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Arztberichte mit in den Rentenantrag ?

Verfasst: Di 17. Jul 2012, 14:28
von Tabea
Hallo,
hab nochmal eine Frage, :Hilfe: sitze grade über dem Rentenantag.
Was ist jetzt besser, die vorhandenen Arzt u. Krankenberichte gleich mit abzugeben, oder nur die Ärzte und Kliniken anzugeben wo man in Behandlung war.?
Mein Schmerztherapeut z.b. würde jetzt sicher etwas anderes schreiben,als noch vor einem halben Jahr.
Meine Sorge ist, das wenn Die DRV Befunde zur Verfügung hat, sie sich nicht mehr die Mühe macht bei den Ärzten nachzufragen.
Bin etwas Ratlos.

Liebe Grüße Tabea

Re: Arztberichte mit in den Rentenantrag ?

Verfasst: Di 17. Jul 2012, 14:33
von Fatbob
Du hast dir die wahrscheinlich richtige Antwort schon selber gegeben.
Wenn aktuell sich etwas verschlechtert hat, sollten auch diese aktuelle Befunde von der DRV angefordert werden,
sonst machen sie es sich eben einfach so wie du sagst.
lg

Re: Arztberichte mit in den Rentenantrag ?

Verfasst: Di 17. Jul 2012, 15:06
von Doppeloma
Hallo Tabea, :smile:

kann ich @Fatbob (leider :koepfchen: ) nur teilweise zustimmen, die DRV ist im Ganzen nicht besonders fleißig, was die Anforderungen von aktuellen Arztberichten /Klinikberichten bei den eigenen Ärzten betrifft...damit verstößt sie zwar regelmäßig gegen den gesetzlichen Untersuchungsgrundsatz (insbesondere Absatz 2), aber das erfährt man oft erst, wenn es zu spät ist...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/20.html

Z.B. im Zuge der Akteneinsicht bei einem notwendigen Widerspruch...

Es kann also nicht schaden, einige aktuelle Berichte mitzuschicken, das heißt ja nicht, dass die sich nicht weitere anfordern dürfen/sollten wenn sie da noch mehr wissen wollen, dafür unterschreibt man schließlich auch eine sehr weitreichende Schweigepflicht-Entbindung zusammen mit dem Antrag. :ic_up:

Trotzdem ist es der DRV "gelungen", bei meinem Dopa in fast 5 JAHREN (!!!) nicht einen einzigen Bericht von der Hausärztin anzufordern, obwohl sie die hauptbehandelnde Ärztin war /ist, bei der auch (seit über 15 Jahren!) alle Sachen von den Fachärzten /Kliniken zusammenlaufen und ihm diese Ärztin auch die ganzen Jahre (bis zur Berentung) die AU-Bescheinigung ausgestellt hat..."ein Schelm, wer BÖSES dabei denkt"... :glotzen:

Wir wußten das in seinem ersten Renten-Verfahren auch noch nicht, dass man besser schon was mitschicken sollte, also wäre es ja angebracht gewesen, dass die von dort mal was anfordern (bei den angegebenen behandelnden Ärzten), dieser Antrag wurde alleine mit Bezug/Verweis auf die kürzlich durchgeführte Reha-Maßnahme (der DRV) direkt abgelehnt, soviel zum "Untersuchungsgrundsatz"... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Arztberichte mit in den Rentenantrag ?

Verfasst: Di 17. Jul 2012, 15:22
von Fatbob
Nun, habe mich vieleicht falsch ausgedrückt, ich meinte bevor du ein für dich
negativen Bericht dazulegst, sollte man den Aktuellen, evl. für dich positiven Bericht entweder anfordern
lassen, oder noch besser, wenn dein Arzt dir den kostenfrei gibt.
Weil DRV kommt nicht für die Kosten auf, wenn sie es nicht selber Anfordert, denke den Punkt hat
Doppeloma vergessen.
Ansonsten hatte ich irgendwie Glück, wurde 1 Monat vor der Aussteuerung vom MDK begutachtet,
dieses Gutachten von ein Prof.Dr.Dr. (insg. 25seiten) habe als einzigstes bei der AfA, und DRV abgegeben,
weil dort schon alles von den Prof. zusammengefasst wurde.
lg

Re: Arztberichte mit in den Rentenantrag ?

Verfasst: Di 17. Jul 2012, 15:55
von Doppeloma
Hallo Fatbob, :smile:
Nun, habe mich vieleicht falsch ausgedrückt, ich meinte bevor du ein für dich
negativen Bericht dazulegst, sollte man den Aktuellen, evl. für dich positiven Bericht entweder anfordern
lassen, oder noch besser, wenn dein Arzt dir den kostenfrei gibt.
Naja. wer da "freiwillig" einen negativen Bericht dazulegt... :Gruebeln:
Auch von den Ärzten und Kliniken hat man Anspruch auf Herausgabe der (schon) vorhandenen Berichte (da dürfen höchstens Kopierkosten verlangt werden), es geht ja nicht darum extra was für den EM-Renten-Antrag schreiben zu lassen von den Ärzten, das kommt sowieso nicht besonders gut an bei der DRV.

Bei unseren Ärzten übrigens auch nicht, die haben dann tatsächlich darauf hingewiesen, dass die DRV sich das dann direkt bei ihnen anfordern solle, es ist richtig, dass die Ärzte dann auch ein entsprechendes Honorar dafür von der DRV bekommen (MÜSSEN).
Ist andererseits wohl auch der Grund warum man damit so "sparsam ist" bei der DRV und sich lieber meist nur auf die eigenen, schon vorliegenden und nicht immer für den Antragsteller günstigen Reha-Berichte /GA verläßt.
Weil DRV kommt nicht für die Kosten auf, wenn sie es nicht selber Anfordert, denke den Punkt hat
Doppeloma vergessen.
NÖ. nicht wirklich, denn ich meinte bereits vorhandene Befunde und Berichte, wir haben schon selber genug davon auf dem PC gespeichert, das brauchen wir nur noch auszudrucken was irgendwo "nützlich" sein KÖNNTE, beim 2. Antrag vom Dopa habe ich daher auch ganz frech die Klinik-Berichte nochmal mit eingereicht, die vorher sogar vom gerichtlichen GA ignoriert wurden...so blieb denen NIX Anderes übrig, als sich damit nun erneut zu befassen...

Zumal es von der gleichen Klinik inzwischen auch noch einen GANZ FRISCHEN Bericht gab, denn der Dopa war ja nach der Klage-Rücknahme fast direkt nochmals von seiner Schmerzthera dort eingewiesen worden... :Verwirrt: :Hilfe:

Man sollte also keineswegs die "ganze Kranken-Akte" mitschicken, sonden (wie du richtig festgestellt hast!) gezielt solche (relativ aktuellen) Unterlagen, die eine Aussage dazu treffen welche Gesundheitsprobleme da sind und warum man die EM-Rente braucht, bei dir war es eben dieses umfangreiche GA.

Ich habe mein MDK und AfA-GA mitgeschickt, hat mir aber auch NIX geholfen, obwohl beide (völlig unabhängig voneinander) aussagten, dass ich nicht mehr Erwerbsfähig bin, das hat die DRV dann aber trotzdem ganz anders gesehen... :Heiss:

Den "Königsweg" gibt es also auch hier nicht, man KANN nur jedem die Daumen ganz feste drücken auf diesem Weg. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :Bussi:

Re: Arztberichte mit in den Rentenantrag ?

Verfasst: Di 17. Jul 2012, 17:12
von Melly
Also bei mir war es so,

ging zwar um Verlängerung,das mir keiner meiner Ärzte etwas geschrieben hat ,was ich hätte der RV vorlegen können.

Alle meinten ,die RV würde sich bei ihnen melden und dann würde man entsprechend antworten und natürlich gegen ein Honorar.Ist nicht viel ,aber wer verzichtet schon freiwillig auf ein paar Mäuse nebenbei :grinser:

Ich hab einzig und allein meine Befunde ,die ich mir vom HA hab geben lassen ,da er ja die Überweisungen schreibt,mitgeschickt.

Aber sicher ist das bei jedem auch anders ....

Re: Arztberichte mit in den Rentenantrag ?

Verfasst: Di 17. Jul 2012, 18:06
von Tabea
Vielen Dank für eure Antworten,
hatte schon so eine Ahnung, das es da nicht nur richtig oder falsch gibt!
Hätte auch nicht gdacht, das die DRV gar nicht unbedingt alle angegebenen Ärzte anschreibt!
Einiges hat ja die DRV bereits an Gutachten, vonn der Reha und wegen Teilhabe am Arbeitsleben.
Die allein ergeben aber nur einem Ausschnitt, schließlich kennen die behandelnden Ärzte ihre Patienten mitunter jahrelang und können
den Verlauf der Erkrankung viel besser beurteilen! Die SA der DrV sollen mal im Sozialgesetzbuch nachlesen.

Oder noch besser bei Doppeloma nachfragen!
Wie Ihr geschrieben hat, werde ich meinen Schmerztherapeuten nett bitten, einen neuen, aktuellen Bericht zu schreiben.
Wenn die doch da so faul sind mit dem Anfordern!

Wieder mal habt Ihr mir geholfen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Liebe Grüße Tabea

Re: Arztberichte mit in den Rentenantrag ?

Verfasst: Mi 18. Jul 2012, 13:07
von Engelchen22
Hallo Tabea,

diese Frage welche Arztberichte von unzähligen in meinem Fall - ich bei der DRV zwegs EMR einreichen soll - stellte ich mir auch
als ich " damals " beim VDK sass - zwecks dem EMR Antrag - bremste mich der SB regelrecht aus.... es seien zuviele Befunde und
die DRV hätte " niemals " die Zeit sich das alles anzusehen.... grrrrrrr.... als beschränkte ich mich aus meiner Sicht auf die wichtigsten
Befunde.
Im Nachhinein ist man leider immer schlauer - denn die Befunde die dem Antrag mit beigefügt sind - liegen später natürlich auch den
Gut - bzw SCHLECHTachtern der DRV vor......
Also ist es schon SEHR wichtig - dass man die RICHTIGE Auswahl " trifft ". :Neugierig:

Gut wären auch falls Du diese hast - Befunde/Entlassbriefe von Uni-KLiniken, Facharztbriefe, Ärztl. Atteste - natürlich nur wenn diese positiv für Dich sind !
alles was nicht aussagefähig ist
auch ausserhalb der Schulmedizin ( in meinem FAll zb eine Dunkelfemikroskopie vom HP ) würde ich weglassen.

Ich kann Dir nur den Tipp geben eine sehr sorgfällige " Auswahl " zu treffen, denn wie gesagt diese Unterlagen tauchen immer u immer wieder auf.

Deine Feststellung dass die DRV nicht alle Deiner behandelnden Ärzte anschreibt, kann ich leider nur untersteichen !
Von meinem Hauptbehandelnden-Doc wurde bis heute keine Stellungnahme ect angefordert - obwohl dieser Arzt natürlich ganz oben auf meiner Ärzteliste stand. :kack:
Von meinem HA natürlich auch nicht ( da kann ich mich Dopa nur anschliessen ! ) :kotzen:

Einen aktuellen Bericht Deiner Schmerzthera natürlich mitschicken !!!!!!

Die ärztlichen Befundberichte meiner behand. Ärzte musste ich stets selbst bei den Ärzten für die so überlastete DRV selbst anfordern ! :lesen: :keule:

Viel Glück
Engelchen