nach meiner Begutachtung vom 13.03.2012 habe ich nun heute meine Ablehnung von der DRV erhalten:
Widerspruchsbescheid
Sehr geehrte Frau...,
der Widerspruchsausschuss München V hat in seiner Sitzung am 05.04.2012 in München, an denen teilgenommen haben: Herr x, Frau y und Herr Z, über den Widerspruch vom 01.08.2011 gegen den Bescheid vom 21.07.2011 folgende Entscheidung getroffen:
Der Widerspruch wird zurückgewiesen

In der Begründung heißt es z.B.:
Im Widerspruchsverfahren erfolgte eine nochmalige nervenärztliche Begutachtung. Ausgehend von einer Dysthymie mit hypochondrischen und histrionischen Zügen (also ich bilde mir alles nur ein und bin narzistisch veranlagt



Nachdem sich die Leistungsbeurteilung im aktuellen GA mit der Einschätzung der Begutachtung vom 06.07.2011 deckt (auch bei gewisser Abweichung der Diagnosenennung) ist weiterhin von einem vollschichtigen Leistungsvermögen auszugehen - aha, der Reha-Bericht mit der Einschätzung einer Arbeitsfähigkeit von 3 - unter 6 Stunden kann man daher getrost vernachlässigen

Nachdem der GA die Auffassung vertreten hat, Fibromyalgie sei eine von einem amerikanischen Arzt erfunde Erkrankung, um die Menschen in die Irre zu führen, war ja nix anderes zu erwarten...
VG
Royan
