Rente abgelehnt was muss ich jetzt beachten?
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Rente abgelehnt was muss ich jetzt beachten?
Huhu ihr Lieben!
Nachdem ich wegen der EMR bei 2 Gutachtern war (Neurologe und Chirurgin) kam heute die Rentenablehnung...:-( Mit den allseits bekannten Gründen und Floskeln! Meine Depressionen wurden gar nicht berücksichtigt...:-( Und meine Schmerzstörung ist behandelbar...*lol* Das versuchen die Ärzte, Theras und ich schon seit 2 Jahren... aber macht ja nix!:-(
Für mich wäre jetzt aber wichtig zu wissen, wie geht es in puncto AfA und noch AG weiter?? Der GA von der AfA hat mich ja für unter 15h in der Woche arbeitsfähig eingestuft und ich bekomme ALG1 nach 125... Muss ich der AfA das jetzt melden das die Rente abgelehnt wurde? Können die mich dann wieder zu meinem Noch-AG schicken?!?
WIE geht es jetzt weiter? Bin ja auch schon ausgesteuert.... Verzweiflung pur gerade!:-(
Danke für eure Hilfe!
Nachdem ich wegen der EMR bei 2 Gutachtern war (Neurologe und Chirurgin) kam heute die Rentenablehnung...:-( Mit den allseits bekannten Gründen und Floskeln! Meine Depressionen wurden gar nicht berücksichtigt...:-( Und meine Schmerzstörung ist behandelbar...*lol* Das versuchen die Ärzte, Theras und ich schon seit 2 Jahren... aber macht ja nix!:-(
Für mich wäre jetzt aber wichtig zu wissen, wie geht es in puncto AfA und noch AG weiter?? Der GA von der AfA hat mich ja für unter 15h in der Woche arbeitsfähig eingestuft und ich bekomme ALG1 nach 125... Muss ich der AfA das jetzt melden das die Rente abgelehnt wurde? Können die mich dann wieder zu meinem Noch-AG schicken?!?
WIE geht es jetzt weiter? Bin ja auch schon ausgesteuert.... Verzweiflung pur gerade!:-(
Danke für eure Hilfe!
- Doppeloma
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Re: Rente abgelehnt was muss ich jetzt beachten?
Hallo Wortakrobatin,
wie du schon festgestellt hast sind es IMMER die selben Floskeln, hast du die maßgeblichen GA von der DRV schon vorliegen ???
Dann melden die von der AfA sich schon (schriftlich mit Rechtsgrundlage !!!) wenn sie was von dir wollen, auf irgendwelche telefonischen Diskussionen brauchst (und SOLLTEST) du dich dazu NICHT einzulassen.
Bei mir war das damit damals eigentlich erledigt (im Bezug auf die AfA, beim AG bleibt sowieso erst mal ALLES wie es ist, kurze Info und GUT), von mir wollten sie (direkt der Med. Dienst der AfA !!!) dann gerne die DRV-GA haben, musst du selber entscheiden, mein Anwalt hat mir dann geraten denen die (UND NUR DIE !!!) zu geben, danach war bei mir wieder RUHE.
Lag wohl auch daran, dass die Amtsärztin mich AUCH schon "komplett aus dem Verkehr" gezogen hatte, da war das wohl nicht so einfach, knapp 4 Monate später die "Wunderheilung" festzustellen.
Wenn du alleine nicht klar kommst im weiteren Verlauf, dann such dir einen Anwalt der sich auf Sozialrecht, konkret auf Renten-Recht spezialisiert hat und lass dir dort helfen, den Widerspruch erst mal alleine einzulegen, das ist ja KEIN Problem, für die Begründung gibt es dann KEINE gesetzliche Frist mehr.
Das sind so die ersten Schritte, halte weiter deine AU aufrecht, denn theoretisch müßtest du sonst tatsächlich in deine Firma arbeiten gehen, DAS ist wieder so ein Moment wo es SEHR wichtig ist, wenigstens ZU HAUSE die durchgehende AU liegen zu haben.
Liebe Grüße von der Doppeloma
wie du schon festgestellt hast sind es IMMER die selben Floskeln, hast du die maßgeblichen GA von der DRV schon vorliegen ???
Du teilst denen erst mal NUR (schriftlich /nachweislich !!!) mit, dass dein Antrag abgelehnt wurde und dass du am XXX Widerspruch (Kopie des Widerspruches beifügen!) dagegen eingelegt hast, damit ist diese Entscheidung ja wieder OFFEN...Für mich wäre jetzt aber wichtig zu wissen, wie geht es in puncto AfA und noch AG weiter?? Der GA von der AfA hat mich ja für unter 15h in der Woche arbeitsfähig eingestuft und ich bekomme ALG1 nach 125... Muss ich der AfA das jetzt melden das die Rente abgelehnt wurde? Können die mich dann wieder zu meinem Noch-AG schicken?!?
Dann melden die von der AfA sich schon (schriftlich mit Rechtsgrundlage !!!) wenn sie was von dir wollen, auf irgendwelche telefonischen Diskussionen brauchst (und SOLLTEST) du dich dazu NICHT einzulassen.
Bei mir war das damit damals eigentlich erledigt (im Bezug auf die AfA, beim AG bleibt sowieso erst mal ALLES wie es ist, kurze Info und GUT), von mir wollten sie (direkt der Med. Dienst der AfA !!!) dann gerne die DRV-GA haben, musst du selber entscheiden, mein Anwalt hat mir dann geraten denen die (UND NUR DIE !!!) zu geben, danach war bei mir wieder RUHE.
Lag wohl auch daran, dass die Amtsärztin mich AUCH schon "komplett aus dem Verkehr" gezogen hatte, da war das wohl nicht so einfach, knapp 4 Monate später die "Wunderheilung" festzustellen.


Zunächst legst du fristwahrend bei der DRV Widerspruch ein, gegen den Bescheid vom XXX und verlangst gleichzeitig die Akteneinsicht nach § 25 SGB X, schau mal in die Musterbriefe rein, da findest du das Passende.WIE geht es jetzt weiter? Bin ja auch schon ausgesteuert.... Verzweiflung pur gerade!:-(
Wenn du alleine nicht klar kommst im weiteren Verlauf, dann such dir einen Anwalt der sich auf Sozialrecht, konkret auf Renten-Recht spezialisiert hat und lass dir dort helfen, den Widerspruch erst mal alleine einzulegen, das ist ja KEIN Problem, für die Begründung gibt es dann KEINE gesetzliche Frist mehr.
Das sind so die ersten Schritte, halte weiter deine AU aufrecht, denn theoretisch müßtest du sonst tatsächlich in deine Firma arbeiten gehen, DAS ist wieder so ein Moment wo es SEHR wichtig ist, wenigstens ZU HAUSE die durchgehende AU liegen zu haben.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Rente abgelehnt was muss ich jetzt beachten?
Hallo Doppeloma!
ich Danke Dir für die schnelle Antwort!:-) Ich lasse auch den Widerspruch über den SoVD laufen! Ich habe da momentan einfach gar keinen Nerv dazu! :-( Oder meinst Du es macht Sinn das doch im Vorfeld zu machen und dann damit zum SoVD? oder reagieren die auf ein Schreiben vom SoVD schneller?*grübel* Bin da gerade etwas überfordert!
Kannst Du mir sagen wie lange ich Zeit habe der AfA das mitzuteilen ohne das es da Ärger gibt?!
Danke
ich Danke Dir für die schnelle Antwort!:-) Ich lasse auch den Widerspruch über den SoVD laufen! Ich habe da momentan einfach gar keinen Nerv dazu! :-( Oder meinst Du es macht Sinn das doch im Vorfeld zu machen und dann damit zum SoVD? oder reagieren die auf ein Schreiben vom SoVD schneller?*grübel* Bin da gerade etwas überfordert!
Kannst Du mir sagen wie lange ich Zeit habe der AfA das mitzuteilen ohne das es da Ärger gibt?!
Danke
- Doppeloma
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Re: Rente abgelehnt was muss ich jetzt beachten?
Hallo Wortakrobatin,
Bei meiner Renten-Ablehnung damals kam ein Brief von meiner KK (wirst du auch noch bekommen!!!) mit einem Formular, ob ich Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen werde ???
HÄÄÄ, ICH wusste noch nicht mal, dass die Rente abgelehnt wurde, war damals auch noch über den VDK gelaufen und DIE hatten ZEIT, VIIIEL ZEIT, ich bekam den Bescheid erst selber, als die Widerspruchsfrist fast verstrichen war...
HELFEN können die dir ja trotzdem, den fristwahrenden Widerspruch solltest du aber vorsichtshalber schon mal SELBER einlegen, dann KANN da NIX mehr schiefgehen, wird diese Frist (1 Monat ab Kenntnisnahme) verpasst ist die Ablehnung rechtskräftig, dann kannst du (fast) GAR NICHTS mehr dagegen machen..
Fällt mir gerade ein, dass ich dann allen Anderen (AG und AfA) diesen Wisch von der KK kopiert hatte, das war dann ausreichend, jedenfalls bei mir.
Also NICHT wundern, ich denke mal du wirst nächste Woche bald Post von deiner KK haben, die fragen ja auch nach, wegen der "Einsortierung" in die Versicherung der "Renten-Anwärter"...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Zumindest die Mitteilung der Ablehnung solltest du umgehend vornehmen, EHE die AfA das auf anderen Wegen erfährt, die wissen sowas manchmal eher als einem lieb sein kann.Kannst Du mir sagen wie lange ich Zeit habe der AfA das mitzuteilen ohne das es da Ärger gibt?!
Bei meiner Renten-Ablehnung damals kam ein Brief von meiner KK (wirst du auch noch bekommen!!!) mit einem Formular, ob ich Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen werde ???
HÄÄÄ, ICH wusste noch nicht mal, dass die Rente abgelehnt wurde, war damals auch noch über den VDK gelaufen und DIE hatten ZEIT, VIIIEL ZEIT, ich bekam den Bescheid erst selber, als die Widerspruchsfrist fast verstrichen war...


HELFEN können die dir ja trotzdem, den fristwahrenden Widerspruch solltest du aber vorsichtshalber schon mal SELBER einlegen, dann KANN da NIX mehr schiefgehen, wird diese Frist (1 Monat ab Kenntnisnahme) verpasst ist die Ablehnung rechtskräftig, dann kannst du (fast) GAR NICHTS mehr dagegen machen..
Fällt mir gerade ein, dass ich dann allen Anderen (AG und AfA) diesen Wisch von der KK kopiert hatte, das war dann ausreichend, jedenfalls bei mir.
Also NICHT wundern, ich denke mal du wirst nächste Woche bald Post von deiner KK haben, die fragen ja auch nach, wegen der "Einsortierung" in die Versicherung der "Renten-Anwärter"...
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Rente abgelehnt was muss ich jetzt beachten?
Muss doch nun noch mal nachfragen!? Also schicke ich der AfA per Einschreiben den Ablehnungsbescheid der DRV?! Oder gebe ich den besser persönlich ab und lasse mir die Abgabe quittieren?! Und dann warte ich was von der AfA kommt? Richtig oder falsch?
Und kannst Du mir sagen WO und ob ich hier im Forum nen formlosen Widerspruch mit der Aufforderung mir die GAs zuzusenden finde?!
Danke
Und kannst Du mir sagen WO und ob ich hier im Forum nen formlosen Widerspruch mit der Aufforderung mir die GAs zuzusenden finde?!
Danke
- Doppeloma
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Re: Rente abgelehnt was muss ich jetzt beachten?
Hallo Wortakrobatin,
viewtopic.php?p=4562#p4562
Wenn die AfA dann irgendwas von dir will, dann melden die sich schon, von mir wollten sie dann (wie schon beschrieben) die DRV-GA haben, das kam aber DIREKT vom Med. Dienst, angeblich um "Divergenzen" auszuräumen, naja wirklich "ausgeräumt" wurde da aber NIX...man hat dann einfach bis zum Ablauf meines Anspruches weiter gezahlt.
SB /Leistungsabteilung /Vermittler haben da KEINEN Anspruch drauf, achte also bitte darauf, WER GENAU dann von dir WAS haben will, auch im Ablehnungs-Bescheid stehen Diagnosen, das brauchen die SB der AfA auf KEINEN FALL... also notfalls schwärzen auf einer Kopie, was die NIX angeht.
Verlangen die das NICHT, dann brauchst du das auch NICHT hinzuschicken, man gibt NUR Unterlagen raus wo man gesetzllich dazu verpflichtet ist /wäre, dazu gehört IMMER die entsprechende Rechtsgrundlage, die "allgemeine Mitwirkungs-Pflicht" reicht DAFÜR normal NICHT aus.
Liebe Grüße von der Doppeloma

WOZU willst du denen den Ablehnungs-Bescheid schicken, die wissen doch auch so genau was da üblicherweise drin steht, du kannst (aus Sicht der DRV) Vollzeit arbeiten, deshalb brauchst du KEINE EM-Rente...du sollst denen NUR in einem kurzen Anschreiben mitteilen, dass die EM-Rente abgelehnt wurde und du am XXX Widerspruch dagegen eingelegt hast (Kopie des Widerspruchschreibens mit rein) UND FERTIG...auf jeden Fall per Einschreiben.Muss doch nun noch mal nachfragen!? Also schicke ich der AfA per Einschreiben den Ablehnungsbescheid der DRV?! Oder gebe ich den besser persönlich ab und lasse mir die Abgabe quittieren?! Und dann warte ich was von der AfA kommt? Richtig oder falsch?

JAAA, HIER...Und kannst Du mir sagen WO und ob ich hier im Forum nen formlosen Widerspruch mit der Aufforderung mir die GAs zuzusenden finde?!
viewtopic.php?p=4562#p4562
Wenn die AfA dann irgendwas von dir will, dann melden die sich schon, von mir wollten sie dann (wie schon beschrieben) die DRV-GA haben, das kam aber DIREKT vom Med. Dienst, angeblich um "Divergenzen" auszuräumen, naja wirklich "ausgeräumt" wurde da aber NIX...man hat dann einfach bis zum Ablauf meines Anspruches weiter gezahlt.
SB /Leistungsabteilung /Vermittler haben da KEINEN Anspruch drauf, achte also bitte darauf, WER GENAU dann von dir WAS haben will, auch im Ablehnungs-Bescheid stehen Diagnosen, das brauchen die SB der AfA auf KEINEN FALL... also notfalls schwärzen auf einer Kopie, was die NIX angeht.


Verlangen die das NICHT, dann brauchst du das auch NICHT hinzuschicken, man gibt NUR Unterlagen raus wo man gesetzllich dazu verpflichtet ist /wäre, dazu gehört IMMER die entsprechende Rechtsgrundlage, die "allgemeine Mitwirkungs-Pflicht" reicht DAFÜR normal NICHT aus.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Rente abgelehnt was muss ich jetzt beachten?
Guten Morgen,
@Doppeloma, sorry aber mein Gehirn arbeitet unter der neuen Schmerzmedikation so gar nicht....
Also, ich mache ein kurzes Schreiben an die Afa fertig das meine Rente abgelehnt wurde, ich Widerspruch eingelegt habe und gut ist!
Nun die Frage; an WEN von der AfA schicke ich das??? Ich habe dort eine SB, kann ich dass an die schicken?! Die scheint mir sehr kompetent!
Danke für Deine Geduld!
@Doppeloma, sorry aber mein Gehirn arbeitet unter der neuen Schmerzmedikation so gar nicht....

Nun die Frage; an WEN von der AfA schicke ich das??? Ich habe dort eine SB, kann ich dass an die schicken?! Die scheint mir sehr kompetent!
Danke für Deine Geduld!

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