Hallo Pegasus,
ich könnte dich umarmen. vielen lieben Dank für diese schnelle Aufklärung. Ich bin jetzt mal gespannt was der RA am Montag dazu sagen wird. Wenn ich mich dazu entscheiden sollte, was ja wohl das Beste wäre, findet der Gerichtstermin nicht statt.
Gerne geschehen ...

, bin auch neugierig was dein Anwalt dir dazu erzählen wird, ob ich richtig liege mit meiner Vorahnung, anders kann ich mir das nicht erklären und der Hinweis auf
§ 240 SGB VI besagt, dass es hier
NUR um die "blanke" BU-Rente geht.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/240.html
Bei einer "echten" Rente wegen Erwerbsminderung, auch für den
allgemeinen Arbeitsmarkt, also für
ALLE Tätigkeiten die es überhaupt geben könnte, unabhängig vom Beruf, wäre zusätzlich auch dafür die Einschränkung von 3 - unter 6 Stunden notwendig = teilweise Erwerbsminderung, gemäß § 43 SGB VI ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/43.html
In § 89 SGB VI geht es um die Ansprüche aus "verschiedenen DRV-Renten" und darum, dass dann nur die höchste gezahlt wird, was das in diesem Zusammenhang für dich bedeuten soll, musst du deinen Anwalt fragen ... das kann ich aus dem kurzen Ausschnitt nicht entnehmen (ich dachte erst das hat mit den Verrechnungen /Vorleister zu tun).
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/89.html
Nachträglich fällt mir dazu jetzt ein, dass es bei mir auch so ähnlich drin gestanden hat, aber eben gleich mit dem Hinweis darauf, dass ich zu dem Bescheid über die teilweise EM-Rente (auf Dauer) einen weiteren bekommen würde, wo es um die Bewilligung der Vollrente wegen der Arbeitsmarktlage geht ("Arbeitsmarktrente"), die Teilweise EM würde dann natürlich nicht (zusätzlich) ausgezahlt werden ...
Angst mach mir der Absatz, das ich keinenAnspruch auf die Erweiterung zur vollen Arbeitsmarktrente dann haben werde.
Ich kenne ja nicht das komplette Schreiben, bitte lass dir das wirklich noch konkret von deinem Anwalt erklären, da kann man schnell was falsch verstehen, bei einer reinen BU-Rente nach § 240 gibt es diesen Anspruch allerdings tatsächlich nicht.
Bei mir war es ja direkt die teilweise EM-Rente (3 - unter 6 Stunden für
ALLES), die BU kam bei mir nicht mehr in Betracht, weil ich zuletzt im Anlernbereich gearbeitet hatte, da haben die gleich "abgelehnt", obwohl ich vom Jahrgang her auch Anspruch gehabt hätte.
Also jetzt BU-Rente, später mit viel Glück EM-Rente und dann immer EM-Rente?? oder habe ich das falsch verstanden.
NEIN, NEIN ... nach dem was ich bisher verstanden habe, hast du noch gar keine EM-Rente bekommen /in Aussicht, denn man erkennt ja nur an, dass du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, das ist ja "nur die halbe Miete" (für die Leute in unserem Alter), erst mit offizieller Einschränkung der kompletten Erwerbsfähigkeit (gemäß § 43 SGB VI) unter 6 Stunden (= teilweise EM) /oder unter 3 Stunden für ALLES (= volle EM) gibt es die übliche Halbe/Volle EM-Rente.
Diese EM-Rente musst du also noch separat einfordern (Volle oder wenigstens Teilweise), ich weiß nur nicht ob es sehr sinnvoll wäre, das jetzt aktuell in diesem Verfahren erreichen zu wollen, dann bekommst du nämlich weiterhin überhaupt kein Geld von der DRV ...
Niemand kann dich aber hindern in kurzer Zeit erneut einen Antrag auf Rente wegen EM zu stellen, in dieser Zeit bekommst du aber wenigstens schon die jetzt erkämpfte BU-Rente gezahlt ...
Diese und/oder eine EM-Rente gibt es generell nur bis zur regulären Altersgrenze, dann musst du die Altersrente beantragen, dafür gibt es wohl einen Kurz-Antrag, lebenslange EM-Rente gibt es nicht, aber die Kürzungen daraus (10,8 %) die bleiben lebenslang bestehen (es sei denn die Politik ändert das mal).
Der %-Betrag für die BU-Rente wurde nur der Einfachheit halber so festgelegt (50% der vollen EM-Rente), bis 2000 lag der Betrag für BU-Rente z.B. noch bei 2/3 der möglichen vollen EM-Rente (die damals auch noch als Rente wegen Erwerbs-Unfähigkeit bezeichnet und ohne Abzüge gezahlt wurde), das wurde alles in Zuge der "Renten-Reform" ein "wenig erschwert" /verändert und gestutzt ... natürlich immer zum Nachteil der zukünftigen Empfänger einer Rente wegen gesundheitlicher Probleme.
So werden und wurden wir per "Reformen" irgendwie nach und nach immer mehr um die Beiträge beschi**en, die wir und unsere AG dafür über Jahrzehnte eingezahlt haben ... denn wer bis 2000 nicht mehr arbeiten gehen konnte, bekam deutlich bessere Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit /Berufsunfähigkeit und so extrem lange wie heute haben die meisten Verfahren dazu auch nicht gedauert.
Meine Ärzte verstehen es sowie so nicht, warum man mir keine volle EM-Rente zu gestehen will. Aber das ist ja wohl was anderes. Damit muß ich leben.
Ja, was unsere Ärzte dazu meinen, ist der DRV meist ziemlich egal, meine /unsere Ärzte haben das auch nie verstanden, warum der Dopa seit 2007 und ich seit 2009 so schwer, um die EM-Rente zu kämpfen hatten, erst meine gerichtlichen GA haben ja endlich "verstehen" können, was meine Ärzte in ihren Berichten (mehrfach seit Jahren) geschrieben haben, für die DRV war das "Alles nicht Aussagefähig genug" ...
Seit fast 2 Jahren bekomme ich von keiner Instution Geld. Mein Mann (arbeitslos 80 % GdB bekommt auch keinen Arbeitsplatz. So das unser Leben doch sehjr eingeschränkt abläuft.
Verstehe ich gerade nicht ganz, wovon lebt ("existiert") ihr denn, wenn dein Mann auch keinen Job hat ... so ganz "von Luft und Liebe" geht ja auch nicht, oder

... wir mußten auch fast 2 Jahre Hartz 4 beziehen, das wurde dann natürlich auch (für das JC sehr großzügig) mit den Renten-Nachzahlungen verrechnet.
Ansonsten steht dir natürlich die ganze Nachzahlung zu, wenn das so beschlossen wird.
So scheint es leider immer mehr kranken Menschen zu gehen. Echt traurig. Da arbeitet man sich kaputt, und am Ende wird man noch bestraft dafür, und das nach 40 Jahren Arbeitsleben.
Da kann ich dir nur voll zustimmen, ich hätte mir auch nicht träumen lassen, dass ich nach fast 40 Jahren Arbeit mal zum JC gehen muss, weil man mir die EM-Rente nicht zahlen will, obwohl ich mein Leben lang auch dafür immer brav meine Beiträge gezahlt habe ... von der Renten-Höhe nach so vielen Arbeitsjahren und 2 Kindern, da schweigen wir mal lieber ...die "Angela" plant ja da jetzt was (oder besser die "brütet da was aus"

) ... ich bin gespannt "allein mir fehlt der Glaube" ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
