Hallo Niki,
Danke Dir für deine ausführlichen Bericht.Es ist alles so wie Du es geschrieben hast.
OK, dann bekommst du also die REINE Rente wegen
Berufs-
Unfähigkeit (BU-Rente), das gilt NUR für deinen zuletzt ausgeübten Berufsbereich, jedoch NICHT für alle anderen möglichen Tätigkeiten auf dem "allgemeinen AM", entspricht also NICHT der "echten" Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (auch wenn der Zahlbetrag der halben EM-Rente entspricht).
Diese Rente wird praktisch zum Ausgleich gezahlt, NEBEN einem Einkommen, das meist ja geringer ist, wenn man im bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten KANN, also nur noch (vom Einkommen her) "minderwertigere" Tätiglkeiten ausüben kann, aber eben trotzdem VOLLZEIT (lt. DRV).
Da ich ja noch im Mini Job arbeite seid
Jahren und nur 3Stunden höchstens wegen der Gesundheit,würde ich nicht Arbeiten hätte ich dann wohl die
volle Rente zumindestens Arbeitsmarktrente erhalten.Weil ich Arbeite werde ich also bestraft.
NEIN, die bekommst du eben zu dieser BU-Rente NICHT, auch nicht wenn du nicht arbeiten gehst, dann bekommst du die BU-Rente und das war es dann auch, du KANNST /SOLLST ja zusätzlich (nach Ansicht der DRV) arbeiten gehen und dir was dazuverdienen.
Es reicht leider nicht aus, dass du selber der Meinung bist nur noch höchstens 35 Stunden leisten zu können, das läge übrigens auch schon über der "magischen Grenze von 6 UND MEHR Stunden", denn bereits das sieht die DRV als Vollzeit arbeiten können an.
Erst UNTER 6 Stunden auf dem allgemeinen AM beginnt bei denen überhaupt die Anerkennung von ("echter") teilweiser Erwerbsminderung (völlig unabhängig von Berufsunfähigkeit !!!), so wie das bei mir jetzt ist.
Und NUR DANN kommt es überhaupt zur "Arbeitsmarktrente", wenn es für die (eigentlich notwendige 2. Hälfte des Einkommens) keinen passenden (Teilzeit-) Arbeitsplatz gibt.
Ich habe zwar noch einen AG, aber der KANN mich NICHT "leidensgerecht" beschäftigen, Teilzeitarbeit wäre an sich kein Problem in meiner Firma, ABER ich darf NICHT mehr im Call-Center telefonieren und eine andere Tätigkeit (OHNE Telefonieren /Kundenkontakte / Zeit- und Leistungsdruck usw.) gibt es nun mal in einem Call-Center NICHT.
Ansonsten bekäme ich auch KEINE Volle EM-Rente, dann könnte ich ja bei meiner Firma Teilzeit arbeiten gehen...ICH selber weiß AUCH, dass ich auch Teilzeit (was ANDERES ???) NICHT mehr regelmäßig schaffen würde, aber die DRV sieht das eben immer noch anders, zu meinem "Glück" gibt es dieses "ANDERE" auf dem aktuellen Arbeitsmarkt nicht, darum die Volle EM-Rente auf Zeit...
Wie sieht es denn mit dem Vertrauensschutz aus?Muß somit doch nicht jede Arbeit annehmen?
Das kommt darauf an, in welchen Vermittlungsbereich du dich befindest, ab JobCenter /SGB II gibt es ohnehin KEINEN Berufsschutz mehr, da MUSS man ALLES nehmen, was gesundheitlich zumutbar/machbar ist.
Der Vertrauensschutz (Berufsschutz) hat die DRV jetzt zur BU-Rente geführt, damit hat sich die Vermittlung in diese (oder ähnliche)Tätigkeiten für AfA/ JobCenter eigentlich (aus gesundheitlichen Gründen) erledigt, denn DAS sollst du ja NICHT mehr machen, deswegen bekommst du ja als (finanziellen) Ausgleich die BU-Rente von der DRV gezahlt.
Ab wann soll die denn gezahlt werden ???
Wie läuft das jetzt mit dem Job Center,lassen die mich in Ruhe ,gehe Morgen sofort in Widerspruch.
Beim JobCenter MUSST du das melden, dass dir eine Rente wegen BU bewilligt wurde, das ist ja eine relevante Änderung in den finanzielle und persönlichen Verhältnissen...was immer du jetzt machst, wird ja diese Renten-Zahlung zum angekündigten Termin aufgenommen.
Der Renten-Betrag wird dir dann natürlich als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet, solange du noch Ansprüche darüber hinaus (an das SGB II) hast läßt man dich dort NICHT in Ruhe, schließlich will man dich GANZ aus dem Leistungsbezug haben, ins SGB XII KANN man dich aber auch nicht abschieben, weil du ja (theoretisch) NICHT erwerbsgemindert bist (lt.DRV) sondern NUR Berufsunfähig ...
Ich kenne ja den Betrag deiner BU-Rente nicht und auch nicht deine sonstigen Umstände (Partner-Einkommen /Kinder im Haushalt/ Höhe der Miete /KDU), vielleicht könntest du ja mit Wohngeld dazu erst mal auskommen, bis du einen passenden Job als Ergänzung gefunden hast...
Desweiteren gebe ich Ende des Jahres den Mini Job auf wegen der Berufsunfähigkeit.
Dazu kann ich jetzt NIX sagen, ob das sinnvoll und notwendig ist, wenn du dich dem nicht mehr gewachsen fühlst, ist das natürlich besser so, ansonsten KANN dir vielleicht auch ein (machbarer) Minijob helfen vom JobCenter weg zu kommen...denn K-versichert bist du ja über die BU-Rente und von einem Minijob wird dir ja beim JC auch was "weggenommen", das bliebe ja dann ALLES für dich und dazu eventuell Wohngeld...aber dazu kenne ich deine konkreten Verhältnisse viel zu wenig, um dir da was "vorrechnen" zu können.
Würde mir das denn was bringen??
Fakt ist jedenfalls, dass du den BU-Renten-Bescheid (ab Wann und wieviel reicht aber als Kopie !!!) beim JC vorlegen MUSST, denn ein Widerspruch ändert da am aktuellen Ablauf erst mal absolut NICHTS...der Bescheid bleibt erst mal so gültig, bis zu einer anderen Entscheidung durch die DRV, wann immer das auch sein wird.
Ob du diese andere Entscheidung erreichen wirst, kann ich dir nicht sagen, du HAST im Moment "den Spatz in der Hand" sicher, überlege dir da gut was du machst, die "Arbeitsmarktrente" kommt in dieser Konstellation absolut NICHT in Frage, dafür MUSS die DRV deine (teilweise) Erwerbsminderung für den allgemeinen Arbeitsmarkt anerkennen (NICHT NUR die BU) und ob das gelingen wird, kann man nicht voraussehen, das ist im Moment "die Taube auf dem Dach".
Was du auch aktuell arbeitsmäßig anstellst, hat auf diese Entscheidung erst mal überhaupt keinen Einfluß, zur reinen BU-Rente (ohne Kombi mit teilweiser EM für den allgemeinen AM) gibt es KEINE "Erhöhung auf die Arbeitsmarkt-Rente", so leid mir das für dich persönlich tut.
Liebe Grüße von der Doppeloma