Hallo Agnes,
erstmal
HERZLICH WILLKOMMEN bei uns im K-o-R ...
Habe derzeit einen EU-Antrag am laufen. Ich lese immer wieder, dass eine Rente durchzubekommen so gut wie unmöglich ist.
Das kommt immer auf die ganz persönlichen (besonders natürlich gesundheitlichen) Umstände an, ob es schwierig werden wird oder nicht ... sogar hier bei uns gibt es einige User, die mit sehr wenig Hoffnung den Antrag gestellt haben und die EM-Rente = Rente wegen
Erwerbs-
Minderung (EU-Rente gibt es schon seit 2001 nicht mehr) dann überraschend schnell und problemlos bewilligt bekamen.
Das sind hier im K-o-R allerdings eher die berühmten "Ausnahmen von der Regel", sicher gibt es auch sonst noch viele tausend Antragsteller auf EM-Rente wo alles zügig und korrekt abgelaufen ist, die melden sich aber selten in Foren an, wo es um die Ablehnung solcher Anträge geht ...
Ist dies auch der Fall, wenn schon ein Gutachten vom Jobcenter existiert, dass einem für voll erwerbsgemindert hält?
Das GA vom JobCenter darfst du da gerne schon "außer Acht" lassen, was die zur Erwerbsfähigkeit feststellen /festgestellt haben (wollen) dient auch nur dem einzigen Zweck die "Alten und Kranken" aus dem Leistungsbezug des SGB II zu bekommen, weil man keine Jobs (mehr) für sie finden wird ... es ist also "Mittel zum Zweck" und (leider) keine ernstzunehmende Beurteilung deiner Erwerbsfähigkeit, wie sie bei der DRV vorgenommen wird.
Soweit mir bekannt ist, gibt es seit 2011 zwischen dem Jobcenter und der Rentenversicherung neue rechtliche Anweisungen und Gesetzesänderungen?! "Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Arbeitsuchenden"
http://www.deutsche-rentenverischerung-regional.de § 8 Erwerbsfähigkeit.
Diese "Verwaltungsvereinbarung" (die ursprüngliche gesetzliche Regelung, im Rentenrecht SGB VI dazu, wurde inzwischen übrigens ersatzlos gestrichen...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/44.html ...

) gibt es schon deutlich länger, soll(t)e eigentlich auch schon bei der AfA (bei ALGI nach Aussteuerung aus dem Krankengeld z.B.) ihre Wirksamkeit "entfalten", bei unterschiedlichen Ansichten der Amtsärzte zur Leistungsfähigkeit /Erwerbsfähigkeit eine "interne Klärung" der Divergenzen herbeiführen ... nur wirklich genutzt wurde diese Möglichkeit (meines Wissens und meiner persönlichen Erfahrungen nach) kaum bis gar nicht.
Die DRV läßt sich nicht von anderen Amtsärzten (MDK /AfA/ JC/Gesundheitsamt) in ihre Entscheidungen zur EM-Rente reinreden, auch wenn das nach außen immer gerne so dargestellt wird, "wie toll die doch alle so zusammenarbeiten" im Interesse der Antragsteller ...
JEDE dieser Behörden denkt zunächst vor Allem an die eigenen Finanzen und wie man da was einsparen könnte ... am Besten natürlich durch die (gesetzlich mögliche) Abschiebung an einen anderen "Leistungsträger" ...
Gerade die JC nutzen diesen Weg inzwischen auch zu gerne übermäßig aus und verlangen von (fast)
JEDEM der nur mal längere Zeit AU geschrieben ist, direkt diese Rente zu beantragen, oft genug wurden die Leute vor dieser Aufforderung "nur nach Aktenlage begutachtet", also nichtmal einem Arzt persönlich zur Untersuchung vorgestellt...
Kennst du denn dieses GA, bist du (mit ausreichend Befunden deiner behandelnden Ärzte ???) bei einem fachlich zu deinen Gesundheitsproblemen passenden GA zur Untersuchung gewesen

...
Das JC-GA kannst du dir
direkt beim Med. Dienst anfordern, nach § 25 SGB X hast du Anspruch auf eine Kopie davon (es gibt 2 Teile, Teil A und Teil B) ... hast du es beim Antrag an die DRV mit eingereicht ...
In dieser Vereinbarung geht hervor,dass nun angeblich für alle Beteiligten viel schneller und unbürokratisch das Rentenverfahren abgewickelt werden soll?! Kann ich dies nun so verstehen, dass sich die RV womöglich dem Gutachten des Jobcenters ohne wenn und aber anschliessen werden wird?!
Meinen obigen Ausführungen kannst du entnehmen, dass es eher
NICHT so sein wird, besonders die Antragsteller aus dem SGB II- Bezug werden gründlichst durch die DRV selber (und deren GA, die wiederum überwiegend die Spar-Interessen der DRV verfolgen) überprüft, denn die Verfahrensweisen der JobCenter, sind denen ja inzwischen auch nicht ganz unbekannt.
Bei mir wurde die
Leistungsunfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt bereits (nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld, also nach 1,5 Jahren durchgehender und weiter bestehender AU) durch die AfA "begutachtet und bestätigt", ich wurde sogar (unter Vorlage /Verwertung aktueller Arztberichte) von einer sehr gründlichen Ärztin untersucht, auch ein ähnliches GA des MDK der Krankenkasse hat bereits vorgelegen ...
BEIDES habe ich (in Kopie) zusammen mit dem Antrag auf EM-Rente bei der DRV eingereicht, das war im Sommer 2009 ... die EM-Rente wurde mir Sommer letztes Jahr am Sozialgericht zugesprochen, nachdem gerichtliche GA dazu eindeutige Aussagen gemacht haben, dass ich bereits 2009 nicht mehr Erwerbsfähig gewesen bin ...
Die DRV beharrte sogar dort noch auf ihrem Standpunkt, dass deren eigene GA das aber ganz anders sehen würden (mit diversen Einschränkungen Vollzeit Erwerbsfähig =
KEIN Renten-Anspruch) ... Berichte zum (meist leider merkwürdigen) Ablauf solcher DRV-GA kannst du hier im Forum massig finden, auch meine sind da irgendwo dabei ... die GA von MDK und AfA wurden erstmals wieder vor Gericht überhaupt "in Augenschein / zur Kenntnis" genommen ...
Sorry, doch was dies betrifft bin ich total überfordert, habe mich bisher so gut wie gar nicht mit der Materie beschäftigt!;) Des wegen wende ich mich an Euch Profis!
NaJa, "Profis" wurden wir leider auch erst durch eigene negative Erfahrungen dazu, bei mir/uns lief das direkt zweimal gegen den Baum, denn auch mein Dopa mußte (fast 5) jahrelang um seine EM-Rente kämpfen ... da habe ich sogar noch an die (angeblichen) "bedauerlichen Einzelfälle" geglaubt, bis ich dann selber schwer krank wurde und das auch noch zusätzlich mit durchleben mußte ...
Da lernt man gezwungenermaßen, was man eigentlich vorher nie so genau wissen wollte ...
Diese langwierigen Kämpfe haben uns nicht nur gesundheitlich sehr geschadet, sondern über diese lange Zeit auch finanziell an den Rand der Existenz gebracht, wir waren zuletzt auch gezwungen Hartz 4 zu beantragen, obwohl wir beide noch einen festen Arbeitsvertrag hatten ...
Das ist
BITTER und beschämend, wenn man bis dahin schon 35 /40 Jahre gearbeitet hat und
NUR aus rein gesundheitlichen Gründen in diese Situation gekommen ist ...
Ach ja, und wie lange dauert es eigentlich, bis sich die RV bei mir meldet? Habe meinen Antrag vor ca. zwei Wochen abgegeben....
Das ist sehr unterschiedlich, ich bekam auch keine Eingangsbestätigung zu meinem Antrag auf EM-Rente, nach gut 3 Monaten kamen Termine für die GA der DRV und nach weiteren 2 Monaten die Ablehnung meines Antrages, weil die DRV-GA meinten, ich solle arbeiten gehen ...
Zwar (auch nach deren Erkenntnissen) nicht mehr an den vorhandenen Arbeitsplatz
ABER für die Vermittlung (in was "Anderes") sei die AfA zuständig (die ja schon "gutachterlich" festgestellt hatte. dass es aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr möglich ist mich zu "vermitteln" ...

) ...
Magst du uns mitteilen wie alt du bist, ich war zu diesem Zeitpunkt Mitte 50 ... da hat man ja (lt. "Uschi von der Leyer") die besten Aussichten am allgemeinen Arbeitsmarkt was (
ANDERES) zu finden ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
