Rentenantrag gestellt, ALG I beantragt, GA = arbeitsfähog?

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Turtle33
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Rentenantrag gestellt, ALG I beantragt, GA = arbeitsfähog?

Ungelesener Beitrag von Turtle33 » Di 24. Jan 2012, 20:33

Hallo,

wir sind neu in diesem Forum und hoffen auf etwas Aufklärung / Hilfe, da wir uns von der AfA etwas überrumpelt fühlen :Hilfe:
Die Fakten sind:
  • AU seit September 2010
    Aussteuerung zu Ende März 2012
Rehabiliationsantrag musste (KK) im Oktober bei der DRV gestellt werden, dieser wurde an die Afa weitergeleitet und abgelehnt.
Begründung: Leistungsvermögen für den allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich bis zu sechs Monaten deutlich vermindert (unter drei Stunden täglich) bzw. aufgehoben. (Es liegt ein Behandlungsfall vor)

Im April erfolgt noch eine umfangreiche OP, deren Folgen mindestens noch 3 Monate ( Eher 5) andauern werden.
Es sollten nun Hilfen beim Sozialamt ( laut telefonischer Auskunft der Reha-Abteilung ) beantragt werden.
Nach eigenem Ermessen haben wir jedoch entschieden, eine EM-Rente statt Sozialhilfe zu beantragen. Dies erfolgte am 17.01.
Die DRV teilte uns mit, dass man sich bei der AfA melden muss um ALG1-Leistungen (§125) während des Entscheidungszeitraums zu sichern.

Vorstellung bei der Afa erfolgte am 21.01.2011. Der Gesundheitsfragebogen wurde ausgehändigt, mit dem Hinweis, das dieser ausgefüllt werden muss :confused:
Eine weitere Bearbeitung würde erst nach Bescheinigung der KK erfolgen. Heute haben wir diese erhalten und gleich vorgelegt.
Danach wurden sämtliche Daten von einer SB aufgenommen und an die Leistungsabteilung verwiesen.
Diese schickte uns umgehend zur amtsärztlichen Begutachtung da dies wohl so vorgesehen sei :Ohnmacht:
Wir dachten, dass dies ganz sinnvoll wäre, damit wir nicht noch einmal erscheinen müssten.
Die Begutachtung sollte zunächst (aus Sicht der Afa) ohne Begleitperson durchgeführt werden, nach Protest wurde die Begleitperson dann doch zugelassen :Gruebeln:

Laut der Amtsärztin wäre eine Beschäftigung unter Berücksichtigung der Einschränkungen theoretisch möglich, somit sollte sich mein Freund für den Arbeitsmarkt eingeschränkt zur Verfügung stellen.
Eine körperliche Begutachtung der Einschränkungen (Beide Handgelenke nicht belastbar, degenerative Veränderungen) o.ä fand nicht statt. Es wurden nur die Krankendaten aus der Reha-Abteilung sowie die aktuelle Krankenhausentlassung berücksichtigt.
Die Ärztin sieht nicht, dass der Antrag auf EM-Rente erfolg hätte, da er "im Kopf noch fit sei und leichte Tätigkeiten ausführen könnte". Daher soll er dem Arbeitsmarke eingeschränkt zur Verfügung stehen und Vermittlungsangebote erhalten. Eine schriftliche Erklärung dazu haben wir natürlich noch nicht...nur die (frechen) Äußerungen der Ärztin.

Wir sind davon ausgegangen, dass Zahlungen nach §125 erfolgen würden, bis die DRV den Fall entschieden hätte.
War die Untersuchung der AfA rechtens, um festzustellen, ob §125 greift ? (Die Ärztin hätte einen Rentenantrag nicht befürwortet, da er die Rente sowieso nicht bekommen würde(Er ist ja viel zu jung))
Können die Zahlungen nach §125 aufgrund der Untersuchung abgelehnt werden?
Welche Nachteile ergeben sich (im Vergleich zu §125) bei der Anwendung von §117 ?

Wir würden uns freuen, wenn wir etwas Klarheit erhalten würden....die Stunden, die wir heute bei der AfA verbringen durften haben uns doch erheblich verwirrt :Angst:

Danke ! :ic_up:

Turtle

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Doppeloma
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Re: Rentenantrag gestellt, ALG I beantragt, GA = arbeitsfäho

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 26. Jan 2012, 00:50

Hallo Turtle33, :icon_e_wink:
wir sind neu in diesem Forum und hoffen auf etwas Aufklärung / Hilfe, da wir uns von der AfA etwas überrumpelt fühlen
WER IST WIR ??? Seid IHR /DU Zwei... :confused: :Gruebeln:
Die Fakten sind:

AU seit September 2010
Aussteuerung zu Ende März 2012
BEIDE gleichzeitig :confused: ...bischen Aufklärung dazu wäre ganz nett, manches in deinem /eurem Beitrag klingt etwas "merkwürdig" und passt so GAR NICHT in die realen/üblichen Abläufe bei den benannten Institutionen /Ämtern... :Gruebeln:
Rehabiliationsantrag musste (KK) im Oktober bei der DRV gestellt werden, dieser wurde an die Afa weitergeleitet und abgelehnt.
Begründung: Leistungsvermögen für den allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich bis zu sechs Monaten deutlich vermindert (unter drei Stunden täglich) bzw. aufgehoben. (Es liegt ein Behandlungsfall vor)
Ja, WAS denn NUN, Leistungsvermögen deutlich vermindert /aufgehoben bis zu 6 Monaten heißt AKUT behandeln lassen aber nicht Renten-relevant, WER hat denn die Reha nun FÜR wen (aus welchem genauen Grund) abgelehnt ???
Die DRV oder die AfA ??? (die hat mit med. Reha NIX zu tun!), wenn die KK den Antrag fordert, geht es um die Weiterleistung (eher das Sparen) von Krankengeld und um Med. Reha bei der DRV... :confused: :confused: :confused:
Nach eigenem Ermessen haben wir jedoch entschieden, eine EM-Rente statt Sozialhilfe zu beantragen. Dies erfolgte am 17.01.
Solange man Anspruch auf KG oder ALGI hat gibt es KEINE Sozial-Hilfe, wenn Erwerbsminderung noch NICHT durch die DRV festgestellt wurde... :Verwirrt:
Die DRV teilte uns mit, dass man sich bei der AfA melden muss um ALG1-Leistungen (§125) während des Entscheidungszeitraums zu sichern.
Ach ja :confused: , habe ich noch NIE gehört, dafür interessiert sich die DRV nicht wirklich, wovon man lebt, solange ein EM-Renten-Antrag läuft... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:
Und FIX sind die bei EUCH :glotzen: , alle Achtung :ic_up: , am 17.01. den EM-Renten-Antrag gestellt (wieder BEIDE gleichzeitig ???), am 21.01.2012 (oder tatsächlich 2011 ???) schon bei der AfA, schade nur, dass es ein Samstag war, da haben die eigentlich zu... :traurig:

Und 3 Tage später DIREKT aus der Leistungsabteilung zum Amtsarzt "durchgereicht", andere warten monatelang auf einem Termin beim Amtsarzt, meist gibt es keinen, weil einfach nach "Aktenlage" entschieden wird... :confused:
Wenn die Aussteuerung erst Ende März erfolgt, dann ist der Amtsarzt der AfA aktuell sowieso noch GAR NICHT zuständig, bis dahin KANN schließlich noch eine "Wunderheilung" passieren...VORHER (also VOR ENDE der Krankengeld-Ansprüche) besteht KEIN Anspruch auf ALG I nach § 125... :Neugierig:

Ich verschwende wohl gerade meine Zeit, dir Dinge zu erklären, die du hier seitenweise nachlesen kannst, wenn du möchtest, bevor du uns hier "weitere Bären" aufbindest... :aha: :aha: :aha:

Alles Gute von der Doppeloma :winke:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Turtle33
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Re: Rentenantrag gestellt, ALG I beantragt, GA = arbeitsfäho

Ungelesener Beitrag von Turtle33 » Do 26. Jan 2012, 09:37

Hallo Doppeloma!

Es war schon etwas spät...daher wohl die etwas schwierige Erklärung der Situation :Gruebeln:
WER IST WIR ??? Seid IHR /DU Zwei... :confused: :Gruebeln:
Es handelt sich um meinen Freund, 29 Jahre und seit September AU aufgrund angeborener Fehlstellungen der Ulna usw.


Ja, WAS denn NUN, Leistungsvermögen deutlich vermindert /aufgehoben bis zu 6 Monaten heißt AKUT behandeln lassen aber nicht Renten-relevant, WER hat denn die Reha nun FÜR wen (aus welchem genauen Grund) abgelehnt ???
Die DRV oder die AfA ??? (die hat mit med. Reha NIX zu tun!), wenn die KK den Antrag fordert, geht es um die Weiterleistung (eher das Sparen) von Krankengeld und um Med. Reha bei der DRV... :confused: :confused: :confused:
Es erfolgte ein Antrag bei der DRV auf "Teilhabe am Arbeitsleben - berufliche Rehabilitaion SGB IX", dieser Antrag wurde von der DRV an die AfA weitergeleitet, da nach §14 SGB IX in Verbindung mit §7 Satz 2 SGB IX die Afa der zuständige Rehabilitationsträger sei.
Die Ablehnung erfolgte zum 5.1.2012 weil vor der "Realisierung Berufsfördernder Maßnahmen medizinische Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich" sind.
(Es steht noch mindestens eine umfangreiche OP im April an)
"Eine medizinische Rehabilitation ist spätestens nach der erfolgten notwendigen Operation indiziert"

Bei eienem telefonischen Gespräch wurde dann mitgeteilt, dass die Reha-Abteilung nach der Aussteuerung nicht zuständig sei. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes sollte mein Freund mal beim "Sozialamt nachfragen". Da er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen könnte, würde er auch kein ALG 1 bekommen
Ach ja :confused: , habe ich noch NIE gehört, dafür interessiert sich die DRV nicht wirklich, wovon man lebt, solange ein EM-Renten-Antrag läuft... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:
Und FIX sind die bei EUCH :glotzen: , alle Achtung :ic_up: , am 17.01. den EM-Renten-Antrag gestellt (wieder BEIDE gleichzeitig ???), am 21.01.2012 (oder tatsächlich 2011 ???) schon bei der AfA, schade nur, dass es ein Samstag war, da haben die eigentlich zu... :traurig:
In diesem Fall hat sich die Beraterin aber offensichtlich dafür interessiert, denn diese hat uns gleich den Nachweis der Antragsabgabe (EM-Rente) für die AfA mitgegeben.
Da habe ich mich offensichtlich um einen Tag vertan....dass sei mir wohl verziehen. Der erste persönliche Kontakt erfolgte mit der AfA am Freitag, 20.01.2012 (Ich war als Begleitung dabei) :Laber:
Und 3 Tage später DIREKT aus der Leistungsabteilung zum Amtsarzt "durchgereicht", andere warten monatelang auf einem Termin beim Amtsarzt, meist gibt es keinen, weil einfach nach "Aktenlage" entschieden wird... :confused:
Wenn die Aussteuerung erst Ende März erfolgt, dann ist der Amtsarzt der AfA aktuell sowieso noch GAR NICHT zuständig, bis dahin KANN schließlich noch eine "Wunderheilung" passieren...VORHER (also VOR ENDE der Krankengeld-Ansprüche) besteht KEIN Anspruch auf ALG I nach § 125... :Neugierig:
Das "durchreichen" erfolgte tatsächlich umgehend...wir mussten zwar ( Ich war natürlich wieder als Begleitung dabei) eine halbe Stunde warten, bis die Amtsärztin kam...aber das Gespräch wurde dann gleich geführt! Eine medizinische Untersuchung erfolgte aber nicht... Eine "Wunderheilung" kann eigentlich nicht geschehen...außer die Knochen kürzen sich in den nächsten Wochen von selbst :aha:
Der Antrag wurde mit Beginn 23.03.2012 vermerkt.

Nun warten wir auf das Gutachten....

Das die amtsärztliche Untersuchung grundsätzlich durchgeführt wird, konnte ich nun auch feststellen.... :ic_up:

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Re: Rentenantrag gestellt, ALG I beantragt, GA = arbeitsfäho

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 26. Jan 2012, 10:01

Hallo,

grundsätzlich wird die amtsärztliche oder arbeitsamtsärztliche Untersuchung wohl nicht...!!

Bin im april ausgesteuert, hab mich arbeitslos gemeldet..bzgl. 125 SGB....und seit diesem Tage warte ich auf einen Termin für einen arbeitsamtsärztliche Untersuchung..ich habe mehrfach schriftlich diesen Termin angefordert....außer massivsten Forderung nach Schweigepflichtentbindungen und Gesundheitsfragebögen ist bisher ncihts passiert..
einige Male hat man mir angedroht das ALG I "nun aufzuheben"....aber bislang geschah nichts in diese Richtung...

also, nichts ist "grundsätzlich" bei der Agentur für Arbeit..

LG
vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Rentenantrag gestellt, ALG I beantragt, GA = arbeitsfäho

Ungelesener Beitrag von Turtle33 » Do 26. Jan 2012, 10:04

Hallo,

Dann wohl eher:
grundsätzlich durchgeführt werden sollte... :Gruebeln:

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Re: Rentenantrag gestellt, ALG I beantragt, GA = arbeitsfäho

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 26. Jan 2012, 10:58

Hallo,

so ist es eher richtig...und bei mir hat man das von Beginn an verpennt und kriegt es jetzt nicht auf die Reihe.

Andere Frage hierzu: ist es eigentlich statthaft, dass die Agentur für Arbeit mir vorgaukelt, dass sie einen ärztlichen Dienst haben..zur Begutachtung..
ich aber jetzt erfahren habe, dass man zur "körperlichen Begutachtung" ca 120 km fahren muss, um zu dem Gutachter zu gelangen?
Ich habe ein Gutachten und zwei ärztl. Stellungnahmen an den ärztl. Dienst der Agentur hier vor Ort geschickt...d.h. doch, dass dann unberechtigte Personen diese Dinge geöffnet und ggf. gelesen haben...weil es ja den Arzt hier vor Ort nicht gibt..

ist das rechtens so?

LG
Vrori
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Re: Rentenantrag gestellt, ALG I beantragt, GA = arbeitsfäho

Ungelesener Beitrag von dasblaulicht » Do 26. Jan 2012, 11:19

Hallo Vrori,

grundsätzlich ist denen ja ALLES zuzutrauen.

Aber Gegenfrage:

Ist es möglich, dass die AfA die medizinischen Unterlagen, die Du an die Agentur vor Ort geschickt hast, ungeöffnet weitergeleitet hat an den GA, der 120 km entfernt wohnt?

Ist es möglich, dass die Agentur vor Ort in ihrem Medizinischen Dienst nur sogenanntes "nichtärztliches Personal" beschäftigt, die zwar die Post öffnet und den Verwaltungskram rund um die Begutachtung macht, die Leute aber dann 120 km zum Gutachter schickt?

Das sind natürlich nur Vermutungen, wie´s auch gelaufen sein könnte. Alles in Allem ist es jedoch ein Unding, kranke Leute 120 km zu ´nem GA zu schicken.
Viele Grüße
dasblaulicht

Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.

Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.


Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
viewtopic.php?f=21&t=1469
viewtopic.php?f=21&t=3170

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Re: Rentenantrag gestellt, ALG I beantragt, GA = arbeitsfäho

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 26. Jan 2012, 11:29

Hallo,

tja, ich weiß es nicht...

ich hab wieder ein Schreiben vorliegen...in dem der SB aus der Leistungsabteilung schreibt, dass er!! ohne die Schweigepflichtentbidnungen und den Gesundheitsfragebogen meine gesundheitliche Leistungsfähigkeit nicht prüfen kann...!!
also der Unterzeichner des Schreibens, welches von der Leisstungsabtielung kam..!!
Er habe deshalb eine ärztl. Begutachtung beauftragt.

d.h. für mich doch, dass die Mitarbeiter in der Leistungsabteilung die sozialmedizinische Begutachtung vornehmen....das ist ein Unding!! Das widerspricht allen möglichen Datenschutzbestimmungen...

..und da er nun von mir derlei Dinge nicht bekommt, kann er eben nichts prüfen und schickt mich zu seinem Gutachter,...dagegen hab ich ja nichts...aber dagegen, dass Nichtärzte in meinen Gesundheitsunterlagen rumwühlen..
unglaublich..

LG
Vrori

Sorry,Turtle, dass ich deinen Thread geschreddert habe...aber ich wollte nur mal aufzeigen, dass nicht alles so läuft, wie man es erwarten würde...
LG
Vrori
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Vrori

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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Rentenantrag gestellt, ALG I beantragt, GA = arbeitsfäho

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 27. Jan 2012, 03:06

Hallo Turtle33, :smile:
Es war schon etwas spät...daher wohl die etwas schwierige Erklärung der Situation
Ach so, ich bin da "etwas anders gestrickt" 20:30 Uhr finde ich noch nicht so wahnsinnig spät, aber ihr hattet ja auch einen anstrengenden Tag...

Verstehe allerdings immer noch nicht ganz, warum eine berufliche Reha beantragt wird, wenn dein Freund aktuell noch nicht mal absehbar arbeitsfähig sein wird, die Aufforderung der KK (§ 51 SGB V) ist üblicherweise auf Med. Reha ausgerichtet, eine Berufliche zu beantragen, ist wohl aus dieser Situation heraus nicht wirklich logisch und sinnvoll...
Auch die Weiterleitung an die AfA ist für mich NICHT nachvollziehbar, wenn schon gesundheitliche Gründe /Einschränkungen (zum Antragszeitpunkt) überhaupt GEGEN eine berufliche Reha gesprochen haben...und aktuell AU mit Krankengeld-Anspruch bestanden hat /besteht. :confused:

Hat dein Freund einen GdB /Schwerbehinderten-Ausweis wegen seiner angeborenen Behinderung ?

Wäre SEHR nett, wenn du allgemeinverständliche Begriffe verwendest, um seinen Zustand zu beschreiben, wir sind hier alle keine Ärzte.
Eine "Wunderheilung" kann eigentlich nicht geschehen...außer die Knochen kürzen sich in den nächsten Wochen von selbst
Das spielt keine Rolle, die AfA soll die Leistungsfähigkeit (für den Arbeitsmarkt) zum Zeitpunkt der Aussteuerung prüfen und NICHT schon 2 Monate VORHER, im Moment ist ja logisch, dass dein Freund noch AU ist, sonst bekäme er ja kein Krankengeld von der KK, DAS IST im Moment noch sein "Chef" der ihn bezahlt und NICHT die AfA.
Der Antrag wurde mit Beginn 23.03.2012 vermerkt.
Dann steht er der AfA auch erst ab dem 23.03.2012 (rein theoretisch) "zur Verfügung" und die ärztliche Untersuchung ist dann schon 2 Monate alt, du schreibst von OP die noch gemacht werden muss, auch OHNE Wunderheilung KANN sein Zustand NACH der (tatsächlichen) Aussteuerung ein ganz anderer sein als jetzt... :confused:
Nun warten wir auf das Gutachten....
Das könnt ihr euch anfordern wenn es fertig ist, bitte Teil A und Teil B verlangen, direkt beim Med . Dienst der AfA.
Teil B geht dann zum Vermittler, der Gesundheitsfragebogen ist übrigens FREIWILLIG auszufüllen, das steht sogar extra drauf... :lesen:
Die Ärztin sieht nicht, dass der Antrag auf EM-Rente erfolg hätte, da er "im Kopf noch fit sei und leichte Tätigkeiten ausführen könnte". Daher soll er dem Arbeitsmarke eingeschränkt zur Verfügung stehen und Vermittlungsangebote erhalten. Eine schriftliche Erklärung dazu haben wir natürlich noch nicht...nur die (frechen) Äußerungen der Ärztin.
Die Ärztin der AfA hat das auch gar nicht zu entscheiden, ob er EM-Rente bekommen wird oder nicht, wenn die das GANZ anders sehen (wie z.B. bei mir) ist DAS der DRV allerdings AUCH schnuppe. :Verwirrt:
Wir sind davon ausgegangen, dass Zahlungen nach §125 erfolgen würden, bis die DRV den Fall entschieden hätte.
Wie meinst du das, auch Zahlungen nach § 125 gibt es nicht länger, als der persönliche Anspruch gegeben ist, bei deinem Freund vermutlich höchstens 1 Jahr. :Gruebeln:
Die DRV braucht oft bedeutend länger über einen EM-Renten-Antrag endgültig zu entscheiden, muss man in Widerspruch gehen oder auch noch Klage einreichen, dann kann das JAHRE dauern, bis da engültig was entschieden ist, SOOO lange bekommt KEINER ALGI. :nein:
War die Untersuchung der AfA rechtens, um festzustellen, ob §125 greift ?
Die Untersuchung war zu diesem Zeitpunkt (VOR Aussteuerung /Antragstellung) überhaupt NICHT rechtens, die Leistungsfähigkeit soll ja für die Zeit NACH der Aussteuerung geprüft werden und nicht schon 2 Monate VORHER.
(Die Ärztin hätte einen Rentenantrag nicht befürwortet, da er die Rente sowieso nicht bekommen würde(Er ist ja viel zu jung))
Das hat sie NICHT zu entscheiden und es gibt auch tausende sehr junge EM-Rentner, Krankheiten fragen NICHT nach dem Lebensalter.
Welche Nachteile ergeben sich (im Vergleich zu §125) bei der Anwendung von §117 ?
KEINE, im Bescheid wird sowieso drinstehen nach § 117, der § 125 SGB III ist NUR die gesetzliche Grundlage DAFÜR, dass man nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld überhaupt ALGI bekommen KANN (trotz weiter bestehender Leistungseinschränkungen), dazu gibt es hier schon massenhaft ausführliche Informationen, nutze bitte mal die Suchfunktion.
Wir würden uns freuen, wenn wir etwas Klarheit erhalten würden....
Welche Klarheit erhoffst du dir jetzt konkret von uns, wie eure AfA nun weiter entscheiden wird, können auch wir hier nicht voraussehen oder -sagen, habt ihr euch die Antragsabgabe wenigstens schriftlich bestätigen lassen ??? :confused:

Habt ihr euch den fertig ausgefüllten Antrag kopiert für eure Unterlagen, es geht VIEL "verloren" bei den Ämtern heutzutage... :Gruebeln:

LG von der Doppeloma :winke:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Rentenantrag gestellt, ALG I beantragt, GA = arbeitsfäho

Ungelesener Beitrag von Turtle33 » Fr 27. Jan 2012, 17:25

Hat dein Freund einen GdB /Schwerbehinderten-Ausweis wegen seiner angeborenen Behinderung ?
Einen Schwerbehinderten-Ausweis hat er noch nicht beantragt, bis zum Herbst 2010 war über eine Fehlstellung auch nichts bekannt. (Schmerzen kamen erst in 2010)
Die Amtsärztin hatte zwar gesagt, dass es sich um eine angeborene Fehlstellung der Ellen handelt, aber die bisherigen Ärzte wollten sich nicht festlegen, was die tatsächliche Ursache ist.
Wir wollen den Schwerbehinderten-Ausweis nun beantragen.

Das spielt keine Rolle, die AfA soll die Leistungsfähigkeit (für den Arbeitsmarkt) zum Zeitpunkt der Aussteuerung prüfen und NICHT schon 2 Monate VORHER, im Moment ist ja logisch, dass dein Freund noch AU ist, sonst bekäme er ja kein Krankengeld von der KK, DAS IST im Moment noch sein "Chef" der ihn bezahlt und NICHT die AfA.
Das hatten wir auch so vermutet...wurden nur leider durch die schnelle Weiterleitung etwas überrumpelt und kannten die Rechtslage nicht. Zudem waren wir über die Hartnäckigkeit bezüglich einer Begleitperson auch überrascht...erst nach Diskussionen durfte ich mit in das Zimmer:confused:
Dann steht er der AfA auch erst ab dem 23.03.2012 (rein theoretisch) "zur Verfügung" und die ärztliche Untersuchung ist dann schon 2 Monate alt, du schreibst von OP die noch gemacht werden muss, auch OHNE Wunderheilung KANN sein Zustand NACH der (tatsächlichen) Aussteuerung ein ganz anderer sein als jetzt... :confused:
Das werden wir nochmal ansprechen :jaa:
Das könnt ihr euch anfordern wenn es fertig ist, bitte Teil A und Teil B verlangen, direkt beim Med . Dienst der AfA.
Teil B geht dann zum Vermittler, der Gesundheitsfragebogen ist übrigens FREIWILLIG auszufüllen, das steht sogar extra drauf... :lesen:
Das Gutachten wurde schon erstellt und für Montag eine Einladung verschickt. Die Vermittlerin ( kennen wir bereits von einer kurzen Arbeitslosigkeit) möchte ihn angeblich beraten und zugleich das Ergebnis des Gutachtens besprechen...Eine Vermittlung soll nicht erfolgen, zugleich soll aber ein Lebenslauf + Bewerberunterlagen mitgebracht werden :Gruebeln:
Wir werden den Termin erst einmal wahrnehmen, keine EGV unterzeichnen und den Zeitpunkt des Gutachtens nochmal thematisieren.

Die Ärztin der AfA hat das auch gar nicht zu entscheiden, ob er EM-Rente bekommen wird oder nicht, wenn die das GANZ anders sehen (wie z.B. bei mir) ist DAS der DRV allerdings AUCH schnuppe. :Verwirrt:
Das hatten wir ihr auch versucht zu vermitteln, aber :Laber: : schließlich kennt die Ärzten der AfA auch die Ärzte der DRV, unterhält sich bei Seminaren öfters über Fälle und weiß ganz genau in welchen Fällen wie entschieden wird (O-Ton) :aha:

Wie meinst du das, auch Zahlungen nach § 125 gibt es nicht länger, als der persönliche Anspruch gegeben ist, bei deinem Freund vermutlich höchstens 1 Jahr. :Gruebeln:
Die DRV braucht oft bedeutend länger über einen EM-Renten-Antrag endgültig zu entscheiden, muss man in Widerspruch gehen oder auch noch Klage einreichen, dann kann das JAHRE dauern, bis da engültig was entschieden ist, SOOO lange bekommt KEINER ALGI. :nein:
Am Dienstag hatten wir noch gedacht, dass das ALG 1 bis zur Entscheidung der DRV gezahlt wird, haben aber auch in der Zwischenzeit gelesen, dass dies nicht der Fall ist! :ic_up:


Habt ihr euch den fertig ausgefüllten Antrag kopiert für eure Unterlagen, es geht VIEL "verloren" bei den Ämtern heutzutage... :Gruebeln:
Den Antrag hatten wir uns nicht kopiert....haben wir in diesem Moment gar nicht dran gedacht :nein: wir haben aber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang erhalten.
Zukünftig werden wir uns alles kopieren lassen. Danke nochmal für den Hinweis :ic_up:

Mal sehen, was sich am Montag bei der "Beratung" herausstellt....diesen Teil des Gutachtens werden wir uns gleich kopieren lassen...


Vielen Dank für deine Hilfe! :ic_up:

Grüße
Turtle

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