuerung oder "normal" weil du arbeitslos bist) ... sorry, wieder mehr Fragen als Antworten ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
