Hallo Elisabeth,
ich bekomme seit 2006 Hartz IV. Zusätzlich arbeite ich auf Minijobbasis. Die Gutachterin der Arge hat mich Ende 2010 für erwerbsunfähig erklärt. Im Juni gehe ich in eine psychosomatische Reha.
dann hast du ja auch sicher IMMER die Bescheinigungen über die Meldungen an die Rentenkasse erhalten (mindestens 1 Mal jährlich vom JobCenter !!!) und dir gut weggeheftet, bis Ende 2010 wurden ja noch Beiträge entrichtet (wenn auch minimal) und seit dem genügt DIESE Bescheinigung als Nachweis über den laufenden Bezug von Hartz 4 und um den Anspruch auf EM-Rente aufrecht zu erhalten.
Jetzt habe ich erfahren, dass ich bis 31.12.2012 die EM Rente beantragt haben muss, da ich sonst die rentenrechtlichen Voraussetzungen nicht mehr erfülle.
WIE hast du das denn erfahren, WER sagt sowas, das ist purer Unsinn

, wenn du OHNE Unterbrechung Hartz -Leistungen bezogen hast und DAS auch nachweisen KANNST.
Der Anspruch (Leistungsfall) hängt OHNEHIN NICHT unbedingt vom Zeitpunkt der Antragstellung ab, sondern DAVON ,WANN deine Erwerbsminderung eingetreten ist und das wird KONKRET erst im Laufe des EM-Renten-Verfahrens festgelegt/festgestellt.
Ab Eintreten der Erwerbsminderung, wird dann die versicherungsrechtliche Seite geprüft, also ob bis dahin innerhalb der (davorliegenden) 5 Jahre die erforderlichen Beitragszeiten (36 Monate) geleistet oder anders anerkannt (z.B. durch H4-Zeiten gedeckt) sind.
Also BITTE KEINE Panik, du solltest erst mal deine Reha absolvieren, das wird ohnehin eine wichtige Vorentscheidung, für die Aussichten auf eine Berentung sein, möglicherweise ergibt sich das dort auch mal (fast) "automatisch" als Umdeutung der Reha in die EM-Rente"...das wäre z.B. der Fall, wenn man dir dort nicht mehr "dauerhaft auf die Beine" helfen KANN, für eine regelmäßige Vollzeit-Tätigkeit oder wenigstens Teilzeit-Tätigkeit.
DAMIT wäre dann theoretisch der Antrag schon gestellt, ab dem Zeitpunkt des Reha-Antrages, den Papier-Antrag müßtest du dann aber trotzdem noch selber stellen, der gilt dann aber ab diesem (Reha-Antrag) Zeitpunkt schon als gestellt.
In der Reha kommen oft auch Rentenberater von der Rentenkasse zu Gesprächen, da kann man dir sicher viele deiner Fragen (die sich vielleicht auch erst dort noch ergeben könnten) beantworten.
Wie gehe ich bei einem Antrag am Besten vor?
Was brauche ich alles?
Wer kann wir bei sowas helfen?
Gibt es professionelle Hilfe , die man sich suchen kann?
Kann man im Prinzip ALLES zusammenfassen und du besorgst dir einfach mal einen Termin bei einer offiziellen Renten-Beratungsstelle der DRV, die haben nämlich auch Zugriff auf dein ganzes Renten-Konto und können /werden dir auch sagen (am Besten telefonisch einen TermIn machen für die Zeit NACH deiner Reha !!!) welche Unterlagen du mitbringen MUSST.
Aktuell solltest du wirklich erst mal das Reha-Ergebnis abwarten und dir dann den Bericht anfordern (oder DIREKT zu deinem Hausarzt schicken lassen !!!), damit ihr dann zusammen erst mal schauen könnt, was da GENAU zu deiner Erwerbsfähigkeit drin steht.
NIX gegen die Einschätzung des Amtsarztes vom JobCenter, sowas interessiert die aber DRV nicht ernsthaft, bei der Entscheidung zur EM-Rente, da sind solche (frischen) Reha-Berichte deutlich gewichtiger, darfst mir glauben, da spreche ich aus bitterer Erfahrung.
Mich hat auch schon der Amtsarzt der AfA 2009 "aus dem Vermittlungs-Verkehr" gezogen (war sogar der Grund, die EM-Rente zu beantragen!) UND der MDK der Krankenkassen, das hat mir bisher NICHT zur EM-Rente verholfen, bin jetzt damit am Sozialgericht und habe nach 3 JAHREN nun endlich Hoffnung, das es bald ein GUTES Ende für mich nehmen wird.
Bis hierher war ich bei inzwischen 4 Gutachtern (2 von der DRV / 2 vom Gericht), 6 Wochen psychosomatische Reha habe ich Ende 2008 absolviert (Entlassung weiterhin AU aber KEINE Empfehlung zur Berentung, VOLLZEIT Erwerbsfähig !!!)), seit Anfang 2008 bin ich OHNE Unterbrechung vom Psychiater AU geschrieben...
Macht es Sinn eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen oder VDK, Sozialverband? Was ist besser?
Für die Antragstellung kannst du die Beratungsstelle der DRV nutzen, die machen das ALLES komplett fertig für dich und sorgen dafür, dass NICHTS Wichtiges fehlt, aktuelle Arztberichte solltest du zusätzlich direkt MIT einreichen, den Reha-Bericht haben die ja dann sowieso selber bei der DRV vorliegen.
Diese Berater sind eigentlich immer ganz nett und hilfsbereit, dafür brauchst du KEINEN Anwalt und KEINEN Sozial-Verband bezahlen, das macht auf die DRV auch nicht MEHR Eindruck...
Die leiten deinen Antrag dann direkt an die zuständige Stelle weiter (bekommst auch eine Kopie des Antrages, für deine Unterlagen), für die Antragsbearbeitung sind dann andere Mitarbeiter zuständig, damit haben die in der Beratungsstelle NICHTS zu tun, die KÖNNEN dir also AUCH NICHTS zu den Aussichten deines Antrages sagen.
KANN der VDK aber nach MEINER Erfahrung AUCH nicht (unbedingt), dort habe ich damals meinen Antrag gestellt, besitze NICHT mal eine Kopie davon, ab Widerspruch habe ich einen Anwalt (auf Beratungs-Hilfeschein) und der vetritt mich jetzt auch am Gericht (PKH), Garantien gibt es NIE, jede Variante KANN ihre Tücken haben...
Wenn du schon so lange H4 bekommst, sollte es ja auch für dich KEIN Problem werden, einen Beratungshilfeschein zu bekommen, wenn du dann für den Widerspruch schon einen Anwalt nehmen würdest.
Der Verweis auf eine Rechtsschutzversicherung geht ins LEERE, da hier Verfahren, die schon laufen ausgeschlossen sind und es generell eine sogenannte Wartezeit gibt (3 - 6 Monate) in der noch GAR NICHTS übernommen wird, wenn man in H4 ist und noch KEINE RSV hat, ist der Weg über Beratungshilfe (Amtsgericht stellt den Berechtigungsschein aus) und später PKH (für einen Prozeß am SG) die BESSERE Lösung, mein EM-Renten-Verfahren hat mich bisher ganze 10 € für den Beratungshilfeschein gekostet...
Auch die "Sozialverbände" schlagen da teilweise (das ist regional verschieden) ganz heftig EXTRA zu, besonders wenn jemand (wegen der akut notwendigen Rechtsvertretung) gerade erst eingetreten ist, die Beratungs-Arbeit (also Anträge stellen /Widersprüche einlegen /Klage einreichen und der notwendige Schriftverkehr dafür) wird generell erst nach Leistung des ersten vollen Jahres-Beitrages aufgenommen...
Nun ist es wieder ein Roman geworden...als Zusammenfassung schlage ich dir vor...
1. Reha-Maßnahme durchziehen und Ergebnis (Reha-Bericht !!!) abwarten
2. Termin bei der Renten-Beratung machen und DORT (nach der Reha) den EM-Renten-Antrag stellen
3. Abwarten und

trinken...
Liebe Grüße von der Doppeloma
