Hallo tom,
zunächst mal
WILLKOMMEN bei uns im K-o-R ...
meine Rente ist bis Ende Januar 2014 befristet. Ich habe einen Antrag auf Weiterzahlung gestellt. Die DRV hat mir dann eine Reha genehmigt. Diese soll am 04.03.2014 beginnen. Mir wurde mitgeteilt, dass die DRV erst den Rehabericht abwarten will.
Hier kann ich mich meinem Vorschreiber nur anschließen, wurde dir denn in diesem Zusammenhang /Schreiben nichts dazu mitgeteilt, wie im Bezug auf die Rentenzahlungen bis dahin verfahren wird ...
Wenn du Ende Januar zuletzt die Rentenzahlung bekommst ist es ja noch ein Weilchen hin, bis im März überhaupt die Reha beginnen soll ... wovon sollst du denn bis dahin leben ???
Die DRV müsste doch jetzt freiwillig solange meine EM Rente weiterzahlen, bis der Rehabericht vorliegt.....oder???
Wenn du das nicht schriftlich von denen bekommst (möglichst
BALD sollte das passieren), dann wird da nichts "automatisch" weitergezahlt ... es gilt der vorliegende Bescheid zur Zeitrente und da endet die Zahlung nach der Januar-Rente automatisch.
Eine "vorläufige" Weiterzahlung (ab 02/2014 bis X) müßten die dir schon als schriftlichen Bescheid auch zukommen lassen, worauf willst du dich denn berufen, wenn im Februar 2014 kein Geld mehr kommt von der DRV ...
Wie läuft das? Melden sich die DRV jetzt nochmal bei mir wenn die Rehaeinrichtung denen das Datum mitteilt wann meine Reha beginnen wird?
Du schreibst doch oben, dass die Reha bereits am 04.03.2014 beginnen soll, also steht das doch schon fest ... kennst du diese Klinik, möchtest du da überhaupt hin, ist die für deine Gesundheitsprobleme geeignet ???
Es gibt ein Klinikwahlrecht, du brauchst nicht zu akzeptieren was die DRV schon für dich "geplant" hat, vielleicht solltest du dich da mal mit deinen behandelnden Ärzten zusammensetzen ... nicht immer sind die Kliniken die da so von der DRV vorgeschlagen werden, auch das Richtige für dich und deine Probleme ...
Oder muss ich jetzt nochmal aktiv werden?
Du solltest auf jeden Fall aktiv klären wie dein Lebensunterhalt bis zur Reha und der endgültigen Entscheidung der DRV zu deinem Verlängerungs-Antrag gesichert sein wird, ein "Reha-Angebot" ist ja nicht wirklich eine Antwort auf deinen Verlängerungs-Antrag ...
Möglicherweise kannst /musst du zur Überbrückung ALGI (Nahtlosigkeit § 145 SGB III) in Anspruch nehmen, das hängt davon ab, welche Leistungen du bis zur Bewilligung deiner Zeitrente zuletzt bezogen hast ...
Das "Warten" auf die Reha und den Bericht wäre jedenfalls eine ausreichende Basis dafür, ob du diesen Anspruch jetzt hast, das wissen wir hier natürlich nicht ... darum müßtest du dich dann auch aktiv selber bei der AfA kümmern ...
Auf Telefonate würde ich da allerdings nicht voll vertrauen, fordere dir lieber (wenigstens zusätzlich) schriftliche Auskünfte /Informationen dazu an ... immerhin geht es um deinen Lebensunterhalt ab Februar 2014 ...
Das mag im Moment noch lange hin sein, aber die Zeit vergeht schneller als man glaubt und du kannst erst beruhigt sein, wenn du definitiv (schriftliche) Bescheide dazu in der Hand hast, wer konkret dann zahlen wird, bis zur
REHA und danach bis zum Reha-Bericht und der Entscheidung der DRV zu deinem Verlängerungsantrag.
Während der Reha könnte auch Anspruch auf Übergangsgeld von der DRV bestehen, auch dazu kann dir nur die DRV die erforderlichen Auskünfte geben, ob das in deinem Falle zutreffend ist.
Liebe Grüße von der Doppeloma
