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Teil- Em -Rente

Verfasst: Do 26. Jan 2012, 12:00
von josi_66
Hallo Ihr Lieben.. :smile:

nach einer durchgeführten Teilhabe am Arbeitsleben wurde festgestellt dass ich nur noch 4 Stunden tägl. arbeiten kann. Nun steht eine Umdeutung Reha in Rente im Raum. Durch ein Praktikum währed meiner berufliche Reha habe ich einen Teilzeitarbeitsplatz bei einer Rechtsanwältin erworben. Ich arbeite dort 4 Stunden täglich, zwar mit größter Mühe meine Pankikattacken zu kompensieren, aber ich deke nix tun wäre für mich auch nicht gut. Ich denke dann würde ich mich völlig isolieren. Ich verdiene dort sehr wenig 6 Euro Brutto/STD. aber besser als gar keinen Job. :jaa:

Nun habe ich mal Tante Google gefragt wie es mit der Berechnung bei Teil-Em- Rente so gehandhabt wird und habe folgendes gefunden:

Abhängig vom erzielten Hinzuverdienst wird
• eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe oder in Höhe der Hälfte,
• eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe, in Höhe von drei Vierteln, in Höhe der Hälfte oder in Höhe eines Viertels
gezahlt.
Die Mindesthinzuverdienstgrenzen betragen seit dem 01.01.2008 (alte / neue Bundesländer)
• bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
• in voller Höhe mindestens 857.33 EUR / 753.55 EUR
• in Höhe der Hälfte 1043.70 EUR / 917.36 EUR


Wird da wirklich nach dem Verdienst geschaut? Ich dachte immer man bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente. Und die volle Erwerbsminderungsrente nur bei verschlossenem Arbeitsmarkt? Was bei mir ja nicht so ist da ich einen Teilzeitarbeitsplatz habe. :confused:

Hat da irgendjemand von Erfahrungen oder weiß Bescheid wie dass so berechnet wird? Ich danke euch schon mal fürs lesen und antworten. :jaa:

Re: Teil- Em -Rente

Verfasst: Do 26. Jan 2012, 16:45
von Esuse
Hallo Josi,
ruf doch einfach bei der DRV an und bitte darum, daß Dir Deine persönliche Zuverdienstgrenze berechnet wird. Bei meinem Mann ging das problemlos, schon nach dem Antrag auf Rente wegen Bu.