WICHTIG: Vorgehensweise vor und nach Rentenantrag

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
Benutzeravatar
Miko
Gesperrt
Beiträge: 4020
Registriert: Mi 30. Dez 2009, 14:20
Wohnort: Hochschwarzwald
Hat sich bedankt: 24 Mal
Danksagung erhalten: 735 Mal

WICHTIG: Vorgehensweise vor und nach Rentenantrag

Ungelesener Beitrag von Miko » Do 11. Feb 2010, 22:11

Wichtige Vorgehensweise für einen Patienten welcher beabsichtigt Rente zu beantragen, bzw. bereits Rente beantragt hat.

Die Patienten, die bereits bei mehreren Ärzten waren und Arztberichte vorliegen haben in denen Einschränkungen der Arbeitskraft vermerkt sind, sollten sich diese darin vermerkten Einschränkungen herausschreiben.
Bitte nur die Einschränkungen herausschreiben und nicht das, für welche Tätigkeit man noch als einsatzfähig beschrieben wird!

Auch sollte man die Einschränkungen von bereits bestehenden Gutachten zusätzlich notieren und mit den zuvor genannten Einschränkungen zusammenfassen.

Aufgrund der Tatsache, dass man bei einer Bewerbung, bzw. bei einem Personalfragebogen welchen man von einem evtl. zukünftigen Arbeitgeber bekommt, verpflichtet ist wahrheitsgemäße Angaben betreffend des eigenen Gesundheitszustandes zu tätigen hat, wird jedem geraten der Rente beanspruchen möchte, diese jedoch nicht erhält, da der Gutachter eine mehr als 6 stündige Arbeitszeit bestätigt hat, das oder die Gutachten genau zu lesen um dann eine mögliche Bewerbung daraus zu formulieren.
Eine Formulierung im Sinne der eingeschränkten Arbeitsmöglichkeiten.

Die Bewerbung muss zunächst interessiert und informierend formuliert werden, so wie man das üblicherweise macht und zeitgleich im Anschluss müssen alle Einschränkungen und Befunde die eine Einschränkung der Arbeitskraft darstellen können eingearbeitet werden.

Diese dann für einen Arbeitgeber meist uninteressante Bewerbung (wer stellt schon jemanden gerne ein, der übermorgen gleich wieder im Krankenstand stehen könnte) muss man dann, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht kommt, dorthin mitnehmen und besprechen bzw. anführen.
Das Ergebnis daraus kann sich als recht hilfreich erweisen, wie ein Fall des SoVD Minden zeigt.

Es ist das Zusammenspiel zwischen dem interessierten aber kranken Arbeitnehmer das dem Gericht zugetragen werden muss.
Das Gericht muss erkennen, dass der Patient derart viele Einschränkungen hat, dass der Arbeitsmarkt für ihn als verschlossen gilt.

Nützlich ist diese Bewerbung auch für andere Stellen, besser gesagt für dich als Patient, denn man kann damit Schikanen aus dem Weg gehen.
(Arbeitsamt, Arge, Jobcenter, etc…)

Meine Bewerbung habe ich vor 3 Jahren begonnen zu schreiben, kurz nachdem ich bei einem Arbeitsversuch gescheitert bin und mir seitens des Unternehmens eine Schadenersatzklage angedroht wurde, weil ich meine Einschränkungen beim Einstellungsgespräch verschwiegen hatte.
Zuletzt geändert von stadtpflanze am Do 15. Apr 2010, 06:28, insgesamt 7-mal geändert.
Grund: Titel geändert
Gruß
Miko

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste