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Rentenantrag abgelehnt....
Verfasst: Mo 6. Jun 2011, 21:03
von wilhelmineamalia
Hallo alle zusammen,
heute kam mein Bescheid. Fand das aber so etwas von schnell - meine gelesen zu haben, das
das Monate dauerte - Info... Mitte März 2011 Antrag gestellt. Mitte Mai -7 Wochen später- Termin
beim GA der 'DRV und heute schon, 3 Wochen später......Beischeid: Ablehnung!
"Die Einschränkungen....Krankheiten + Behinderungen...nicht zu einem Anspruch auf EU-Rente.
Wir haben festgestellt, dass Sie in Ihrem bish.Beruf als Kfm.Angest. mindestens 6 Std. täglich
erwerbsfähig sein können....." Wie denn, bei den LWS-Beschwerden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich bin gerade

und alles mögliche ;o((((
Werde nun als erstes das GA der Untersuchung bei der DRV anfordern und Widerspruch einlegen
und dann???? hab schon so viel hier gelesen und wenn es einen selbst betrifft ist so vieles weg
Suche ich einen Rentenberater?? wo findet man den? oder mache ich am besten einen Termin bei
einem Anwalt für Sozialrecht???
Ach, und wenn Ihr das schon so oft geschrieben habt - bitte um Hilfe
wilhelmineamalia
Re: Rentenantrag abgelehnt....
Verfasst: Di 7. Jun 2011, 08:12
von angel
Hallo wihelmineamalia,
das tut mir leid, dass dein Antrag negativ beschieden wurde,
aber das ist in der Regel so und das geht nach dem GA auch ganz schnell.
Dein GA war eben fix mit dem Ausfüllen.....
DEn Widerspruch kannst Du zunächst formlos einreichen und wenn Du dann das GA hast begründen.
Bist Du Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Sozialverband?
Ansonsten ist ein Anwalt auch eine Anlaufmöglichkeit...nur das übernimmt der Rechtsschutz meist noch nicht.
Ich meine, dass wir hier auch ein Musterschreiben haben.....kann den Link mal suchen....
hab ihn gefunden....schau bei Informationen unter Musterbriefe.....( hab es leider nicht geschafft, es zu verlinken.)
Re: Rentenantrag abgelehnt....
Verfasst: Di 7. Jun 2011, 08:40
von Miko
Hallo wilhelmineamalia,
wie angel schon schrieb machst du jetzt sofort den Widerspruch.
Begründen kannst später machen.
Dann kommt die W-Ablehnung, soviel ist sicher.
Danach reichst du Klage beim zuständigen Sozialgericht ein, ohne Begründung. (gegen DRV in xxxxx )
Zeitgleich benatragst du PKH für einen Anwalt den du dir vorher schon ausgesucht hast.
Letzteres entfällt bei Gewerkschaftszugehörigkeit mit Rechtschutz oder allg. Rechtschutz für solche Fälle.
Viel Glück und bohre weiter mit Fragen, null Problem.
Miko
Re: Rentenantrag abgelehnt....
Verfasst: Di 7. Jun 2011, 11:19
von wilhelmineamalia
Hallo angel und Miko,
lieben Dank für Eure schnellen Antworten
Widerspruch und einfordern des Gutachten war schon im Hinterkopf.
Bist Du Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Sozialverband?
Ansonsten ist ein Anwalt auch eine Anlaufmöglichkeit...nur das übernimmt der Rechtsschutz meist noch nicht.
Nein, bin vor Jahren aus der Gewerkschaft raus und hatte daraufhin eine Berufs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.
Ich bin auch nicht im VdK.
angel, meintest Du den Brief: .....Angelegenheit erwäge ich eine Klage beim Sozialgericht....?
Dann kommt die W-Ablehnung, soviel ist sicher.
Miko, damit würde ich genauso erstmal rechnen.
Letzteres entfällt bei Gewerkschaftszugehörigkeit mit Rechtschutz oder allg. Rechtschutz für solche Fälle.
Dabei würde die PKH bei einer Berufs-Rechtsschutz entfallen?
Wäre denn dann der Weg zum VdK besser? oder sollte ich - vor/nach Ablehnung - besser schon mal nach einem Anwalt ausschau
halten, denn mit der Ablehnung nach dem Widerspruch rechne ich nachdem das ja "gestern" vollkommen abgeschmettert wurde.
Sollte ich das auch nochmal mit dem Orthopäden durchgehen - oder kann der mir da auch kaum weiterhelfen?
Lauter Fragen, fragen, fragen.........
wilhelmineamalia
Re: Rentenantrag abgelehnt....
Verfasst: Di 7. Jun 2011, 13:00
von stadtpflanze
Hallo
Wilhelmineamalia
Tja, das mit dem
VDK ist so eine Sache. Hier im Forum gibt es dazu auch die unterschiedlichsten Erfahrungen. (gib mal VDK in "suchen" ein)
Ich denke die meisten sind eher negativ. Ich persönlich habe Widerspruch und aktuell die Klage mit dem VDK laufen und bin auch damit zufrieden.
Es kommt sich auch auf den Wohnort an.
Es ist halt günstiger als ein Fach-Anwalt, den du selbst beauftragst, es sei denn du hast eine entsprechende
Rechtsschutzversicherung.
(ich habe zwar eine Versicherung- halte aber den Anwalt vom VDK so kompetent, dass ich lieber bei dem geblieben bin, als mir einen zu suchen, von dem ich nicht mal weiß, ober er überhaupt mit dem Thema vertraut ist. Oder hast du schon mal einen Anwalt gehört, der zugibt, nö mit EM-Rente hatte ich noch nichts zu tun.)
Da ist es schwer zur raten. Du wirst noch viele unterschiedliche Meinungen hören

Re: Rentenantrag abgelehnt....
Verfasst: Di 7. Jun 2011, 14:27
von Esuse
Hallo Wilhelmineamalia,
wenn Du nicht im VdK bist, mußt Du, um deren Hilfe in Anspruch nehmen zu können, Beiträge für zwei Jahre rückwirkend zahlen. Das ist auch nicht wenig...
Re: Rentenantrag abgelehnt....
Verfasst: Di 7. Jun 2011, 14:52
von mäuschen
Hallo Wilhelmineamalia!
Bei mir ging das alles auch sehr schnell. Ich habe im Dezember 2009 meinen Rentenantrag gestellt. Im Februar 2010 erhielt ich dann die Ablehnung. In der Zeit fand ich auch dieses Forum. Ende März habe ich dann den Widerspruch auf den Weg gebracht. Die Ablehnung des Widerspruchs kam dann Ende September und seit mitte November klage ich gegen die DRV.
Ich drücke dir die Daumen für deinen Widerspruch, es läuft ja nicht bei jedem gleich.
Re: Rentenantrag abgelehnt....
Verfasst: Di 7. Jun 2011, 18:18
von angel
Hallo wilhelmineamalia,
ich meinte dieses:
viewtopic.php?f=3&t=613
gleich der erste Brief.....
Re: Rentenantrag abgelehnt....
Verfasst: Di 7. Jun 2011, 18:39
von stadtpflanze
wenn Du nicht im VdK bist, mußt Du, um deren Hilfe in Anspruch nehmen zu können, Beiträge für zwei Jahre rückwirkend zahlen. Das ist auch nicht wenig...
Liebe Esuse, ich bin Mitglied beim VDK geworden und konnte ihn SOFORT beanspruchen, brauchte nichts rückwirkend zahlen.

Re: Rentenantrag abgelehnt....
Verfasst: Di 7. Jun 2011, 18:48
von Miko
Der Vdk rechnet völlig unterschiedlich.
Für das Schreiben eines einfachen Widerspruches, was fast jeder selber kann, wollte der hiesige VDK von einem Hartz IV Empfänger 260 Euro, obwohl dieser Mitgleid war.
Ich freue mich wenn einige gute Erfahrungen mit dem VDK gemacht haben, aber 80-90 % versagt dieser Verein, nach meinem Wissen.
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PKH beantragen, wenn Klage eingereicht wird!!!