Hallo Agadon,
Vor jeder Verlängerung war mein Mann beim Gutachter der DRV. In 2006 zwei Gutachten, dann in 2009 ein Gutachten. Ob die DRV seine Ärzte angeschrieben hat wissen wir nicht. Im Jahr 2006 war mein Mann in Rhea.
Dann bitte im Widerspruchsschreiben direkt ALLE bisher erstellten Gutachten und den Reha-Bericht anfordern (kurze Angaben zum GA- /Reha-Datum sind hilfreich, damit die das schneller finden

), damit ihr erst mal nachlesen könnt was die GA und Reha-Ärzte da so von sich gegeben haben.
Darin scheint es ja entsprechend positive Aussagen für die zukünftige Entwicklung zu geben, wenn man ihn JETZT (so ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung

) für VOLL Erwerbsfähig erklärt.
Ob bei den Ärzten mal was angefordert wurde, läßt sich ja leicht feststellen, einfach mal direkt nachfragen hilft da schon weiter

...das solltet ihr auf jeden Fall mal tun und euch Kopien von älteren Befunden geben lassen, denn auch Ärzte dürfen solche Patienten-Unterlagen nach 10 Jahren vernichten.
Wie lange diese Gutachten und Reha-Berichte bei der DRV aufbewahrt werden müssen weiß ich nicht, es ist also dringend nötig die Kopien davon in die eigenen Hände zu bekommen und zu sichern.
Auch die behandelnden Ärzte sind dazu verpflichtet Kopien von Patienten-Unterlagen herauszugeben, wurden in den Jahren Ärzte gewechselt (deren Berichte wichtig sein könnten) sollte man nachfragen (Ärztekammer) wo die Unterlagen zu bekommen sein könnten.
Ich denke mal gerade die GA der DRV werden sehr aufschlußreich sein, zur "Wunderheilung" bei deinem Mann.
Leider kann er erst ab 03/2014 eine „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ mit 10,8 % Abschlag beantragen, früher geht es nicht, weil er kein Vertrauensschutz (ATZ Vereinbarung vor 12/06) hat. Mit der Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren müssen wir noch klären aber theoretisch müsste das schon passen. Er hat seit 1970 nur mit kleinen Unterbrechungen durchgehend gearbeitet.
Na, immerhin wäre das in einem Jahr und bis dahin sollte er schon (mindestens) Anspruch auf ALGI haben, das Verfahren wegen der abgelehnten Verlängerung unbedingt weiterführen, damit der Anspruch nach § 145 SGB III erhalten bleibt.
Hat er länger Anspruch auf ALGI, dann kann er den Antrag auf die Rente für Schwerbehinderte auch noch hinauszögern, gibt vielleicht etwas weniger Abzüge, sofern sich das finanziell für ihn lohnen würde ( ALGI wäre höher als die Rente).
Die AfA darf ihn nicht zwingen diese Rente eher zu beantragen, solange noch ein Anspruch auf ALGI besteht.
Hoffentlich wird sein unbefristeter Schwerbehindertenausweis nicht weggenommen - man weiss ja nie was passiert.
Das ist nicht zu erwarten, wie kommst du denn darauf

, das wäre eine (völlig separate) Entscheidung des Versorgungsamtes und die ist bei "unbefristet" wohl nicht zu erwarten, ihr solltet natürlich besser nicht versuchen, den GdB per Antrag noch erhöhen zu lassen, dann wird erneut der gesamte GdB überprüft und es ist durchaus schon zu Herabstufungen gekommen.
Aktuell kann deinem Mann der Schwerbehinderten-Status nicht mehr weggenommen werden, schon gar nicht von der DRV... die haben damit NIX zu tun.
Um ganz sicher zu sein, habe ich mir alle Bescheide seit 2006 noch mal genau angeschaut.Sein allererste Antrag auf die volle EM-Rente wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
“Ihrem Antrag auf Rente wegen volle Erwerbsminderung nach §43 Abs.2SGB VI kann nicht entsprochen werden, weil weder teilweise noch eine volle Erwerbsminderung und auch keine Berufsunfähigkeit vorliegt
Dann haben die das damals aber schon geprüft, auch wenn sie es nur "nebenbei" erwähnt haben ...
Auf Grund seines Widerspruchs hat er „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ doch bekommen und in diesem Bescheid steht nirgendwo irgendwas über Berufsunfähigkeitsrente.
Im Bescheid von 2009 wurde auch „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ weiter gewehrt und auch hier ist nichts wg. Berufsunfähigkeitsrente zu finden. Erst jetzt in diesem Ablehnungsbescheid steht das drin. Also müsste man das „reklamieren“, oder?
Kann in der Widerspruchsbegründung mit angesprochen werden, besonders der angegebene "Verweisberuf" als Löter wäre schon zu hinterfragen, denn so ein "Löter" macht sicher etwas andere Arbeiten, als ein Schweißer, müßte man mal im "BerufeNet" bei der AfA orten, die haben ja ausführliche Infos zu den Anforderungen (fast) aller Berufe auf der Homepage.
Mir hat man auch die Berufsunfähigkeit als XXXkauffrau anerkannt und dann darauf verwiesen, dass ich noch als Archivarin /Registratorin arbeiten könne und daher keine BU-Rente bekomme, NAJA, das sind Lehrberufe, die ich nicht habe und mit den Tätigkeiten kenne ich mich auch nicht aus ...denn ich habe zuletzt (fast 10 Jahre) im Call-Center als Telefonistin gearbeitet ...das hatten die irgendwie ganz übersehen, bei ihrer Prüfung der BU...
Nützte mir aber auch NIX, denn das ist ein Anlernberuf, dafür gibt es sowieso keinen Berufsschutz mehr, also auch keine BU-Rente, ich kann /soll mir eine andere Tätigkeit suchen, auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" gäbe es genügend Möglichkeiten ..."ob ich eine Stelle habe oder finden werde...BLA, BLA, BLA ...das steht in allen Ablehnungsbegründungen fast wörtlich genauso drin...
Die gesetzliche BU-Rente ist nur noch ein "Papiertiger", ein Auslaufmodell, das kaum noch Jemand zugesprochen bekommt, es findet sich (fast) immer ein fantasievoller "Verweisberuf", den man angeblich noch ausüben könne, mit den vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten und der ist dann auch "sozial zumutbar" ...egal wo dieser soziale Abstieg dann endet, ist der in Kauf zu nehmen ...
Was meinst Du mit zusprechen? Er hat volle EM-Rente bekommen und über BU-Rente ist nichts erwähnt.
Die volle Rente wegen EM wird bewilligt, wenn man in KEINEM Beruf /Tätigkeit mehr als Erwerbsfähig gilt (unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt), das ergibt dann keine separate Anerkennung der BU.
Man kann sowieso überhaupt nicht mehr arbeiten (nach Erkenntnis der DRV), da ist der Beruf unerheblich.
Zu diesen Feststellungen ist z.B. der Reha-Bericht sehr interessant, darin wird (üblicherweise) eine Prognose zu BU (also für die letzte längerfristig ausgeübte Tätigkeit) gegeben und eine weitere für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (also für ALLES).
Nur die Feststellungen zum allgemeinen Arbeitsmarkt (AM) sind ausschlaggebend für die Entscheidung EM-Rente JA oder NEIN, bei der letzten Tätigkeit /Beruf wird schnell mal die BU (unter 3 Stunden /unter 6 Stunden) angekreuzt, bei der Leistungsfähigkeit AM gibt es dann trotzdem das Kreuz bei 6 und MEHR Stunden = KEINE EM-Rente ...
So einen Reha-Bericht habe ich auch und viele Andere hier ebenfalls, die BU bewirkt leider meist keine Rente, weil man auf andere Berufe /Tätigkeiten verwiesen wird, die mit dem "Restleistungsvermögen" (und den vorhandenen Kenntnissen /Berufserfahrungen) noch möglich sind /sein sollen ...also gibt es auch keine BU-Rente.
„Wir haben festgestellt, dass Sie in Ihrem bisherigen Beruf als Schweißer nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können“ = Also das ist doch Teilzeit gemeint oder?
NEIN, das ist nicht Teilzeit, sondern bedeutet, dass er als Schweißer BU ist, also als Schweißer GAR NICHT mehr arbeiten soll /kann/darf, aber man gibt ihm ja den "Löter" und deswegen braucht er auch KEINE BU-Rente zu bekommen (meint die DRV), das sollte man natürlich im Widerspruch in Zweifel ziehen, ob das tatsächlich machbar wäre.
Allerdings darf man denen da auch nicht damit kommen, dass er in seinem Alter Schwierigkeiten hat, überhaupt noch einen anderen Arbeitsplatz zu finden, da hat die DRV auch ein gutes Argument, "für die Vermittlung in Andere Arbeit ist die AfA zuständig ...das ist NICHT Aufgabe der DRV" ...
Ist das nicht ausreichend um eine BU-Rente zu bekommen?
Theoretisch JA (er KANN seinen Beruf NICHT mehr ausüben) aber praktisch NEIN, denn er wird ja auf was Anderes (das geht aber "ersatzweise Vollzeit" ) verwiesen, was eine BU-Rente überflüssig machen soll ...
weil der Arbeitsmark für ihm verschlossen ist.
Nein, der Arbeitsmarkt ist nicht für ihn verschlossen (jedenfalls NICHT für die DRV) er soll sich ja sein Geld jetzt Vollzeit als "Löter" verdienen ... "ob er einen solchen Arbeitsplatz innehat oder findet..." ist uns (bei der DRV) eigentlich

-EGAL, dafür ist die AfA zuständig ...
Ergänzend zu einer BU-Rente (so sie denn mal ausnahmsweise bewilligt wird) gibt es keine "Arbeitsmarktrente" (man kann/darf ja
im Rahmen der individuellen Zuverdienstgrenzen noch Vollzeit was Anderes arbeiten), da wird man dann für das zusätzlich notwendige Geld komplett auf dem allgemeinen AM "geworfen", man soll ja NUR in der letzten Tätigkeit nicht mehr arbeiten (müssen).
Die BU-Rente soll ja nur den damit verbundenen sozialen Abstieg (weniger Einkommen als vorher, bei ungelernter Tätigkeit) "abmildern", die Zuverdienstgrenzen sind da auch deutlich höher, weil sie auf den Beruf abgestellt sind, den man vorher ausgeübt hat.
Die BU-Rente gilt also NICHT als "vollwertige" Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (teilweise EM bedeutet ja, man KANN nicht mehr Vollzeit arbeiten), das bezieht sich dann auf den gesamten allgemeinen AM und bedeutet, dass man dort nur noch zwischen 3 und weniger als 6 Stunden arbeiten könnte, nur dann erfolgt die Anhebung auf die Arbeitsmarktrente, weil der Teilzeitarbeits-Markt (für leidensgerechte /versicherungspflichtige) Jobs aktuell als verschlossen gilt.
Hier sind deutlich mehr Ausschlüsse /Einschränkungen zu beachten als NUR die speziellen Belastungen des Berufes /der letzten Tätigkeit, es ist (eigentlich) auch eine "Mogelpackung", denn die meisten "Arbeitsmarktrentner" werden wohl dem aktuellen /zukünftigen allgemeinen AM auch Teilzeit nicht mehr gewachsen sein, was sich ja mit der Dauer dieser Rente auch nicht gerade bessern dürfte ...
Der "Vorteil" für die Rentenkasse ist die generelle Befristung einer solchen "Arbeitsmarktrente" (immer nur höchstens 3 Jahre am Stück), da kann man auch nach 20 Jahren noch hoffen, dass sich die Lage auf dem "Teilzeit-Arbeitsmarkt" mal bessern wird ... eine befristete Volle EM-Rente muss ja nach 9 Jahren (durchgehend verlängert) in eine EM-Rente ohne Befristung gewandelt werden ...das könnte auch ein Grund sein warum man bei deinem Mann jetzt eine Renten-Pause einlegen möchte ...danach würde diese Rechnung nämlich wieder neu beginnen ...
Das will natürlich keiner zugeben (müssen), wo wir doch ALLE eigentlich bis 67 (und möglichst noch länger) arbeiten sollten, ehe wir überhaupt eine Rente "verdient" haben... da klaffen eben Theorie und Praxis auch wieder SEEEHR weit auseinander.
Letztlich ist es ein absehbarer Zeitraum bis 03/2014 und das sollte er mit dem ALGI eigentlich (mindestens) "überbrücken" können, um den Schwerbehinderten-Ausweis braucht ihr euch da wirklich keine Gedanken machen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
