Hallo Carina,
Bei mir läuft z. Zt. ein Antrag zur Weitergewährung meiner Teil-EM-Rente, die im September ausläuft.
"Blöde" Nachfrage von mir, ist das eine NUR Teilweise EM-Rente (BU-Rente ???) oder ist das die sogenannte Arbeitsmarktrente (also Vollrente wegen Manhgel an Teilzeitarbeitsplätzen)...
Ziemlich zeitgleich mit der Beantragung bin ich in eine med.-berufliche Reha (Belastungserprobung). Dort bin ich nun seit knapp 4 Wochen, werde aber nächste Woche schon auf ärztl. Rat hin die Maßnahme vorzeitig, wegen Verschlechterung meiner "Gesundheit", beenden (geplant waren ursprünglich 6 Wochen).
Nach allen Untersuchungen und Belastungsprobungen gibt es ein eindeutiges Ergebnis, dass ich nur noch unter 3 Std. arbeitsfähig bin.
WER hat denn diese Maßnahme veranlasst /gewünscht und bezahlt, ich vermute mal die DRV ???
Dann bekommen die doch "das Scheitern" zuerst mitgeteilt und sollten das eigentlich in die Prüfung deiner Renten-Verlängerung mit einbeziehen ???
Meine Frage: Muss ich tatsächlich einen neuen Rentenantrag stellen oder wird der Antrag zur Weitergewährung der Teilrente dann in die volle Rente umgewandelt? Die Sozialarbeiterin hier konnte mir das nicht genau beantworten
Ich bin immer wieder erschüttert, über das Unwissen der Leute, die tagtäglich damit zu tun haben dürften, WOFÜR werden die eigentlich bezahlt ???
Persönlich (NUR aus logischen Erwägungen!) KANN ich mir NICHT vorstellen, dass du deswegen einen komplett neuen EM-Renten-Antrag stellen MUSST, üblicherweise MUSS die DRV bei der Verlängerung einer Zeitrente, IMMER denn gesamten AKTUELLEN Gesundheitszustand NEU prüfen, denke ich mir jedenfalls...
Ich dachte mir, ich schreibe der DRV direkt nach meiner Entlassung ein paar Zeilen und lege eine Kopie des vorläufigen Entlassungsbriefes bei. Den ausführlichen Bericht bekommen die ja sowieso erst einige Wochen später.
Das ist sicher eine sehr gute Idee, bitte mach das auch nachweislich (per Fax und /oder Übergabe -Einschreiben), verlange eine baldige Information dazu, wie das berücksichtigt wird und WAS du selber eventuell noch unternehmen sollst.
Hast du noch aktuelle ärztliche Befunde mit eingereicht bei der Antragstellung ???
Ansonsten ruhig noch mit einreichen, als Anlage zu diesem Schreiben, was der DRV seit der Renten-Bewilligung noch nicht vorliegt, du weißt ja mit dem Anfordern bei den Ärzten tun die sich immer schwer, trotz vorliegender Schweigepflicht-Entbindungen...
Was meint ihr oder wer war schon in ähnlicher Situation???
Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der dir Genaueres dazu schreiben kann, aus eigener Erfahrung, in den meisten Fällen geht es ja noch darum, überhaupt erst mal eine EM-Rente bewilligt zu bekommen, da wird es wohl so viele mit "Verlängerungs-Erfahrungen" (in so speziellen Fällen) noch nicht geben.
Trotzdem sind die Daumen natürlich schon gedrückt und vielleicht kannst du ja mit meinen "logischen Überlegungen" auch schon was anfangen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
