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Wie oft darf man Rente beantragen?
Verfasst: Di 12. Mär 2013, 15:57
von travel05
Ich habe im März 2010 Rente wegen Erwerbsminderung beantragt, die im Mai abgelehnt wurde. Dann Widerspruch eingelegt und die Rente wurde wieder abgelehnt im Dezember 2010. Begründung: ich könne mind. 6 Std. täglich arbeiten.
Da sich mein Zustand verschlechtert hat und ich mich diesmal auch besser vorbereiten würde (nun weiss ich ja auch dass es dieses Forum gibt), möchte ich nochmal Rente beantragen. Ist das überhaupt möglich bzw. wie oft darf man Rente beantragen?
Ich muss noch dazu sagen, dass ich momentan im ALGI-Bezug bin noch bis April. Dann dorht HartzIV.
Re: Wie oft darf man Rente beantragen?
Verfasst: Di 12. Mär 2013, 17:15
von Vrori
ich würde erneut Rente beantragen..
einen Antrag darf man immer stellen...und dann beginnen die Mühlen der Verwaltung zu mahlen...
wenn du wirklich auch nachweisbare und beweisbare Verschlechtungen hast...dann nur zu...stelle den Antrag erneut..
viel Erfolg
Re: Wie oft darf man Rente beantragen?
Verfasst: Di 12. Mär 2013, 19:07
von Miko
Vrori hat vollkommen Recht.
Sobald du einen einzigen Nachweis hast, dass sich zum
zuletzt gestellten Antrag eine Verschlechterung deines Gesundheitszustandes
eingestellt hat, BEANTRAGEN!!!
Und immer weiter so, immer weiter, denn irgendwann klappt das.
Ich selbst habe zwar auch schlechte Erfahrungen mit Einschätzungen
von Gutachtern und ignorieren von Krankheitszuständen
machen müssen, lasse aber nicht locker.
Als Admin dieses Forums darf ich das ja auch gar nicht.

Re: Wie oft darf man Rente beantragen?
Verfasst: Do 22. Mai 2014, 09:08
von Camper1955
Mein erster Rentenantrag erfolgte 2006. Gutachtertenor damals. Voll erwerbsfähig. Ich kann über 6 Stunden arbeiten.
Im Februar 2011 habe ich einen Reahantrag gestellt und weil sich 3 Monate gar nichts rührte einen Rentenantrag hinterher geschoben. 2 Wochen später hatte ich die Zustimmung zur Reha in der Post.
Auf der Reha wurde ich gefragt, was ich mir vorstellen konnte, überhaupt noch zu arbeiten, da ich meine Vorstellungen darlegte, wurde der Rentenantrag in einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben umgewandelt, aber ich wurde arbeitsunfähig entlassen.
Im Oktober 2011 hatte ich dann den Bescheid. Ich kann in meinem Beruf als Taxifahrer weiter arbeiten, brauch deshalb keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Widerspruch eingelegt und wieder ablehnenden Bescheid bekommen.
Klage eingereicht. Der erste Gutachter gab der DRV recht. Zweites Gutachten gefordert.
Im März diesen Jahres wurde dann das Gutachten erstellt. Der Gutachter sagt, ich sei bereits seit mehr als 10 Jahren voll erwerbsgemindert. Daher brauch ich auch keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Nun bin ich gespannt, ob die DRV meinen Rehaantrag selbständig zu einem Rentenantrag umdeutet und wie lange rückwirkend man mir Rente bezahlen will.
lg
Robert