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DRV will Begründung zum Widerspruch bis 31.05.
Verfasst: Sa 19. Mai 2012, 12:08
von Wortakrobatin30
Huhu,
ich habe da mal eine Frage,
die DRV hat mir mit Schreiben vom 14.05.2012 die ärztlichen Gutachten zukommen lassen und will, dass ich meinen Widerspruch bis 31.05. einreiche. Ist das üblich, dass die Zeit sooooooo kurz ist????
Danke
Re: DRV will Begründung zum Widerspruch bis 31.05.
Verfasst: Sa 19. Mai 2012, 17:52
von Doppeloma
Hallo Wortakrobatin,
die DRV hat mir mit Schreiben vom 14.05.2012 die ärztlichen Gutachten zukommen lassen und will, dass ich meinen Widerspruch bis 31.05. einreiche. Ist das üblich, dass die Zeit sooooooo kurz ist????
Was die in der Hinsicht WOLLEN kannst du getrost vergessen, es gibt NUR eine gesetzliche Frist für den Widerspruch (1 Monat) und wenn die eingehalten wurde, dann ist der Widerspruch fristgerecht eingelegt worden.
Die Begründung kommt wenn sie FERTIG ist, die setzen da gerne (möglichst kurzfristige) Termine für dafür gibt es aber KEINE Rechtsgrundlage (die hätten sie dann dazu schreiben MÜSSEN), man will dich nur unter Druck setzen, damit das schnell vom Tisch ist bei denen.
Je weniger Zeit man dir gibt, umso oberflächlicher wird die Begründung sein, weil du das ja zeitgerecht erledigen willst, teile denen mit, dass du diesen Termin NICHT halten KANNST und die Begründung unaufgefordert nachgereicht wird, wenn DU soweit bist.
KANNST (wenn du willst) einen eigenen Termin setzen oder lässt das einfach offen, schließlich hast du auch das Recht dich anwaltlich dazu beraten zu lassen, die springen auch nicht alle sofort, NUR weil die DRV das gerne so hätte.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Re: DRV will Begründung zum Widerspruch bis 31.05.
Verfasst: Sa 19. Mai 2012, 23:42
von Camper1955
Da muss ich Doppeloma recht geben.
Wenn ich dann wieder bedenke, dass mein Widerspruch schon seit 6 Wochen bei der DRV vorliegt, und ich am Telefon die Auskunft erhalte, bis ich einen Bescheid über meinen Widerspruch bekomme, dass kann noch dauern, weil der Arzt der für die medizinische Begutachtung im Widerspruchsausschuss zuständig ist, krank ist, dann kommt mir glatt der Kaffee hoch.
Dir wird es vermutlich genauso ergehen, auch wenn Dein Widerspruch zu deren Wunschtermin eintrifft.
Camper
Re: DRV will Begründung zum Widerspruch bis 31.05.
Verfasst: So 20. Mai 2012, 00:19
von Doppeloma
Dir wird es vermutlich genauso ergehen, auch wenn Dein Widerspruch zu deren Wunschtermin eintrifft.
Danke für die Zustimmung Camper, vielleicht sollte die Überschrift angepasst werden

, denn der Widerspruch wurde ja bereits fristgerecht eingelegt, es geht hier NUR noch um die Begründung dafür und ob die DRV da so drängeln darf...NEIN DAS DARF SIE NICHT.
Ich schlage vor, das Thema (Überschrift) zu ergänzen mit "
Begründung zum Widerspruch bis...", die DRV "wünscht" sich ganz sicher am Liebsten GAR KEINE Widersprüche...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Re: DRV will Begründung zum Widerspruch bis 31.05.
Verfasst: So 20. Mai 2012, 06:31
von Camper1955
@Doppeloma.
Stimmt. Vor allem würde ich Akteneinsicht beantragen, was die Abgabefrist ja auch wieder hemmt.
Ich muss ja wissen, warum der Gutachter zu dieser Stellungnahme gekommen ist. Was also nicht im ablehnenden Bescheid steht.
Camper
Re: DRV will Widerspruch Begründung bis 31.05.
Verfasst: So 20. Mai 2012, 13:17
von Wortakrobatin30
Huhu ihr Lieben!
Akteneinsicht???? @Camper und Doppeloma??? Ich dachte ich bekomme nur die Gutachten??? Und die habe ich ja erhalten. Und wenn es nach denen geht bin ich quasi voll fit!
Ich denke mal, dass die Gutachter sich das Schreiben aus der REHA durchgelesen haben und fertig! :-( Die haben sich weder die Unterlagen meiner behandelnden Ärzte noch die MDK Gutachten angefordert
LG Worti
Re: DRV will Begründung zum Widerspruch bis 31.05.
Verfasst: So 20. Mai 2012, 14:25
von Camper1955
@Wortakrobatin
Nach § 25 des SGB 10 hast Du das Recht auf Akteneinsicht über alle Unterlagen, die Dich betreffen.
Natürlich kann die entsprechende Stelle auch etwas für die Kopien verlangen. Aber Recht auf Akteneinsicht hast Du über alles, was Dich betrifft.
Du musst nur ben den jeweiligen Stellen die Akteneinsicht beantragen.
lg
Camper