Hallo Machts Sinn,
Aber inzwischen gibt es doch ein amtliches Ergebnis der Arbeitsagentur, deswegen würde ich ggf. ersatzweise diese Unterlagen vorlegen, zunächst ohne das alles weiter zu problematisieren, sondern nur auf die Verwaltungsvereinbarung, hier Seite 29 verweisen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-145.pdf
ich weiß gar nicht warum die bei der AfA diesen "Papiertiger" von 2001 da überhaupt drangehängt haben, danach haben die sich NOCH NIE gerichtet und irgendwelche "Divergenzen" in den unterschiedlichen Leistungsbeurteilungen mit der DRV "geklärt"...sowas hat man MIR 2009 auch angekündigt und wollte dafür die DRV-GA von mir haben.
Witzigerweise (eher traurigerweise

) war mein EM-Renten-Antrag da bereits abgelehnt, also NIX mit VOR Bescheiderstellung wird da irgendwas "geklärt" ...das AfA-GA lag der DRV ja mit der Antragstellung bereits vor...da wäre Zeit genug gewesen, für derartige Abklärungen, ODER...
Ich HABE die DRV-GA damals (auf Anraten meines Anwaltes) dann für die AfA freigegeben (aber NUR diese Gutachten, NICHT mein ganzes Krankheitsleben), passiert ist da GAR NIX, von wegen das wird geklärt und/oder ein "neutraler Sachverständiger" beauftragt...BEVOR ein Bescheid erstellt wird...
NIX ist davon geschehen (und das nicht NUR bei mir, wie man HIER vielfach nachlesen kann, teilweise wurden sogar die AfA-GA dann einfach den DRV-GA "angepasst"), die DRV hat meine EM-Rente trotzdem einfach abgelehnt, weil sie anderer Meinung war, als die Ärztin von der AfA (Ergebnis war genau so wie bei
@Schahri !), das AfA-GA hatte erstmals eine gewisse "Bedeutung" für mein EM-Renten-Verfahren, als ich von den gerichtlichen GA untersucht wurde, also fast 3 JAHRE später...
Dabei hatte ich doch GENAU auf Grund dieser AfA-Feststellung den EM-Rentenantrag stellen MÜSSEN, weil ich sonst kein Geld nach Nahtlosigkeit (damals noch § 125) erhalten könne...
Die LÜGEN sich alle gegenseitig in die Tasche, da wird GAR NICHTS geklärt, schon weil es die DRV NICHT WILL...
Den Reha-Bericht betreffend stimme ich zu, dass der Auftraggeber den IMMER bekommt (also auch dann wenn man das selber nicht will), dafür braucht man keine Einwilligung geben, ähnlich ist es z.B. mit den gerichtlichen GA gewesen, die bekommt das Gerich AUCH bevor man überhaupt selber weiß was da drin steht...die haben das beauftragt UND bezahlt, da gibt es rechtlich keine Möglichkeit das zu verhindern.
Man KANN aber den Reha-Bericht bei der DRV zur Weitergabe (an andere Institutionen) sperren lassen, das habe ich damals im Zuge meiner Beschwerde auch gemnacht, die EIGENE Verwendung (bei Reha und/oder EM-Renten-Anträgen) KANN man denen NICHT verbieten, daher ist es wichtig, wenigstens eine Gegendarstellung an die DRV zu senden, die dann dem Bericht beigefügt werden muss.
Bei mir dauerte das allerdings auch fast ein Jahr und mehrere zusätzliche Beschwerden bis die überhaupt mal reagiert haben, für diesen Zeitraum habe ich dann wenigstens die Weitergabe durch die DRV insgesamt verboten.
Die AfA hat KEIN Recht mehr den ALGI-Bescheid und das Geld zurückzuhalten, mit dem Verweis auf unkonkrete Mitwirkungspflichten bei der DRV

...die AfA HAT jetzt ihr GA (dafür reichten die vorgelegten Unterlagen und die Untersuchung ja offenbar aus, damit spätestens ist die Mitwirkung bei der AfA JETZT ERFÜLLT und die AfA hat zu zahlen...was da noch mit der DRV zu regeln und zu klären wäre, ist eine ganz andere Baustelle, DAFÜR ist ja die (finanzielle) Überbrückung durch die Nahtlosigkeits-Regelung gedacht (gewesen ???) ...
Schon das hartnäckige Beharren der AfA, auf dieses GA VOR einer Leistungsentscheidung ist rechtlich eigentlich nicht haltbar aber es hat sicher seinen Grund, dass man mit der "Umsortierung" der SGB III-§§ auch die dazu (zu § 125 gab es schon so Einiges, bis hoch zum BSG) eindeutige Rechtsprechung erst mal "außer Kraft gesetzt hat", denn da kann man sich immer fein darauf berufen, dass diese Entscheidungen ja NICHT den § 145 SGB III betreffen.
Ich finde dieses angebliche Rechtssystem einfach NUR NOCH ZUM
Liebe Grüße von der Doppeloma
