teilweise Erwerbsminderung oder volle Erwerbsminderung

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Nasha1
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teilweise Erwerbsminderung oder volle Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Nasha1 » Do 24. Okt 2013, 17:04

Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe darauf sie hier in diesem Forum beantwortet zu bekommen.
Also ich habe meinen Rentenbescheid wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommen.
Auf der Rückseite des Bescheides steht geschrieben, daß ich meinen Bescheid bezüglich der Rente wegen
voller Erwerbsminderung in Kürze erhalte.
Wer hat Erfahrung und kann mir sagen was das im einzelnen bedeutet? Und wie lange dauert es, bis mir dieser
Bescheid zugeht.?
Vielen Dank

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Doppeloma
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Re: teilweise Erwerbsminderung oder volle Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 24. Okt 2013, 18:22

Hallo Nasha1, :smile:

zunächst mal Willkommen in der "schreibenden Zunft", scheinst ja schon länger bei uns mitzulesen ... :ic_up:
ich habe eine Frage und hoffe darauf sie hier in diesem Forum beantwortet zu bekommen.
Das wird wohl recht einfach zu beantworten sein, es gibt /gab hier schon Einige User mit einer teilweisen EM-Rente, die dann zur sogenannten "Arbeitsmarktrente" aufgestockt wurde, weil es aktuell keine entsprechend geeigneten Teilzeit-Arbeitsplätze gibt (für die Teil-Rentner).

Hier kannst du weitere Beiträge dazu lesen ...

search.php?keywords=Arbeitsmarktrente

eine zusammenfassende Erklärung bekommst du natürlich trotzdem ... :jaa:
Also ich habe meinen Rentenbescheid wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommen.
Auf der Rückseite des Bescheides steht geschrieben, daß ich meinen Bescheid bezüglich der Rente wegen
voller Erwerbsminderung in Kürze erhalte.
Wurde dir die Teilweise EM-Rente jetzt ohne Befristung (bis zu Altersrente) bewilligt oder auch nur für einen bestimmten Zeitraum ???
Es ist anzunehmen, dass du entweder schon länger "arbeitslos" bist oder noch einen Arbeitsplatz hast (ruhend), den du aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst (so war das z.B. bei mir). bei einer Teilweisen EM bleibt ja Erwerbsfähigkeit zwischen 3 und unter 6 Stunden erhalten und man soll ja eigentlich noch Teilzeit dazu arbeiten gehen.

An den Arbeitsplatz werden aber Bedingungen gestellt, dass der "leidensgerecht" und versicherungpflichtig sein soll, um insgesamt (mit der Teilweisen EM-Rente zusammen) etwa das frühere Einkommen erzielen zu können.

Diese erforderlichen (Teilzeit-) Arbeitsplätze gibt der Arbeitsmarkt aber oft nicht her und darum wird dann (sozusagen als Ersatz für das fehlende Einkommen aus Teilzeitarbeit) die Teilweise EM-Rente als "volle" EM-Rente gezahlt, allerdings nur für höchstens 3 Jahre am Stück befristet UND du bleibst rechtlich gesehen weiterhin Teilweise erwerbsfähig über 3 Stunden !!! :lesen: :lesen: :lesen:

Dann könnte es ja auf dem Arbeitsmarkt eventuell wieder besser aussehen ... passiert zwar eher nicht, aber so ist das nun mal im Rentenrecht festgelegt worden.
Man kündigt dir diese Volle EM-Rente bereits an, so sollte es üblicherweise nicht sehr lange (2 - 3 Wochen) dauern, bis du den Bescheid dazu erhalten wirst, kommt auch darauf an, ob du dein Renten-Verfahren alleine oder über einen Anwalt /Sozialverband geführt hast.
Wer hat Erfahrung und kann mir sagen was das im einzelnen bedeutet? Und wie lange dauert es, bis mir dieser
Bescheid zugeht.?
Konkret bedeutet das für dich, dass du die volle EM-Rente bekommen wirst, obwohl du nur Anspruch auf die HALBE Summe (bei Teilweiser EM) hättest, in dem nächsten Bescheid wird dann auch genau drin stehen für welchen Zeitraum das gilt und ab wann deine regelmäßigen Renten-Zahlungen beginnen werden ...

Als Beispiel bekam ich den ersten Bescheid dazu letztes Jahr im Juli (Teilweise EM-Rente bis zur Altersrente), der Bescheid zur Vollen EM-Rente kam ca. 2 Wochen später und die erste Renten-Überweisung erfolgte dann Ende September, offizieller Renten-Zahlungs-Beginn war damit der Monat September, denn die Rentenzahlungen erfolgen immer rückwirkend.

Meine EM-Rente wurde erst am Gericht (rückwirkend) entschieden, so bekam ich auch die Volle-Rente (Arbeitsmarktrente) schon fast 2 Jahre rückwirkend und die Befristung dafür endete bereits im August diesen Jahres (denn fast 2 Jahre waren ja schon abgelaufen) ... der Verlängerungsantrag wurde mir dann im Februar von der DRV zugeschickt und es wurde auch in kurzer Zeit verlängert. :ic_up:

Falls die Voll-Rente nicht für deinen Lebensunterhalt ausreichen sollte kannst du Wohngeld ODER ALG II (JobCenter) dazu beantragen, das Sozial-AMT (SGB XII) wäre nicht zuständig weil du ja medizinisch gesehen noch über 3 Stunden Erwerbsfähig bist, in dem neuen Bescheid wird auch genau drin stehen, dass du die Rente nicht (NUR) wegen deiner Gesundheit VOLL gezahlt bekommst, sondern wegen der Lage am Teilzeitarbeitsmarkt.

Bei weiteren Fragen ... ganz einfach FRAGEN ... ich hoffe das hilft dir schon ein wenig weiter... :Gruebeln: :jaa:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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