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Gutachteneinsicht nicht erlaubt
Verfasst: Mo 11. Jul 2011, 18:50
von blaumeise
Hallo,
mein Antrag auf Rente wurde leider auch abgelehnt und nun gehe ich in Widerspruch.
Mein Hausarzt hat versucht, das Gutachten anzufordern, aber die rücken das nicht raus
Es wäre ein Vermerk daran, dass es nicht einsehbar sein darf für mich bzw. meine Ärzte.
Können die wirklich so etwas machen?
Und wie schreibe ich nun die Begründung meines Widerspruches? Also, ich weiß ja nun nicht, ob in dem Gutachten Falschaussagen drin sind und welche Krankheit einfach nicht erwähnt wurde usw.
Kann man bei der Begründung irgendwelche gravierenden Fehler machen, wo die DRV einem einen Strick draus drehen können?
Bitte helft mir mal, bin total am Ende.
LG, blaumeise
Re: Gutachteneinsicht nicht erlaubt
Verfasst: Mo 11. Jul 2011, 18:55
von Vrori
Hallo,
du hast auf jeden Fall Anspruch auf Akteneinsicht gem. § 25 SGB X...siehe hier:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/25.html
vermutlich wollte die Behörde deinem Arzt keine Akteneinsicht erlauben, weil er in dem Moment nicht Beteiligter der Sache ist...hast du für ihn denn eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben? d.h. das du die DRV von der Schweigepflicht entbindest?
also jetzt einfach erneut:
zuerst fristwahrend einen unbegründeten widerspruch einreichen...in dem Widerspruchsschreiben Akteneinsicht gem. $ 25 SGB X fordern.
Sobald dann das Gutachten da ist, kannst du dir Hilfe suchen zb. VdK, SOVD oder Anwalt für Sozialrecht oder Gewerkschaft, usw....die werden dann mit dir die weitere strategie besprechen..
Nur Mut!!
Setz ein Widerspruchsschreiben auf und verlang Akteneinsicht und den entsprechenden §§ erwähnst du noch zusätzlich...
LG
Vrori
Re: Gutachteneinsicht nicht erlaubt
Verfasst: Mo 11. Jul 2011, 19:04
von blaumeise
Herzlichen dank für deine rasche Antwort!
Die Schweigepflichtsentbindung habe ich unterschrieben. Ixh saß auch direkt neben meinem Hausarzt, als er mit der Bearbeiterin telefoniert hat. Da war echt nichts zu machen.
Der unbegründete Widerspruch ist schon raus und nun wollen die innerhalb von 14 Tagen (die am Donnerstag vorbei sind) die Begründung haben.
Leider war ich vorige Woche nicht in der Lage, irgendetwas zu erledigen und werde morgen vormittag mal zum VDK gehen.
Aber ob die mir da gleich helfen werden?
Und was ist, wenn die DRV sich auf diese Stelle des § 25 beruft:
(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen.
Verstehe ich das jetzt falsch, oder haben die da ein Schlupfloch eingebaut?
LG
Re: Gutachteneinsicht nicht erlaubt
Verfasst: Mo 11. Jul 2011, 19:10
von Vrori
Hallo,
ich würde auf jeden Fall dann den Termin beim VDK einhalten...die sollen ein Schreiben aufsetzen mit dem Hinweis, dass die Begründung später folgt, weil noch Akteneinsicht gefordert werden muss...
und mit gleichem schreiben soll der VDK die Akteneinsicht "schriftlich"!!! fordern...niemals telefonisch, da können die dann behaupten was sie wollen...wenn sie die Akteneinsicht nicht ermöglichen sollten, dann sollen die das schriftlich machen und dann kannst du zumindest dagegen auch Widerspruch einlegen...wenn du nur eine telefon. Auskunft hast, kannst du rein rechtlich nichts dagegen unternehmen....
viel Erfolg
LG
Vrori
Re: Gutachteneinsicht nicht erlaubt
Verfasst: Mo 11. Jul 2011, 19:39
von blaumeise
Leider hab ich beim VDK keinen Termin, gehe einfach so dorthin und hoffe, dass die gleich etwas unternehmen können.
Danke erstmal für deine Hilfe, ich werd sicher berichten, wie es weitergeht.
Schönen Abend!
LG, blaumeise
Re: Gutachteneinsicht nicht erlaubt
Verfasst: Mo 11. Jul 2011, 20:35
von Amethyst
Hallo Blaumeise!
Du hast einen Rechtsanspruch auf das Gutachten! Außerdem, wie sollst Du auch sonst einen Widerspruch begründen, wenn Du die Gründe für die Ablehnung gar nicht kennst?
Es gibt Einschränkungen im Einsichtsrecht, das betrifft Gutachten mit psychiatrischem Inhalt, aber die müssen dann über einen Arzt übermittelt werden.
Lies mal hier:
viewtopic.php?f=3&t=600
Man sollte
schriftlich pauschal widersprechen (hast du ja shcion getan), Akteneinsicht beantragen und die Begründung nachreichen. Mit dem pauschalen Widerspruch hast Du die Widerspruchsfrist gewahrt und gewinnst dadurch etwas Zeit für die Begründung. Für den pauschalen Widerspruch brauchst Du den VDK nicht.
Der unbegründete Widerspruch ist schon raus und nun wollen die innerhalb von 14 Tagen (die am Donnerstag vorbei sind) die Begründung haben.
Da würde ich noch mal nachhaken, solange Du nicht weißt, warum abgelehnt wurde, kannst Du auch nicht begründen.
Ich verstehe trotzdem nicht, warum sich manche SB bei der DRV so damit haben, ich habe alle drei psychiatrischen Gutachten, die der DRV über mich vorliegen, völlig ohne Probleme auf Anforderung zugeschickt bekommen.
Liebe Grüße
Annette
Re: Gutachteneinsicht nicht erlaubt
Verfasst: Mo 11. Jul 2011, 20:51
von Vrori
Hallo.
der Witz ist ja auch, dass die DRV sich beim beh. Arzt darauf beruft, dass sie das Gutachten nicht aushändigen dürfen....von daher mein Rat: nochmals schriftlich das Gutachten mit Hinweis aus §§ anfordern...und wenn die dann die Akteneinsichtnahme verweigern, hast du wiederum ein Widerspruchsrecht dagegen...
viel Erfolg beim VdK
LG
vrori
Re: Gutachteneinsicht nicht erlaubt
Verfasst: Mo 11. Jul 2011, 20:54
von Amethyst
Hallo Blaumeise!
Schreibe der DRV folgendes:
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Briefkopf......
Sehr geehrte...,
gegen Ihren Bescheid vom... hatte ich fristgerecht Widerspruch eingelegt. Sie haben mich daraufhin aufgefordert, dass ich meinen Widerspruch innerhalb von 14 Tagen begründen soll. Dies ist mir jedoch nicht möglich, da sowohl mir als auch meinem behandelnden Arzt , Herrn Dr...., Adresse von Ihrem Mitarbeiter.... die dafür notwendige Akteneinschicht verwehrt wurde.
Ich fordere Sie hiermit auf, mir oder Herrn Dr. .....gemäß meines Rechtes auf Akteneinsicht nach SGB X § 25 umgehend Kopien der für Ihre Entscheidung herangezogenen ärztlichen Unterlagen einschließlich des dafür erstellten Gutachtens zuzusenden und die Frist für die Abgabe der Begründung entsprechend zu verlängern.
Mit freundlichen Grüßen
Blaumeise
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Keine Scheu, anders kommt man gegen die Ämter nicht an! Du hast Rechte und die darfst Du einfordern!
Am besten Einschreiben mit Rückschein, auch wenn das mehr kostet, mindestens aber Einwurfeinschreiben, da kann man den Auslieferungsbeleg im Internet herunterladen.
Ich spreche leider aus 10jähriger Behördenerfahrung in verschiedensten Bereichen für meinen autistischen Sohn und mich selber. Dass mal was sofort klappte, war die Ausnahme. Wer sich nicht wehrt, ist verloren. Und hier bekommst Du Hilfe, also immer fragen, sobald irgendeine Unklarheit auftaucht, Du einen Rechtsgrundlage.... etc. brauchst. Mich kannst Du außer zu ALG 1 und 2 so ziemlich alles zum Sozialrecht fragen.
Liebe Grüße
Annette
Re: Gutachteneinsicht nicht erlaubt
Verfasst: Di 12. Jul 2011, 08:17
von Dieter
Hallo blaumeise,
für mich liest sich das wie,wenn die wissen, dass ihr Gutachten voller Fehler und Bockmist ist und sie es deswegen nicht raus rücken.
Wünsch dir viel Erfolg.
LG Dieter

Re: Gutachteneinsicht nicht erlaubt
Verfasst: Di 12. Jul 2011, 13:03
von mutschekuh
von mir auch viel erfolg...