laufender Widerspruch

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
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Hamburger Deern
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Re: laufender Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mi 28. Mai 2014, 12:54

Gibt es etwas Neues?


Ich warte .....und warte ....und warte......... :Heiss:
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Hamburger Deern
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Re: laufender Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mi 1. Okt 2014, 19:48

der große weiße Umschlag war heute in meinem Briefkasten... :jaa:
endlich hat das Warten ein Ende.....auch wenn ich es noch nicht wirklich glauben kann :Verwirrt:

Rente wegen voller Erwerbsminderung.
...wird längstens bis 2034 gezahlt (bis zur Regelaltersgrenze)

:Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah:

Heißt das jetzt tatsächlich KEINE weiteren Untesuchungen mehr bei weiteren Gutachtern ?

Dem JC muss ich das ja nun mitteilen, logo, und nu finde ich den doofen § nicht wieder den ich mir extra notiert hatte :wech:
irgendwie müsste daraus hervorgehen das das JC noch zahlen muss bis die erste Rente auch wirklich eingegangen ist.
kann mir da bitte nochmal wer auf die Sprünge helfen :confused:
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Re: laufender Widerspruch

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 1. Okt 2014, 20:22

Super :applaus:
Heißt das jetzt tatsächlich KEINE weiteren Untesuchungen mehr bei weiteren Gutachtern ?
Im Großen und Ganzen ja.

Was allerdings sein kann (muss aber auch nicht sein), dass man von Zeit zu Zeit eine Überprüfung ansetzt, d.h. bezgl. Zuverdienst etc. schriftl. anfragt.

Nun mal ein wenig entspannte Tage in den Alltag hineinbringen :umarm: wünscht agnes

P.S. wegen dem § :confused: :Verwirrt:
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: laufender Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mi 1. Okt 2014, 22:00

Liebe Hamburger Deern, :Bussi:

welch super super tolle Neuigkeiten :ic_up: :Yeah: :applaus:

es freut mich sehr für Dich :ic_up: :jaa:

nun hat das Warten auf den DRV Bescheid endlich ein Ende und Du musst in Zukunft sicher keine Panik mehr vor grossen

weissen Briefumschlägen haben. Cool !

Die Schlechtachter können sich auch die Arbeit sparen und auch dieser GA- Horror scheint vorbei zu sein - wie Cool !

Wie @ Agnes ja schreibt - die schriflichen Anfragen bzw Überprüfungen, bekommst Du ganz sicher bewältigt ! :pfeif:

Und der finanzielle Stress scheint mit dem Bescheid ja auch - so denke ich etwas kleiner geworden zu sein.

Leider bleiben ja noch immer die Erkrankungen und die damit verbundenen Probleme.

Nun kannst Du erstmal durchatmen und Dich vom DRV-Stress erholen.

Weiterhin alles alles Gute wünscht Dir

mit lieben Grüssen

Engelchen 22
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Re: laufender Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mi 1. Okt 2014, 23:44

Liebe Hamburger Deern!

:Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :applaus: :applaus: :applaus: :applaus: :applaus:

Herzlichen Glückwunsch! Ich war 2012 genauso baff, als ich nach nur einer befristeten Verlängerung nach insgesamt nur etwas mehr als 4 Jahren Rentendauer die unbefristete Rente bekam und das sogar ohne Begutachtung.
...wird längstens bis 2034 gezahlt (bis zur Regelaltersgrenze)
Meine auch, bis Ende August 34. Dann gehen wir ja fast zeitgleich in Altersrente. ;-)
Was allerdings sein kann (muss aber auch nicht sein), dass man von Zeit zu Zeit eine Überprüfung ansetzt, d.h. bezgl. Zuverdienst etc. schriftl. anfragt.
Bei mir fragen sie einmal im Jahr wegen Hinzuverdienst, weil ich ja einen Minijob habe. Ich lasse mir das dann vom Arbeitgeber bescheinigen, schicke das hin und kriege dann ein Schreiben dass sich nichts ändert, ich halte ja auch brav die Bedingungen ein. :jaa:

Ich freue mich echt für Dich, das nimmt so viel Druck raus! Genieße es!


Liebe Grüße

Annette
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Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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Re: laufender Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Do 2. Okt 2014, 00:42

ach Leute, DANKE für eure lieben Worte :umarm:
Ich wusste es ja schon etwas länger, habe aber bewußt brav geschwiegen :pfeif:
denn erst der Bescheid zählt ja wirklich :icon_e_wink:
so ganz kann ich das alles noch gar nicht glauben nach so langem Kampf
natürlich freue ich mich unglaublich so einiges an Stress, Terminen etc. endlich bald los zu sein :jaa:
andererseits macht einem so ein Bescheid einfach noch mal sehr bewußt wie kaputt man wirklich ist :traurig:

Das ich jetzt diesen doofen § verdöselt habe macht mich schon wieder janz wuschig
ich bin manchmal einfach n Vollhorst :schuechtern:
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Re: laufender Widerspruch

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Do 2. Okt 2014, 07:43

Hallo Hamburger Deern,

ist es vielleicht der:
§ 38 SGB XII
„2.3 Vorrang von Erstattungsansprüchen und Anspruchübergängen
Hat der Hilfesuchende Sozialleistungen beantragt, die noch nicht gewährt werden (z. B. Zeitraum zwischen Rentenantragstellung und Rentenauszahlung) und ist deshalb vorübergehend eine Hilfebedürftigkeit eingetreten, ist eine Darlehensvergabe nach § 38 SGB XII ausgeschlossen. In diesen Fällen geht der gesetzlich verankerte Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträger gegen den zuständigen Leistungsträger (=> §§ 102 ff SGB X) als Sonderregelung vor und dem Hilfesuchenden ist eine nicht zurückzahlbare Beihilfe nach dem Regelwerk des SGB XII zu gewähren.“
Quelle ist eine PDF-Datei der Stadt Hamburg (ich bin zu doof das zu verlinken)
daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.../Akte_111.20-3-1-9.pdf
01.01.2012 - Voraussetzungen zur Leistungsgewährung nach§ 38 SGB XII ... 2.3 Vorrang von Erstattungsansprüchen und Anspruchübergängen. Hat der Hilfesuchende Sozialleistungen beantragt, die noch nicht gewährt ... B. Zeitraum zwischen Rentenantragstellung ... 1 n diesen Fällen geht der gesetzlich verankerte.
Sollten die dir einen Aufhebungsbescheid schicken, dann kannst du vielleicht im Widerspruch auf den § hinweisen. Anscheinend hat das schon bei ein paar geklappt.

Lieben Gruß von hasenstall

PS: Der leckere alte Besen, da muss ich immer noch :groehl:
herzlichen Glückwunsch, hätt ich fast vergessen! :applaus: :applaus: :applaus:
"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!" "Ich lächelte, war froh und es kam schlimmer!"

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Re: laufender Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Do 2. Okt 2014, 13:09

danke

ja, das könnte es sein :Gruebeln:

"2.3 Vorrang von Erstattungsansprüchen und Anspruchübergängen
Hat der Hilfesuchende Sozialleistungen beantragt, die noch nicht gewährt werden (z. B. Zeitraum zwischen Rentenantragstellung und Rentenauszahlung) und ist deshalb vorübergehend eine Hilfebedürftigkeit eingetreten, ist eine Darlehensvergabe nach §.l§.SGB XII (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb 12/ 38.htmll ausgeschlossen. 1 n diesen Fällen geht der gesetzlich verankerte Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträger gegen den zuständigen Leistungsträger (=> §§ 102 ff SGB X) als Sonderregelung vor und dem Hilfesuchenden ist eine nicht zu rückzahlbare Beihilfe nach dem Regelwerk des SGB XII zu gewähren."

obwohl, so wirklich verstehe ich dieses Beamtendeutsch mal wieder nicht :-/
Und diese Sonderregelung §§ 102 ff SGB X betrifft das JC und nicht das Grundsicherungsamt?

Mannmannmann ich mach mir schon wieder nen Kopp..... :Gruebeln:

Und ja, der "alte Besen" war wirklich ne total klasse Idee von der D-Oma, gell :jaa:
Und die ist jetz schuld wenn ich mindestens 4 Kilo zugenommen habe
:groehl:
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Re: laufender Widerspruch

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Do 2. Okt 2014, 17:49

Ja, die Doma, ein Unikat :groehl: :groehl: :groehl:

Diese pdf Datei, die druckst du dir aus, berufst dich auf diesen § § 38 SGB XII
Der § zeigt ja nur an, dass man Anspruch auf das Darlehen hat, das ja dann mit der pdf-Datei auch wieder hinfällig wird. (zum Glück bist du, denk ich mal, aus HH)
Und das Ganze gleich, sobald die dir den Bescheid schicken, dass die auf den 1. die Zahlung einstellen wollen!

Du bekommst erst am letzten die Rente und diesen einen Monat haben die zu überbrücken PUNKT.

Man kanns ja versuchen, vor allem brauchst du dir keinen Kopf machen, dass du eine Monat ohne Kohle dastehst-

Du schaffst es. lass dich mal :umarm:
Lieben Gruß von der hasenstall
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Re: laufender Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Devil-Hawk » Do 2. Okt 2014, 18:44

Hallo Hamburger Deern :smile:

Freue mich riesig für Dich :jaa: :applaus:

Weiterhin ALLES GUTE :umarm:

MfG

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