EM-Rente, Weiterzahlung nach 7 Jahren abgelehnt,ALG1,
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EM-Rente, Weiterzahlung nach 7 Jahren abgelehnt,ALG1,
Hallo,
ich hoffe das uns hier jemand weiterhelfen kann,
Mein Mann wird bald 60 Jahre alt (im Juli) und seit 7 Jahren erhält er eine befristete volle EM-Rente. Seine zweite Antrag auf Weiterzahlung wurde leider abgelehnt mit dem Begründung dass, er leichte Arbeiten mindestens 6 St. täglich ausüben kann.
Mein Mann ist Schwerbehindert (50 GdB) und immer noch krank (Depression, Herzinfarkt, Rückenschmerzen/Bandscheibenvorfälle, Bluthochdruck, Schwindel u.-Gleichgewichtsstörungen)
Da er vor 1961 geboren ist, wurde gleichzeitig geprüft, ob er eventuell Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente hat. Die Rente wurde auch abgelehnt mit dem Begründung, laut Rentenbescheid:
„dass er sein Beruf als Schweißer nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich ausüben kann aber Arbeit als Löter kann er laut DRV mindestens 6 Stunden täglich ausüben, also hat er kein Anspruch auf ein Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten.
Es wurde auch nicht geprüft ob er tatsächlich einen Arbeitsplatz als Löter haben oder finden kann.“
1. Ist das korrekt, dass die DRV sagen kann, dass er sein Beruf als Schweißer nicht mindestens 6 St. tägl. ausüben kann,
aber als Löter schon?
Dabei ist er vom Beruf kein Löter, sondern Schweißer (über 25 Jahre Berufserfahrung) und er kennt sich mit dem Löten gar nicht aus.
2. Steht Ihm (geboren vor 1961) doch eine Berufsunfähigkeitsrente oder eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit/geschlossene Arbeitsmarkt zu?
Als Schweißer mit 60 Jahren findet man heutzutage kein Job.
3. Mein Mann will ins Widerspruch gehen, kann ihm da jemand einen Tipp geben? Vielleicht auch einen Tipp, wie man am besten den Widerspruch formuliert?
Mein Mann wäre Euch für jede Antwort sehr dankbar.
Vor der Rente war er fast 76 Wochen krank geschrieben und ALG1 hat er auch zum größten Teil (aber nicht voll) ausgeschöpft.
Nach meinen Berechnungen hat er noch ca. 5 Monate Restanspruch für ALG1 vor dem Rentenbeginn behalten + 24 Monate für neue Anspruch, also ca. 29 Monate gesamt.
4. Stimmt das oder hat er nur 2 Jahre (nur neue Anspruch)?
Er hat sich bereits als Arbeitslos ab dem 01.03.13 gemeldet und jede menge Formulare mitbekommen. Arbeitspaket Teil 3, vollständige Bewerbungsmappe und den Antrag auf ALG1 soll er fertig machen.
Für den Bezug von ALG1 muss er doch arbeitsfähig bzw.voll der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.
5. Nach welchem Paragraf wird sein Antrag auf ALG1 bearbeitet, § 145 oder ganz normal?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
ich hoffe das uns hier jemand weiterhelfen kann,
Mein Mann wird bald 60 Jahre alt (im Juli) und seit 7 Jahren erhält er eine befristete volle EM-Rente. Seine zweite Antrag auf Weiterzahlung wurde leider abgelehnt mit dem Begründung dass, er leichte Arbeiten mindestens 6 St. täglich ausüben kann.
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Da er vor 1961 geboren ist, wurde gleichzeitig geprüft, ob er eventuell Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente hat. Die Rente wurde auch abgelehnt mit dem Begründung, laut Rentenbescheid:
„dass er sein Beruf als Schweißer nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich ausüben kann aber Arbeit als Löter kann er laut DRV mindestens 6 Stunden täglich ausüben, also hat er kein Anspruch auf ein Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten.
Es wurde auch nicht geprüft ob er tatsächlich einen Arbeitsplatz als Löter haben oder finden kann.“
1. Ist das korrekt, dass die DRV sagen kann, dass er sein Beruf als Schweißer nicht mindestens 6 St. tägl. ausüben kann,
aber als Löter schon?
Dabei ist er vom Beruf kein Löter, sondern Schweißer (über 25 Jahre Berufserfahrung) und er kennt sich mit dem Löten gar nicht aus.
2. Steht Ihm (geboren vor 1961) doch eine Berufsunfähigkeitsrente oder eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit/geschlossene Arbeitsmarkt zu?
Als Schweißer mit 60 Jahren findet man heutzutage kein Job.
3. Mein Mann will ins Widerspruch gehen, kann ihm da jemand einen Tipp geben? Vielleicht auch einen Tipp, wie man am besten den Widerspruch formuliert?
Mein Mann wäre Euch für jede Antwort sehr dankbar.
Vor der Rente war er fast 76 Wochen krank geschrieben und ALG1 hat er auch zum größten Teil (aber nicht voll) ausgeschöpft.
Nach meinen Berechnungen hat er noch ca. 5 Monate Restanspruch für ALG1 vor dem Rentenbeginn behalten + 24 Monate für neue Anspruch, also ca. 29 Monate gesamt.
4. Stimmt das oder hat er nur 2 Jahre (nur neue Anspruch)?
Er hat sich bereits als Arbeitslos ab dem 01.03.13 gemeldet und jede menge Formulare mitbekommen. Arbeitspaket Teil 3, vollständige Bewerbungsmappe und den Antrag auf ALG1 soll er fertig machen.
Für den Bezug von ALG1 muss er doch arbeitsfähig bzw.voll der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.
5. Nach welchem Paragraf wird sein Antrag auf ALG1 bearbeitet, § 145 oder ganz normal?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
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Re: EM-Rente, Weiterzahlung nach 7 Jahren abgelehnt,ALG1,
Hallo Agadon,
erst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns im K-o-R, das ist ja ein heftiges Problempaket was du da mitbringst von deinem Mann.
Dass er 6 und mehr Stunden arbeiten könne, woher nimmt denn die DRV diese Erkenntnis, gab es eine Reha, wurden Gutachten dazu durchgeführt, wurden seine Ärzte angeschrieben oder hat man bei der DRV nur in die "Glaskugel" geschaut...
Ohne jegliche Prüfungen seiner aktuellen gesundheitlichen Lage ist das ja ziemlich "mutig" von der DRV nach 7 Jahren einfach nicht mehr zu verlängern... sozusagen von NULL Erwerbsfähigkeit auf 100% ...
Schau mal hier rein, das trifft natürlich nur zu, wenn er die Wartezeit von 35 Jahren zusätzlich zum GdB 50 erfüllt hat, ob die genannten "Vertauensschutzregelungen" in Anspruch nehmen kann weiß ich natürlich nicht, das kann euch sicher nur die DRV über sein Renten-Konto erklären.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... rForm.html
Ich habe jetzt mal als Beispiel den 01.06.1953 eingegeben, kannst du natürlich mit dem korrekten Geburtstag nochmal neu berechnen lassen.
Ihr solltet vielleicht mal einen Termin bei der DRV-Beratungsstelle machen und das dort prüfen lassen, dort könnt ihr auch direkt schon fristwahrend den Widerspruch aufnehmen lassen oder einfach (gegen Empfangsbestätigung !!!) abgeben, wann kam denn der Bescheid, dafür hat man nur 1 Monat (nach Erhalt) die Möglichkeit.
Die ausführliche Begründung kann man nachreichen und sollte erst mal im Widerspruch die Akten-Einsicht (§ 25 SGB X) fordern, um zu prüfen welche Unterlagen die DRV da verwendet hat, um die "Wunderheilung" deines Mannes festzustellen.
Inzwischen finden nicht mal mehr gesunde 60-Jährige einen anständigen Job, wenn sie das Pech haben, in dem Alter noch (frisch) arbeitslos zu werden.
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit gibt es nicht mehr ab Jahrgang 1952 und eine Rente "wegen geschlossenem Arbeitsmarkt" gibt es so überhaupt nicht, die gibt es nur als "Arbeitsmarktrente", wenn zumindest eine Teilweise Erwerbsminderung ( 3 - unter 6 Stunden Erwerbsfähig) anerkannt wurde von der DRV, weil der "Teilzeit-Arbeitsmarkt verschlossen ist" für Teil-EM-Rentner.
Deinem Mann wurde ja gerade bescheinigt, dass er Vollzeit arbeiten könne (lt. DRV sind 6 und mehr Stunden bereits Vollzeit) ...
viewtopic.php?p=4562#p4562
Schau mal hier, da findest du einen "Muster-Antrag" und weitere wichtige Informationen ...
viewtopic.php?f=3&t=1751
Bitte gründlich lesen und bei Fragen, einfach FRAGEN
Auch mit § 145 wird es nicht einfach werden bei der AfA, wir kennen die Probleme hier allerdings hauptsächlich aus den Vorgehensweisen nach Erst-Antrag auf EM-Rente, wenn die abgelehnt wurde, ist die AfA auch ziemlich "störrisch"...
Mit AfA nach einer SOOO wahnsinnig langen EM-Rentenzeit hat hier wohl (meines Wissens) auch noch Keiner wirklich Erfahrungen gesammelt, der einzige bekannte Fall hier, ist eine Ablehnung der Verlängerung nach 5 Jahren EM-Rente, bekam auch zunächst ALGI (gemäß Nahtlosigkeit) und muss nun Hartz 4 beantragen, die Betroffene ist allerdings nochh Einiges jünger als dein Mann und hat vorerst keine Aussichten auf Besserung der Gesamt-Lebenslage.
Vielleicht kannst du ja mit diesen ersten Infos schon was anfangen, die Klärungen bei der DRV im Bezug auf eine mögliche Rente wegen Schwerbehinderung solltet ihr unbedingt in Angriff nehmen, dann wäre ein "gutes Ende" ja vielleicht schon absehbar...
Viel Erfolg
Liebe Grüße von der Doppeloma

erst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns im K-o-R, das ist ja ein heftiges Problempaket was du da mitbringst von deinem Mann.

Wie lange wurde diese EM-Rente jetzt zuletzt bewilligt, also wann enden die Zahlungen ...Mein Mann wird bald 60 Jahre alt (im Juli) und seit 7 Jahren erhält er eine befristete volle EM-Rente. Seine zweite Antrag auf Weiterzahlung wurde leider abgelehnt mit dem Begründung dass, er leichte Arbeiten mindestens 6 St. täglich ausüben kann.


Dass er 6 und mehr Stunden arbeiten könne, woher nimmt denn die DRV diese Erkenntnis, gab es eine Reha, wurden Gutachten dazu durchgeführt, wurden seine Ärzte angeschrieben oder hat man bei der DRV nur in die "Glaskugel" geschaut...
Ohne jegliche Prüfungen seiner aktuellen gesundheitlichen Lage ist das ja ziemlich "mutig" von der DRV nach 7 Jahren einfach nicht mehr zu verlängern... sozusagen von NULL Erwerbsfähigkeit auf 100% ...


Der GdB spielt an sich bei der DRV keine besondere Rolle, könnte aber in diesem Falle eventuell eine Rente für Schwerbehinderte möglich machen, sofern er dafür die erforderlichen Anerkennungszeiten bei der DRV erfüllt ...das fällt mir jetzt gerade hier so beim Schreiben ein ...bekommt er da 35 Jahre zusammen (bitte unbedingt bei der DRV eine aktuelle Renten-Information verlangen !!!) ...Mein Mann ist Schwerbehindert (50 GdB) und immer noch krank (Depression, Herzinfarkt, Rückenschmerzen/Bandscheibenvorfälle, Bluthochdruck, Schwindel u.-Gleichgewichtsstörungen)
Schau mal hier rein, das trifft natürlich nur zu, wenn er die Wartezeit von 35 Jahren zusätzlich zum GdB 50 erfüllt hat, ob die genannten "Vertauensschutzregelungen" in Anspruch nehmen kann weiß ich natürlich nicht, das kann euch sicher nur die DRV über sein Renten-Konto erklären.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... rForm.html
Ich habe jetzt mal als Beispiel den 01.06.1953 eingegeben, kannst du natürlich mit dem korrekten Geburtstag nochmal neu berechnen lassen.
Ihr solltet vielleicht mal einen Termin bei der DRV-Beratungsstelle machen und das dort prüfen lassen, dort könnt ihr auch direkt schon fristwahrend den Widerspruch aufnehmen lassen oder einfach (gegen Empfangsbestätigung !!!) abgeben, wann kam denn der Bescheid, dafür hat man nur 1 Monat (nach Erhalt) die Möglichkeit.
Die ausführliche Begründung kann man nachreichen und sollte erst mal im Widerspruch die Akten-Einsicht (§ 25 SGB X) fordern, um zu prüfen welche Unterlagen die DRV da verwendet hat, um die "Wunderheilung" deines Mannes festzustellen.
Das stand doch sicher nicht erst in dem letzten Bescheid drin, da würde man sich wohl wundern, warum er das erst nach 7 Jahren "reklamiert", jetzt wird es sicher keinen Sinn mehr machen dagegen vorgehen zu wollen.Da er vor 1961 geboren ist, wurde gleichzeitig geprüft, ob er eventuell Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente hat. Die Rente wurde auch abgelehnt mit dem Begründung, laut Rentenbescheid:
„dass er sein Beruf als Schweißer nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich ausüben kann aber Arbeit als Löter kann er laut DRV mindestens 6 Stunden täglich ausüben, also hat er kein Anspruch auf ein Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten.
Es wurde auch nicht geprüft ob er tatsächlich einen Arbeitsplatz als Löter haben oder finden kann.“

Das sehen die bei der DRV nicht so "verbissen", würde ihm auch aktuell nichts mehr bringen, nach 7 Jahren voller EM-Rente wird er wohl kaum noch irgendwelche Chancen auf dem aktuellen Arbeitmarkt haben, egal in welchem Berufsbereich, seine Schweißer-Erfahrungen wären inzwischen auch "Schnee von gestern" nach 7 Jahren Renten-Bezug ...1. Ist das korrekt, dass die DRV sagen kann, dass er sein Beruf als Schweißer nicht mindestens 6 St. tägl. ausüben kann,
aber als Löter schon?
Dabei ist er vom Beruf kein Löter, sondern Schweißer (über 25 Jahre Berufserfahrung) und er kennt sich mit dem Löten gar nicht aus.
Inzwischen finden nicht mal mehr gesunde 60-Jährige einen anständigen Job, wenn sie das Pech haben, in dem Alter noch (frisch) arbeitslos zu werden.
Nein, wenn man ihm diese BU-Rente damals nicht zugesprochen hat, dann bekommt er sie jetzt auch nicht mehr.2. Steht Ihm (geboren vor 1961) doch eine Berufsunfähigkeitsrente oder eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit/geschlossene Arbeitsmarkt zu?
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit gibt es nicht mehr ab Jahrgang 1952 und eine Rente "wegen geschlossenem Arbeitsmarkt" gibt es so überhaupt nicht, die gibt es nur als "Arbeitsmarktrente", wenn zumindest eine Teilweise Erwerbsminderung ( 3 - unter 6 Stunden Erwerbsfähig) anerkannt wurde von der DRV, weil der "Teilzeit-Arbeitsmarkt verschlossen ist" für Teil-EM-Rentner.
Deinem Mann wurde ja gerade bescheinigt, dass er Vollzeit arbeiten könne (lt. DRV sind 6 und mehr Stunden bereits Vollzeit) ...
Das ist leider wahr und als kranker Schweißer, mit "Berufserfahrung als EM-Rentner in den letzten 7 Jahren" wohl noch weniger...Als Schweißer mit 60 Jahren findet man heutzutage kein Job.

Dein Mann sollte auch unbedingt in Widerspruch gehen, lies dir bitte den Anfang meines Beitrages nochmal durch dazu, um die Frist zu wahren braucht man erst mal nicht viel zu schreiben, hier sind auch Vorlagen (Musterbriefe) dafür zu finden ...3. Mein Mann will ins Widerspruch gehen, kann ihm da jemand einen Tipp geben? Vielleicht auch einen Tipp, wie man am besten den Widerspruch formuliert?
Mein Mann wäre Euch für jede Antwort sehr dankbar.
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Ein Restanspruch verfällt nach 4 Jahren, es gibt auch nicht mehr, als den höchstmöglichen persönlichen Anspruch, entsprechend Alter und Versicherungszeiten, also bei ihm höchstens 24 Monate.Vor der Rente war er fast 76 Wochen krank geschrieben und ALG1 hat er auch zum größten Teil (aber nicht voll) ausgeschöpft.
Nach meinen Berechnungen hat er noch ca. 5 Monate Restanspruch für ALG1 vor dem Rentenbeginn behalten + 24 Monate für neue Anspruch, also ca. 29 Monate gesamt.
Das macht jede AfA anders, im Moment zählt er nun mal als Erwerbsfähig, denn die DRV meint ja, dass er das auch ist (Vollzeit arbeitsfähig) sonst bekäme er ja weiter die EM-Rente...Er hat sich bereits als Arbeitslos ab dem 01.03.13 gemeldet und jede menge Formulare mitbekommen. Arbeitspaket Teil 3, vollständige Bewerbungsmappe und den Antrag auf ALG1 soll er fertig machen.
Für den Bezug von ALG1 muss er doch arbeitsfähig bzw.voll der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.
Schau mal hier, da findest du einen "Muster-Antrag" und weitere wichtige Informationen ...
viewtopic.php?f=3&t=1751
Bitte gründlich lesen und bei Fragen, einfach FRAGEN



Nach einer Zeitrente tritt üblicherweise der § 145 SGB III (Nahtlosigkeit) wieder in Kraft, allerdings nur solange dein Mann auch der Ablehnung der EM-Rente weiterhin entgegentritt (Widerspruch /bei Notwendigkeit Klage am Sozialgericht), ansonsten ist er "normaler Arbeitsloser" und wird auch als solcher von der AfA behandelt und gefordert.5. Nach welchem Paragraf wird sein Antrag auf ALG1 bearbeitet, § 145 oder ganz normal?
Auch mit § 145 wird es nicht einfach werden bei der AfA, wir kennen die Probleme hier allerdings hauptsächlich aus den Vorgehensweisen nach Erst-Antrag auf EM-Rente, wenn die abgelehnt wurde, ist die AfA auch ziemlich "störrisch"...
Mit AfA nach einer SOOO wahnsinnig langen EM-Rentenzeit hat hier wohl (meines Wissens) auch noch Keiner wirklich Erfahrungen gesammelt, der einzige bekannte Fall hier, ist eine Ablehnung der Verlängerung nach 5 Jahren EM-Rente, bekam auch zunächst ALGI (gemäß Nahtlosigkeit) und muss nun Hartz 4 beantragen, die Betroffene ist allerdings nochh Einiges jünger als dein Mann und hat vorerst keine Aussichten auf Besserung der Gesamt-Lebenslage.

Vielleicht kannst du ja mit diesen ersten Infos schon was anfangen, die Klärungen bei der DRV im Bezug auf eine mögliche Rente wegen Schwerbehinderung solltet ihr unbedingt in Angriff nehmen, dann wäre ein "gutes Ende" ja vielleicht schon absehbar...
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Re: EM-Rente, Weiterzahlung nach 7 Jahren abgelehnt,ALG1,
Danke für die detaillierte und umfangreiche Antwort.
Doch, das steht erst jetzt so drin:
„Da Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, haben wir zusätzlich geprüft, ob Sie berufsunfähig sind und deshalb eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten können (§240 SGB VI)
Wir haben festgestellt, dass Sie in Ihrem bisherigen Beruf als Schweißer nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können. Als Löter können Sie in diesem Umfang künftig jedoch arbeiten. Dies ist Ihnen aufgrund Ihres beruflichen Werdegangs auch zumutbar. Deshalb sind Sie nicht berufsunfähig und können auch keine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten. Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit durften wir nicht berücksichtigen, ob sie tatsächlich einen Arbeitsplatz als Löter haben oder finden können.“
Um ganz sicher zu sein, habe ich mir alle Bescheide seit 2006 noch mal genau angeschaut.Sein allererste Antrag auf die volle EM-Rente wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
“Ihrem Antrag auf Rente wegen volle Erwerbsminderung nach §43 Abs.2SGB VI kann nicht entsprochen werden, weil weder teilweise noch eine volle Erwerbsminderung und auch keine Berufsunfähigkeit vorliegt
Auf Grund seines Widerspruchs hat er „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ doch bekommen und in diesem Bescheid steht nirgendwo irgendwas über Berufsunfähigkeitsrente.
Im Bescheid von 2009 wurde auch „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ weiter gewehrt und auch hier ist nichts wg. Berufsunfähigkeitsrente zu finden. Erst jetzt in diesem Ablehnungsbescheid steht das drin. Also müsste man das „reklamieren“, oder?
„Wir haben festgestellt, dass Sie in Ihrem bisherigen Beruf als Schweißer nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können“ = Also das ist doch Teilzeit gemeint oder?
Ist das nicht ausreichend um eine BU-Rente zu bekommen? weil der Arbeitsmark für ihm verschlossen ist.
Es passieren immer wieder Wunder bei der DRW, es ist unglaublich dass man nach 7 Jahren volle EM-Rente plötzlich gesund ist ohne das zu wissen.
Er bekommt die EM-Rente seit 2006, zuerst bis 2009 befristet und dann wurde die Rente um weitere 3 Jahre verlängert, also bis 28.02.2013.Wie lange wurde diese EM-Rente jetzt zuletzt bewilligt, also wann enden die Zahlungen
Vor jeder Verlängerung war mein Mann beim Gutachter der DRV. In 2006 zwei Gutachten, dann in 2009 ein Gutachten. Ob die DRV seine Ärzte angeschrieben hat wissen wir nicht. Im Jahr 2006 war mein Mann in Rhea.Dass er 6 und mehr Stunden arbeiten könne, woher nimmt denn die DRV diese Erkenntnis, gab es eine Reha, wurden Gutachten dazu durchgeführt, wurden seine Ärzte angeschrieben oder hat man bei der DRV nur in die "Glaskugel" geschaut.
Leider kann er erst ab 03/2014 eine „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ mit 10,8 % Abschlag beantragen, früher geht es nicht, weil er kein Vertrauensschutz (ATZ Vereinbarung vor 12/06) hat. Mit der Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren müssen wir noch klären aber theoretisch müsste das schon passen. Er hat seit 1970 nur mit kleinen Unterbrechungen durchgehend gearbeitet. Hoffentlich wird sein unbefristeter Schwerbehindertenausweis nicht weggenommen - man weiss ja nie was passiert.Der GdB spielt an sich bei der DRV keine besondere Rolle, könnte aber in diesem Falle eventuell eine Rente für Schwerbehinderte möglich machen, sofern er dafür die erforderlichen Anerkennungszeiten bei der DRV erfüllt ...das fällt mir jetzt gerade hier so beim Schreiben ein ...bekommt er da 35 Jahre zusammen (bitte unbedingt bei der DRV eine aktuelle Renten-Information verlangen !!!) ...
Das stand doch sicher nicht erst in dem letzten Bescheid drin, da würde man sich wohl wundern, warum er das erst nach 7 Jahren "reklamiert", jetzt wird es sicher keinen Sinn mehr machen dagegen vorgehen zu wollen.Da er vor 1961 geboren ist, wurde gleichzeitig geprüft, ob er eventuell Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente hat. Die Rente wurde auch abgelehnt mit dem Begründung, laut Rentenbescheid:
„dass er sein Beruf als Schweißer nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich ausüben kann aber Arbeit als Löter kann er laut DRV mindestens 6 Stunden täglich ausüben, also hat er kein Anspruch auf ein Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten.
Es wurde auch nicht geprüft ob er tatsächlich einen Arbeitsplatz als Löter haben oder finden kann.“
Doch, das steht erst jetzt so drin:
„Da Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, haben wir zusätzlich geprüft, ob Sie berufsunfähig sind und deshalb eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten können (§240 SGB VI)
Wir haben festgestellt, dass Sie in Ihrem bisherigen Beruf als Schweißer nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können. Als Löter können Sie in diesem Umfang künftig jedoch arbeiten. Dies ist Ihnen aufgrund Ihres beruflichen Werdegangs auch zumutbar. Deshalb sind Sie nicht berufsunfähig und können auch keine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten. Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit durften wir nicht berücksichtigen, ob sie tatsächlich einen Arbeitsplatz als Löter haben oder finden können.“
Um ganz sicher zu sein, habe ich mir alle Bescheide seit 2006 noch mal genau angeschaut.Sein allererste Antrag auf die volle EM-Rente wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
“Ihrem Antrag auf Rente wegen volle Erwerbsminderung nach §43 Abs.2SGB VI kann nicht entsprochen werden, weil weder teilweise noch eine volle Erwerbsminderung und auch keine Berufsunfähigkeit vorliegt
Auf Grund seines Widerspruchs hat er „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ doch bekommen und in diesem Bescheid steht nirgendwo irgendwas über Berufsunfähigkeitsrente.
Im Bescheid von 2009 wurde auch „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ weiter gewehrt und auch hier ist nichts wg. Berufsunfähigkeitsrente zu finden. Erst jetzt in diesem Ablehnungsbescheid steht das drin. Also müsste man das „reklamieren“, oder?
Was meinst Du mit zusprechen? Er hat volle EM-Rente bekommen und über BU-Rente ist nichts erwähnt.2. Steht Ihm (geboren vor 1961) doch eine Berufsunfähigkeitsrente oder eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit/geschlossene Arbeitsmarkt zu?
Nein, wenn man ihm diese BU-Rente damals nicht zugesprochen hat, dann bekommt er sie jetzt auch nicht mehr.
Ja, aber Ihm wurde gleichzeitig das bescheinigt:"Arbeitsmarktrente", wenn zumindest eine Teilweise Erwerbsminderung ( 3 - unter 6 Stunden Erwerbsfähig) anerkannt wurde von der DRV, weil der "Teilzeit-Arbeitsmarkt verschlossen ist" für Teil-EM-Rentner.
Deinem Mann wurde ja gerade bescheinigt, dass er Vollzeit arbeiten könne (lt. DRV sind 6 und mehr Stunden bereits Vollzeit)
„Wir haben festgestellt, dass Sie in Ihrem bisherigen Beruf als Schweißer nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können“ = Also das ist doch Teilzeit gemeint oder?
Ist das nicht ausreichend um eine BU-Rente zu bekommen? weil der Arbeitsmark für ihm verschlossen ist.
Es passieren immer wieder Wunder bei der DRW, es ist unglaublich dass man nach 7 Jahren volle EM-Rente plötzlich gesund ist ohne das zu wissen.
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Re: EM-Rente, Weiterzahlung nach 7 Jahren abgelehnt,ALG1,
wenn ich eure Geschichte lese könnte man meinen es dreht sich dabei um mich....Ist das nicht ausreichend um eine BU-Rente zu bekommen?
hab euch mal mal was zum Thema Bu rausgesucht...
das ganze zum Thema :§ 240 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die
1.
vor dem 2. Januar 1961 geboren und
2.
berufsunfähig
sind.
(2) Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.
viewtopic.php?f=3&t=102
ich selbst verstehe es auch nicht ...bei den einen wird sofort auf Bu_Rente entschieden....bei anderen (wie auch bei mir)auf diesen "Gummi" § verwiesen

Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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Re: EM-Rente, Weiterzahlung nach 7 Jahren abgelehnt,ALG1,
Hallo k@lle,Agadon hat geschrieben:das ganze zum Thema :
viewtopic.php?f=3&t=102
ich selbst verstehe es auch nicht ...bei den einen wird sofort auf Bu_Rente entschieden....bei anderen (wie auch bei mir)auf diesen "Gummi" § verwiesen
danke für Info, ich verstehe es auch nicht.
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Re: EM-Rente, Weiterzahlung nach 7 Jahren abgelehnt,ALG1,
Hallo Agadon,
), damit ihr erst mal nachlesen könnt was die GA und Reha-Ärzte da so von sich gegeben haben.
Darin scheint es ja entsprechend positive Aussagen für die zukünftige Entwicklung zu geben, wenn man ihn JETZT (so ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung
) für VOLL Erwerbsfähig erklärt.
Ob bei den Ärzten mal was angefordert wurde, läßt sich ja leicht feststellen, einfach mal direkt nachfragen hilft da schon weiter
...das solltet ihr auf jeden Fall mal tun und euch Kopien von älteren Befunden geben lassen, denn auch Ärzte dürfen solche Patienten-Unterlagen nach 10 Jahren vernichten.
Wie lange diese Gutachten und Reha-Berichte bei der DRV aufbewahrt werden müssen weiß ich nicht, es ist also dringend nötig die Kopien davon in die eigenen Hände zu bekommen und zu sichern.
Auch die behandelnden Ärzte sind dazu verpflichtet Kopien von Patienten-Unterlagen herauszugeben, wurden in den Jahren Ärzte gewechselt (deren Berichte wichtig sein könnten) sollte man nachfragen (Ärztekammer) wo die Unterlagen zu bekommen sein könnten.
Ich denke mal gerade die GA der DRV werden sehr aufschlußreich sein, zur "Wunderheilung" bei deinem Mann.
Hat er länger Anspruch auf ALGI, dann kann er den Antrag auf die Rente für Schwerbehinderte auch noch hinauszögern, gibt vielleicht etwas weniger Abzüge, sofern sich das finanziell für ihn lohnen würde ( ALGI wäre höher als die Rente).
Die AfA darf ihn nicht zwingen diese Rente eher zu beantragen, solange noch ein Anspruch auf ALGI besteht.
, das wäre eine (völlig separate) Entscheidung des Versorgungsamtes und die ist bei "unbefristet" wohl nicht zu erwarten, ihr solltet natürlich besser nicht versuchen, den GdB per Antrag noch erhöhen zu lassen, dann wird erneut der gesamte GdB überprüft und es ist durchaus schon zu Herabstufungen gekommen.
Aktuell kann deinem Mann der Schwerbehinderten-Status nicht mehr weggenommen werden, schon gar nicht von der DRV... die haben damit NIX zu tun.
Mir hat man auch die Berufsunfähigkeit als XXXkauffrau anerkannt und dann darauf verwiesen, dass ich noch als Archivarin /Registratorin arbeiten könne und daher keine BU-Rente bekomme, NAJA, das sind Lehrberufe, die ich nicht habe und mit den Tätigkeiten kenne ich mich auch nicht aus ...denn ich habe zuletzt (fast 10 Jahre) im Call-Center als Telefonistin gearbeitet ...das hatten die irgendwie ganz übersehen, bei ihrer Prüfung der BU...
Nützte mir aber auch NIX, denn das ist ein Anlernberuf, dafür gibt es sowieso keinen Berufsschutz mehr, also auch keine BU-Rente, ich kann /soll mir eine andere Tätigkeit suchen, auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" gäbe es genügend Möglichkeiten ..."ob ich eine Stelle habe oder finden werde...BLA, BLA, BLA ...das steht in allen Ablehnungsbegründungen fast wörtlich genauso drin...
Die gesetzliche BU-Rente ist nur noch ein "Papiertiger", ein Auslaufmodell, das kaum noch Jemand zugesprochen bekommt, es findet sich (fast) immer ein fantasievoller "Verweisberuf", den man angeblich noch ausüben könne, mit den vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten und der ist dann auch "sozial zumutbar" ...egal wo dieser soziale Abstieg dann endet, ist der in Kauf zu nehmen ...
Man kann sowieso überhaupt nicht mehr arbeiten (nach Erkenntnis der DRV), da ist der Beruf unerheblich.
Zu diesen Feststellungen ist z.B. der Reha-Bericht sehr interessant, darin wird (üblicherweise) eine Prognose zu BU (also für die letzte längerfristig ausgeübte Tätigkeit) gegeben und eine weitere für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (also für ALLES).
Nur die Feststellungen zum allgemeinen Arbeitsmarkt (AM) sind ausschlaggebend für die Entscheidung EM-Rente JA oder NEIN, bei der letzten Tätigkeit /Beruf wird schnell mal die BU (unter 3 Stunden /unter 6 Stunden) angekreuzt, bei der Leistungsfähigkeit AM gibt es dann trotzdem das Kreuz bei 6 und MEHR Stunden = KEINE EM-Rente ...
So einen Reha-Bericht habe ich auch und viele Andere hier ebenfalls, die BU bewirkt leider meist keine Rente, weil man auf andere Berufe /Tätigkeiten verwiesen wird, die mit dem "Restleistungsvermögen" (und den vorhandenen Kenntnissen /Berufserfahrungen) noch möglich sind /sein sollen ...also gibt es auch keine BU-Rente.
Allerdings darf man denen da auch nicht damit kommen, dass er in seinem Alter Schwierigkeiten hat, überhaupt noch einen anderen Arbeitsplatz zu finden, da hat die DRV auch ein gutes Argument, "für die Vermittlung in Andere Arbeit ist die AfA zuständig ...das ist NICHT Aufgabe der DRV" ...
-EGAL, dafür ist die AfA zuständig ...
Ergänzend zu einer BU-Rente (so sie denn mal ausnahmsweise bewilligt wird) gibt es keine "Arbeitsmarktrente" (man kann/darf ja im Rahmen der individuellen Zuverdienstgrenzen noch Vollzeit was Anderes arbeiten), da wird man dann für das zusätzlich notwendige Geld komplett auf dem allgemeinen AM "geworfen", man soll ja NUR in der letzten Tätigkeit nicht mehr arbeiten (müssen).
Die BU-Rente soll ja nur den damit verbundenen sozialen Abstieg (weniger Einkommen als vorher, bei ungelernter Tätigkeit) "abmildern", die Zuverdienstgrenzen sind da auch deutlich höher, weil sie auf den Beruf abgestellt sind, den man vorher ausgeübt hat.
Die BU-Rente gilt also NICHT als "vollwertige" Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (teilweise EM bedeutet ja, man KANN nicht mehr Vollzeit arbeiten), das bezieht sich dann auf den gesamten allgemeinen AM und bedeutet, dass man dort nur noch zwischen 3 und weniger als 6 Stunden arbeiten könnte, nur dann erfolgt die Anhebung auf die Arbeitsmarktrente, weil der Teilzeitarbeits-Markt (für leidensgerechte /versicherungspflichtige) Jobs aktuell als verschlossen gilt.
Hier sind deutlich mehr Ausschlüsse /Einschränkungen zu beachten als NUR die speziellen Belastungen des Berufes /der letzten Tätigkeit, es ist (eigentlich) auch eine "Mogelpackung", denn die meisten "Arbeitsmarktrentner" werden wohl dem aktuellen /zukünftigen allgemeinen AM auch Teilzeit nicht mehr gewachsen sein, was sich ja mit der Dauer dieser Rente auch nicht gerade bessern dürfte ...
Der "Vorteil" für die Rentenkasse ist die generelle Befristung einer solchen "Arbeitsmarktrente" (immer nur höchstens 3 Jahre am Stück), da kann man auch nach 20 Jahren noch hoffen, dass sich die Lage auf dem "Teilzeit-Arbeitsmarkt" mal bessern wird ... eine befristete Volle EM-Rente muss ja nach 9 Jahren (durchgehend verlängert) in eine EM-Rente ohne Befristung gewandelt werden ...das könnte auch ein Grund sein warum man bei deinem Mann jetzt eine Renten-Pause einlegen möchte ...danach würde diese Rechnung nämlich wieder neu beginnen ...
Das will natürlich keiner zugeben (müssen), wo wir doch ALLE eigentlich bis 67 (und möglichst noch länger) arbeiten sollten, ehe wir überhaupt eine Rente "verdient" haben... da klaffen eben Theorie und Praxis auch wieder SEEEHR weit auseinander.
Letztlich ist es ein absehbarer Zeitraum bis 03/2014 und das sollte er mit dem ALGI eigentlich (mindestens) "überbrücken" können, um den Schwerbehinderten-Ausweis braucht ihr euch da wirklich keine Gedanken machen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Dann bitte im Widerspruchsschreiben direkt ALLE bisher erstellten Gutachten und den Reha-Bericht anfordern (kurze Angaben zum GA- /Reha-Datum sind hilfreich, damit die das schneller findenVor jeder Verlängerung war mein Mann beim Gutachter der DRV. In 2006 zwei Gutachten, dann in 2009 ein Gutachten. Ob die DRV seine Ärzte angeschrieben hat wissen wir nicht. Im Jahr 2006 war mein Mann in Rhea.

Darin scheint es ja entsprechend positive Aussagen für die zukünftige Entwicklung zu geben, wenn man ihn JETZT (so ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung


Ob bei den Ärzten mal was angefordert wurde, läßt sich ja leicht feststellen, einfach mal direkt nachfragen hilft da schon weiter


Wie lange diese Gutachten und Reha-Berichte bei der DRV aufbewahrt werden müssen weiß ich nicht, es ist also dringend nötig die Kopien davon in die eigenen Hände zu bekommen und zu sichern.
Auch die behandelnden Ärzte sind dazu verpflichtet Kopien von Patienten-Unterlagen herauszugeben, wurden in den Jahren Ärzte gewechselt (deren Berichte wichtig sein könnten) sollte man nachfragen (Ärztekammer) wo die Unterlagen zu bekommen sein könnten.
Ich denke mal gerade die GA der DRV werden sehr aufschlußreich sein, zur "Wunderheilung" bei deinem Mann.

Na, immerhin wäre das in einem Jahr und bis dahin sollte er schon (mindestens) Anspruch auf ALGI haben, das Verfahren wegen der abgelehnten Verlängerung unbedingt weiterführen, damit der Anspruch nach § 145 SGB III erhalten bleibt.Leider kann er erst ab 03/2014 eine „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ mit 10,8 % Abschlag beantragen, früher geht es nicht, weil er kein Vertrauensschutz (ATZ Vereinbarung vor 12/06) hat. Mit der Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren müssen wir noch klären aber theoretisch müsste das schon passen. Er hat seit 1970 nur mit kleinen Unterbrechungen durchgehend gearbeitet.

Hat er länger Anspruch auf ALGI, dann kann er den Antrag auf die Rente für Schwerbehinderte auch noch hinauszögern, gibt vielleicht etwas weniger Abzüge, sofern sich das finanziell für ihn lohnen würde ( ALGI wäre höher als die Rente).
Die AfA darf ihn nicht zwingen diese Rente eher zu beantragen, solange noch ein Anspruch auf ALGI besteht.


Das ist nicht zu erwarten, wie kommst du denn daraufHoffentlich wird sein unbefristeter Schwerbehindertenausweis nicht weggenommen - man weiss ja nie was passiert.

Aktuell kann deinem Mann der Schwerbehinderten-Status nicht mehr weggenommen werden, schon gar nicht von der DRV... die haben damit NIX zu tun.


Dann haben die das damals aber schon geprüft, auch wenn sie es nur "nebenbei" erwähnt haben ...Um ganz sicher zu sein, habe ich mir alle Bescheide seit 2006 noch mal genau angeschaut.Sein allererste Antrag auf die volle EM-Rente wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
“Ihrem Antrag auf Rente wegen volle Erwerbsminderung nach §43 Abs.2SGB VI kann nicht entsprochen werden, weil weder teilweise noch eine volle Erwerbsminderung und auch keine Berufsunfähigkeit vorliegt
Kann in der Widerspruchsbegründung mit angesprochen werden, besonders der angegebene "Verweisberuf" als Löter wäre schon zu hinterfragen, denn so ein "Löter" macht sicher etwas andere Arbeiten, als ein Schweißer, müßte man mal im "BerufeNet" bei der AfA orten, die haben ja ausführliche Infos zu den Anforderungen (fast) aller Berufe auf der Homepage.Auf Grund seines Widerspruchs hat er „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ doch bekommen und in diesem Bescheid steht nirgendwo irgendwas über Berufsunfähigkeitsrente.
Im Bescheid von 2009 wurde auch „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ weiter gewehrt und auch hier ist nichts wg. Berufsunfähigkeitsrente zu finden. Erst jetzt in diesem Ablehnungsbescheid steht das drin. Also müsste man das „reklamieren“, oder?
Mir hat man auch die Berufsunfähigkeit als XXXkauffrau anerkannt und dann darauf verwiesen, dass ich noch als Archivarin /Registratorin arbeiten könne und daher keine BU-Rente bekomme, NAJA, das sind Lehrberufe, die ich nicht habe und mit den Tätigkeiten kenne ich mich auch nicht aus ...denn ich habe zuletzt (fast 10 Jahre) im Call-Center als Telefonistin gearbeitet ...das hatten die irgendwie ganz übersehen, bei ihrer Prüfung der BU...

Nützte mir aber auch NIX, denn das ist ein Anlernberuf, dafür gibt es sowieso keinen Berufsschutz mehr, also auch keine BU-Rente, ich kann /soll mir eine andere Tätigkeit suchen, auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" gäbe es genügend Möglichkeiten ..."ob ich eine Stelle habe oder finden werde...BLA, BLA, BLA ...das steht in allen Ablehnungsbegründungen fast wörtlich genauso drin...


Die gesetzliche BU-Rente ist nur noch ein "Papiertiger", ein Auslaufmodell, das kaum noch Jemand zugesprochen bekommt, es findet sich (fast) immer ein fantasievoller "Verweisberuf", den man angeblich noch ausüben könne, mit den vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten und der ist dann auch "sozial zumutbar" ...egal wo dieser soziale Abstieg dann endet, ist der in Kauf zu nehmen ...

Die volle Rente wegen EM wird bewilligt, wenn man in KEINEM Beruf /Tätigkeit mehr als Erwerbsfähig gilt (unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt), das ergibt dann keine separate Anerkennung der BU.Was meinst Du mit zusprechen? Er hat volle EM-Rente bekommen und über BU-Rente ist nichts erwähnt.
Man kann sowieso überhaupt nicht mehr arbeiten (nach Erkenntnis der DRV), da ist der Beruf unerheblich.
Zu diesen Feststellungen ist z.B. der Reha-Bericht sehr interessant, darin wird (üblicherweise) eine Prognose zu BU (also für die letzte längerfristig ausgeübte Tätigkeit) gegeben und eine weitere für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (also für ALLES).
Nur die Feststellungen zum allgemeinen Arbeitsmarkt (AM) sind ausschlaggebend für die Entscheidung EM-Rente JA oder NEIN, bei der letzten Tätigkeit /Beruf wird schnell mal die BU (unter 3 Stunden /unter 6 Stunden) angekreuzt, bei der Leistungsfähigkeit AM gibt es dann trotzdem das Kreuz bei 6 und MEHR Stunden = KEINE EM-Rente ...

So einen Reha-Bericht habe ich auch und viele Andere hier ebenfalls, die BU bewirkt leider meist keine Rente, weil man auf andere Berufe /Tätigkeiten verwiesen wird, die mit dem "Restleistungsvermögen" (und den vorhandenen Kenntnissen /Berufserfahrungen) noch möglich sind /sein sollen ...also gibt es auch keine BU-Rente.

NEIN, das ist nicht Teilzeit, sondern bedeutet, dass er als Schweißer BU ist, also als Schweißer GAR NICHT mehr arbeiten soll /kann/darf, aber man gibt ihm ja den "Löter" und deswegen braucht er auch KEINE BU-Rente zu bekommen (meint die DRV), das sollte man natürlich im Widerspruch in Zweifel ziehen, ob das tatsächlich machbar wäre.„Wir haben festgestellt, dass Sie in Ihrem bisherigen Beruf als Schweißer nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können“ = Also das ist doch Teilzeit gemeint oder?
Allerdings darf man denen da auch nicht damit kommen, dass er in seinem Alter Schwierigkeiten hat, überhaupt noch einen anderen Arbeitsplatz zu finden, da hat die DRV auch ein gutes Argument, "für die Vermittlung in Andere Arbeit ist die AfA zuständig ...das ist NICHT Aufgabe der DRV" ...


Theoretisch JA (er KANN seinen Beruf NICHT mehr ausüben) aber praktisch NEIN, denn er wird ja auf was Anderes (das geht aber "ersatzweise Vollzeit" ) verwiesen, was eine BU-Rente überflüssig machen soll ...Ist das nicht ausreichend um eine BU-Rente zu bekommen?



Nein, der Arbeitsmarkt ist nicht für ihn verschlossen (jedenfalls NICHT für die DRV) er soll sich ja sein Geld jetzt Vollzeit als "Löter" verdienen ... "ob er einen solchen Arbeitsplatz innehat oder findet..." ist uns (bei der DRV) eigentlichweil der Arbeitsmark für ihm verschlossen ist.

Ergänzend zu einer BU-Rente (so sie denn mal ausnahmsweise bewilligt wird) gibt es keine "Arbeitsmarktrente" (man kann/darf ja im Rahmen der individuellen Zuverdienstgrenzen noch Vollzeit was Anderes arbeiten), da wird man dann für das zusätzlich notwendige Geld komplett auf dem allgemeinen AM "geworfen", man soll ja NUR in der letzten Tätigkeit nicht mehr arbeiten (müssen).
Die BU-Rente soll ja nur den damit verbundenen sozialen Abstieg (weniger Einkommen als vorher, bei ungelernter Tätigkeit) "abmildern", die Zuverdienstgrenzen sind da auch deutlich höher, weil sie auf den Beruf abgestellt sind, den man vorher ausgeübt hat.
Die BU-Rente gilt also NICHT als "vollwertige" Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (teilweise EM bedeutet ja, man KANN nicht mehr Vollzeit arbeiten), das bezieht sich dann auf den gesamten allgemeinen AM und bedeutet, dass man dort nur noch zwischen 3 und weniger als 6 Stunden arbeiten könnte, nur dann erfolgt die Anhebung auf die Arbeitsmarktrente, weil der Teilzeitarbeits-Markt (für leidensgerechte /versicherungspflichtige) Jobs aktuell als verschlossen gilt.
Hier sind deutlich mehr Ausschlüsse /Einschränkungen zu beachten als NUR die speziellen Belastungen des Berufes /der letzten Tätigkeit, es ist (eigentlich) auch eine "Mogelpackung", denn die meisten "Arbeitsmarktrentner" werden wohl dem aktuellen /zukünftigen allgemeinen AM auch Teilzeit nicht mehr gewachsen sein, was sich ja mit der Dauer dieser Rente auch nicht gerade bessern dürfte ...
Der "Vorteil" für die Rentenkasse ist die generelle Befristung einer solchen "Arbeitsmarktrente" (immer nur höchstens 3 Jahre am Stück), da kann man auch nach 20 Jahren noch hoffen, dass sich die Lage auf dem "Teilzeit-Arbeitsmarkt" mal bessern wird ... eine befristete Volle EM-Rente muss ja nach 9 Jahren (durchgehend verlängert) in eine EM-Rente ohne Befristung gewandelt werden ...das könnte auch ein Grund sein warum man bei deinem Mann jetzt eine Renten-Pause einlegen möchte ...danach würde diese Rechnung nämlich wieder neu beginnen ...

Das will natürlich keiner zugeben (müssen), wo wir doch ALLE eigentlich bis 67 (und möglichst noch länger) arbeiten sollten, ehe wir überhaupt eine Rente "verdient" haben... da klaffen eben Theorie und Praxis auch wieder SEEEHR weit auseinander.
Letztlich ist es ein absehbarer Zeitraum bis 03/2014 und das sollte er mit dem ALGI eigentlich (mindestens) "überbrücken" können, um den Schwerbehinderten-Ausweis braucht ihr euch da wirklich keine Gedanken machen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- k@lle
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Re: EM-Rente, Weiterzahlung nach 7 Jahren abgelehnt,ALG1,
nach der Ablehnung der Verlängerung Em bekam ich 12 Mon. Alg1....möglich ,dass bei euch Altersbedingt mehr wird...4. Stimmt das oder hat er nur 2 Jahre (nur neue Anspruch)?
wenn ihr dazu noch fragen habt....können euch da bestimmt andere User hier weiterhelfen..Er hat sich bereits als Arbeitslos ab dem 01.03.13 gemeldet und jede menge Formulare mitbekommen. Arbeitspaket Teil 3, vollständige Bewerbungsmappe und den Antrag auf ALG1 soll er fertig machen.
zumindest mit dem Restleistungsvermögen (=15 Std./Woche)...Für den Bezug von ALG1 muss er doch arbeitsfähig bzw.voll der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.
auch noch daran Denken:vor Ort (AfA)nicht´s "Blind"unterschreiben nehmt euch die Unterlagen mit und Prüft sie in Ruhe zu Hause (ggf.hier noch mal nachfragen EGV usw.).Auch die angaben eurer Tel.Nr & Mail Adr.sind freiwillig....es zählt der Postweg und nur so habt ihr dann auch" was auf der Hand"
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Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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Re: EM-Rente, Weiterzahlung nach 7 Jahren abgelehnt,ALG1,
Hallo Doppeloma,
danke für die Antwort.
Hallo k@lle
Wird dann auch das ALG1 nur für 15 Std./Woche bezahlt?
Und noch eine Frage und zwar:
Wie wird das ALG1 berechnet, mein Mann ist seit Jahren aus dem Beruf raus (Krankengeld > Insolvenzgeld > ALG1 > Krankengeld und 7 Jahre volle EM-Rente) also kein ausreichender Bemessungszeitraum, und ab dem 01.03.13 ist er Arbeitslos gemeldet.
Nimmt man ein fiktives Gehalt (eines Schweißers) als Berechnungsgrundlage und wie wird sie ermittelt?
Vielen Dank im Voraus.
danke für die Antwort.
Doch, er war in 01/2013 auch beim DRV Gutachter und wahrscheinlich auf Grund dessen ist die Ablehnung erfolgt. Ich habe bereits diese Gutachten telefonisch angefordert, mal sehen was da alles drin steht.Darin scheint es ja entsprechend positive Aussagen für die zukünftige Entwicklung zu geben, wenn man ihn JETZT (so ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung ) für VOLL Erwerbsfähig erklärt.Vor jeder Verlängerung war mein Mann beim Gutachter der DRV. In 2006 zwei Gutachten, dann in 2009 ein Gutachten. Ob die DRV seine Ärzte angeschrieben hat wissen wir nicht. Im Jahr 2006 war mein Mann in Rhea.
Hallo k@lle
Meinst Du mindestens oder maximal 15 Std./Woche?zumindest mit dem Restleistungsvermögen (=15 Std./Woche)...Für den Bezug von ALG1 muss er doch arbeitsfähig bzw.voll der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.
Wird dann auch das ALG1 nur für 15 Std./Woche bezahlt?
Und noch eine Frage und zwar:
Wie wird das ALG1 berechnet, mein Mann ist seit Jahren aus dem Beruf raus (Krankengeld > Insolvenzgeld > ALG1 > Krankengeld und 7 Jahre volle EM-Rente) also kein ausreichender Bemessungszeitraum, und ab dem 01.03.13 ist er Arbeitslos gemeldet.
Nimmt man ein fiktives Gehalt (eines Schweißers) als Berechnungsgrundlage und wie wird sie ermittelt?
Vielen Dank im Voraus.
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Re: EM-Rente, Weiterzahlung nach 7 Jahren abgelehnt,ALG1,
Hallo Agadon,
Dein Mann müsste MINDESTENS 15 Stunden arbeitsfähig sein.
Ob er dann nur für diese 15 Stunden ALG1 bekommt, weiß ich gerade nicht.
Ich wurde von der Afa nach Aktenlage "begutachtet", und herausgekommen ist dabei: Vollschichtig arbeitsfähig mit ca. 30 Einschränkungen...
Ich hätte das volle ALG1 bekommen können, habe mich aber lieber nur für Teilzeit angemeldet, da mein EMR-Antrag lief.
Man weiß ja nie, was die DRV mit einer Vollzeit-Arbeitssuchenden macht, die zeitgleich Rente beantragt hat.
Bei mir wurde das ALG1 fiktiv berechnet.
Das wird bei Deinem Mann genauso sein.
Die haben da bei der Afa fiktive Einschätzungen für alle möglichen Tätigkeiten.
Mehr kann ich Dir dazu im Moment leider nicht schreiben.
Alles Gute für Euch beide!
L.G. Cirillo
Dein Mann müsste MINDESTENS 15 Stunden arbeitsfähig sein.
Ob er dann nur für diese 15 Stunden ALG1 bekommt, weiß ich gerade nicht.
Ich wurde von der Afa nach Aktenlage "begutachtet", und herausgekommen ist dabei: Vollschichtig arbeitsfähig mit ca. 30 Einschränkungen...
Ich hätte das volle ALG1 bekommen können, habe mich aber lieber nur für Teilzeit angemeldet, da mein EMR-Antrag lief.
Man weiß ja nie, was die DRV mit einer Vollzeit-Arbeitssuchenden macht, die zeitgleich Rente beantragt hat.
Bei mir wurde das ALG1 fiktiv berechnet.
Das wird bei Deinem Mann genauso sein.
Die haben da bei der Afa fiktive Einschätzungen für alle möglichen Tätigkeiten.
Mehr kann ich Dir dazu im Moment leider nicht schreiben.
Alles Gute für Euch beide!
L.G. Cirillo

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Re: EM-Rente, Weiterzahlung nach 7 Jahren abgelehnt,ALG1,
Hallo Agadon,
Ist nicht leicht zu verstehen aber dein Mann muss sich mit seinem "Restleistungsvermögen" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen (und das ist generell Vollzeit gemeint!), wenn der Amtsarzt das anders sieht ist das egal, ER WILL trotzdem Vollzeit, er braucht das auch wegen EM-Renten-Antrag nicht einzuschränken.
Diese sogenannte "fiktive" Arbeitsbereitschaft deines Mannes ist Bedingung für die Leistung von der AfA (auch bei Anspruch nach § 145 SGB III) und unschädlich für einen laufenden EMR-Antrag, der DRV sind diese AfA-Bedingungen durchaus bekannt, das hat keine Auswirkungen auf den Renten-Antrag.
Ich weiß nur, dass nach Ablauf gewisser Fristen (und die dürften bei deinem Mann erreicht sein) das tatsächliche letzte (Arbeits-) Einkommen nicht mehr als Berechnungsgrundlage von ALGI dient, sondern dass "fiktive" Einkommen angewendet werden.
Sofern er selbst keine zeitlichen Einschränkungen macht und NICHTS dergleichen unterschreibt (Verfügbarkeits-Erklärung) hat er auch Anspruch auf die Leistung für Vollzeit.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Ihr braucht ALLE Gutachten und Reha-Berichte, auch um Vergleiche zu den Einschätzungen anstellen zu können und sowas fordert man möglichst IMMER schriftlich an, nicht telefonisch ...Doch, er war in 01/2013 auch beim DRV Gutachter und wahrscheinlich auf Grund dessen ist die Ablehnung erfolgt. Ich habe bereits diese Gutachten telefonisch angefordert, mal sehen was da alles drin steht.
Das wird vom Amtsarzt der AfA festgestellt, durch eine Untersuchung oder auch per "Aktenlage" soweit ihr Unterlagen vorlegt oder freigebt per Schweigepflicht-Entbindung, es gibt durchaus auch volles (Vollzeit) ALGI bei ärztlicher Feststellung von unter 15 Wochenstunden, man darf nur SELBER nie behaupten, dass man nicht arbeiten könne.Meinst Du mindestens oder maximal 15 Std./Woche?
Wird dann auch das ALG1 nur für 15 Std./Woche bezahlt?
Ist nicht leicht zu verstehen aber dein Mann muss sich mit seinem "Restleistungsvermögen" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen (und das ist generell Vollzeit gemeint!), wenn der Amtsarzt das anders sieht ist das egal, ER WILL trotzdem Vollzeit, er braucht das auch wegen EM-Renten-Antrag nicht einzuschränken.
Diese sogenannte "fiktive" Arbeitsbereitschaft deines Mannes ist Bedingung für die Leistung von der AfA (auch bei Anspruch nach § 145 SGB III) und unschädlich für einen laufenden EMR-Antrag, der DRV sind diese AfA-Bedingungen durchaus bekannt, das hat keine Auswirkungen auf den Renten-Antrag.
Es geht eher um ein durchschnittliches Facharbeiter-Einkommen (möglicherweise nach verschiedenen Branchen unterteilt), die genauen Berechnungsgrundlagen sind mir auch nicht bekannt, er sollte auf jeden Fall seinen Fach-Abschluß bei der AfA nachweisen (Kopie), es wird wohl eher nicht mehr danach gehen, was er selber mal verdient hat.Nimmt man ein fiktives Gehalt (eines Schweißers) als Berechnungsgrundlage und wie wird sie ermittelt?
Ich weiß nur, dass nach Ablauf gewisser Fristen (und die dürften bei deinem Mann erreicht sein) das tatsächliche letzte (Arbeits-) Einkommen nicht mehr als Berechnungsgrundlage von ALGI dient, sondern dass "fiktive" Einkommen angewendet werden.
Sofern er selbst keine zeitlichen Einschränkungen macht und NICHTS dergleichen unterschreibt (Verfügbarkeits-Erklärung) hat er auch Anspruch auf die Leistung für Vollzeit.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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