Seite 1 von 1

EM-Rentenantrag Widerspruch

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 08:19
von stadtpflanze
Ich habe vor kurzem über den VDK Widerspruch gegen meine EM-Rentenablehnung eingelegt.
Der VDK hat ja Akteneinsicht beantragt.
Habe ich denn jetzt noch die Möglichkeit, selbst etwas dazu zu schreiben, mit meinen Worten, evtl. direkt an die DRV?
Macht es Sinn auch noch mal auf die verkorkste Reha 2009 einzugehen? (Habe zwischenzeitlich einen Teil des Rehaberichtes mit falschen Fakten erhalten - das weiß die DRV noch nicht)

Re: EM-Rentenantrag Widerspruch

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 08:44
von Luc
...mir hat man gesagt, dass, wenn der VDK vollmacht von mir erhält, man den gesamten schriftverkehr über den VDK abwickeln muß. das was du der rentenversicherung mitteilen möchtest, kannst du beim VDK abgeben und die leiten es dann weiter.
es sollte eigentlich kein problem sein, dass du mit deinen worten schilderst, was an fakten verdreht war und wie du das ergebnis der reha bewertest.
ich habe letztes jahr in meinem brief an die rentenversicherung en detail geschildert, was in der reha abgegangen ist und warum ich diese abgebrochen habe.

da ich bei weitem nicht die fachfrau für rentenfragen und VDK bin, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

liebe grüße von Luc

Re: EM-Rentenantrag Widerspruch

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 18:26
von k@lle
nun meine einwände haben die vdk anwälte ignoriert und haben dann ihr eigene texte benutzt .
also vermurxte gutachten (das war so ú.so) ober in der reha war´s.......
hat sie alles nicht interessiert.
Auch desshalb suche ich einen anwalt der mit mir die sachen durchgeht und erst dann antwortet und mir nicht einfach eine kopie seines antwortschreibens schickt

Re: EM-Rentenantrag Widerspruch

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 19:45
von Schalentierchen
Leider kann ich Kalle da nur zustimmen: der VdK hat seine eigenen Methoden, eine Widerspruchsbegründung zu schreiben.
Alles, was der Betroffene selbst berichtet, interessiert den VdK nicht.
Dagegen wird ein Fachanwalt für Sozialrecht einen ganz ausführlichen Bericht anfertigen und sich auch an die Aussagen seines Mandanten halten.
Das, so finde ich, ist auch für die Psyche des Betroffenen wichtig, denn er fühlt sich dann ernst genommen.

Es bleibt aber trotzdem festzuhalten, dass der VdK offensichtlich einen guten Prozentsatz bei Gericht erreicht. Jeder 2. Prozess wird gewonnen.
Wie das zustande kommt, ist mir allerdings ein Rätsel.

LG
Schalentierchen

Re: EM-Rentenantrag Widerspruch

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 19:52
von Miko
Meine Erfahrung mit meinem Anwalt ist so, dass er, bevor er was losschickt, mir das Schreiben per Mail zukommen lässt.

Erst wenn ich es "abgesegnet" habe, bzw. berichtigt habe, geht es an das Gericht.

Re: EM-Rentenantrag Widerspruch

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 15:43
von stadtpflanze
da muß ich direkt mal die Lanze für unseren VDK brechen.
Ich weiß zwar noch nicht, was beim Widerspruch rauskommt, aber der VDK-Anwalt hat alles, so wie ich es gesagt habe, aufgenommen und noch im Gesetztesdeutsch was dazu geschrieben.
Ich habe dann noch zusätzlich meine Beurteilung ( siehe Thread Reha)über die Reha (vor 12 Monaten) bzw. den Rehabericht bei der DRV abgegeben.
Jetzt heißt es
WARTEN!

Re: EM-Rentenantrag Widerspruch

Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 15:46
von Esuse
Ich bin heute auch zufrieden mit dem VdK. Wir haben nochmal die Bestätigung des AGs abgegeben, daß mein Mann als Berufskraftfahrer tätig war und auch so bezahlt wurde und mir wurde gleich gesagt, daß nach einer gewissen Zeit ohne Reaktion eine Untätigkeitsklage kommen wird.