Hallo Camper,
Aufforderung nach § 145 entfällt ja. Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist gestellt und befindet sich momentan im Widerspruchverfahren, Klage auf Teilhabe am Arbeitsleben ist auch erhoben. Gesetzlich alles ok in diesem Bereich. Dafür bekomme ich eine Aufforderung, zur ärztlichen Begutachtung bei der Agentur für Arbeit.
Du hast es leider immer noch NICHT verstanden, der § 145 tritt nach der Aussteuerung IMMER in Kraft, sonst hast du überhaupt KEINEN Anspruch auf ALG I wenn du nicht arbeiten gehen KANNST, weil du noch krank bist...
Irgendwelche Anträge (an die DRV) sind dann zu stellen oder die Bearbeitung der laufenden Anträge ( schwebende Verfahren zu Reha / EM-Rente) ist abzuwarten...das mal in der Kurzfassung...die (EIGENE) ärztliche Begutachtung (durch die AfA !!!) ist in diesem Zusammenhang zwingend vorgeschrieben...soweit ist das (bisher) bei dir tatsächlich gemäß § 145 SGB III rechtlich OK...
WER hat dir also mal wieder GESAGT (???), dass § 145 "entfällt", beantrage doch mal die Akteneinsicht (§ 25 SGB X) in deine AfA-Akte, dann wirst du diesem "entfallenen" § SEHR schnell wiederbegegnen, damit sichert sich die AfA nämlich die Ansprüche auf die Erstattung von der DRV (WEGEN der Anwendung von § 145 SGB III), wenn du mal rückwirkend irgendwas an Geldleistungen bei denen genehmigt bekommst...was die ALGI-Zahlung (rückwirkend) überflüssig gemacht hätte.
Insbesondere geht es dabei darum, wie ich an einen Arbeitsplatz zu komme. Brauche ich dann wirklich einen PKW oder genügt der ÖPNV?
Wie ist denn diese Frage jetzt zu verstehen, üblicherweise KANN /SOLLTE man einen Arbeitsplatz zu FUSS und /oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen KÖNNEN, die Pflicht einen Führerschein und einen PKW zu besitzen, gibt es bisher noch NICHT...nicht mal ein Fahrrad MUSS man haben und benutzen...
Die Rentenversicherung und die Krankenkasse wissen von meinen Einschränkungen in diesem Bereich. Offenbar will aber die Agentur für Arbeit noch eigene Feststellungen dazu treffen.
Die WOLLEN NICHT, die MÜSSEN, denn deren Interesse liegt vor ALLEM darin, dir möglichst bald KEIN ALG I mehr ZAHLEN zu müssen, was die KK und die DRV schon so alles festgestellt haben, nutzen die üblicherweise NUR DANN, wenn es auch zu ihren Vorteil ist /wäre......
Ich fürchte du hast das GANZE System noch nicht wirklich verstanden...KEINER WILL wirklich für dich/uns zahlen und JEDER Sozial-Leister (AUCH die AfA) pickt sich das heraus, was ihm die höchst-möglichen Einsparungen bringt...DU und deine Gesundheit und deine beruflichen Wünsche und Zukunftspläne sind dabei SOOO unwichtig, wie ein "Staubkorn im All"...
Wenn die Agentur für Arbeit unbedingt meint, dass sie es braucht, bitteschön. Ich habe nichts zu verbergen.
DARUM geht es NICHT, ob du was zu verbergen hast, sondern NUR darum, ob du nicht "irgendwie" ohne größere Probleme SEHR BALD doch noch "irgendwohin" zum Arbeiten vermittelt werden KÖNNTEST, DEINE "beruflichen Flausen" wird man dir dann schon "austreiben", schließlich KANN es am SG noch JAHRE dauern, bis da mal was entschieden ist /wird...
Was du mit aktuell 56 für eine "großartige" Leistung zur "Teilhabe am Arbeitsleben" vielleicht noch von der DRV bekommen wirst, habe ich an anderer Stelle schon ausführlich beschrieben, das sieht auf dem Papier erst mal TOLL aus (wir bewilligen Ihnen (den Grunde nach) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben...WOW und DANN folgt das große AAABER...), kauf dir schon mal einen hübschen Rahmen (A-4 Format) dafür, der farblich in dein KLO passt...Entschuldige BITTE meinen Sakasmus, aber was diesen Punkt betrifft KANN ich NICHT mehr anders...
Denn DAS wird die DRV NIE einen Cent kosten und dir bringt es AUCH NIX, auf dem Weg zu deinen Zielen, denn da wird NUR soziapflichtversicherte ARBEIT (EIN Arbeitgeber !!!) bezuschußt...keine externen Weiterbildungen o.ä., WACH bitte AUF...
Liebe Grüße von der Doppeloma